Erich Schillinger GmbH
Allmendstraße 3, 77709 Oberwolfach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Chrobok seit 21.1.2022 | Geschäftsführer |
Wilhelm Max Schillinger seit 5.9.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 4.76% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Erich Schillinger GmbHOberwolfachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenFirma: Erich Schillinger GmbH Anschrift: Allmendstr. 3-5 Sitz: 77709 Oberwolfach Rechtsform: GmbH Handelsregister: Freiburg i. Br. HR-Nr.: HRB 680171 Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. I. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. II. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei den Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände überwiegend linear vorgenommen. Sofern bei den Anlagegegenständen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die erhaltenen Anzahlungen wurden offen von den Vorräten abgesetzt und insoweit das Wahlrecht nach § 268 Abs. 5 HGB in Anspruch genommen. Die unfertigen Leistungen wurden entsprechend Ihres Fertigungsgrades mit den anteiligen Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet. Fremdkapitalzinsen wurden bei der Ermittlung dieser Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Flüssige Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. B. Angaben zur BilanzAktiva Sämtliche Forderungen weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus. Passiva Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde unter vollständiger Berücksichtigung des Jahresergebnisses aufgestellt (ggf. anpassen: unter teilweiser oder ohne) Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Rückdeckungsversicherungen, die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind, gesichert. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgt eine Verrechnung mit den zu Grunde liegenden Verpflichtungen. Der im Jahresabschluss angesetzte Zeitwert entspricht den Anschaffungskosten (vgl. auch IDW RS HFA 30, Rz. 68). Zinserträge aus der Erhöhung des Zeitwertes der Rückdeckungsversicherungen in Höhe von EUR 23.509,03 wurden mit dem Aufwand aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 31.483,00 verrechnet. Der verbleibende Zinsaufwand in Höhe von EUR 7973,97 ist im Gesamtbetrag der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist ausschüttungsgesperrt und beträgt per 31. Dezember 2023 EUR 18.075,00 (Vorjahr: EUR 81.904,00). Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 607.392,67. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 90.059,84 (Vorjahr EUR 87.863,25) enthalten. C. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB: Es bestehen Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen in Höhe von EUR 905.428,85 (Vorjahr: EUR 1.017.131,28). Ferner bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen in Höhe von EUR 230.000,00 p.a. (Vorjahr: EUR 230.000,00). Diese Miet- und Pachtverpflichtungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. D. Sonstige AngabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28. Juni 2024. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 41.
Oberwolfach, den 28. Juni 2024
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.6.2024. |
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