SMAR - TECH
GmbH
Schwäbisch Hall
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
345.538,00 |
374.360,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
293.536,00 |
326.034,00 |
| III.
Finanzanlagen |
52.000,00 |
48.324,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
753.437,13 |
728.677,61 |
| I.
Vorräte |
100.089,32 |
160.614,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
535.208,33 |
496.148,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
118.139,48 |
71.914,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
15.194,14 |
15.266,24 |
| Aktiva |
1.114.169,27 |
1.118.303,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
655.790,22 |
644.530,14 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
630.790,22 |
619.530,14 |
| B.
Rückstellungen |
61.015,95 |
54.196,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
396.988,10 |
419.577,41 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
375,00 |
|
| Passiva |
1.114.169,27 |
1.118.303,85 |
Anhang
der SMAR-TECH GmbH, 74523 Schwäbisch Hall,
Registergericht Stuttgart, HRB 745303.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Bilanzaufstellung erfolgte unter
Berücksichtigung der Ergebnisverwendung (§ 268
Abs. 1 HGB) und weist damit den Posten Bilanzgewinn aus.
Die Gewinn und Verlustrechnung wurde entsprechend
angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zum Zwecke der Klarheit wurden einzelne Posten der
Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden
beibehalten.
Die Bewertung wurde wurde unter Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Gesellschaft verzichtet auf eine Inanspruchnahme
des Wahlrechts gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB.
Selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden insoweit nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden voll
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw.
dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Abwertungen waren
nicht erforderlich.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere sind mit dem Nennwert
angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Verbindlichkeiten wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bilanz
Forderungen
Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschafter
Geschäftsführer in Höhe von 75.568,15 EUR
(Vj.: 72.593,34 EUR).
Der Forderungbetrag wird mit 1 % verzinst.
Tilgungen wurden in Höhe von 5.000 EUR
geleistet.
Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von über 5 Jahren in Höhe von 127.500,00 EUR
(Vj.: 67.500,00 EUR).
Gewinne aus dem Abgang von VG des AV
3.706,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Periodenfremde Aufwendungen 0,00 EUR (Vorjahr:
70.000,00 EUR)
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 21 (Vj. 17).
Gesamtbezüge der Geschäftsführung
Auf die Angabe von
Geschäftsführerbezügen wurde in
Ausübung des Wahlrechts gem. § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Schwäbisch Hall, den
30.11.2024
gez.,
Martin Schmidt
Hans Schmidt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2024
festgestellt.
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