capital hotel consult GmbH
Schönblickstraße 39, 71543 Wüstenrot, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hartmut Bernhard Trefz seit 23.7.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
capital hotel consult GmbH(vormals: Hotel am Spatzenwald GmbH)WüstenrotJahresabschluss zum31. Januar 2011
Anhang zum Geschäftsjahr 2010/2011A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1.Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB und § 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2.Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. 3.Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 4.Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. 5.Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten". 6.Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden, sofern Abweichungen vorgenommen wurden, sind diese erläutert. 7.Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres werden gemacht, soweit diese notwendig erscheinen. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B.Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I.Bilanzierungsmethoden 1.Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. 2.Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. 3.Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. 4.Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. 5.Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II.Bewertungsmethoden 1.Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. 2.Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3.Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4.Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5.Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6.Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände im Einzelwert von EUR 150 aber unter EUR 1.000 wurden gem. § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und auf 5 Jahre abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht vorzunehmen. Soweit Sonderabschreibungen (§ 7g EStG) in Anspruch genommen wurden, wurden diese gesondert im Anlagespiegel ausgewiesen. 7.Das Vorratsvermögen wurde unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. 8.Forderungen aus Lieferung und Leistung sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen waren keine vorhanden. 9.Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 10.Sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. 11.Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 12.Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C.Angaben zu Bilanzposten I.Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
II.Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 Abs. 3 GmbHG 1.Gegenüber dem Gesellschafter Hartmut Trefz besteht eine Darlehensverbindlichkeit zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 61.845,10. Die Verbindlichkeit ist unter der Bilanzposition "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. III.Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. D.Sonstige Angaben I.Geschäftsführungsorgane Im Berichtsjahr 2010/2011 erfolgte die Geschäftsführung durch folgende Gesellschafter: Hartmut Trefz, Wüstenrot Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Weitere Organe waren nicht vorhanden. Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer verzichtet. E.Eigenkapital/Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in Höhe von EUR 355,00 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Hartmut Trefz Gesellschafter-Geschäftsführer |
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