COMET Denecke GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Schmidt seit 3.3.2020 | Prokura |
Jens-Hendrik Schmidt seit 13.2.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schmidt-Engineering GmbHHersbruckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Rechtliche Verhältnisse
91217 Hersbruck Gründung: gem. notarieller Urkunde Nr. 1085-2018/M der Notarin Dr.Manuela Müller am 13.06.2018 Dauer der Gesellschaft: auf unbestimmte Zeit
Gegenstand des Unternehmens: Innovative Ingenieurdienstleistungen, Planungs- und Produktionstechniken Prüftechnik/Herstellung Sondermaschinen
Geschäftsführung: Herr Jens-Hendrik Schmidt Anzahl Arbeitnehmer : 17 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches i.d.F. des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind. Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht. Von der den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Da für eine klare und übersichtliche Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Absetzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, wurde nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurde diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet. Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden Steuern. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung: a) Aktive latente Steuern Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz. b) Verbindlichkeiten
Weitere Pflichtangaben nach § 285 HGB
Pegnitz, den 27.11.2024 gez. Jens-Hendrik Schmidt, Geschäftsführer
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