MeBa Capital GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Hinzel seit 12.9.2023 | Prokura |
Ben-Joel Menk seit 28.4.2022 | Prokura |
Timo Görg seit 7.3.2022 | Prokura |
Norman Menk seit 6.2.2020 | Geschäftsführer |
Simon Menk seit 19.3.2018 | Geschäftsführer |
Thomas Michael Dr. Menk seit 28.10.2003 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 52.63% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FeBa Fensterbau GmbHBurbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Unternehmensdaten
2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 haben wir nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die damit verbundenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen haben wir in jeder Hinsicht befolgt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung dieser Vorschriften unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Dieser Anhang zum Jahresabschluss enthält auch Angaben, die in Ausübung eines Wahlrechts in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Seine Gliederung folgt der Bilanzgliederung. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) angewendet. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich unverändert übernommen. Es wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden nach der linearen sowie soweit zulässig nach der degressiven Methode entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung der Zugänge im Jahr der Anschaffung erfolgte zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Wert bis € 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben. Für das allgemeine Kredit- und Ausfallrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % des Netto-Forderungsbetrages gebildet. Flüssige Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die Bewertung des Rechnungsabgrenzungspostens erfolgte zum anteilig abgegrenzten Nennwert von Ausgaben sofern diese erst nach dem Stichtag aufwandswirksam werden. Die Rückstellung für Pensionen wurden gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag (Barwert der künftigen Pensionsleistungen) bewertet. Der Rechnungszinsfuß beträgt 1,22 %. Der Rententrend wurde mit 1,0 % berücksichtigt. Für die biometrischen Annahmen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Sämtliche Rückstellungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren, um ungewisse Verbindlichkeiten oder ungewisse Risiken abzudecken. Das Unternehmen erwartet allerdings keine relevanten Kostensteigerungen, die in den Erfüllungsbeträgen zu berücksichtigen wären. Eine Abzinsung der sonstigen Rückstellungen ist wegen deren Kurzfristigkeit bzw. Unwesentlichkeit nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 4. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr betragen € 41.824,76 (Vorjahr: € 56.845,21). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten in Höhe von € 1.025.347,09 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 435,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die sonstigen Rückstellungen setzten sich wie folgt zusammen:
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und ihre Besicherung sind in einem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen darüber hinaus branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Im Geschäftsjahr 2023 hat bei der Gesellschaft eine steuerliche Außenprüfung für die Geschäftsjahre 2018-2020 stattgefunden. Der Ertragssteueraufwand aus der Prüfung in Höhe von T€ 14 ist in der Position "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erfasst. Darüber hinaus ist in den sonstigen Steuern ein Betrag von T€ 5 enthalten. 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die zum Abschlussstichtag vorhandenen sonstigen finanziellen Verpflichtungen erstrecken sich im Wesentlichen auf Verpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter aus Mietverträgen für Bürogebäude. Die jährlichen Mietaufwendungen daraus betragen € 253.908,00, davon € 240.348,00 gegenüber Gesellschaftern. Die Mietgeschäfte dienen der Schonung der liquiden Mittel sowie der Verbesserung der Eigenkapitalquote. Der Vorteil liegt in einer größeren Flexibilität. Risiken solcher Geschäfte bestehen in einer unkündbaren Grundmietzeit sowie in regelmäßigen liquiden Mittelabflüssen. 6. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführer) beträgt 92. Davon waren 13 Arbeiter, 72 Angestellte und 7 Auszubildende. Vorschlag zur GewinnverwendungAuf Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresüberschuss zunächst auf neue Rechnung vorgetragen. Gesellschaftsorgane Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 waren: Herr Simon Menk, Burbach Herr Norman Menk, Neunkirchen Unter Inanspruchnahme von § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Geschäftsführerbezüge. Ergebnisse nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht) Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Burbach, den 20. August 2024 FeBa Fensterbau GmbH gez. Simon Menk, Geschäftsführer gez. Norman Menk, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde von der Gesellschafterversammlung am 01.10.2024 festgestellt. Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Unternehmensprofil und Unternehmensstrategie Die FeBa Fensterbau GmbH (FeBa) ist ein führender deutscher Anbieter für Fenster- und Türelemente aus Kunststoff und Aluminium. Das Unternehmen wurde 1971 als Familienbetrieb gegründet und ist seitdem ununterbrochen inhabergeführt. Sitz und einziger Standort des Unternehmens ist Burbach in Südwestfalen. Das Absatzgebiet der FeBa erstreckt sich über die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, die Benelux-Länder, Österreich und die Schweiz. In Burbach verfügt die FeBa Gruppe über Produktionsflächen von ca. 21.000 qm. Die Herstellung der Produkte erfolgt durch die Schwesterfirmen FBB Fensterbau Burbach GmbH sowie die Menk Metallbau GmbH auf modernsten Fertigungsanlagen nach individuellen Anforderungen der Kunden. FeBa Produkte werden ausschließlich mittels Vormaterial deutscher Premiumanbieter hergestellt. Es wird ein breites, abgerundetes und zeitgemäßes Programm von Fenster- und Türelementen aus Kunststoff und Aluminium an Handwerksunternehmen, den Fachhandel und den Objektbau vertrieben. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen (Quellen: Internationaler Währungsfonds (IWF), Statistisches Bundesamt, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie). Das Wachstum der Weltwirtschaft schwächte sich laut IWF im Jahr 2023 auf 3,3% (Vorjahr 3,5%) ab. Die gesamtwirtschaftliche Lage Deutschlands in 2023 war von einer anfänglich sehr hohen Inflation, gestiegenen Energiepreisen, den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, Verunsicherungen in Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz und dem im Vergleich der letzten zehn Jahre hohen Zinsniveau geprägt. Die deutsche Wirtschaft verzeichnete im Jahr 2023 gemäß Statistischem Bundesamtes einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,3% nach einem Zuwachs von 1,8% in 2022. Positiv ist zu bewerten, dass sich die Preissteigerungsraten verstärkt ab Mitte 2023 deutlich reduzierten. Die Bauinvestitionen sanken in 2023 laut dem Statistischen Bundesamt preisbereinigt um 2,1%. Der Auftragseingang im Bereich des Bauhauptgewerbes verzeichnete in 2023 einen preis- und kalenderbereinigten Rückgang von 4,0%. Die Baugenehmigungen in Deutschland gingen massiv um 29,4% zurück. 2.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen (Quellen: Statistisches Bundesamt, Verband Fenster und Fassade - VFF) Der Fensterabsatz in Deutschland (Einheiten) war in 2023 trotz eines gestiegenen Umsatzvolumens von 4,5% = 243 Mio. € mit minus 8,9% deutlich rückläufig - Neubau minus 15,5%, Modernisierung minus 4,7%. Dabei sank der Fensterabsatz im Marktsegment Wohnbau um 10,6%, während im Bereich Nichtwohnbau ein Rückgang von minus 4,5% zu verzeichnen war. Es wurden insgesamt 14,1 Mio. € (Vorjahr 15,5 Mio. €) Fenstereinheiten abgesetzt. Die Lieferketten waren in 2023 wieder deutlich stabiler als in den Vorjahren. Bei den Vorprodukten verzeichnete man ab der zweiten Jahreshälfte teils deutliche Preisreduktionen, die aber bei weitem die Preissteigerungen ab 2020 nicht kompensierten. 2.3 Geschäftsverlauf Personal- und Sozialbereich In 2023 waren - ohne Geschäftsführung - durchschnittlich 92 Mitarbeiter (2022: 85 Mitarbeiter), darunter 7 Auszubildende, beschäftigt. Die gezielte Fort- und Weiterentwicklung sowie die Ausbildung von Nachwuchskräften dienen der langfristigen Fortentwicklung des Unternehmens in einem sich ständig ändernden Markt. Investitionen Anlagevermögen In 2023 wurden Sachanlagen-Investitionen von rund 1,1 Mio. € getätigt. Die Finanzanlagen beliefen sich zum 31.12.2023 auf 4,0 Mio. €. Forschung und Entwicklung Die Anforderungen des Marktes an unsere Produkte steigen ständig. Dies betrifft hauptsächlich die Einbruchsicherheit sowie die Wärme- und Schalldämmung. Es findet deshalb eine ständige Optimierung der Fertigungsprozesse sowie der Produktpalette statt. Dies erfordert einen fortlaufenden Erfahrungsaustausch mit unseren Hauptlieferanten für Profile, Beschläge und Isolierglas. Die Produkte sind vom Institut für Fenstertechnik, Rosenheim, zertifiziert und entsprechen den Widerstandsklassen bis RC 3. 2.4 Lage Ertragslage 2023 Das Rohergebnis konnte im Vorjahresvergleich um 6,5% auf 11,7 Mio. € gesteigert werden. Wir erwirtschafteten einen Jahresüberschuss von T€ 1.469 (Vorjahr T€ 1.057). Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage ist nach wie vor sehr gut. Die Eigenkapitalquote betrug zum 31.12.2023 83,6% der Bilanzsumme. Das Unternehmen verfügte während des gesamten Geschäftsjahres 2023 über Bankguthaben sowie Finanzanlagen und konnte alle eingehenden Rechnungen unter Skontoausnutzung aus Eigenmitteln begleichen. 3. Prognosebericht Der IWF prognostizierte zuletzt für das Jahr 2024 ein globales Wirtschaftswachstum von 3,2%, und für 2025 3,3%. Für Deutschland erwartet man für 2024 angesichts der negativen Faktoren wie Konsumzurückhaltung, weiterhin hohes Zinsniveau und der daraus resultierenden rückläufigen Investitionsbereitschaft von Unternehmen und Verbrauchern lediglich ein Miniwachstum von 0,3%. In 2025 wird mit einer moderaten Erholung der deutschen Wirtschaft - Wachstumsprognose plus 1,0% - gerechnet. Wir sehen aktuell noch keine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Bauinvestitionen. Der Verband Fenster und Fassade VFF erwartet für den Fenstermarkt in seinem im April 2024 für 2024 veröffentlichten Ausblick einen weiteren Rückgang des Absatzvolumens um 6,4%. Im Neubau sieht man ein nochmaliges Mengenminus von 14,4% und im Bereich Modernisierung ein Minus von 1,9%. Im Wohnbau geht man von einer Mengenreduzierung von 6,6% aus, während für den Nichtwohnbau ein Mengenrückgang 6,0% vorausgesagt wird. Lieferkettenprobleme sind im laufenden Geschäftsjahr bisher nicht aufgetreten Diese sind aus jetziger Sicht auch im weiteren Jahresverlauf nicht zu erwarten. Ob die nunmehr beschlossenen Förderbedingungen im Bereich energetisches Bauen und Modernisieren zu einer Nachfragebelebung im Baubereich und damit auch der Fensterbranche führen wird, bleibt abzuwarten. Wir beurteilen die zukünftige Entwicklung unseres Unternehmens trotz der dargestellten strukturellen und konjunkturellen Probleme der gesamten Volkswirtschaft wie der Baubranche verhalten positiv. Wir gehen von einer weitgehend stabilen Geschäftslage aus. Für 2024 rechnen wir mit einem Umsatzrückgang im einstelligen Prozentbereich und einem weiterhin deutlich positiven Jahresergebnis. 4. Chancen- und Risikobericht Chancenbericht Aufgrund der Nachhaltigkeitsthematik - CO2 Einsparung etc. wird unseres Erachtens mittelfristig die Nachfrage im Bereich Bausanierung wieder zunehmen. Für den Neubaubereich rechnen wir aus jetziger Sicht erst ab 2025 mit einer Marktbelebung. Wichtig ist dafür, dass die politischen Rahmenbedingungen für das Thema "Bauen" verbessert werden und "Bauen" wieder erschwinglicher wird. Wir erachten die kapitalstarke, familiengeführte Unternehmensstruktur der FeBa Gruppe als eine wesentliche Voraussetzung, um die zukünftigen Herausforderungen des Marktes zu bewältigen, sich bietende Chancen zu nutzen und die Fortentwicklung der FeBa als führender Anbieter von Fenster- und Türelementen zu gewährleisten. Risikobericht Umdenken bedarf es in Bezug auf die vielfältige Überregulierung des Wirtschaftslebens. Immer neue Regularien, wie z.B. Lieferkettengesetz und das Hinweisgeberschutzgesetz, führen zu einem weiter steigenden Bürokratieaufwand und zu einer Verteuerung unserer Gestehungskosten. Eine Vereinfachung der Bau- und Baugenehmigungsvorschriften ist unseres Erachtens zwingend geboten, um ein kostengünstigeres und schnelleres Bauen zu ermöglichen. Der Fachkräftemangel in vielen Branchen muss dringend strukturell angegangen werden. Dies gilt ebenfalls für die vorhandenen Infrastrukturprobleme. Aufgrund der äußerst stabilen Vermögens- und Finanzsituation unserer Unternehmensgruppe sind Liquiditätsrisiken nicht erkennbar. Der demographische Wandel erschwert es, geeignete Fachkräfte für das Unternehmen zu gewinnen. Durch die Etablierung einer mitarbeiterorientierten und zeitgemäßen Führungskultur, leistungsgerechter Entlohnung sowie einem positiven Betriebsklima wird dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und Anreize für potenzielle Bewerber geschaffen. Risikofrüherkennungssystem In der FeBa Gruppe ist ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Der Geschäftsführung werden vom Rechnungswesen monatlich kurzfristige Erfolgsrechnungen sowie finanz- und betriebswirtschaftliche Analysen zur Verfügung gestellt. Mit allen Abteilungen werden in regelmäßigen Abständen Besprechungen durchgeführt, um eventuell auftretende Probleme frühzeitig erkennen zu können.
Burbach, den 20. August 2024 gez. Simon Menk, Geschäftsführer gez. Norman Menk, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023In dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten, verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt: An die FeBa Fensterbau GmbH, Burbach Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FeBa Fensterbau GmbH, Burbach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FeBa Fensterbau GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Siegen, den 11. September 2024 DR.
GEHRE-TREUHAND-GMBH
gez. Saßmann, Wirtschaftsprüfer gez. Grümbel, Wirtschaftspüfer |
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