Clemens GmbH
Rodgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma Clemens GmbH hat Ihren Sitz in Rodgau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Offenbach am Main unter HRB 22072 eingetragen.
Die Firma Clemens GmbH betreibt einen Friseursalon für Damen und Herren sowie eine
Fuß- und Handpflege sowie Nagelmodellage.
2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff.
HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaft (§§ 264 ff.
HGB) aufgestellt. Ergänzend wurden die einschlägigen Bestimmungen des GmbHG sowie
des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 wurden unverändert übernommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr 2024 sowie
im Vorjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen
der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz zum 31. Dezember 2024 ist in Kontenform und die
Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2024 ist in Staffelform aufgestellt.
Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB zugrunde.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 erfolgt nach Verwendung
des Jahresfehlbetrages.
3. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter der Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften
des HGB (§§ 265 Abs. 1, 266 ff.) aufgestellt.
Der Bewertung der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Vermögensgegenstände
und Schulden liegt die Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip)
zugrunde.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern augrund sich ergebender Steuerentlastungen
nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten vermindert
um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten
werden die Anschaffungsnebenkosten sowie evtl. Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen linear entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2024 nicht vorgenommen.
Geringwertige abnutzbare bewegliche Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bis zu EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr aktiviert und voll abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Nettoanschaffungswert von EUR 250,00
werden im Jahr der Anschaffung in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
in voller Höhe als Aufwendungen behandelt.
Für die Gegenstände des Anlagevermögens gelten überwiegend folgende Nutzungszeiten:
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 – 13 Jahre.
Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten abzüglich Skonti, Rabatte und sonstiger
Nachlässe unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 4 HGB) bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt.
Der Ausweis der liquiden Mittel erfolgt zum Nominalwert.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Rückstellungen haben keine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs.
1 Satz 2 HGB angesetzt.
4. Angaben zur Bilanz
Die Posten des Anlagevermögens sind mit ihrem Nettobuchwert ausgewiesen.
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen des Geschäftsjahres 2024 betragen insgesamt EUR 1.233,50 (Vorjahr
EUR 1.038,40) und beinhalten keine außerordentlichen Abschreibungen.
Die Vorräte der Gesellschaft sind zu Anschaffungskosten abzüglich Skonti, Rabatte und sonstiger
Nachlässe unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt worden.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Erstattungsansprüche aus überzahlter Gewebesteuer für 2024 (EUR 689,00) sowie
überzahlter Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag für 2024 (EUR 829,35)
ausgewiesen. Bei den ausgewiesenen Steuerforderungen handelt es sich um sogenannte
antizipative Posten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen.
Die flüssigen Mittel umfassen ausschließlich die Kassenbestände der Gesellschaft.
Da das Eigenkapital der Gesellschaft aufgebraucht ist und sich ein Überschuss der
Passivposten über die Aktivposten ergibt, ist dieser Betrag gemäß § 268 Abs. 3 HGB
auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital der Gesellschaft von DM 50.000,00 und beträgt umgerechnet
in EUR 25.564,59. Es wurde bisher noch nicht auf Euro umgestellt.
Der Verlustvortrag beträgt EUR 239.141,36 (Vorjahr EUR 257.184,00).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Aufwendungen für den Beitrag zur Berufsgenossenschaft für 2024, die Offenlegung
des Jahresabschlusses 2024 sowie die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2024 und der Steuererklärungen für 2024.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Bürgschaften und Grundpfandrechten von Gesellschaftern gesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen gewährte Darlehen und noch nicht ausgezahlte Darlehenszinsen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit EUR 199,76 die Lohn- und Kirchensteuer für 2024 und mit EUR 819,76
die Umsatzsteuer für Dezember 2024.
Die Gesellschaft hat mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer, Herr Wolfgang Clemens,
am 31. Dezember 2024 wegen seiner Darlehensforderungen einschließlich der bisher noch
nicht ausgezahlten Zinsen von insgesamt EUR 183.713,26 folgende schriftliche Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen:
1. Der Darlehensgeber tritt mit seinem Anspruch auf Tilgung und Verzinsung des oben
bezeichneten Darlehens einschließlich der noch nicht ausgezahlten Zinsen im Falle
der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers gemäß
§ 19 Abs. 2 S. 3 InsO im Rang hinter sämtliche Forderungen anderer Gläubiger in der
Weise zurück, dass die Tilgung und Verzinsung des Darlehens und der bisher noch nicht
ausgezahlten Darlehenszinsen nur nachrangig nach allen anderen Gläubigern im Rang
des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO, also im Rang des § 39 Abs. 2 InsO verlangt werden
kann - oder aus sonstigem freiem Vermögen.
2. Der Rangrücktritt gilt auch für künftige weitere Darlehensgewährungen und nicht
ausgezahlte Zinsen.
3. Ein Verzicht auf die Darlehensforderung wird ausdrücklich nicht vereinbart.
4. Im Übrigen ist der Darlehensgeber uneingeschränkt befugt, seine Rechte aus dem
Darlehen und der noch nicht ausgezahlten Darlehenszinsen geltend zu machen und Erfüllung
zu verlangen.
5. Den Beteiligten ist die Anfechtbarkeit von Zahlungen an den Darlehensgeber unter
bestimmten Umständen bekannt.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Rangrücktrittsvereinbarung ganz oder teilweise
unwirksam sein oder infolge Gesetzesänderung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung
unwirksam werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten
sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen,
die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen dieser
Rangrücktrittsvereinbarung sind nur in Schriftform möglich. Dies gilt auch für die
Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
Ferner hat der Gesellschafter-Geschäftsführer in einer schriftlichen Patronatserklärung vom 2. Januar 2018 gegenüber der Gesellschaft erklärt, dass er die Firma Clemens
GmbH künftig finanziell so ausstatten werde, dass sie ihre gegenwärtigen und künftigen
Verpflichtungen fristgemäß gegenüber der Gesamtheit aller Gläubiger erfüllen kann
(sog. Ausstattungsverpflichtungsklausel).
5. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres
Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichem Einfluss auf die Ertrags-, Finanz-
und Vermögenslage der Gesellschaft sind nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
6. Ergebnisverwendung
Der Gesellschafter-Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den
Bilanzverlust zum 31. Dezember 2024 in Höhe von EUR 224.819,33 auf neue Rechnung
vorzutragen.
7. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Firma Clemens GmbH
durch Herrn Friseurmeister Wolfgang Clemens, Rodgau, geführt
Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gesellschaft neben dem Geschäftsführer im Jahresdurchschnitt
folgende Arbeitnehmer:
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 186.213,26,
die unter der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" ausgewiesen
werden.
Rodgau, den 10. März 2025
gez. Wolfgang Clemens, Wolfgang Clemens
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2025 festgestellt.
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