MP Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Chiara Christina Bloemberg seit 24.6.2024 | Prokura |
Klaus Eigenbrodt seit 28.6.2022 | Prokura |
Marius Dietz seit 26.7.2021 | Prokura |
Wolfgang Andreas Hansen seit 25.11.2019 | Vorstandsmitglied |
Eva Maria Galik seit 10.10.2018 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
bitop Aktiengesellschaft (bitop AG )WittenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für 2023Allgemeine Hinweise Die bitop Aktiengesellschaft (bitop AG) (im Folgenden kurz: „Gesellschaft“) mit Sitz in Witten, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bochum unter HRB 8147 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 2 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. In Anwendung von § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB wurde das Gliederungsschema der Bilanz um den Posten „Selbsterstellte Immaterielle Vermögensgegenstände in Entwicklung“ ergänzt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Wertansatz der entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Aktivierte Patente werden über die Laufzeit des jeweiligen Schutzrechtes abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Herstellungskosten (notwendige Einzel- und Gemeinkosten ohne Fremdkapitalzinsen und Verwaltungskosten) bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen, anhand der linearen Abschreibungsmethode vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wurde der nach steuerlichen Grundsätzen gebildete Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von dem Sammelposten, dessen Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschal jeweils 20 % p. a., für das Jahr in dem er gebildet wurde und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert aktiviert. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie produktionsbedingte Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen und Verwaltungskosten wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die sonstigen Posten des Umlaufvermögens sind zum Nennwert angesetzt. Der Sonderposten beinhaltet Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens und wird entsprechend dem Abschreibungsverlauf der finanzierten Sachanlagen aufgelöst. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs aktiver latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Die passiven latenten Steuern aus der Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände wurden mit aktiven latenten Steuern aus der Aktivierung bestehender steuerlicher Verlustvorträge (Körperschafts- und Gewerbesteuer) saldiert; der Überhang des Aktivpostens wurde in Ausübung des Wahlrechts nicht aktiviert. Es wurde ein Steuersatz von 30% angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Zum Bilanzstichtag bestehen keine, auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Erläuterungen zur Bilanz AKTIVA Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der Anlage zum Anhang. Es wurden Entwicklungskosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 409 im Geschäftsjahr 2023 aktiviert. Der Gesamtbetrag der nicht aktivierten Forschungs- und Entwicklungskosten i.H.v. TEUR 648 beläuft sich auf 2% der Umsatzerlöse. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es besteht ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von MEUR 5,212 mit einer Laufzeit bis 15. Januar 2025. Die übrigen Forderungen weisen - wie im Vorjahr - eine voraussichtliche Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Liquide Mittel Die liquiden Mittel betragen TEUR 513 und sind zum Nennwert angesetzt. PASSIVA Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 637.000,00. Es besteht aus 637.000 Stück auf den Namen lautende Aktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00 pro Stück. Die bitop AG besitzt darüber hinaus Pfandrechte auf 10% ihrer eigenen Anteile. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert TEUR 6.335. Sie teilt sich auf in eine Rücklage nach § 272 Abs.1 Nr. 1 HGB in Höhe von TEUR 1.662 sowie in einer aus einer Sacheinlage in 2015 resultierenden schuldrechtlichen Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 4.673. Gewinnverwendungsvorschlag und BilanzgewinnWir schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn der bitop AG für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter Aktie in Höhe von EUR 3,00. Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.811.448,82 (dieser enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von EUR 2.351.394,00) soll damit mit EUR 1.911.000,00 ausgeschüttet und mit EUR 1.900.448,82 vorgetragen werden. Da ausreichend frei verfügbare Rücklagen (Kapitalrücklage nach § 272 Abs.2 Nr. 4 HGB) vorhanden sind, greift eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB für die aktivierten selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände mit EUR 2.830.457,20 nicht. Aktive und passive latente Steuern wurden nicht angesetzt. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Zuführungen zum Sonderposten gebucht. Gemäß der Förderrichtlinien des LANUV wurde der Sonderposten in Höhe von 50 % der Abschreibungen der geförderten Filtrations- und Aufreinigungsanlage ratierlich aufgelöst. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für die Kosten der Jahresabschlusserstellung und -prüfung, für Steuererklärungen, für Prämien, für Urlaub und Überstunden, für die Schwerbehindertenabgabe, für fehlende Eingangsrechnungen, für Archivierung, für Beiträge zur Berufsgenossenschaft und für Erfinder- und Aufsichtsratsvergütungen sowie für Entschädigungen und noch nicht abgerechnete Mietnebenkosten. Bei der Bewertung der Rückstellung für virtuelle Aktienoptionen zugunsten von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gab es im abgeschlossenen Jahr eine Veränderung. Diese wurden nicht mehr mit dem inneren Wert bewertet, es wurde die Black- Scholes Methode angewendet. Hierbei wurden marktübliche Risikozinssätze, sowie zur Bestimmung des ß-Faktors, der bitop AG ähnliche Unternehmen herangezogen. Dies hat einen großen Anstieg der Rückstellung für virtuelle Aktienoptionen zur Folge. Das Vorjahr wurde hierbei nicht angepasst, daher ist ein Vergleich nur begrenzt möglich.
Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten sind Posten mit folgender Restlaufzeit (Vorjahresangaben in Klammern) enthalten:
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer für den Dezember 2023 sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Darlehensverbindlichkeiten sind u.a. durch Sicherungsübereignung der finanzierten Anlagen besichert. Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 458. Von den TEUR 458 entfallen im Wesentlichen TEUR 291 auf die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie TEUR 71 aus der ratierlichen Auflösung des Sonderpostens. Erträge oder Aufwendungen aus Währungsumrechnungen gibt es keine. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen diverse Miet-, Leasingverträge und mit unterschiedlichen Laufzeiten. Infolge der am Bilanzstichtag bestehenden nicht kündbaren Verträge summieren sich die in den folgenden Jahren zu zahlende Beträge wie folgt:
Sonstige Angaben Anzahl der Mitarbeiter Im Durchschnitt beschäftigte die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 59 Mitarbeiter. Es waren zusätzlich 2 Vorstände bestellt (Vorjahr 59 MA - 2 Vorstandsmitglieder). Hiervon waren 12 Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt. Das Personal unterteilt sich in folgende Bereiche:
Haftungsverhältnisse Es besteht eine Kapitaldienstübernahmeerklärung gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut zu Gunsten der Mehrheitsgesellschafterin für ein Darlehen, das zum 31. Dezember 2023 mit MEUR 7. Das Risiko der Inanspruchnahme dieses Sachverhalts wird als gering eingestuft. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in keinen befreienden Konzernabschluss einbezogen und ist gem. § 293 Abs.1 HGB von der Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses befreit. Die KF 15 GmbH hat uns entsprechend § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an der bitop AG gehört. Nachtragsbericht Informationen über weitere Ereignisse und Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres mit nennenswerten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, lagen bei Aufstellung des Jahresabschlusses nicht vor. Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB
Vorstand/Aufsichtsrat Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2023:
Zum Vorstand waren im Geschäftsjahr 2023 bestellt:
Auf die Angabe der Organbezüge der Aufsichtsräte und der aktuellen und ehemaligen Vorstandsmitglieder wird unter Hinweis auf § 286 Abs.4 HGB verzichtet.
Witten, den 12. Juli 2024 Der Vorstand Wolfgang Hansen Eva Galik Entwicklung des Anlagevermögens der bitop Aktiengesellschaft (bitop AG), Witten, im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäfts- und Rahmenbedingungen 1.1. Geschäftsmodell Die bitop AG ist Hersteller von biotechnologisch hergestellten Rohstoffen (Umsatzanteil 30 %) und stofflichen Medizinprodukten (Umsatzanteil 55 %), die national und international im OTC-Segment vertrieben werden. Die Produkte der bitop AG werden in Dortmund, Witten sowie im europäischen und nicht-europäischen Ausland bei Lohnherstellern produziert. Sonstige Erlöse (Lizenzen und Erlöse aus Dienstleistungen) machen 15 % unseres Umsatzes aus. Die stofflichen Medizinprodukte der bitop AG werden sowohl über den Vertriebskanal „Apotheke“ als auch im Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriemärkten vertrieben, die sog. „Raw--Materials“ werden als Inhaltsstoffe in die Kosmetik-, Lifescience- und Pharmaindustrie geliefert. Die bitop AG konzentriert sich gegenwärtig überwiegend auf die Entwicklung und Vermarktung von stofflichen Medizinprodukten, die Ectoin - ein Osmolyt aus extremophilen Mikroorganismen („Extremolyt“) - enthalten und dessen Herstellung ausschließlich in eigenen Betriebsstätten in Deutschland erfolgt. Das Produktportfolio der bitop AG umfasst stoffliche Medizinprodukte zur Behandlung von Allergien (Auge/Nase), von Sicca-Syndromen (Auge/Nase/Mundraum), von Hauterkrankungen (Neurodermitis/Kontaktekzeme) sowie von Erkältungs- und Atemwegserkrankungen. Dies wird durch ein bereits seit Jahren bestehendes Schutzrechteportfolio abgesichert. Die Schutzrechte der bitop AG beziehen sich sowohl auf die Herstellung von Ectoin wie auch auf deren Verwendung als Inhaltsstoffe von Medizinprodukten in den für die bitop AG relevanten Indikationen. Generell verfolgt die bitop AG das Ziel, relevante Schutzrechte in den vier größten Märkten der EU - Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien- sowie in Großbritannien, den USA und Asien (China/Indien und Japan) zu erlangen. Die Medizinprodukte der bitop AG werden unter den Marken von Vertriebs- und Distributionspartnern angeboten. Die bitop AG selbst agiert derzeit primär im business-to-business Geschäft, der Vertrieb der Medizinprodukte erfolgt dementsprechend weitgehend über Vertriebs- und Distributionspartner. Die von der bitop AG belieferte Tochtergesellschaft bitop Animal Health & Care GmbH hingegen ist seit 2020 auch im E-Commerce B2C-Markt tätig und vertreibt unter der Marke „bitopEQUI®" u.a. Pflegemittel zur Inhalation bei Pferden („Easy Breathe“) direkt an Endkunden. Zum Nachweis der Sicherheit und Wirksamkeit der Medizinprodukte führt die bitop AG geeignete klinische Studien oder Anwendungsbeobachtungen durch. Die Verfügbarkeit überzeugender klinischer Daten dient grundsätzlich zur Abgrenzung im Wettbewerb gegenüber anderen Medizinproduktherstellern. Die bitop AG ist Hersteller von Medizinprodukten im Sinne der Richtlinie 93/42/EWG und verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 13485. Die physische Herstellung der Fertigprodukte erfolgt durch spezialisierte, qualifizierte und auditierte Lohnhersteller der bitop AG. 1.2 Forschung & Entwicklung Die Produktentwicklung Extremolyt-haltiger Medizinprodukte und deren Leistungsbewertung im Rahmen von klinischen Studien stellt eine wesentliche Komponente der Unternehmensstrategie dar. Im Jahr 2023 wurde die Strategie hinsichtlich des klinischen Nachweises der Sicherheit und Wirksamkeit Ectoin-enthaltender Medizinprodukte mit Blick auf die Erfüllung der zukünftigen Anforderungen der Medical Device Regulation (MDR), die im Mai 2021 (mit einer im März 2023 verlängerten Übergangsfrist bis zum Mai 2028) in Kraft getreten ist, fortgeführt. Die auf die MDR-konforme technische Dokumentation bisher entfallenden internen Kosten wurden entsprechend mit TEUR 47 in 2023 (Vorjahr TEUR 194) aktiviert. Der Abschreibungsbeginn dieser Aktivierungen verschiebt sich dementsprechend ebenfalls. Auch im Geschäftsjahr 2023 hat die bitop AG ihre klinischen Studien zur Untermauerung der Sicherheit und Wirksamkeit ihrer Medizinprodukte und Rohstoffe fortgesetzt. Der Gesamtaufwand im Bereich Forschung & Entwicklung inklusive der Aktivierungen für selbst erstellte Leistungen beträgt rund 2 % der Umsatzerlöse oder TEUR 648. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche Generell ist die allgemeine konjunkturelle Lage in Deutschland für die Geschäftsentwicklung der bitop AG und den Absatz von OTC-Produkten weniger relevant. Mit einem Exportanteil von 55 % - davon 54 % in der Europäischen Union - ist der weltweite OTC- und Kosmetikmarkt für die bitop AG die maßgebliche Bezugsgröße. Eine Markt-Studie1 schätzt, dass der weltweite OTC-Markt auch in den kommenden Jahren bis 2030 mit 5,8 % wachsen wird - angetrieben von einer längeren Lebenserwartung sowie verbessertem Zugang zu medizinischer Versorgung und Arzneimitteln. Im Jahr 2023 ist das für die bitop wichtige Cough&Cold Segment weltweit um 1% im Vergleich zum Vorjahr gewachsen.2 Das Wachstum wird sich in den Folgejahren laut Prognose stark verbessern.3 Der Vorstand stuft die Geschäftsentwicklung als günstig ein. 2.2. Geschäftsverlauf in den relevanten Teilmärkten 2.2.1. Extremolyt-enthaltende Medizinprodukte Mit einem Umsatz von MEUR 18,45 erzielte das Geschäft der bitop mit „white-label“ Medizinprodukten im Jahr 2023 einen neuen Höchststand. Ebenfalls sehr dynamisch war die Entwicklung des Verkaufs von Rohstoffen für Medizinprodukte. Hier wurden Umsätze aus dem Verkauf von Ectoin als Raw Material von fast MEUR 4,54 erwirtschaftet. Limitierender Faktor unseres Wachstums in diesem Bereich waren Kapazitätsengpässe in den Lieferketten für einzelne Produktkomponenten und bei unseren Lohnherstellern, ohne die wir ein deutlich höheres Wachstum hätten erzielen können.
1
https://www.fortunebusinessinsights.com/over-the-counter-otc-drugs-market-105433 2.2.2. Vertrieb von Extremolyten als „Spezialchemikalien“ für die Kosmetikindustrie Die bitop AG stellt derzeit zwei Extremolyte (Ectoin® natural und Glycoin® natural) biotechnologisch her, die als Wirkstoffe an die Kosmetikindustrie vertrieben werden. Die im Geschäftsjahr 2023 erzielten Erlöse im Bereich des Vertriebs von Extremolyten als Spezialchemikalien für die Kosmetikindustrie bewegten sich leicht unterhalb des Vorjahresniveaus. Insgesamt konnte in diesem Bereich im Jahr 2023 ein Umsatz in Höhe von TEUR 4.071 erzielt werden, eine Steigerung um knapp 6% (Vorjahr TEUR 3.846) zu 2022. 2.2.3. Extremolyt-enthaltende Tierpflege und Gebrauchsmittel Die als Vertriebsgesellschaft für die Produkte der bitop im Bereich Tierpflege fungierende Tochtergesellschaft „bitop Animal Health & Care GmbH“ konnte im Jahr 2023 ihre Umsätze in diesem Bereich auf TEUR 621 (Vj. TEUR 511) steigern. Seit 2020 werden auch Endkunden über ein e- Commerce-Portal (www.bitopequi.de) bedient. Im Jahr 2024 plant bitop ein weiteres Wachstum durch eine verstärkte Internationalisierung auch in diesem jungen Geschäftsfeld und einen Ausbau unserer Vertriebsmannschaft. 2.2.4. Extremolyte zur Protein- bzw. Antikörperstabilisierung Extremolyte werden der Life Science-Industrie in besonderen Spezifikationen für Anwendungen zur Verfügung gestellt. Bedeutende Einsatzbereiche sind hierbei die Stabilisierung von Proteinen in Diagnostika und bei hochwertigen Biopharmazeutika, Lagerung von therapeutischen Proteinen sowie Lagerung und Transport von Lebendzellen. Dabei handelt es sich für die bitop AG um eine kleine, aber sehr profitable Geschäftsnische, mit der im Jahr 2023 ein Umsatz von TEUR 83 (Vj. TEUR 147) erzielt wurde. 2.3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.3.1. Ertragslage 2.3.1.1. Umsatzentwicklung und Auftragslage Im Geschäftsjahr 2023 hat die bitop AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 32.113 erzielt. Der Anstieg resultiert aus einer deutlichen höheren Absatzmenge. Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Jahr 2022, in dem TEUR 24.343 erzielt wurden, um knapp TEUR 7.770, und damit um knapp 32 % gestiegen. Zu diesem starken Wachstum haben alle Kerngeschäftsfelder der bitop AG - White-Label Medizinprodukte und der Rohstoffverkauf für Medizinprodukte sowie die Kosmetikindustrie - und Produktkategorien fast gleichmäßig beigetragen. Die für die Steuerung relevante Kennzahl Umsatz und EBIT haben sich, im Vergleich zum Vorjahr, wie folgt entwickelt. Der Umsatz stieg, wie bereits erwähnt, um TEUR 7.753, wohingegen der EBIT mit TEUR 2.522, ggü. dem Vorjahr mit TEUR 5.378 gesunken ist. Dies ist aber die Folge einer notwendigen Rückstellung für Stock Appreciation Rights. Für das Jahr 2024 wird ein Umsatz von knapp TEUR 36.426 avisiert, bei einem EBIT von knapp TEUR 12.700. 2.3.1.2. Produktion Die 2020 in Betrieb genommene Produktionsanlage für Ectoin am Standort Dortmund brachte im Jahr 2023 zuverlässig die für das Geschäftsjahr geplanten Mengen aus. Insgesamt konnte das Produktionsvolumen von Ectoin und Glycoin® natural seit der Inbetriebnahme des Werkes in 2020 in Dortmund stetig erhöht werden. Gründe hierfür sind vor allem die laufende und erfolgreiche Optimierung des Herstellverfahrens. Die gestiegenen Energiekosten haben die Produktion im Jahr 2023 auf der Kostenseite weiterhin deutlich belastet, was nur teilweise mit Effizienzgewinnen ausgeglichen werden konnte. Man hofft für das Jahr 2024 auf eine Entspannung bei den Energiekosten. Der Personalaufwand ist gegenüber 2022 um TEUR 5.909 gestiegen. Grund hierfür ist eine Rückstellung für Stock Appreciation Rights. Ohne diesen Sondereffekt ist der Personalaufwand insgesamt um 3 % im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Der Grund für diese Entwicklung ist ein Wechsel in der Mitarbeiterzusammensetzung. 2.3.1.4. Abschreibungen Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.263 beinhalten maßgeblich den Werteverzehr der Produktionsanlage in Dortmund. 2.3.1.5. Jahresüberschuss Der Jahresüberschuss der bitop AG im Geschäftsjahr 2023 belief sich auf TEUR 1.460, nachdem im Vorjahr ein Überschuss in Höhe von TEUR 4.896 zu verzeichnen war. Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2023 ein positives EBITDA i.H.v. TEUR 3.786, vor Abschreibungen (TEUR 1.263), Zinsen (TEUR 203), Zinserträgen (TEUR 212) und Steuern (TEUR 1.070). 2.3.2. Finanzlage Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 hat die bitop AG einen Cashflow in Höhe von TEUR 6.186 aus der laufenden Geschäftstätigkeit erzielt. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beträgt TEUR -5.628, maßgeblich bedingt durch die teilweise Rückzahlung des Gesellschafterdarlehens. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf TEUR -1.605. Zum Bilanzstichtag waren TEUR 513 liquide Mittel verfügbar. Die bitop AG war jederzeit in der Lage ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 2.3.3. Vermögenslage Mit der MDR (Medical Device Regulation gemäß 2017/745/EU), sind absehbar erheblich höhere Aufwendungen zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen über den Lebenszyklus jedes Medizinproduktes verbunden, insbesondere für stoffliche Medizinprodukte (Regel 21). Als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden MDR-konforme Technische Dokumentationen für unterschiedliche Produktfamilien definiert, die entsprechend den medizinischen Indikationen der jeweiligen Medizinprodukte gebildet wurden. Die bitop AG hat im Geschäftsjahr 2023 in etwa gleich hohe Investitionen in das Sachanlagevermögen vorgenommen (TEUR 581; Vj. TEUR 602) als im Vorjahr. Das Umlaufvermögen hat sich aufgrund des Geschäftsverlauf um insgesamt TEUR 5.922 erhöht. Der Anstieg resultierte insbesondere aus gestiegenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+ TEUR 1.366) sowie einem höheren Vorratsbestand (+ TEUR 305). Gegenläufig haben sich die liquiden Mittel um TEUR 1.047 vermindert. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultiert aus den gestiegenen Umsatzerlöse insbesondere zum Geschäftsjahresende. Die Forderungen ggü. Gesellschaftern stieg um TEUR 5.212. Die Entwicklung beruht im Wesentlichen auf der Vergabe eines Gesellschafterdarlehens. Die Passivseite weist aufgrund des Jahresüberschusses zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 10.783 aus (Vorjahr TEUR 13.146). Die Eigenkapitalquote beläuft sich damit bei einer Bilanzsumme von TEUR 27.971 auf rund 38 % (Vj. 59 %). Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr um TEUR 6.229 auf TEUR 8.290 erhöht. Im Wesentlichen betrifft dies den Personalbereich, insbesondere mit Urlaubs-, Freizeitguthaben, Prämienrückstellungen, sowie Wertsteigerungsrechte. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich infolge einer Aufnahme eines kurzfristigen Kontokorrentkredits zur Ausgabe eines Gesellschafterkredits um TEUR 3.056 auf TEUR 5.870 (Vj. TEUR 2.814) erhöht. Weiterhin sind zum Bilanzstichtag am 31.12.2023 kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 1.473 zu verzeichnen. Hier wirkten sich bereits vorab bezahlte Vorleistungen im Bereich der Lohnherstellung aus. 3. Erklärung nach § 312 Abs. 3 AktG Wiedergabe der Schlusserklärung in dem vom Vorstand aufgestellten Abhängigkeitsbericht: „Wir erklären, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Nachteile im Sinne von § 312 AktG haben sich aus den Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für uns nicht ergeben.“ Wir weisen darauf hin, dass die Gesellschaft eine Kapitaldienstübernahmeerklärung bei einem Kreditinstitut für ein Darlehen der Muttergesellschaft abgegeben hat, das zum 31. Dezember 2023 mit MEUR 7 valutiert, für die keine Gegenleistung vereinbart wurde. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1. Entwicklungsrisiken Die bitop AG verfolgt die Strategie, dem Markt Medizinprodukte mit überzeugenden klinischen Daten zur Verfügung zu stellen. Diese klinischen Daten der Extremolyt-enthaltenden Medizinprodukte werden im Rahmen klinischer Studien bzw. im Rahmen von Anwendungsbeobachtungen erhoben. Jede klinische Entwicklung unterliegt dem generellen Risiko, dass sich die Entwicklungen - beispielsweise aufgrund von Problemen beim Einschluss geeigneter Patienten in eine Studie verzögern. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die für eine klinische Entwicklung vorgesehene Patientenzahl zu gering gewählt wurde und daher keine statistisch signifikanten Ergebnisse gewonnen werden können. Jede angestrebte klinische Entwicklung unterliegt weiterhin dem Risiko, dass die im Rahmen der Pilotstudien gewonnenen Ergebnisse nicht bestätigt werden können. Im Geschäftsjahr 2023 wurde eine klinische Studie gestartet, die im Jahr 2024 abgeschlossen sein wird. 4.2. Regulatorische Chancen und Risiken Das europäische Parlament hat im Mai 2017 eine Neuregulierung des Medizinprodukterechts beschlossen. Die Medical Device Regulation (MDR) sollte ab Mai 2020 die bislang gültige Medical Device Directive (MDD) ersetzen. Aufgrund von sich abzeichnenden Engpässen bei den sog „Benannten Stellen“ - die die Neuregulierung begleiten - sowie der Ressourcen-Verknappung i.R.d. Corona Pandemie, hat das Europäische Parlament einer Verschiebung der Medical Device Regulation zugestimmt. Neuer Geltungstermin war danach der 26. Mai 2021. Damit ändert sich auch das Wettbewerbsumfeld, da mit diesen neuen regulatorischen Anforderungen erhebliche unternehmerische Herausforderungen, aber auch unternehmerische Chancen verbunden sind. Grundsätzlich positiv erscheint es, dass die Kategorie der stofflichen Medizinprodukte in der MDR erstmals explizit reguliert wird. Im Rahmen der bis Mai 2021 gültigen bisherigen Regelung sind Medizinproduktehersteller, die über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement gemäß der Norm DIN EN ISO 13485 verfügen (Richtlinienzertifikat), dazu berechtigt, Medizinprodukte der Risikoklasse I (niedrigste Risikoklasse) selbst - ohne Beteiligung der benannten Stelle - zu registrieren. Die meisten Produkte der bitop AG befinden sich in den Klassen I und Ila. Da mit Inkrafttreten der MDR die Risikoklasse I wegfällt, ergibt sich damit grundsätzlich die Notwendigkeit einer Höherklassifizierung zum Erhalt der bestehenden Produkte. Allerdings sieht der Gesetzgeber aufgrund der Engpässe bei den benannten Stellen eine Übergangsregelung vor. Diese sieht vor, dass die Übergangsfrist für die seit dem 26. Mai 2021 verbindliche MDR-Verordnung nicht wie geplant am 26. Mai 2024 ausläuft, sondern erst Ende 2027 (für Produkt mit höherem Risiko) beziehungsweise Ende 2028 (für Produkte mit mittlerem bis geringem Risiko) (MDR Artikel 120 (3)). Produkte von Herstellern von Medizinprodukten der Klasse I (unter der noch geltenden MDD), deren Produkte nach MDR-Regeln höher klassifiziert werden müssten, können - MDD-Konformität vorausgesetzt - weiterhin bis Ende 2028 in Verkehr gebracht werden (MDR Art. 120 (3) n.F). Parallel wurden auch im Jahr 2023 die technischen Dokumentationen der Produkte sowie das Qualitäts-Management-System mit entsprechenden Personal- und Finanzressourcen weiterhin für die Einhaltung der kurz- und mittelfristig geltenden Anforderungen der MDR vorbereitet. Die bitop AG sieht sich sehr gut auf die Zeit nach Ablauf der Übergangsregelung vorbereitet. 4.3. Marktchancen und -risiken Das Marktsegment OTC Arznei- und Gesundheitsmittel bietet der bitop AG grundsätzlich national und international attraktive Marktchancen. Gemessen an der Unternehmensgröße ist die bitop AG stark international orientiert. Dies eröffnet seitens des Vertriebs große Marktchancen, führt andererseits aber auch in den Bereichen Regulatorik und Logistik zu Herausforderungen, denen die bitop AG durch qualifiziertes Personal und - wenn nötig- durch externe Unterstützung begegnet. Die bitop AG verfügt über die Rechte an den klinischen Studienergebnissen bezüglich der Ectoinenthaltenden Medizinprodukte und als Medizinproduktehersteller gemäß 93/42/EWG- über die Registrierungen der Medizinprodukte. Die bitop AG kann somit als legaler Hersteller Vertriebs- und Distributionspartnern umfassende regulatorische Unterstützung bieten und die Voraussetzungen für eine schnelle Inverkehrbringung der Produkte sicherstellen. Entsprechend ihres Geschäftsmodells unterliegt die bitop AG grundsätzlich dem Vertriebsrisiko ihrer Partner. Sofern es Partnern nicht gelingt, die eigenen Absatzplanungen zu realisieren, können für die bitop AG die Verkaufs- und Lizenzerlöse geringer oder später als geplant anfallen. Die bitop AG unterstützt die Vertriebspartner bei der Erschließung zusätzlicher Vertriebsterritorien. Die Entscheidung über die Markteinführung der Vertragsprodukte in unterschiedlichen Märkten obliegt aber in der Regel den Vertriebspartnern. Verzögerungen hinsichtlich der Erschließung zusätzlicher Vertriebsterritorien gegenüber dem geplanten roll-out durch einen Vertriebspartner können somit auch die Absatzentwicklung der bitop AG tangieren. Dementsprechend prüft die bitop AG ihre Vertriebswege auch immer wieder hinsichtlich der optimalen strategischen Ausrichtung. Die Geschäftsplanung der bitop AG sieht einen Vertrieb der Ectoin-enthaltenden Medizinprodukte auch außerhalb der Europäischen Union vor. Die existierenden Produktregistrierungen (CE- Registrierungen) haben ihre Gültigkeit nur innerhalb der Europäischen Union. In außereuropäischen Vertriebsregionen besteht aufgrund anderer gesetzlicher Regulierungen das Risiko, dass die Verkehrsfähigkeit der Medizinprodukte in diesen Märkten auf der Basis der existierenden Datenlage verzögert oder gar nicht erlangt werden kann. Außenwirtschaftliche Risiken drohen hierbei durch die administrativen Anforderungen des Brexits bzw. durch sonstige protektionistische Maßnahmen (z.B. in USA). Nachdem hinsichtlich Ectoinenthaltender stofflicher Medizinprodukte bereits ein differenziertes Produktportfolio verfügbar ist, bieten andere Extremolyte - wie das Glycoin, 28Extremoin und Hydroxiectoin - durchaus noch ein zusätzliches Marktpotential für die bitop AG, dass auch zukünftig ständig weiterentwickelt wird. Der Marktwettbewerb im Segment „Ectoin natural“ wird auch in der Zukunft durch die wachsende Anzahl chinesischer Konkurrenten unter Druck stehen. Die bitop AG begegnet dem Wettbewerb sowohl durch zusätzliche und verbesserte Produktionsmöglichkeiten als auch der Erschließung neuer Märkte und gezielten Strategien zur Produkt-Differenzierung. Über die Tochtergesellschaft bitop Animal Health & Care GmbH ist der bitop AG der Eintritt in den Markt für Tierpflege und Gebrauchsmittel gelungen. Über diesen Absatzkanal werden seit 2020 auch Produkte direkt an Endanwender verkauft (B2C). Dieser Kanal eröffnet somit für die bitop mit geringem Entwicklungsaufwand zukünftig weitere Wachstumschancen, welche in 2024 auch genutzt werden. 4.4. Liquiditäts-Risiken Auch nach Inbetriebnahme der Produktionsanlage in Dortmund wird aus Kapazitätsgründen die bisherige Betriebsstätte in Witten bis Ende 2025 weitergeführt. Die entsprechend erhöhten Zahlungsverpflichtungen aus Mieten, Darlehen und Leasingfinanzierungen werden ausweislich unserer Finanzplanung durch positiven Cash-Flow aus dem geplanten Geschäftsvolumen bedient werden können. Die bitop AG verfügt - neben ausreichenden Eigenmitteln - auch über einem Kontokorrent- Kreditrahmen, der bei Bedarf zur Finanzierung steigender Working Capital-Bedarfe genutzt werden kann. Diese wurde im Jahr 2023 kurzfristig um MEUR 9 erhöht, um die Ausgabe eines Gesellschafterdarlehens zu ermöglichen. Die Finanzierung des Unternehmens ist durch den erwarteten Cash-Flow und die vorhandenen Bankfinanzierungen nachhaltig gesichert. 4.5. Personal-Risiken Die geplante Entwicklung der bitop AG erfordert stetig die Gewinnung geeigneter Mitarbeiter, um die natürliche Fluktuation im Personalbereich zu kompensieren. Hierbei befindet sich die bitop AG innerhalb der Branche in einem intensiven Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter mit geeigneten Kompetenzprofilen. Als digitalisiertes Unternehmen kann die bitop als Arbeitgeber „New Work“ Konzepte und flexible Arbeitsplätze anbieten, sodass auch vermehrt Mitarbeiter mit entfernteren Wohnorten gewonnen werden. Ebenso wichtig für die Mitarbeitergewinnung hat sich der gezielte Einsatz von Englisch als zweite Arbeitssprache im Unternehmen erwiesen. Dadurch können gerade in Bereichen mit Fachkräftemangel gezielt ausländische Mitarbeiter angeworben und einstellt werden. 4.6. Sonstige Risiken Die bitop AG hat sich intensiv mit der sog. Corona-Pandemie sowie im laufenden Geschäftsjahr auch dem Krieg in der Ukraine und den möglichen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell beschäftigt. Als mögliche negative Einflussfaktoren wurden z.B. Einbrüche der bisherigen Absatzmärkte, Absage/Verschiebungen bei zukünftigen Product-Launches, Veränderungen der Lieferketten, Probleme bei den Lohnherstellern, Liquiditätsprobleme durch ausfallende Forderungen, bzw. verspätete Zahlungseingänge identifiziert. Diesen wird u.a. durch folgende Maßnahmen begegnet: Frühindikation von Veränderungen im Absatzmarkt durch wöchentlichen Forecast im Dialog mit den Kunden, frühzeitige Kommunikation mit den betroffenen Kunden, ggf. Forecast-Anpassungen, Frühindikation durch Kommunikation mit den Lieferanten, Nutzung von Auskunftssystemen (z.B. der Creditreform) zum Monitoring des Geschäftspartners, optimierte Liquiditätsvorschau auf Tages-, Wochen- und Monatsbasis, sowie das Monitoring des Kreditausfallrisikos durch Einbindung elektronischer Auskunftssysteme (Creditreform etc.). Im Hinblick auf die Gefahren für die Energieversorgung in Deutschland bei Gaslieferungen aus Russland hat die bitop AG Maßnahmen ergriffen, die Auswirkungen eines möglichen Ausfalls von Gas als Energiequelle zu minimieren. Der Produktionsstandort Witten ist unabhängig von Gas und setzt ausschließlich Elektrizität als Primärenergie ein. Im Hauptwerk in Dortmund wurden Protokolle etabliert, um im Krisenfall den dort grundsätzlich in Teilbereichen erforderlichen Einsatz von Gas zu umgehen. Dies ist kurzfristig unter Inkaufnahme von Einschränkungen möglich, ohne dass die Produktion ausfällt. Die zurzeit noch gasbetriebene Verdampfungsanlage wird durch eine elektrische Alternative ergänzt und ist seit dem Winter 22/23 einsatzbereit. Die hierfür getätigten Investitionen in einer Größenordnung von TEUR 100 sichern die Produktion auch bei einem Totalausfall von Gas als Primärenergiequelle in der Zukunft ohne Einschränkungen. Ein weiterer Risikofaktor zeigt sich in den verschärften Problemen der weltweiten Lieferketten, die sich für bitop AG insbesondere in der Verfügbarkeit von Filtern für die Produktion steriler Produkte wie Augentropfen und Inhalationslösungen zeigt: Dies führt immer wieder zu Verschiebungen von Produktionen bei einzelnen Lohnherstellern, wobei wir im Laufe des Jahres eine Entspannung erwarten. Unabhängig hiervon begegnet die bitop AG diesen Engpässen mit einer Qualifizierung zusätzlicher Hersteller, um größere Flexibilität für die Platzierung von externen Produktionsaufträgen zu gewinnen. 4.7. Zusammenfassende Beurteilung der Chancen und Risiken Insgesamt schauen wir - auch auf der Grundlage der bisherigen Entwicklung in 2023 - positiv auf die künftige Entwicklung. Nach Ausweitung der Kapazität durch die vollumfängliche Inbetriebnahme der neuen Produktionsanlage in Dortmund und nach Beendigung der der Covid-19-Pandemie sehen wir trotz des Kriegs in der Ukraine keine erheblichen Unsicherheiten für die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2024. 5. Prognosebericht Die Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2024 sieht einen gegenüber dem Berichtsjahr wiederholt steigenden Umsatz vor, momentan sieht man Umsätze i.H.v TEUR 36.426, sowie einen EBIT von rund TEUR 12.700 vor. Alle im Jahr 2022 geplanten Umsatz sowie Ergebnisziele konnten in 2023 erreicht werden. Nach dem Ende der Corona Pandemie setzt sich speziell im Bereich der Medizinprodukte für Atemwegserkrankungen die weltweite Erholung fort. Die Umsätze in den Bereichen Ectoin als Medizinisches Rohmaterial und -damit verbunden- Lizenzeinnahmen erwartet die bitop AG auf und über dem Niveau von 2023. Lieferkettenprobleme bei Packmitteln und Produktionsprobleme bei einzelnen Lohnherstellern können allerdings weiter dazu führen, dass unser Wachstum verhaltener ausfällt und Umsätze sich teilweise in das nächste Geschäftsjahr verschieben. Trotz des zwischenzeitlichen Rückgangs der drastisch gestiegenen Kosten für Strom und Gas bleibt das Umfeld aller anderen Kosten der bitop AG deutlich inflationär in 2024. Dies gilt insbesondere für die Kosten der Lohnherstellung aber auch für alle in unserer Produktion eingesetzten Stoffe und die Lohnkosten des Unternehmens. Es gelingt allerdings in dem allgemeinen globalen Umfeld gut, die erforderlichen Preiserhöhungen bei unseren Kunden im Bereich der White-Label Finished Goods durchzusetzen. Zusammen mit anderen, aktuell zugesagten Finanzierungsbausteinen, ist die Zahlungsfähigkeit langfristig gesichert.
Witten, den 12.07.2024 Der Vorstand Wolfgang Hansen Eva Galik Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die bitop Aktiengesellschaft (bitop AG), Witten Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der bitop Aktiengesellschaft (bitop AG), Witten, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der bitop Aktiengesellschaft (bitop AG), Witten, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 12. Juli 2024 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Imke Meier, Wirtschaftsprüferin ppa. Rianne von der Mark, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023der bitop AGZusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2023 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Er hat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen, sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung (Follow-up-Berichterstattung). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Auch im Jahr 2023 haben sich Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender ständig - zumindest auf wöchentlicher Basis - im Hinblick auf die Entwicklung des Geschäfts ausgetauscht. Der Aufsichtsratsvorsitzender war zu diesem Zweck auch regelmäßiger Gast in den wöchentlichen Sitzungen des Vorstands. Schwerpunkte der Beratungen mit dem Vorstand im Geschäftsjahr 2023 war neben der Margenentwicklung nach dem Inflationsschub des Vorjahres der Ausbau der Produktionskapazitäten des Unternehmens und die geplante Integration von Teilen der ausgelagerten Lohnherstellung von Medizinprodukten. Sitzungen des Aufsichtsrats Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen des Aufsichtsrats statt, von denen drei auch als Videokonferenz abgehalten wurden. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei 100 %. Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. Den Aufsichtsratsvorsitz hatte in der Zeit vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 Herr Dr. Dieter Hahn inne. Das Themenspektrum, mit dem sich der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 befasste, beinhaltete u.a. die jeweils aktuelle Geschäftslage, die weitere Digitalisierung der Unternehmensprozesse durch die umfassende Einführung von Salesforce, die Vorbereitungen zum Start der bitop Eigenmarke für Medizinprodukte Ectocare und die Ergebnisentwicklung sowie den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023. Intensiv beschäftigte sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr während und neben seinen offiziellen Sitzungen mit den Auswirkungen der Preiserhöhungen in der Lieferkette des Unternehmens sowie die mittel- und langfristige Unternehmensentwicklung. Vor diesem Hintergrund billigte der Aufsichtsrat die Planungen des Vorstandes den Bereich der Sterilabfüllung durch den Aufbau eigener Produktionseinrichtungen von Lohnherstellern mittelfristig in die bitop AG zu überführen. Auf Empfehlung des Vorstands und nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer Ebner Stolz billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022. Prüfung des Jahresabschlusses 2022 Die von der Hauptversammlung am 20. Juni 2023 zum Prüfer des Abschlusses des Geschäftsjahres 2022 bestellte Ebner Stolz GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Düsseldorf hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und den Lagebericht geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Nach Abschluss der Prüfung ist der Aufsichtsrat zum Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen zu erheben sind, und hat den Jahresabschluss der bitop AG festgestellt und gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von €3.822.000,00 und zum Vortrag des restlichen Bilanzgewinns in Höhe von €2.351.394,00 auf neue Rechnung hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und der Finanzlage des Unternehmens angeschlossen. Personelle Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Änderungen in Aufsichtsrat der Gesellschaft. Im Vorstand der Gesellschaft hat Frau Eva Galik seit dem 1. Februar 2023 den alleinigen Vorsitz inne, Herr Wolfgang Hansen fungiert seit dem 1. Februar 2023 als Vorstand mit dem Geschäftsbereich „Digitalisierung, Prozesse und Systeme“ und dem Dienstsitz München. Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern Eva Galik und Wolfgang Hansen und allen Mitarbeitern für die Anstrengungen und die im Geschäftsjahr 2023 erbrachten Leistungen.
Dortmund, den 12.7.2024 Der Aufsichtsrat der bitop AG Dr. Dieter Hahn, Vorsitzender |
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