Hans
Eberhardt GmbH
Straubing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.395.959,00 |
1.299.037,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
599,00 |
1.780,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.395.210,00 |
1.297.257,00 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
4.467.101,13 |
4.021.619,00 |
| I.
Vorräte |
1.567.327,93 |
1.051.199,52 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
10.351.413,32 |
3.713.206,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.618.145,73 |
2.788.445,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
61.546,44 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
978.287,23 |
690.466,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
281.627,47 |
181.973,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
41.236,40 |
25.956,28 |
| Aktiva |
5.904.296,53 |
5.346.612,28 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.831.927,44 |
3.408.933,19 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.806.327,44 |
3.383.333,19 |
| davon
Gewinnvortrag |
3.806.327,44 |
3.383.333,19 |
| B.
Rückstellungen |
521.176,67 |
331.854,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.548.477,90 |
1.599.267,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.548.477,90 |
1.599.267,73 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.714,52 |
6.556,76 |
| Passiva |
5.904.296,53 |
5.346.612,28 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Hans
Eberhardt GmbH ist beim Amtsgericht Straubing unter der
Nummer HRB 9219 im Handelsregister eingetragen. Sitz
der Gesellschaft ist Straubing.
Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien
des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss der Hans EberhardtGmbH für das am
31.12.2022 endende Geschäftsjahr wurde nach den
Vorschriften der §§ 264 ff. i.V.m. § 267
Abs. 1 und 4 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Die Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden
beachtet.
Als kleine Kapitalgesellschaft macht die Gesellschaft
von der Befreiungsvorschrift zur Erstellung eines
Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 HGB sowie
von den größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs.
1 HGB aktiviert und unter Zugrundelegung einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei Jahren
linear abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Einbringungswerten
bzw. Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1
und 2 HGB aktiviert.
Die beweglichen Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden unter Zugrundelegung der
entsprechenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bei Bemessung der
planmäßigen Abschreibung wurde von folgenden
Nutzungsdauern ausgegangen:
Maschinengebundene Werkzeuge 3 bis 8 Jahre
Fuhrpark 3 bis 6 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10
Jahre
Für die Anschaffung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern von jeweils
bis zu EUR 800,00 wurde die Sofort-Abschreibung
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Der
Warenbestand wird zu Anschaffungskosten unter
Einbeziehung direkt zuordenbarer Nebenkosten
gemäß § 255 Abs. 1 HGB aktiviert.
Unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB aktiviert. Diese
beinhalten den Einzug von zuordenbaren Einzel- und
Gemeinkosten für Material und Fertigung sowie
Sondereinzelkosten der Fertigung.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind unter
Beachtung des Niederstwertprinzips und erkennbarer Risiken
mit ihren Nominalwerten aktiviert worden. Forderungen,
welche mit einem Ausfallrisiko behaftet sind, wurden im
erforderlichen Maße einzeln wertberichtigt.
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
bilanziert.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben, die Aufwendungen für einen bestimmten
Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die
Steuerrückstellungen wurden in Höhe der zu
erwartenden Abschlusszahlungen gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Auf die
Abgrenzung latenter Steuern wurde gemäß
§ 274 und § 274a HGB verzichtet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus
beigefügter Anlage I ersichtlich.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
keine Ansprüche mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
bestehen EUR 978.287,23 (Vj. EUR 690.466,44) gegenüber
den Geschäftsführungsorgan. Diese wurde mit
1 % verzinst.
3. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Aufwendungen aus offenen
Personalverpflichtungen (TEUR 158), Kosten im
Zusammenhang mit bereits abgerechneten Bauarbeiten (TEUR
258), Rechtskosten (TEUR 40) sowie Kosten im Zusammenhang
mit der Erstellung von Jahresabschlüssen
einschließlich der Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen (TEUR 25).
4. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind von
ungesicherter Natur.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
V. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse gemäß 251
HGB
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse
gemäß 251 HGB bestanden zum Stichtag nicht.
2. Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2022 waren neben den Organen
durchschnittlich 70 (Vj. 64) Mitarbeiter beschäftigt.
3. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Gesellschaft lag
im abgelaufenen Geschäftsjahr bei Herrn Michael
Eberhardt, Mitterfels.
Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift
des § 286 Abs.4 HGB zur Angabe des
Geschäftsführergehalts Gebrauch.
4. Gewinnverwendung
Gemäß Beschluss der
Gesellschafterversammlung wurde der Jahresabschluss unter
vollständiger Gewinnverwendung aufgestellt. Der
Jahresüberschuss wird vollständig den
Gewinnrücklagen zugewiesen.
sonstige Berichtsbestandteile
Straubing, 15.01.2024
Michael Eberhardt
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.01.2024
festgestellt.
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