GIM
Projektgesellschaft mbH
Edersleben
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.941,00 |
53.612,00 |
| I.
Sachanlagen |
43.941,00 |
53.612,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
816.836,76 |
881.652,20 |
| I.
Vorräte |
14.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
301.951,28 |
518.184,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
500.885,48 |
363.467,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.411,04 |
1.304,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
864.188,80 |
936.568,42 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
425.789,17 |
423.818,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.500,00 |
-6.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
18.500,00 |
18.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
405.318,93 |
387.275,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.970,24 |
18.043,85 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
1.205,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
435.399,63 |
511.543,85 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
417.918,89 |
485.524,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.480,74 |
26.018,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
864.188,80 |
936.568,42 |
Anhang
zum 31. Dezember 2019
GIM Projektgesellschaft mbH, Zum langen Stein 1 in 06528
Edersleben
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der GIM GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Posten aus der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Ergänzend waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas nach § 266 und
§ 275 HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten vermindert um die
planmäßigen nutzungsbedingten Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen werden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen; die Nutzungsdauer
beträgt bei technischen Anlagen, sowie bei anderen
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei
bis zehn Jahre. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 EUR wurden
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.Im Jahresabschluss
der GIM GmbH sind keine auf den 31. Dezember 2019
zusätzliche steuerrechtliche Abschreibungen nach
§ 7g EStG vorgenommen worden. Zuschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
waren nicht erforderlich.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten, der Ansatz erfolgte mit dem
Betrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Die
Steuerforderungen- und Rückstellungen beinhalten die
das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig sind (§253I2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt (§253I2HGB).
Angaben zur Bilanz
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten
Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung
(Anfangsbestände, Zugänge, Abschreibungen,
Abgänge und Schlussbestände) sind in Anlage zur
Bilanz (Entwicklung des Anlagevermögens) dargestellt.
Die Zugänge des Sachanlagevermögens werden durch
die Absetzung für Abnutzung auf die Jahre der
voraussichtlichen Nutzung verteilt. Die Anwendung der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG entspricht
handelsrechtlichen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung
gemäß § 243 Abs. 1 in Verbindung mit §
253 HGB, als planmäßige Abschreibung.
Soweit in der Bilanz nicht angegeben, haben
sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten eine
Restlaufzeit unter einem Jahr.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Für den Jahresabschluss wesentliche Erträge und
Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr nicht vor.
Sonstige PflichtangabenIm Geschäftsjahr wurden
3 Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende wurden nicht
beschäftigt (§285Nr.7HGB).
Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB liegen nicht vor.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert
geführt durch Herrn Sven Dilsner.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Verwendung des Ergebnisses Die Bilanzierung erfolgt
vor Verwendung des Jahresüberschusses. Das
Geschäftsjahr schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 1.970,24 EUR ab. Der
Jahresüberschuss des Vorjahres betrug 18.043,85 EUR.
Der Geschäftsführer schlägt dem
Gesellschafter vor, eine Gewinnausschüttung i.H.v.
120.000 EUR vorzunehmen. Der überbleibende Gewinn wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
Edersleben, den 16.12.2020
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Edersleben, 16.12.2020
gez GG/GF Sven Dilsner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2020 festgestellt.
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