Home Connect GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Göpfert seit 5.3.2024 | Prokura |
Karl Christoph Dr. von Reyher seit 15.5.2023 | Prokura |
Knut Mittag seit 12.7.2021 | Geschäftsführer |
Marcus Dr. Jerg seit 4.1.2021 | Prokura |
Ulf Christian Hüttmann seit 23.12.2019 | Prokura |
Jürgen Strziga seit 25.9.2018 | Prokura |
Robert Dr. Schulz seit 17.7.2015 | Prokura |
Ulrike Birgit Kümmerle seit 17.7.2015 | Prokura |
Thomas Baumeister seit 18.5.2015 | Geschäftsführer |
Heinrich Bälz seit 18.5.2015 | Prokura |
Jens Bruno Wilhelm seit 20.1.2015 | Prokura |
Matthias Herlt seit 1.10.2013 | Prokura |
Monika Schumacher seit 8.7.2003 | Prokura |
Bettina Macharzenski seit 5.7.2002 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Neff GmbHMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2012Handelsbilanz zum 31. Dezember 2012Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Anhang für das Geschäftsjahr 2012Allgemeine HinweiseDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches erstellt. Die Neff GmbH wird in den nach International Financial Reporting Standards aufgestellten Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft. BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH, München (BSH GmbH) einbezogen. Die BSH GmbH veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger (Amtsgericht München, HRB 75534) als oberstes Mutterunternehmen einen befreienden Konzernabschluss nach § 291 HGB. Die Neff GmbH ist damit von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit. Seit dem 1. Januar 2004 besteht zwischen der Neff GmbH und der BSH Vermögensverwaltungs-GmbH (BSHV-D) ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Ergebnisabführung beträgt im Geschäftsjahr TEUR 1.945 (im Vorjahr: TEUR 10.435). Es besteht eine gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft zur BSHV-D. Zugleich besteht auch zwischen der BSHV-D und der BSH GmbH als oberster Organträger eine gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft. Sämtliche Anhangsangaben zu effektiven und latenten Steuern sind deshalb im Anhang der BSH GmbH enthalten. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. Erläuterungen zur BilanzAktiva Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten und aktivierungspflichtigen Eigenleistungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von längstens zehn Jahren. Die immateriellen Vermögensgegenstände betreffen Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten. Das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung der selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu Herstellungskosten wird nicht ausgeübt. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und/oder zu einem unwesentlichen Teil zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Vom Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB für Abschreibungen aufgrund von steuerlichen Vorschriften macht die Neff GmbH Gebrauch. Bis auf wenige Ausnahmen werden die Abschreibungen unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer bei technischen Anlagen und Maschinen mit vorwiegend 8, höchstens 13 Jahren und bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit maximal 8 Jahren ermittelt. Soweit steuerlich vorteilhaft, wenden wir die degressive Abschreibungsmethode mit den zulässigen Höchstsätzen an. Von der degressiven gehen wir auf die lineare Abschreibung - gegebenenfalls unter Ansatz von Mehrschichtzuschlägen - über, sobald sich hieraus höhere Abschreibungsbeträge ergeben. Für Neuzugänge im Bereich der Sachanlagen ab dem Geschäftsjahr 2009 werden ausschließlich lineare Abschreibungen angesetzt. Handelsrechtlich werden geringwertige Wirtschaftsgüter ab einer Wertgrenze von über EUR 150 seit 1. Januar 2008 nach individueller Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgütern mit einem Anschaffungswert bis einschließlich EUR 150 erfolgt die sofortige Aufwandsverrechnung. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen sind zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert. Zuschreibungen nehmen wir bis zu den Anschaffungskosten vor, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Der Anteilsbesitz der Neff GmbH ist gesondert aufgestellt (Anlage 2 zu diesem Anhang). Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage 1 zu diesem Anhang dargestellt. Die Gesellschaft hat keine eigenen Grundstücke und Gebäude. Diese Grundstücke und Gebäude sind von der BSH GmbH im Rahmen eines bestehenden Vertrages langfristig gepachtet. Umlaufvermögen Bei der Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gehen wir von durchschnittlichen Anschaffungskosten des Jahres oder dem niedrigeren Tageswert am Bilanzstichtag, bei den eigengefertigten Erzeugnissen von durchschnittlichen Jahresherstellungskosten aus. Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Zinsen für Fremdkapital zur Finanzierung der Herstellung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Dem Lagerbestands- und Vertriebsrisiko tragen wir durch Abschläge Rechnung. Sie werden entsprechend der Einstufung der Vorräte in verschiedenen Bewertungsgruppen ermittelt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bzw. zu Anschaffungskosten oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 1.150 (im Vorjahr: TEUR 431) haben TEUR 133 (im Vorjahr: TEUR 134) eine Restlaufzeit von größer einem Jahr. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 47.430 (im Vorjahr: TEUR 65.692). Es bestehen kurzfristige sonstige Vermögensgegenstände in Fremdwährung. Die kurzfristigen sonstigen Vermögensgegenstände in Fremdwährung werden aufgrund des § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Wir haben für alle erkennbaren Einzelrisiken Abwertungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände vorgenommen. Flüssige Mittel bestehen ausschließlich in Euro und werden zum Nennbetrag angesetzt. Passiva Eigenkapital Im Zuge der Erstanwendung der durch das BilMoG geänderten handelsrechtlichen Vorschriften zur Rückstellungsbewertung wurde den Gewinnrücklagen entsprechend der in Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB vorgesehenen erfolgsneutralen Abzinsung langfristiger Rückstellungen mit Wirkung zum 01.01.2010 ein Betrag von TEUR 375 zugeführt. Diese Gewinnrücklagen in Höhe von TEUR 375 wurden im Geschäftsjahr 2011 erfolgswirksam aufgelöst. Es finden keine Transaktionen im Eigenkapital in Fremdwährung statt. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Bei den Pensionsrückstellungen wurde ein Zinssatz von 5,07 Prozent (im Vorjahr: 5,13 Prozent), eine erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung von 3,0 Prozent (im Vorjahr: 3,0 Prozent) und eine Rentensteigerung von 1,75 Prozent (im Vorjahr: 1,5 Prozent) zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln 2005 G von Prof.. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Rückstellungen für Pensionen sind nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden fristadäquat abgezinst. Die für die Abzinsung der Rückstellungen angewendeten Zinssätze orientieren sich an dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz. In den übrigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen gebildet. Es handelt sich dabei neben Gewährleistungsverpflichtungen insbesondere um Ansprüche aus Altersteifzeitverträgen und sonstige Ansprüche der Mitarbeiter, notwendige Risikovorsorgen und Risiken aus schwebenden Geschäften. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Von den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen keine mit einer Restlaufzeit von größer einem Jahr (im Vorjahr: TEUR 30). Die übrigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Wie im Vorjahr sind sämtliche Verbindlichkeiten ungesichert. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Langfristige Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen nicht. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 1.945 (im Vorjahr: TEUR 10.435) auf die Gesellschafterin BSHV-D. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 962 (im Vorjahr: TEUR 709) enthalten. Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestanden wie im Vorjahr nicht. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse betreffen fast ausschließlich die Abgabe und Verrechnung der Hausgeräte an die BSH GmbH; damit ist eine regionale Aufgliederung der Umsatzerlöse nicht darstellbar. Die Neff GmbH weist sonstige betriebliche Ertrage von TEUR 11.513 (im Vorjahr: TEUR 10.218) aus. Darin enthalten sind unrealisierte Kursgewinne in Höhe von TEUR 17 (im Vorjahr: TEUR 29), realisierte Kursgewinne in Höhe von TEUR 25 (im Vorjahr: TEUR 7) und Auflösungen von Rückstellungen mit TEUR 1.380 (Vorjahr: TEUR 671). Aufwendungen für bezogene Leistungen entstanden in Höhe von TEUR 4.440 (im Vorjahr: TEUR 4.095) und sind zusammen mit den Aufwendungen für Roh-, Hilfsund Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 157.971 (Vorjahr: TEUR 170.787) sowie für bezogene Waren im Materialaufwand ausgewiesen. In den Personalaufwendungen sind TEUR 619 (im Vorjahr: TEUR 1.218) Aufwendungen für Altersversorgung enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 21.060 (im Vorjahr: TEUR 28.860). Darin enthalten sind keine unrealisierten Kursverluste (im Vorjahr: TEUR 32) sowie realisierte Kursverluste in Höhe von TEUR. 53 (im Vorjahr: TEUR 14). Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten ausschließlich die Ausschüttung eines verbundenen Unternehmens in Höhe von TEUR 33 (im Vorjahr: TEUR 34). Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen nur Dritte. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Erträge gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 490 (im Vorjahr: TEUR 527) sowie übrige Finanzerträge von TEUR 58 (im Vorjahr: TEUR 50). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 17 (im Vorjahr: TEUR 5) und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen von TEUR 2.145 (im Vorjahr: TEUR 2.048). Das Liquiditäts- sowie das Preisänderungsrisiko in der Beschaffung der Neff GmbH werden durch die Maßnahmen, die die BSH GmbH ergreift, abgesichert. Die BSH GmbH begrenzt das Liquiditätsrisiko durch ein effektives zentrales Cash-Management, den weltweiten Zugang zu Kreditlinien bei Kreditinstituten mit gutem Rating sowie eine Syndicated Credit Line, die primär zu Versorgungszwecken abgeschlossen wurde. Das Preisrisiko bei ausgewählten Metallen wird über die BSH GmbH durch Wertpapiere zur Rohstoffsicherung gemäß Konzernvorgaben abgesichert. Zum Bilanzstichtag bestanden bei der BSH GmbH keine offenen Geschäfte. Mitarbeiter 1 Im Jahresdurchschnitt waren - ohne Auszubildende - 1.162 Mitarbeiter (im Vorjahr 1.151) beschäftigt. Die durchschnittliche Gesamtzahl aller Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden gruppiert sich wie folgt:
1 Vorjahreszahlen wurden angepasst, seit dem Geschäftsjahr 2012 werden hier auch Arbeitnehmer in kurzfristigen befristeten Arbeitsverhältnissen von unter drei Monaten erfasst. Sonstige AngabenFür Immobilien des Produktionsstandortes Bretten besteht aus dem Pachtvertrag mit der BSH GmbH eine jährliche Verpflichtung in Höhe von TEUR 2.546 (im Vorjahr: TEUR 2.546). Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Aus den bestehenden Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr beträgt die jährliche finanzielle Verpflichtung TEUR 7 (im Vorjahr: TEUR 7). Aus Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr beträgt die jährliche finanzielle Verpflichtung TEUR 13 (im Vorjahr: TEUR 6). Es bestehen keine Leasingverträge mit einer Restlaufzeit über 5 Jahre. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeit der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in einem Fonds der BSH GmbH angelegt. Diese sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Im Berichtsjahr sind keine weiteren wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt worden. Des Weiteren bestanden keine wesentlichen Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar nicht in 100-prozentigem Anteilsbesitz stehenden in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Neff GmbH verzichtet gemäß § 285 Nr. 17 HGB auf Angaben über das Honorar des Abschlussprüfers, da die Angaben im Rahmen des Konzernabschlusses der BSH GmbH erfolgen. Zu Geschäftsführern sind bestellt:
Dem Aufsichtsrat gehören an:
Von der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gem. § 286 Abs. 4 HGB abgesehen, da drei der Geschäftsführer bei der BSH GmbH angestellt sind und von der Neff GmbH keine gesonderten Bezüge erhalten.
München, 14. März 2013 Neff GmbH Die Geschäftsführer Finck Kinkel Löffler Dr.techn., Dr.h.c. Kugler Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2012
Darstellung der Anteile an verbundenen Unternehmen
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung der Neff GmbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und Ober das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Neff GmbH, München, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass im Zeitpunkt der Beendigung der Abschlussprüfung die Erfüllung der Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB insoweit nicht abschließend beurteilt werden kennte, als diese Voraussetzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllbar sind. Die noch ausstehenden Voraussetzungen sind gemäß § 264 Abs. 3 Nm. 3 und 4 HGB: Die Offenlegung des Konzernabschlusses des Mutterunternehmens, in welchen die Gesellschaft einbezogen ist, die Angabe der Befreiung der Gesellschaft im Konzernanhang sowie die Mitteilung dieser Befreiung im Bundesanzeiger für die Gesellschaft unter Bezugnahme auf die Befreiungsvorschrift und unter Angabe des Mutterunternehmens.
München, den 19. März 2013 Deloitte
& Touche GmbH
Prosig, Wirtschaftsprüfer Tauber, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsratsder Neff GmbHDer Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsführung schriftlich und mündlich kontinuierlich über den Geschäftsverlauf sowie über alle für die Beurteilung der Lage des Unternehmens wesentlichen Entwicklungen und Zahlen unterrichtet. Der Jahresabschluss und die Buchführung für das Geschäftsjahr 2012 wurden durch Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Gesellschaft hat mit Zustimmung der Gesellschafterin, der BSH Vermögensverwaltungs-GmbH, vom 30. Oktober 2012 für das Geschäftsjahr 2012 auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis dieser Prüfung zu und billigt den Jahresabschluss aufgrund eigener Prüfung. Nach dem abschließenden Urteil seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterin die Feststellung des Jahresabschlusses.
Bretten, den 07. Mai 2013 Für den Aufsichtsrat Dr. Peter Götz, Vorsitzender |
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