HT RFS
Solutions GmbH
Karlsdorf-Neuthard
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
801.265,00 |
221.972,00 |
| I.
Sachanlagen |
801.265,00 |
221.972,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.344.321,07 |
6.748.279,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.155.263,44 |
4.358.063,45 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
189.057,63 |
2.390.216,36 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.740,00 |
20.211,79 |
| Aktiva |
7.159.326,07 |
6.990.463,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
631.821,96 |
1.727.343,02 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.702.343,02 |
1.056.066,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.095.521,06 |
-646.276,20 |
| B.
Rückstellungen |
22.000,00 |
382.400,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.505.504,11 |
4.880.719,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.505.504,11 |
4.880.719,93 |
| Summe
Passiva |
7.159.326,07 |
6.990.463,60 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die HT RFS Solutions GmbH hat ihren Sitz in
Karlsdorf-Neuthard und ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 733860
eingetragen. Der Jahresabschluss ist auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie den Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum 31.12.2023 eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267
Abs. 1 HGB, da die Grenzwerte des § 267
Abs. 1 HGB in der ab dem 17.04.2024 geltenden
Fassung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht
überschritten wurden. Von den für sie bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses geltenden
Vereinfachungsregelungen für kleine
Kapitalgesellschaften wird Gebrauch gemacht. Die Gliederung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt
jedoch wie für große Kapitalgesellschaften.
Allgemeine Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen werden im Jahr der Anschaffung nur
zeitanteilig für den (vollen) Monat der Anschaffung
und die folgenden Monate in Anspruch genommen.
Selbstständig nutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 wurden im Jahr
der Anschaffung vollständig abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit den
Nominalbeträgen und unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ein- bzw.
Auszahlungen, die in künftigen Perioden zu Ertrag bzw.
Aufwand werden.
Die Rückstellungen berücksichtigen auf der
Grundlage einer vernünftigen kaufmännischen
Beurteilung alle zum Bilanzstichtag vorhandenen und bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt unter
Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen mit
dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
grundsätzlich zu ihrem Nominalwert bewertet. Die wegen
eingetretenen oder zu erwartenden Zahlungsausfällen
notwendigen Wertberichtigungen wurden im erforderlichen
Umfang vorgenommen. Für das allgemeine Kosten- und
Ausfallrisiko wurde eine pauschale Wertberichtigung in
Höhe von 0,5 % der Nettoforderungen gebildet.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind,
soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach
darstellen.
Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im üblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt
gesichert.
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren sowie unter Beachtung der
Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Sonstige Pflichtangaben
Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen von
nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften
i. S. d. § 285 Nr. 3a HGB beträgt
insgesamt EUR 238.230,00.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 16
Personen beschäftigt.
Karlsdorf-Neuthard, 12.
Februar 2025
gez,
Wladimir Krieger gez. Andreas Schmidt
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.02.2025
festgestellt.
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