Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH

Borgstedtfelde 15, 24794 Borgstedt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 1246 RD
Vorher
Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH
Eingetragen
29.11.2004
Branche
Energetische Verwertung von AbfällenSonstige Verwertung von AbfällenDeponierung oder Dauerlagerung von sonstigen Abfällen
Gegenstand
Die Gesellschaft nimmt im Auftrage des Kreises im Kreis Rendsburg-Eckernförde als Träger der Abfallentsorgung aufgrund des Abfallgesetzes obliegende Aufgaben wahr. Dazu gehören alle Geschäfte, die der Umsetzung des Abfallwirtschaftsprogramms dienen. Sie kann andere mit der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung zusammenhängende Verwertungs- und Entsorgungsleistungen erbringen (wie z.B. Leistungen nach der Verpackungsverordnung). Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen, die der Erreichung oder Förderung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderer Unternehmen bedienen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben und sich an solchen beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Prokura
Jochen Kybelka
seit 1.9.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert74.70% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (4)

NameAnteil
37.80%
E.ON Hanse AG
36.32%
Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH
0.58%
Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH
0.00%

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Germany
1.615.172 €
36.32%
Germany
1.124.900 €
25.29%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH

Borgstedt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

A. Grundlagen des Unternehmens

A. 1. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH (AWR) wurde im Juni 1992 mit der Wahrnehmung sämtlicher abfallwirtschaftlicher Aufgaben beauftragt, die dem Kreis Rendsburg-Eckernförde als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger obliegen. Diese Leistung bildet das Kerngeschäft der Gesellschaft. In der Durchführung dieser Aufgaben plant, steuert und organisiert die AWR die kommunale Abfallwirtschaft im Kreisgebiet. Selbst ist die Gesellschaft nur eingeschränkt operativ tätig. Zu diesen Tätigkeiten gehören der Betrieb von Recyclinghöfen, Waage, Werkstatt, Behältermanagement, Verkauf von sekundären Rohstoffen wie z.B. Altpapier und Altmetalle, Gestellung, Wartung und Reparatur von Großsammelbehältnissen wie Presscontainer und Unterflursysteme sowie der Stilllegungs- und spätere Nachsorgebetrieb der ehemaligen Zentraldeponie des Kreises in Alt Duvenstedt.

Primär vergibt die AWR auszuführende Leistungen als öffentlicher Auftraggeber im Rahmen von öffentlichen Vergaben am Markt. Hierzu zählen auch die Verwertung und Vermarktung von Wertstoffen, die im Auftrag des Kreises eingesammelt werden. Die für die operative Leistungserbringung bedeutendsten Verträge haben derzeit maximale Laufzeiten bis zum Ende dieses Jahrzehnts. Sachlich wie wirtschaftlich bedeutet dies bis dahin eine hohe Planungssicherheit für die AWR und die jeweiligen Subunternehmen.

Für den Bereich der Abfälle zur Beseitigung der "Anderen Herkunftsbereiche" bekam die AWR in 2002, mit Zustimmung des Kreises, vom Land Schleswig-Holstein die Entsorgungsaufgabe temporär übertragen. Diese Übertragung endet am 31.12.2035. Darüber hinaus führt die AWR auf rein privatwirtschaftlicher Grundlage verschiedene gewerbliche Tätigkeiten durch. Im Wesentlichen ist dies der Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums in Borgstedt, wo die AWR Grundstücke, Büro- und Betriebsgebäude sowie technische Anlagen vor allem an ihre Tochterfirma AWR Bioenergie GmbH (ABE), aber auch an externe Unternehmen vermietet. Als wichtigste abfallwirtschaftliche Einrichtungen sind hier die Bioabfallbehandlungsanlage (BBA) mit Vergärung, Kompostierung, drei Blockheizkraftwerken, Gasspeicher und Produktions-,Lagerhallen und Freiflächen, eine Halle für die Verladung von Abfällen für den Weitertransport, ein Werkstattgebäude sowie ein Recyclinghof zu nennen. Das derzeit genutzte Gelände hat eine nutzbare Fläche von ca. 16 Hektar. Weitere gut sieben Hektar an Erweiterungsflächen (Nettonutzflächen) westlich und östlich des Bestandsgeländes durchliefen das Verfahren der Bauleitplanung, das Ende 2023 abgeschlossen wurde. Nunmehr steht die Konkretisierung der Planung zur Nutzung dieser Flächen an. Dabei spielen die im Kapitel C. Prognosebericht getroffenen Einschätzungen der zukünftigen Rolle der Kreislaufwirtschaft ganz allgemein aber auch speziell die zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der AWR eine zentrale Rolle.

Mit der ABE verfügt die AWR über ein operativ tätiges Tochterunternehmen. Die ABE erbringt sowohl für den Kreis als auch für andere Auftraggeber Dienstleistungen in der Biogutbehandlung. An der ABE ist AWR zu 73 % beteiligt. Der weitere Gesellschafter ist die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH (ASF).

A. 2 Forschung und Entwicklung

Keine.

B. Wirtschaftsbericht

B. 1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das von AWR betriebene Abfallwirtschaftszentrum Borgstedt wurde 1994 als Sortier- und Logistikzentrum in Betrieb genommen. Während die Sortiertätigkeiten in 2018 eingestellt wurden, finden heute die in Abschnitt A.1 dargestellten operativen Leistungen auf diesem Gelände statt. Die Ende 2008 in Betrieb genommene Bioabfallbehandlungsanlage mit Vergärung und nachgelagerter Kompostierung verarbeitet heute die Biogutmengen des Kreises selbst sowie von drei an den Kreis angrenzenden Gebietskörperschaften bzw. Unternehmen. Mit einem genehmigten Jahresdurchsatz von 80 TMg ist die BBA eine der größten Anlagen ihrer Art in Europa. Eine Erhöhung der genehmigten Anlagenkapazität auf 85 TMg ist in Planung.

Aufgrund der erfolgreichen Etablierung des innovativen Abfallsammelsystems Unterflurbehälter im Kreisgebiet, beschloss die AWR in 2019, kleinere Aktivitäten im Bereich der Abfalltransportlogistik selbst durchzuführen. Mit zwei Hakenliftfahrzeugen kann AWR nicht nur auf die steigende Nachfrage nach Dienstleistungen im Bereich der Unterflursysteme reagieren. Die Fahrzeuge haben zudem die Flexibilität der AWR bei dem Transport von Großbehältern deutlich erhöht. Ferner erbringt die AWR Teile der Ferntransporte zwischen Umschlaganlage und Behandlungsanlagen mit zwei eigenen Walking-Floor Fahrzeugen selbst.

In 2023 erfolgte eine Neuvergabe der LVP-Erfassung durch die Dualen Systeme für den Zeitraum 2024 bis 2026. Wenngleich die AWR hier in keinem direkten Vertragsverhältnis in Bezug auf die Sammlungs- und Behandlungsleistungen für LVP steht, ist das Ausschreibungsergebnis für die AWR in anderen Bereichen (bspw. Kundenberatung, Umschlagsleistungen für LVP in Borgstedt, Nutzung des Betriebsgeländes in Borgstedt) durchaus relevant. Die Ausschreibung führte zu keinem Wechsel des LVP-Dienstleisters im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Insoweit wird die AWR die zuvor genannten Dienstleistungen auch in den Jahren 2024 - 2026 erbringen.

Des Weiteren endete zum 31.12.2023 die Laufzeit der Anlage 7 der Abstimmungsvereinbarung (Mitbenutzung der kommunalen PPK-Sammelstruktur) und wurde neu verhandelt. Im Ergebnis werden die Dualen Systeme das im Kreis Rendsburg-Eckernförde durch die AWR etablierte Erfassungssystem weiterhin gegen Entgelt mitbenutzen. Anders als in den vergangenen drei Jahren wird jedoch ein Teil der den Dualen Systemen zuzuordnenden Mengen physisch an die Systembeteiligten übergeben werden müssen. Auch erhöhen sich die Mengen, die den Dualen Systemen zuzuordnen sind.

Die Preise für Abfallentsorgungsleistungen stiegen auch in 2023 deutlich an. Der Kostentreiber bei der Ermittlung der Preisanpassungen waren die Energiekosten, die sich weiterhin bei Logistik und Abfallbehandlung stark bemerkbar machten. Den in den letzten Jahren hingegen erfreuliche Entwicklungen im Bereich der Verwertungserlöse folgte im Jahr 2023 ein deutlicher Rückgang der am Markt erzielbaren Preise für Sekundärrohstoffe, insbesondere PPK.

Für den sachlich und wirtschaftlich der AWR zuzuordnenden Bereich der gewerblichen Abfälle zur Beseitigung ("Andere Herkunftsbereiche") sieht die AWR trotz der auch hier erfolgten Preiserhöhungen derzeit keine negativen Folgen für ihren eigenen Geschäftsbetrieb.

B. 2 Geschäftsverlauf

Das Geschäftsergebnis liegt im Berichtsjahr erneut über der Planung. Allerdings konnte die Höhe des Ergebnisses des Jahres 2022 nicht wieder erreicht werden.

Ertragsseitig liegen die Erlöse aus dem Festpreis (Entsorgungsvertrag) durch die nachfolgend beschriebenen Erlös- und Kostenentwicklungen über dem Vorjahreswert.

Die Erlöse aus der Verwertung von PPK liegen infolge der Marktentwicklung deutlich unter dem Vorjahreswert, die für andere Sekundärrohstoffe etwas darüber. Im Bereich des Finanzergebnisses zeigen sich gestiegene Beteiligungs- und Zinserträge.

Aufwandsseitig unterlagen alle fremdbezogenen Leistungen teils deutlichen Preissteigerungen, so dass die Materialaufwendungen über dem Vorjahreswert liegen.

Die Personalkosten liegen infolge tariflicher Anpassungen und zusätzlicher Mitarbeiter über dem Vorjahreswert. Die Abschreibungen liegen etwas über dem Wert des Vorjahres. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen befinden sich in etwa auf dem Niveau des Jahres 2022. Die Zinsaufwendungen sinken analog der planmäßigen Tilgung vorhandener Darlehen.

Das Roh- und Betriebsergebnis liegt damit unter Vorjahres- aber über Planwert.

Insgesamt war das Geschäftsjahr 2023 für die AWR dennoch ein gutes Jahr, da das Vorjahr außerordentlichen Einflüssen unterlag.

B. 3 Lage

Insgesamt kann die wirtschaftliche Lage der AWR als sehr gut bezeichnet werden.

B. 3 a Ertragslage

Der Jahresüberschuss von 3.417 T€ liegt oberhalb der Planung und unterhalb des Vorjahreswertes.

B. 3 b Finanzlage

Die Finanzlage ist stabil.

Unter Einbeziehung des Jahresüberschusses beträgt die Eigenkapitalquote der AWR 68 % (Vj. 65 %).

Die Zahlungsströme aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind in der folgenden Kapitalflussrechnung zusammengefasst:

Cash Flow aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit 3.597 T€
Cash Flow aus Investitionstätigkeit - 189 T€
Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit - 2.415 T€
Veränderung des Zahlungsmittelfonds 993 T€

Die Liquidität war zu jedem Zeitpunkt in 2023 gesichert. Freie Liquidität wurde in Termingeld angelegt.

B. 3 c Vermögenslage

Das Anlagevermögen macht zum 31. Dezember 2023 rund 61 % der Bilanzsumme aus. Der Großteil des Anlagevermögens (96 %) besteht aus Sachanlagen, die im Wesentlichen eine Verwertungsanlage für Bioabfall, Gebäude, Infrastruktur sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung (Abfallbehälter, Firmenfahrzeuge) beinhalten.

Das Anlagevermögen ist zu 113 % durch Eigenkapital finanziert.

B. 4 Finanzielle Leistungsindikatoren

Für die interne Unternehmenssteuerung berücksichtigen wir die Kennzahlen Umsatzrendite und Cash Flow (siehe Abschnitt B.3 b Finanzlage).

Die Umsatzrendite liegt mit 10 % unter dem Niveau der Vorjahre (ohne die Jahre mit Sondereffekten).

Darüber hinaus steuern wir das Unternehmen mithilfe regelmäßiger Teamleiterbesprechungen sowie Monats- und Quartalsberichten, die neben monetären Entwicklungen auch angelieferte Mengen, Verkaufszahlen sowie relevante Einzelaufstellungen enthalten.

C. Prognosebericht

Im Rahmen des bestehenden Entsorgungsvertrages mit dem Kreis sind die Umsätze der AWR für den Bereich der privaten Haushalte durch die Abrechnung nach Selbstkostenfestpreisen gem. LSP gesichert.

Die längerfristigen Verträge mit den Subunternehmern enthalten Preisanpassungsklauseln. Deren Auswirkungen sind in ihrer Entwicklung abschätzbar, da die wesentlichen Verträge an offizielle Preisindizes des Statistischen Bundesamtes gekoppelt sind, so dass Risiken nur im Rahmen der allgemein geltenden wirtschaftlichen Risiken bestehen. Seit 2022 zeigen sich in den Kernbereichen der öffentlich-rechtlichen Entsorgung in Summe deutlich höhere Kosten als in den Vorjahren, die i. W. durch die stark gestiegenen Energiekosten verursacht werden. Hinzu kommen die zeitlich versetzten Auswirkungen der infolge der Preissteigerungen ebenfalls steigenden Löhne und Gehälter. Da große Teile dieser Kosten auf den Hauptauftrag mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde entfallen, sind diese Veränderungen auf der Basis des zu erwartenden Geschäftsverlaufs im kommenden Jahr im Rahmen der jährlichen Festpreisangebote an den Kreis einzukalkulieren und zu vergüten. Während die Energie- und Lohnkosten relativ träge reagieren, unterliegt die Entwicklung der Sekundärrohstoffpreise häufig sehr kurzfristigen Schwankungen. Neben dem im Februar 2022 begonnenen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und deren weltweite Folgen wirkt sich auch der seit Oktober 2023 zunehmend eskalierende Nah-Ost-Konflikt aus.

Die Erlössituation für PPK spielt für die Ergebnisabweichungen eine durchaus nennenswerte Rolle. Das Planergebnis 2024 berücksichtigt bereits die Auswirkungen eines gegenüber den Vorjahren deutlich niedrigeren Erlösniveaus. Aus heutiger Sicht scheint das Planergebnis 2024 für AWR erreichbar. Die Chancen und Risiken aus dem Entsorgungsvertrag mit dem Kreis sind durch den jährlich neu zu kalkulierenden Festpreis begrenzt. Ergänzt wird diese Begrenzung durch eine Korridorregelung für Altpapiererlöse.

Auswirkungen aktueller rechtlicher Neuregelungen werden laufend überprüft. Mögliche Chancen und Risiken, die sich daraus für die AWR oder ihr Tochterunternehmen ergeben könnten, werden zeitnah analysiert, mit Blick auf den Geschäftsbetrieb des Unternehmens bewertet und daraus die notwendigen Handlungen entwickelt.

Die Forderungsausfälle in den anderen Herkunftsbereichen sind gegenüber den Vorjahren geringfügig angestiegen, liegen allerdings in Relation weiterhin auf niedrigem Niveau. Es ist zu erkennen, dass sich das System des Forderungsmanagements dauerhaft als wirksam erweist. Das Risiko aus Forderungsausfällen erscheint damit auch künftig kalkulierbar.

Risiken infolge der abgeflauten Corona-Pandemie sind in 2023 nicht eingetreten und werden über das allgemeine Maß hinausgehend derzeit nicht gesehen. Sollte sich in Zukunft eine ähnliche Situation wie in den vergangenen Jahren ergeben, sieht sich die AWR infolge der gemachten Erfahrungen gut aufgestellt.

Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem Plan-Jahresüberschuss von 2.551 T€ gerechnet. Mögliche ergebnisrelevante Auswirkungen im Zusammenhang mit den derzeitigen Krisen in der Ukraine und Nah-Ost berücksichtigt der Planwert nicht.

Die AWR verfügte im Berichtsjahr stets über ausreichende Liquidität. Freie Liquidität wurde in Termingeldern angelegt.

Durch das außerordentlich hohe Ergebnis des Geschäftsjahres 2022 konnte in 2023 ein höherer Betrag als in den Vorjahren thesauriert werden. Des Weiteren liegen die Investitionen unter den Abschreibungen des Jahres 2023. Damit ergibt sich insgesamt ein deutlicher Mittelzufluss im Jahr 2023 und damit ein höherer Liquiditätsbestand.

Für 2024/2025 werden zunehmende Investitionstätigkeiten erwartet. In 2024 wird dies bilanziell noch zu keinem Fremdkapitalbedarf führen; dies wird aber in 2025 erwartet. Dieser wird - sofern eintretend - durch langfristige Darlehen gedeckt werden.

Bei kurzfristigen Engpässen kann auf Geldmarktdarlehen oder liquide Mittel des Tochterunternehmens ABE zurückgegriffen werden. Das Risiko von Liquiditätsengpässen ist insgesamt weiterhin gering.

Der Beteiligungsertrag liegt im Berichtsjahr deutlich über den Vorjahres- und Planwerten. Ausschlaggebend für diese positive Entwicklung sind i. W. höhere Stromerlöse bei gleichzeitig gesunkenen Bezogenen Leistungen insbesondere im Bereich der Entsorgungsaufwendungen.

Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet die ABE derzeit ein Ergebnis auf Niveau des Jahres 2022. Umsatzseitig stehen sinkenden Stromerlösen steigende Entsorgungsumsätze gegenüber. Aufwandsseitig gleichen sinkende Pachtaufwendungen insbesondere steigende Bezogene Leistungen fast aus.

Mit Ausnahme der durch die weltweiten Auswirkungen eintretenden Unsicherheiten der aktuellen weltpolitischen Krisen (insbesondere Ukraine und Nah-Ost) sind nach dem Bilanzstichtag keine Vorfälle von besonderer Relevanz für die Chancen und Risiken der AWR eingetreten.

Ausblick

Die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bleibt auch weiterhin der Kernauftrag der Entsorgungsunternehmen. Gleichwohl vollzieht die globale Kreislaufwirtschaft (vormals Abfallwirtschaft) einen umfassenden und rapiden Paradigmenwechsel. Den Weg von einer linear gestalteten Entsorgungswirtschaft hin zu einer an kaskadenförmigen Stoffkreisläufen orientierten (Wieder-) Verwendungs- und Verwertungswirtschaft gilt es schnell zu gehen. Klima-, Arten- und Ressourcenschutz sind hierbei drei herausragende Gründe für diese Notwendigkeit.

So stehen auch die deutschen "Entsorgungsunternehmen" mehr denn je vor der Herausforderung, langfristig ihre Betriebskonzepte und Geschäftsmodelle entsprechend einer echten Kreislaufwirtschaft so anzupassen, dass sie aus den ihnen überlassenen Abfällen und Reststoffen über Nutzungskaskaden Produkte erzeugen, die am Markt zu auskömmlichen Preisen nachgefragt werden. Von einigen Ausnahmen wie Altmetall oder Altpapier abgesehen, ist dies bis heute noch nicht der Fall. Durch die jüngst erfolgte Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat auf einen Anspruch der Verbraucher*innen, Geräte und Gegenstände auch nach Ablauf der Garantiezeit reparieren lassen zu können - "Recht auf Reparatur" -, gewinnen die Themen Vorbereitung zur Wiederverwendung bzw. Wiederverwendung zusätzliches Gewicht. Allerdings müssen die Regelungen mit einer Übergangsfrist in nationales Recht überführt werden. Die erfolgreichen Aktivitäten der AWR in diesem Kontext mit Gebrauchtwarenflohmärkten, dem Gebrauchtwarenkaufhaus "KaufBar" sowie dem Reparaturzentrum "Reparierbar" zahlen auf dieses Thema ein. Nach einem Beschluss des Kreistags Rendsburg-Eckernförde im Jahr 2023 sollen die AWR-Aktivitäten zur Wiederverwendung von gebrauchten Gegenständen anhand eines noch zu beschließenden Konzepts auf das gesamte Kreisgebiet ausgedehnt werden. Die Verschlankung und Effizienzverbesserung von Geschäftsprozessen, der Kostendruck, aber vor allem das Thema Fachkräftemangel sind die entscheidenden Treiber für diese Notwendigkeit. Mit der geplanten Einführung der bargeldlosen Bezahlweise auf den AWR-Wertstoffhöfen ab Mitte 2024, mit der Einführung eines Kundenportals im 4. Quartal 2024 und der geplanten Nutzung eines Chatbots im Kundenservice in 2025 hat sich die AWR im Bereich Digitalisierung bereits herausfordernde Aufgaben gestellt.

Die Differenz zwischen den erzielbaren Erlösen für sekundäre Rohstoffe und den Gesamtkosten der Kreislaufwirtschaft haben die Bürger*innen durch Gebühren und Entgelte auszugleichen. Eine Veränderung hin zu einer insgesamt positiven Wertschöpfung aus Wiederverwendung und Wiederverwertung von "Abfällen" sowie der aus ihnen gewonnenen Energie ist für die Entsorgungsbetriebe nur schrittweise zu vollziehen und erfordert intelligente, marktfähige Konzepte und Strukturen. Darüber hinaus spielen die Marktpreise für Primäre Rohstoffe sowie Steuern und Abgaben mit Lenkungswirkung eine zentrale Rolle im sich vollziehenden Strukturwandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaftsweise.

Unabdingbar für einen erfolgreichen Strukturwandel ist zudem eine schnelle Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen durch die Politik, auf nationaler wie internationaler Ebene. Innovative und zukunftsweisende Entwicklungen wie die Wasserstoffwirtschaft oder die Verfahren der Bioökonomie könnten damit sehr schnell auch wirtschaftlich erfolgreich sein. Treiber in die richtige Richtung sind die immer lauter werdenden Apelle der Klimaexpert*innen nach einer noch schnelleren Abkehr von fossilen Energieträgern und Primärrohstoffen. Der Paradigmenwechsel erfuhr 2022 durch den Krieg in der Ukraine und dessen wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen zusätzliche Dynamik. Energie- und Rohstoffautarkie zumindest im europäischen Rahmen sind hier die Stichworte. In diesem Kontext werden auch die Themen Sharing-Economy sowie Reparatur weiteren Schwung erhalten. Die AWR ist hier mit ihren Aktivtäten im Bereich der Wiederverwendung gut aufgestellt.

Die Strategie der AWR sieht im operativen Geschäftsbereich weiterhin eine Fokussierung auf die Behandlung und Verwertung biogener Abfall- und Reststoffe aus vorwiegend kommunaler Herkunft vor. Langfristig soll hier der Betriebsstandort Borgstedt zu einem Zentrum für eine regionale, abfall- und reststoffbasierte Kreislaufwirtschaft primär im Sinne der Bioökonomie entwickelt werden. Ein wesentlicher wirtschaftlicher Aspekt soll hierbei der Ausbau der Erzeugung von Erneuerbarer Energien über Solar- und Windenergie sowie der Aufbau von Speichereinrichtungen für elektrischen Strom, Biogas und ggfs. Wärme sein. Die Herausforderung besteht darin, die Prinzipien der Bioökonomie mit geeigneten Betriebskonzepten und Geschäftsmodellen umzusetzen. Die großen politischen Ziele wie eine "dekarbonisierte/defossilisierte" und ressourceneffiziente Wirtschaft bis 2045 sowie die schnelle Abkehr von Primärrohstoffen eröffnen der AWR gute Chancen für den weiteren Ausbau ihrer Geschäftstätigkeiten. Konkret soll die in 2019 erfolgte technische Ertüchtigung der BBA für eine flexible Erzeugung von Strom aus Biogas durch die Vergrößerung des Gasspeichers und den Bau eines Wärmespeichers ausgebaut werden. Das intensiv bearbeitete Konzept einer biologischen Methanisierung von Biogas lieferte leider kein wirtschaftlich umsetzbares Szenario und wurde daher vorerst ad acta gelegt. Die Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen auf dem Betriebsgelände sowie die Ansiedlung von jungen Unternehmen auf dem Betriebsgelände erbrachten positive Ergebnisse der von der AWR konsequent verfolgten Anpassungsstrategie an die fundamental veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. So plant ein bereits seit 2014 auf dem AWR-Betriebsgelände angesiedeltes Unternehmen nun den Bau einer Produktionsanlage für Brennstoffpellets aus halmartiger Biomasse. An der Realisierung dieser Anlage könnte sich die AWR durch die Lieferung von Biomasse und auch der Übernahme von Geschäftsanteilen beteiligen. Darüber hinaus bestehen gute Chancen, dass sich auf mittlere Sicht für die AWR weitere interessante Beteiligungsoptionen ergeben.

Die auf tragfähigem wirtschaftlichem Fundament seit 2011 in regelmäßigen Abständen getroffenen Investitionsentscheidungen zum Ausbau und zur Modernisierung der BBA lieferten die materielle Grundlage für den Beginn eines erfolgreichen Strukturwandels im vorgenannten Sinne. Weitere Aktivitäten mit dem Ziel einer gesteigerten Wertschöpfung aus den überlassenen Abfällen werden von AWR und ABE im Zuge ihrer laufenden Geschäftsbetriebe fortwährend entwickelt und bewertet.

Um die räumlichen Voraussetzungen für die Erweiterung und den Ausbau des AWR-Regelbetriebs zu schaffen, aber auch für die Aufnahme neuer Tätigkeitsfelder sowie für Verpachtungsoptionen an Dritte, hat die AWR in 2016 drei Hektar Fläche, die direkt an das Betriebsgrundstück angrenzen, erworben. In 2017 wurde für diese und weitere ca. elf Hektar eigene, derzeit noch landwirtschaftlich genutzte Bestandsflächen die Bauleitplanung angestoßen. Nun, Anfang 2024, sind diese Flächen baurechtlich für eine breit aufgestellte Kreislaufwirtschaft gewidmet und damit für weitere Aktivitäten nutzbar.

Inputstoffe und Betriebsflächen zur weiteren Entwicklung des Standorts und des eigenen Geschäftsbetriebs sowie als Angebot bei Anfragen Dritter werden der AWR damit in Zukunft in erweitertem Maße zur Verfügung stehen. Hingegen sind insbesondere im technischen Bereich weiterhin personelle Engpässe vorhanden. Daher ist die Umsetzung jeglicher Zukunftsaufgaben nur möglich, wenn die AWR kapazitiv und materiell in der Lage ist, im genannten Kontext weitere Entwicklungsschritte zu gehen und mit einer hoch motivierten Mitarbeiterschaft erfolgreich zu gestalten. Hierzu hat die AWR Mitte 2021 ein Projekt zu den Themen Führungskräfteentwicklung und Unternehmenskultur angestoßen und in 2022 und 2023 mit guten Ergebnissen weitergeführt. Dieser Entwicklungsprozess geht auch in 2024 weiter.

Der demographische Wandel und die Integration von nach Deutschland Geflüchteten bleiben eine große gesellschaftliche Herausforderung für alle Unternehmen, insbesondere auch für Unternehmen mit kommunalem Hintergrund. Gleichzeitig sind diese Menschen auch eine große Chance, dringend benötige Arbeitskräfte zu erhalten bzw. qualifiziert auszubilden. Dies hat die AWR frühzeitig erkannt und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, aber auch mit informellen Anspruchsgruppen Angebote entworfen und Maßnahmen durchgeführt. Insbesondere die Integration von Menschen, deren Fähigkeiten und Fertigkeiten vorübergehend oder auf Dauer nicht den Anforderungen des qualifizierten Arbeitsmarktes entsprechen, ist der AWR-Gruppe seit Beginn ihrer Geschäftstätigkeit mit gutem Erfolg gelungen. Nicht zuletzt um auch den eigenen Personalbedarf zu decken, wird die AWR den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen.

D. Chancen- und Risikobericht

D. 1 Risikobericht

D. 1.a Branchenspezifische Risiken

Die branchenspezifischen Risiken sowie die Reaktionen der Gesellschaft darauf sind im Prognosebericht (C) dargestellt.

D. 1.b Ertragsorientierte Risiken

Aufgrund langfristiger Verträge sowie einem durch den Selbstkostenfestpreis bestimmten Hauptgeschäft mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde aus dem Entsorgungsvertrag sind ertragsorientierte Risiken zurzeit nicht erkennbar.

D. 1.c Finanzwirtschaftliche Risiken

Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation und hoher Kreditwürdigkeit der AWR sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar.

D. 2. Chancenbericht

Die Chancen der Gesellschaft sind im Prognosebericht (C) dargestellt.

D. 3 Gesamtaussage

Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar.

E. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Besondere Finanzinstrumente werden von der Gesellschaft nicht genutzt. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik.

F. Bericht über Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten.

 

Borgstedt, 10.04.2024

Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH, Borgstedt

gez. Ralph Hohenschurz-Schmidt

gez. Jochen Kybelka

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 19.250.316,65 20.374.880,67
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 62.254,64 62.370,77
1. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 62.254,64 62.370,77
II. Sachanlagen 18.439.653,49 19.564.101,38
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.445.889,42 7.758.913,98
2. technische Anlagen und Maschinen 6.133.912,48 7.146.513,85
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.297.518,63 4.110.204,97
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 562.332,96 548.468,58
III. Finanzanlagen 748.408,52 748.408,52
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 748.408,52 748.408,52
B. Umlaufvermögen 12.056.790,57 9.786.236,24
I. Vorräte 221.249,96 186.345,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.511.118,74 2.268.787,47
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 17.903,81 0,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 3.493.214,93 2.268.787,47
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.324.421,87 7.331.103,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.746,71 18.140,04
D. Aktive latente Steuern 355.900,00 154.492,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 31.675.753,93 30.333.749,80

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 21.684.218,10 19.867.196,27
I. gezeichnetes Kapital 3.296.300,00 3.296.300,00
II. Kapitalrücklage 2.203.701,24 2.203.701,24
III. Gewinnrücklagen 12.767.195,03 9.198.507,67
IV. Jahresüberschuss 3.417.021,83 5.168.687,36
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 1.109,95 2.320,78
C. Rückstellungen 3.993.214,86 4.266.686,54
D. Verbindlichkeiten 5.739.351,60 5.932.368,54
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.925.147,22 2.695.156,54
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 218.215,69 205.719,81
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 366.261,86 741.662,17
4. sonstige Verbindlichkeiten 3.229.726,83 2.289.830,02
davon aus Steuern 262.904,82 236.732,88
E. Rechnungsabgrenzungsposten 257.859,42 265.177,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 31.675.753,93 30.333.749,80

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 13.280.658,67 16.054.298,90
2. Personalaufwand 4.823.259,86 4.698.584,81
a) Löhne und Gehälter 3.980.451,85 3.876.343,89
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 842.808,01 822.240,92
davon für Altersversorgung 25.100,42 28.361,04
3. Abschreibungen 2.580.268,35 2.449.197,88
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.580.268,35 2.449.197,88
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.742.921,76 2.643.146,57
5. Erträge aus Beteiligungen 1.081.913,83 680.756,93
davon aus verbundenen Unternehmen 1.081.913,83 680.756,93
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 168.538,18 1.604,51
davon aus Abzinsung 26.937,16 0,00
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 45.514,98 61.037,61
davon aus Abzinsung 0,00 288,20
8. Steuern vom Einkommen und Ertrag 888.649,66 1.679.538,90
a) Aufwand aus der Veränderung latenter Steuern -201.407,15 -15.320,32
9. Ergebnis nach Steuern 3.450.496,07 5.205.154,57
10. sonstige Steuern 33.474,24 36.467,21
Jahresüberschuss 3.417.021,83 5.168.687,36

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH hat ihren Sitz in Borgstedt und ist unter der Nummer HRB 1246 RD im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 ist nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Sie wendet jedoch freiwillig die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an.

II. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauer linear über 2 bis 33 1/3 Jahre vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe aufwandswirksam abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren, beizulegenden Wert.

Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse und Waren) wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Soweit erforderlich, wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven latenten Steuern beruhen auf Wertdifferenzen zwischen der Handels- und Steuerbilanz bei den sonstigen Rückstellungen und dem Anlagevermögen. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein Steuersatz von 30 % zu Grunde.

Die Steuer- und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Es bestehen Haftungsverhältnisse aus zwei Bürgschaften in Höhe von insgesamt T€ 578 zugunsten eines verbundenen Unternehmens. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet, da aufgrund der positiven Lage des Bürgschaftsnehmers mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass dieser seinen Verpflichtungen nachkommen wird.

III. Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung ist im anliegenden Anlagenspiegel dargestellt.

IV. Angaben zur Bilanz

Es handelt sich ausschließlich um Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Diese hatten im Vorjahr auch sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stellen den Saldo aus Forderungen (T€ 211) und Verbindlichkeiten (T€ 193) dar. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in voller Höhe solche aus Lieferungen und Leistungen.

Der Investitionszuschuss wird über die Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagevermögens aufgelöst.

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich Im Wesentlichen um Rückstellungen für Deponienachsorge, noch offene Rechnungen, Personal- sowie für Rechts- und Beratungskosten.

Die Rückstellung für Deponienachsorge ist bei einer Restlaufzeit von 34 Jahren mit 1,67 p. a. abgezinst worden. Ferner wurde eine Preissteigerungsrate von 2,0 % p. a. berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit von
T€ bis 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
gegenüber Kreditinstituten 1.925 770 1.155 0
aus Lieferungen und Leistungen 2.544 2.544 0 0
gegenüber dem Kreis Rendsburg-Eckernförde 366 366 0 0
gegenüber Gesellschaftern 218 218 0 0
sonstige Verbindlichkeiten 685 685 0 0
5.739 4.584 1.155 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von T€ 1.925 durch Grundpfandrechte besichert.

Die in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreis Rendsburg-Eckernförde stellen den Saldo aus Verbindlichkeiten (T€ 566, Vj. T€ 726) und Forderungen (T€ 200, Vj. T€ 77) dar. Die Verbindlichkeiten und Forderungen sind in voller Höhe solche aus Lieferungen und Leistungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in voller Höhe zugleich solche aus Lieferungen und Leistungen.

Zum 31.12.2023 weist die AWR GmbH aktive latente Steuern in Höhe von T€ 356 (Vj. T€ 154) aus.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Im Jahresabschluss ist ein Honorar des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen mit T€ 18 enthalten.

VI. Sonstige Angaben

Die Zahl der durchschnittlich Beschäftigten betrug im Berichtsjahr 125 , davon waren 69 Stellen mit Männern und 56 Stellen mit Frauen besetzt.

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Ralph Hohenschurz-Schmidt, Dipl.-Biologe und Jochen Kybelka, Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Wirtsch.-Ing.

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus:

Karola Blunck, Rechtsanwaltsfachangestellte (Vorsitzende, ab 27.09.2023)

Kristian Kuen, Geschäftsführer SERVICE plus GmbH (stellvertr. Vorsitzender, ab 16.10.2023)

Kai Lass, Geschäftsführer Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde mbH & Co. KG und WFG Infrastruktur GmbH

Torben Frahm, Controller SERVICE plus GmbH

Steffen Bandelow, Justitiar HanseWerk AG

Michael Ebert, Angestellter "Produktentwicklung" HanseWerk AG

Jannika Hentschel, Informationssicherheitsmanangement Beauftragte SERVICE plus GmbH

Nikolai Kamp, Projektleiter / Controller Grüne Fraktion Rendsburg-Eckernförde (ab 26.06.2023)

Sophie Marxen, BWL Studentin im Master (ab 26.06.2023)

Barbara Rennekamp, Fachbereichsleitung Umwelt, Kommunal- und Ordnungswesen beim Kreis Rendsburg-Eckernförde (ab 01.06.2023)

Dr. Michael Schunck, Biologe (ab 26.06.2023)

Uta Embke, Selbständig (ab 26.06.2023)

Hans-Jörg Lüth, Rentner (Vorsitzender, bis 26.09.2023)

Sebastian Landahl, Geschäftsführer SERVICE plus GmbH (stellv. Vorsitzender, bis 15.10.2023)

Reimer Tank, Pensionär (bis 26.06.2023)

Armin Rösener, Pensionär (bis 26.06.2023)

Rixa Kleinschmit, Dipl.-Ing. Argrar (FH) (bis 26.06.2023)

Dr. Ina Walenda, Landesgeschäftsführerin der Naturfreunde SH (bis 26.06.2023)

Dr. Martin Kruse, Fachbereichsleiter Kreis Rendsburg-Eckernförde (bis 01.06.2023)

Bezüge

Im Berichtsjahr betrugen die Aufwendungen für den Aufsichtsrat € 7.516,11.

Der Betrag teilt sich wie folgt auf:

Karola Blunck 1.073,73
Kristian Kuen 306,78
Kai Lass 766,95
Torben Frahm 766,95
Steffen Bandelow 153,39
Michael Ebert 766,95
Jannika Hentschel 766,95
Niokolai Kamp 460,17
Sophie Marxen 460,17
Dr. Michael Schunck 460,17
Uta Embke 153,39
Sebastian Landahl 460,17
Reimer Tank 306,78
Armin Rösener 306,78
Dr. Ina Walenda 306,78
7.516,11

Die Aufsichtsratsmitglieder Hans-Jörg Lüth und Barbara Rennekamp haben keine Aufsichtsratsvergütung erhalten.

Der Geschäftsführer Ralph Hohenschurz-Schmidt hat Bezüge von insgesamt € 139.885,62 erhalten, die sich aus € 134.885,62 für das laufende Gehalt und € 5.000,00 für die Tantieme zusammensetzen.

Der Geschäftsführer Jochen Kybelka hat laufende Bezüge von T€ 6 erhalten.

Die Gesellschaft hält folgende Anteile:

Beteiligungsquote
%
Eigenkapital
T€
Jahresergebnis
T€
AWR BioEnergie GmbH, Borgstedt 73 1.982 1.482

Für die Ausschüttung gesperrt i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB ist der Betrag von T€ 356, der vollständig auf die Aktivierung latenter Steuern entfällt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

Zu den Auswirkungen der aktuellen weltpolitischen Situation verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht der AWR (Abschnitt C. "Prognosebericht").

Die Geschäftsführung schlägt vor, vom Jahresüberschuss einen Betrag von T€ 1.800 auszuschütten und den Betrag von T€ 1.617 in die Gewinnrücklagen einzustellen.

 

Borgstedt, 22.03.2024

Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH, Borgstedt

gez. Ralph Hohenschurz-Schmidt

gez. Jochen Kybelka

Ergebnisverwendung

Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 per Beschluss der Gesellschafterversammlung im Umlaufverfahren am 02.07.2024.

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von € 3.417.021,83 wird in Höhe von € 1.800.000,00 an die Gesellschafter ausgeschüttet, in Höhe von € 1.617.021,83 in die Gewinnrücklagen eingestellt.

Anlagespiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.01.2023
Zugänge davon FK-Zinsen
Umbuchungen
Abgänge
Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 477.142,74 12.000,00 0,00 0,00 489.142,74
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 477.142,74 12.000,00 0,00 0,00 489.142,74
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 20.841.681,32 152.862,23 16.268,56 0,00 21.010.812,11
2. technische Anlagen und Maschinen 18.167.697,28 177.546,57 0,00 0,00 18.345.243,85
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.060.213,52 1.046.485,07 51.336,96 318.315,34 13.839.720,21
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 548.468,58 114.906,69 -67.605,52 33.436,79 562.332,96
Summe Sachanlagen 52.618.060,70 1.491.800,56 0,00 351.752,13 53.758.109,13
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 748.408,52 0,00 0,00 0,00 748.408,52
Summe Finanzanlagen 748.408,52 0,00 0,00 0,00 748.408,52
Summe 53.843.611,96 1.503.800,56 0,00 351.752,13 54.995.660,39
Abschreibungen Stand 01.01.2023
Geschäftsjahr
Abgänge
Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 414.771,97 12.116,13 0,00 426.888,10
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 414.771,97 12.116,13 0,00 426.888,10
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 13.082.767,34 482.155,35 0,00 13.564.922,69
2. technische Anlagen und Maschinen 11.021.183,43 1.190.147,94 0,00 12.211.331,37
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.950.008,55 895.848,93 303.655,90 9.542.201,58
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 33.053.959,32 2.568.152,22 303.655,90 35.318.455,64
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe 33.468.731,29 2.580.268,35 303.655,90 35.745.343,74
Buchwerte Stand 31.12.2023
Stand 01.01.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 62.254,64 62.370,77
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 62.254,64 62.370,77
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.445.889,42 7.758.913,98
2. technische Anlagen und Maschinen 6.133.912,48 7.146.513,85
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.297.518,63 4.110.204,97
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 562.332,96 548.468,58
Summe Sachanlagen 18.439.653,49 19.564.101,38
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 748.408,52 748.408,52
Summe Finanzanlagen 748.408,52 748.408,52
Summe 19.250.316,65 20.374.880,67

Bericht des Aufsichtsrats

Während des Geschäftsjahres 2023 hat sich der Aufsichtsrat von der Geschäftsführung im Rahmen der fünf abgehaltenen Aufsichtsratssitzungen über die Entwicklung des Unternehmens und die Lage der Gesellschaft mündlich und schriftlich berichten lassen. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung überwacht. Die Überwachung gab keinen Grund zur Beanstandung.

Die von der Gesellschafterversammlung zum Abschlussprüfer bestellte ATN Allgemeine Treuhand Nord, Revisions- und Beratungsgesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kiel, hat den Jahresabschluss 2023 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dem Prüfungsergebnis der Abschlussprüfer stimmt der Aufsichtsrat zu.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss zum 31.12.2023.

 

Borgstedt, im Juni 2024

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Der nachstehende Bestätigungsvermerk wurde für den nicht verkürzten Jahresabschluss vergeben.

An die Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH

1. Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH, Borgstedt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH, Borgstedt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

2. Sonstige gesetzliche und rechtliche Anforderungen

Erweiterung der Jahresabschlussprüfung entsprechend § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH

Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH, Borgstedt, i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Entsprechend § 14 Abs. 3 KPG SH haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.

Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

 

Kiel, 19.04.2024

ATN Allgemeine Treuhand Nord
Revisions- und Beratungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Hoffmann-Wülfing, Wirtschaftsprüfer

gez. Werth, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

2 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.