Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 733643
Eingetragen
4.5.2010
Branche
Herstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Die Beratertätigkeit für Industrieelektronik sowie Entwicklung, Fertigung und Prüfung von elektronischen Komponenten und der Handel damit

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Heinzelmann
seit 4.5.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Stefan Heinzelmann
Talheim
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Finetronics GmbH

Talheim

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Aktiva

  EUR Stand am 31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Sachanlagen    
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.847,00 31.12.2010
    8.847,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte    
1. Fertige Erzeugnisse und Waren 14.805,00  
    14.805,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.457,92  
2. Sonstige Vermögensgegenstände 783,37  
    7.241,29
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten   21.127,75
    52.021,04

Passiva

   
  EUR Stand am 31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital   37.474,65
B. Rückstellungen    
1. Steuerrückstellungen 4.519,00  
2. Sonstige Rückstellungen 2.140,00  
    6.659,00
C. Verbindlichkeiten    
1. Sonstige Verbindlichkeiten 7.887,39  
davon gegenüber Gesellschaftern    
davon aus Steuern    
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr    
    7.887,39
    52.021,04

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft wurde zum 09.04.2010 gegründet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.3HGB verzichtet.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Vorjahresbeträge sind aufgrund der Neugründung keine vorhanden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

III. Bewertung einzelner Posten

ANLAGEVERMÖGEN

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht vorzunehmen. Soweit Sonderabschreibungen (§ 7g EStG) in Anspruch genommen wurden, wurden diese gesondert im Anlagespiegel ausgewiesen.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten.

Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden, sofern notwendig, durchgeführt und erläutert. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferung und Leistungen wurde sofern notwendig durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

C. Allgemeine Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagespiegel/Anlage 5) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

2. Eigenkapital/Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in Höhe von EUR 12.474,65

in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Sonstige Rückstellungen

  Stand am 09.04.2010
EUR
Verbrauch
EUR
Auflösung
EUR
Zuführung
EUR
Stand am 31.12.2010
EUR
Jahresabschluss 0,00 0,00 0,00 2.000,00 2.000,00
Offenlegung 2010 0,00 0,00 0,00 140,00 140,00
  0,00 0,00 0, 0,00 00, 2.140,00 2.140,00

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.

4. Verbindlichkeiten

Art der Verbindlichkeit RLZ bis 1 Jahr
EUR
RLZ von 1-5 Jahren
EUR
RLZ mehr als 5 Jahre
EUR
Davon gesichert
EUR
Summe
EUR
Gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Aus Lieferung und Leistung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gg. Gesellschafter 908,48 0,00 0,00 0,00 908,48
Sonstige Verbindlichkeiten 6.978,91 0,00 0,00 0,00 6.978,91
Summen 7.887,39 0.00 0,00 0,00 7.887,39

5. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31.12.2010 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanziellen Verpflichtungen:

  Jahresbetrag
EUR
Mietvertrag 2.147,40

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter Bezug auf § 288 HGB unterlassen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

E. Sonstige Pflichtangaben

Zum Stichtag haben die folgenden Beschäftigungsverhältnisse bestanden:

  2010
Gewerbliche Arbeitnehmer 0
Angestellte 1
Aushilfen 1
Gesamt 2

Im Berichtsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch folgende Gesellschafter:

Herr Stefan Heinzelmann

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von § 181 BGB).

Weitere Organe waren nicht vorhanden.

Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer verzichtet.

F. Angaben gem. § 42 III GmbHG

Für den Gesellschafter-Geschäftsführer, Stefan Heinzelmann, wird ein variables Verrechnungskonto geführt.

Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 5% jeweils aus dem Kontostand.

 

Finetronics GmbH

Stefan Heinzelmann, Geschäftsführer

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