PRAKTIKA
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.500,00 |
65.634,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.100,00 |
4.234,00 |
| II.
Finanzanlagen |
61.400,00 |
61.400,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
203.776,82 |
167.994,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
132.156,05 |
68.547,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
71.620,77 |
99.447,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
405,04 |
405,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
267.681,86 |
234.033,59 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.572,07 |
36.506,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.506,79 |
8.123,73 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.934,72 |
-3.383,06 |
| B.
Rückstellungen |
4.776,03 |
9.674,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
237.333,76 |
182.302,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
112.333,76 |
57.302,19 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
5.550,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
267.681,86 |
234.033,59 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
PRAKTIKA GmbH
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach handelsrechtlichen
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften und den
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§252-256
HGB erstellt.
Die Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich
gegenüber dem Vorjahresabschluss unverändert
beibehalten. Erstmals wurden sämtliche durch das
BilMoG geänderten Vorschriften angewendet. Bei der
erstmaligen Aufstellung des Abschlusses nach BilMoG wurden
die Vorjahresvergleichszahlen in Bezug auf diesen
Sachverhalt auf Grund des Wahlrechtes nach Artikel 67 Abs.
2 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von € 150,00 bis
€1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und linear
über fünf Jahre abgeschrieben.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Einzelwertberichtigungen und pauschale Wertberichtigungen
auf Forderungen wurden im Geschäftsjahr nicht
vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten nach kauf-männischer
Beurteilung in Höhe des Erfüllungsbetrages
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken beachtet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.
Dezember 2011 ist diesem Anhang als Anlage beigefügt.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten
Beträge für die Erstellung des Jahresabschlusses
sowie der Steuererklärungen in Höhe von
€4.000,00 sowie für
Berufsgenossenschaftsbeiträge.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit zwischen
einem und fünf Jahren bestehen in Höhe von
€125.000,00 gegenüber Kreditinstituten.
Sicherheiten für diese Verbindlichkeiten
wurden in Form einer Abtretung von Ansprüchen
aus einer Unfallversicherung sowie in Form einer
Selbstschuldnerischen Höchstbürgschaft durch
einen Gesellschafter gegeben.
4. Sonstige Angaben
Es erfolgte die Gewährung eines Kredites an den
Geschäftsführer Herrn Steve Riedel mit einem
Restbetrag zum 31. Dezember 2011 in Höhe von TEUR
13,0. Dieser wird jährlich mit 5% verzinst und hat
längstens eine Laufzeit von fünf Jahren.
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011
war:
| • |
Herr Steve Riedel, Leipzig
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Leipzig, 29. Mai 2013
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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