Ortmeyer Vermögensverwaltung GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Dubovoy seit 6.12.2007 | Direktor |
Andreas Ortmeyer seit 6.12.2007 | Direktor |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HSK-Rheine LTD.(vormals: A & A BACK Limited)RheineJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGzum Jahresabschluss zum 31.12.2012 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.i.V. m. §§ 238 ff HGB) unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. d. § 267 Abs. 1 HGB handelt, angewandt. Posten des Jahresabschlusses, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag aufweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht ausgewiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Sonstige finanzielle Verpfllichtungen bestehen über die bilanzierten und vermerkten Verpflichtungen bzw. Haftungsverhältnisse hinaus nicht. 2. Erläuterungen zur Bilanz Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert. Die Vorjahreswerte sind jeweils angegeben. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Der Grundsatz der Vorsicht, das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip werden beachtet. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anhang dargestellt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Einzelwertberichtigungen zu Forderungen sind nicht vorgenommen worden. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nominalwert bewertet. Rückstellungen sind nicht gebildet worden. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Andreas Ortmeyer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.08.2013 |
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