Intalus Finanzsoftware GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Scarlett Eckert seit 26.7.2018 | Prokura |
Klaus Wobbe seit 7.10.2005 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Intalus GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BILANZ
ANHANG
Der Jahresabschluss der Intalus GmbH wurde auf Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
wurden nach den Bestimmungen der §§ 265 ff. HGB
gegliedert. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind teilweise im Anhang und teilweise in der
Bilanz aufgeführt. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist erstmalig nach
den neuen Regeln des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes
(BiLRUG). Anpassungen der Vorjahreswerte waren nicht
notwendig.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden u Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen/Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Es handelt sich um ein Dienstleistungsunternehmen. Ein Warenbestand ist nicht zu verzeichnen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen sind mit dem Nennwert angesetzt. Ist der tatsächliche Wert niedriger ist eine Wertberichtigung berücksichtigt worden. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen, wurden als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Der Bilanzausweis der Pensionsrückstellung ist aus einem versicherungsmathematischen Gutachten der Versicherung abgeleitet. Die Pensionsrückstellung beträgt Euro 924.300. Die Steuerrückstellungen/Steuerrückforderungen beinhalten die das Geschäftsjahr und Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Verbindlichkeiten wurden
zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Zum Bilanzstichtag
waren passive Rechnungsabgrenzungsposten, welche in
künftigen Wirtschaftsjahren als Erlöse
aufzulösen sind, auszuweisen.
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzergebnis ein Verlustvortrag von Euro - 103.037,34 einbezogen. Pensionsrückstellungen Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgte unter Verwendung der Projected Unit Credit Methode (PUCM). Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Latente Steuern wurden nicht gebildet, da eine Befreiung
nach § 274a Nr. 5 HGB in Anspruch genommen wurde.
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch den Gesellschafter/Geschäftsführer Herrn Klaus Wobbe, Kaufmann Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Bilanzgewinn wird mit dem vorhandenen Verlustvortrag verrechnet und der verbleibende Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Bremen, den 14. März
2019
gez. Klaus Wobbe
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