Stoll
GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.265,50 |
8.887,50 |
| I.
Sachanlagen |
7.265,50 |
8.887,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
111.839,73 |
143.315,78 |
| I.
Vorräte |
21.288,27 |
23.255,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.120,13 |
86.247,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.431,33 |
33.813,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.116,08 |
14.180,33 |
| D.
Aktive latente Steuern |
2.623,50 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
130.844,81 |
166.383,61 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.363,58 |
42.462,41 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
16.462,41 |
11.497,57 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.901,17 |
4.964,84 |
| B.
Rückstellungen |
17.554,65 |
43.766,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
67.926,58 |
80.155,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
67.926,58 |
80.155,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
130.844,81 |
166.383,61 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff. und §§ 264 ff HGB
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Die Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB
gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung
der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte
unter Beachtung der §§ 265, 266 und 275 HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden linear oder degressiv abgeschrieben. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Bei den Finanzanlagen werden die
Beteiligungen zu Anschaffungskosten angesetzt. Die
Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren)
wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch
die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Der Kassenbestand,
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die
Pensionsrückstellung beruht auf
versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den
steuerlichen- und handelsrechtlichen Regelungen (BilMoG).
§246 (2) Satz 2 HGB wurde angewandt.
Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten
Anlagespiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des
laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel ( § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Rückstellungen
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung: Während des
abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der
Geschäfte bei: Herrn Thomas Stoll
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Freiburg, den 29.12.2011
gez. Thomas Stoll (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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