BLISO
GmbH
Weferlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
276.242,00 |
269.007,00 |
| I.
Sachanlagen |
276.242,00 |
269.007,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
122.430,73 |
184.110,52 |
| I.
Vorräte |
26.854,38 |
42.735,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.157,24 |
134.914,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.419,11 |
6.461,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
398.672,73 |
453.117,52 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
181.496,44 |
206.043,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
181.043,43 |
125.181,49 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
24.546,99 |
-55.861,94 |
| B.
Rückstellungen |
6.100,00 |
19.332,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
211.076,29 |
227.741,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
211.076,29 |
227.741,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
398.672,73 |
453.117,52 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches
(§§ 265 Abs.1 Satz 2, 266 ff. HGB)
unter Berücksichtigung ergänzender Regelungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren).
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Die Anlagegüter werden grundsätzlich
linear abgeschrieben.
Soweit die Gesellschaft geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungs-
kosten € 150,00 bis € 410,00) angeschafft hat,
werden diese im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Unfertige und fertige Erzeugnisse und Waren werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
bewertet worden. Das strenge Niederstwertprinzip wurde
beachtet. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeitenwerden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs 1 Satz 2
HGB).
3. Angaben zur Bilanz
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
€ 11.314,45 (Vorjahr: € 5.212,05) und
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
in Höhe von € 567,67 (Vorjahr: € 0,00)
enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen am Bilanzstichtag in Höhe von
€ 160.509,30 (Vorjahr: € 193.543,13).
4. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung ist im Jahr 2014 durch
Herrn Christian Semrau, Wolfsburg, ausgeübt
worden.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Weferlingen, 10.12.2015
Christian Semrau, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2015 festgestellt.
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