Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 140537
Eingetragen
9.3.2012
Branche
Großhandel mit Roh- und SchnittholzHerstellung von Türen und Fenstern aus HolzGroßhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus Holz
Gegenstand
Der Handel mit Holz aller Arten besonders mit Parkett und Fenstern. Der Import und der Export mit Holz aller Art besonders Parkett und Fenster. Der Import mit Lebensmitteln aller Art insbesondere Sonnenblumenöl, jedoch keine lizenzierte Waren sowie der Handel mit medzinischen Schutzhandschuhen, Masken und Covid 19 - Tests.

Historie

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Management

NameRolle
Yulia Lopukhova
seit 23.6.2021
Geschäftsführer
Sergei Chikherev
seit 23.6.2021
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Yulia Lopukhova
Oskar-Helene-Park 2, 14195 Berlin
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TUNARA GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.11.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Umlaufvermögen 18.736,92
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.250,00
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 6.250,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.486,92
Bilanzsumme, Summe Aktiva 18.736,92

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 17.715,10
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -6.250,00
2. eingefordertes Kapital 18.750,00
II. Jahresfehlbetrag 1.034,90
B. Rückstellungen 500,00
C. Verbindlichkeiten 521,82
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 521,82
Bilanzsumme, Summe Passiva 18.736,92

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Der Jahresabschluss von

 Tunara GmbH

wurde auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Wirtschaftsjahr keinen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  

I. Bilanzierungsmethoden


Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB nicht gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
  

II. Bewertungsmethoden


Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert von unter 410,00 Euro wurden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG nicht abgeschrieben.

Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.



C. Angaben zu Bilanzposten

  

I. Verbindlichkeitsspiegel


Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Haftungsverhältnisse



Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.



D. Angaben zu Bilanzposten

  

I. Steuerliche Sonderabschreibungen


Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 vorgenommen.
  


II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil



In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG) enthalten.
  


III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen



Im Wirtschaftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.

Unterzeichnung gem. § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Berlin, den

_______________________                              _______________________    
      Geschäftsführer                                                             Geschäftsführer
        Tufan Tuncay                                                                             Irfan Aras
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2012 festgestellt.

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