Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 22072
Eingetragen
16.1.2003
Branche
Frisör- und BarbiersalonsEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnKosmetiksalons und ähnliche Schönheitsbehandlungen
Gegenstand
Der Betrieb eines Friseursalons und die medizinische Fuß- und Handpflege sowie Nagelmodelage.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Prokura
Wolfgang Clemens
seit 16.1.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
52.00%
Wolfgang Clemens
48.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Susanne Clemens
Rodgau
26000
52.00%
Wolfgang Clemens
Rodgau
24000
48.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Clemens GmbH

Rodgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

scroll

Aktiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Anlagevermögen 4.076,00 4.795,00
I. Sachanlagen 4.076,00 4.795,00
B. Umlaufvermögen 3.760,74 2.508,30
I. Vorräte 1.831,53 1.836,15
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.518,35 430,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 410,86 242,15
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 199.254,74 213.576,77
Aktiva 207.091,48 220.880,07
scroll

Passiva

31.12.2024
EUR
31.12.2023
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzverlust 224.819,33 239.141,36
davon Verlustvortrag 239.141,36 257.184,00
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 199.254,74 213.576,77
B. Rückstellungen 3.430,00 5.387,44
C. Verbindlichkeiten 203.661,48 215.492,63
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.519,52 1.323,18
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 200.141,96 214.169,45
davon gegenüber Gesellschaftern 186.213,26 193.390,46
Summe Passiva 207.091,48 220.880,07

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Firma Clemens GmbH hat Ihren Sitz in Rodgau. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 22072 eingetragen.

Die Firma Clemens GmbH betreibt einen Friseursalon für Damen und Herren sowie eine Fuß- und Handpflege sowie Nagelmodellage.

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaft (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend wurden die einschlägigen Bestimmungen des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2023 wurden unverändert übernommen.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr 2024 sowie im Vorjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz zum 31. Dezember 2024 ist in Kontenform und die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2024 ist in Staffelform aufgestellt. Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB zugrunde.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 erfolgt nach Verwendung des Jahresfehlbetrages.

3. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter der Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den geltenden Vorschriften des HGB (§§ 265 Abs. 1, 266 ff.) aufgestellt.

Der Bewertung der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden liegt die Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip) zugrunde.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern augrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden die Anschaffungsnebenkosten sowie evtl. Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die planmäßigen Abschrei­bungen werden beim beweglichen Anlagevermögen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände vorgenommen. Außerplanmäßige Abschrei­bungen wurden im Geschäftsjahr 2024 nicht vorgenommen.

Geringwertige abnutzbare bewegliche Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstel­lungskosten bis zu EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr aktiviert und voll abgeschrieben.

Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Nettoanschaffungswert von EUR 250,00 werden im Jahr der Anschaffung in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften in voller Höhe als Aufwendungen behandelt.

Für die Gegenstände des Anlagevermögens gelten überwiegend folgende Nutzungszeiten:

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 – 13 Jahre.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten abzüglich Skonti, Rabatte und sonstiger Nachlässe unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 4 HGB) bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt.

Der Ausweis der liquiden Mittel erfolgt zum Nominalwert.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Rückstellungen haben keine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.

4. Angaben zur Bilanz

Die Posten des Anlagevermögens sind mit ihrem Nettobuchwert ausgewiesen.

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen des Geschäftsjahres 2024 betragen insgesamt EUR 1.233,50 (Vorjahr EUR 1.038,40) und beinhalten keine außerordentlichen Abschreibungen.

Die Vorräte der Gesellschaft sind zu Anschaffungskosten abzüglich Skonti, Rabatte und sonstiger Nachlässe unter Berücksichtigung des Niederst­wertprinzips angesetzt worden.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Erstattungsansprüche aus überzahlter Gewebesteuer für 2024 (EUR 689,00) sowie überzahlter Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag für 2024 (EUR 829,35) ausgewiesen. Bei den ausgewiesenen Steuerforderungen handelt es sich um sogenannte antizipative Posten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen.

Die flüssigen Mittel umfassen ausschließlich die Kassenbestände der Gesellschaft.

Da das Eigenkapital der Gesellschaft aufgebraucht ist und sich ein Überschuss der Passiv­pos­ten über die Aktivposten ergibt, ist dieser Betrag gemäß § 268 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite gesondert unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszu­weisen.

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital der Gesellschaft von DM 50.000,00 und beträgt umgerechnet in EUR 25.564,59. Es wurde bisher noch nicht auf Euro umgestellt.

Der Verlustvortrag beträgt EUR 239.141,36 (Vorjahr EUR 257.184,00).

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Aufwendungen für den Beitrag zur Berufsgenossenschaft für 2024, die Offenlegung des Jahresabschlusses 2024 sowie die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 und der Steuererklärungen für 2024.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Bürgschaften und Grundpfand­rechten von Gesellschaftern gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen gewährte Darlehen und noch nicht ausgezahlte Darlehenszinsen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit EUR 199,76 die Lohn- und Kirchensteuer für 2024 und mit EUR 819,76 die Umsatzsteuer für Dezember 2024.

Die Gesellschaft hat mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer, Herr Wolfgang Clemens, am 31. Dezember 2024 wegen seiner Darlehensforderungen einschließlich der bisher noch nicht ausgezahlten Zinsen von insgesamt EUR 183.713,26 folgende schriftliche Rangrücktritts­vereinbarung abgeschlossen:

1. Der Darlehensgeber tritt mit seinem Anspruch auf Tilgung und Verzinsung des oben bezeichneten Darlehens einschließlich der noch nicht ausgezahlten Zinsen im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers gemäß § 19 Abs. 2 S. 3 InsO im Rang hinter sämtliche Forderungen anderer Gläubiger in der Weise zurück, dass die Tilgung und Verzinsung des Darlehens und der bisher noch nicht ausgezahlten Darlehenszinsen nur nachrangig nach allen anderen Gläubigern im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO, also im Rang des § 39 Abs. 2 InsO verlangt werden kann - oder aus sonstigem freiem Vermögen.

2. Der Rangrücktritt gilt auch für künftige weitere Darlehensgewährungen und nicht ausgezahlte Zinsen.

3. Ein Verzicht auf die Darlehensforderung wird ausdrücklich nicht vereinbart.

4. Im Übrigen ist der Darlehensgeber uneingeschränkt befugt, seine Rechte aus dem Darlehen und der noch nicht ausgezahlten Darlehenszinsen geltend zu machen und Erfüllung zu verlangen.

5. Den Beteiligten ist die Anfechtbarkeit von Zahlungen an den Darlehensgeber unter bestimmten Umständen bekannt.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Rangrücktrittsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder infolge Gesetzesänderung oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung unwirksam werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen dieser Rangrücktrittsvereinbarung sind nur in Schriftform möglich. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

Ferner hat der Gesellschafter-Geschäftsführer in einer schriftlichen Patronatserklärung vom 2. Januar 2018 gegenüber der Gesellschaft erklärt, dass er die Firma Clemens GmbH künftig finanziell so ausstatten werde, dass sie ihre gegenwärtigen und künftigen Verpflichtungen fristgemäß gegenüber der Gesamtheit aller Gläubiger erfüllen kann (sog. Ausstattungsverpflichtungsklausel).

5. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichem Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft sind nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

6. Ergebnisverwendung

Der Gesellschafter-Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanz­verlust zum 31. Dezember 2024 in Höhe von EUR 224.819,33 auf neue Rechnung vorzutragen.

7. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Firma Clemens GmbH durch Herrn Friseurmeister Wolfgang Clemens, Rodgau, geführt

Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die Gesellschaft neben dem Geschäftsführer im Jahresdurchschnitt folgende Arbeitnehmer:

scroll

lfd. Jahr
Vorjahr
Gewerbliche Arbeitnehmer
1,00
1,00
Summe
1,00
1,00


Gegenüber Gesellschaftern bestehen Verbind­lichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 186.213,26, die unter der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" ausgewiesen werden.

 

Rodgau, den 10. März 2025

gez. Wolfgang Clemens, Wolfgang Clemens


(Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2025 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.