Evana
AG
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.034,00 |
34.938,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.250,00 |
2.250,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.784,00 |
32.687,00 |
| III.
Finanzanlagen |
|
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
863.160,05 |
1.023.562,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
345.934,42 |
161.338,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
517.225,63 |
862.224,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.050,16 |
6.712,55 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.855.181,31 |
1.072.058,48 |
| Aktiva |
4.744.425,52 |
2.137.271,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
616.953,00 |
616.953,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
22.068.034,10 |
22.068.034,10 |
| III.
Gewinnrücklagen |
1.864,60 |
1.864,60 |
| IV.
Verlustvortrag |
23.758.910,18 |
17.653.137,71 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
2.783.122,83 |
6.105.772,47 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.855.181,31 |
1.072.058,48 |
| B.
Rückstellungen |
107.195,00 |
242.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.636.230,52 |
1.865.559,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.636.230,52 |
454.478,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.411.081,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.938.005,67 |
1.108.739,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.000,00 |
29.411,66 |
| Passiva |
4.744.425,52 |
2.137.271,54 |
Anhang
I.
ALLGEMEINE ANGABEN
Die Evana AG hat ihren Sitz in Saarbrücken. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Saarbrücken unter der Handelsregisternummer HRB 103480
eingetragen.
II. ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN ZU
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss der Evana AG für das
Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches über den Jahresabschluss von
kleinen Kapitalgesellschaften sowie den relevanten
Bestimmungen des Aktiengesetzes aufgestellt
worden.
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen
"Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in
Höhe von EUR 3.855.181,31 aus. Dieser resultiert aus
den Verlusten der vergangenen Jahre, die im Wesentlichen in
Zusammenhang mit der Entwicklung der Künstlichen
Intelligenz/ Software stehen.
Eine Überschuldung gem. § 19 Abs. 2 InsO
liegt nicht vor, da zum Bilanzstichtag Rangrücktritte
für Wandeldarlehen in Höhe von EUR 4.432.129,89
bestehen und die Fortführung des Unternehmens auf der
Grundlage des aufgestellten Businessplans sowie der
Finanzierungszusagen der wesentlichen Aktionäre
nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich
ist.
Methodenerläuterungen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich, erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen sind nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer bemessen.
Sachanlagen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten und, wenn
ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die
Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln
zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten und
nachträgliche Anschaffungskosten;
Anschaffungskostenminderungen wurden abgesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen auf
Sachanlagen ermitteln sich grundsätzlich durch
gleichmäßige Verteilung der
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über die
voraussichtliche Nutzungsdauer der einzelnen
Gegenstände (lineare Abschreibung).
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Anschaffungspreis von EUR 250,00 werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter mit
einem Anschaffungspreis über EUR 250,00 bis EUR 800,00
werden aktiviert und im Jahr der Anschaffung
abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die Beteiligungen sind mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet. Es wurden
außerplanmäßige Abschreibungen wegen
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit ihrem Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Sonstige Vermögensgegenstände
Der Ansatz der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Die Vorauszahlungen für künftige
Zeiträume sind zeitanteilig abgegrenzt.
Eigenkapital
Das Grundkapital ist zum Nennbetrag bewertet. Die
Kapitalrücklage beinhaltet die anlässlich der
durchgeführten Finanzierungsrunden gezahlten Agien
(Aufgelder), die zum Nominalwert bewertet sind.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Bei der Bildung der übrigen
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen
Rechnung getragen worden.
Sämtliche als sonstige Rückstellungen
passivierten Beträge haben eine Laufzeit von nicht
mehr als 1 Jahr. Sie wurden nicht abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Einnahmen, die erst nach dem Bilanzstichtag als
Ertrag zu beurteilen sind, wurden zeitanteilig
abgegrenzt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB) gegliedert.
III.
ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Erläuterungen zur Bilanz
a)
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten - wie im Vorjahr -
keine Beträge mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
b)
Eigenkapital
Das Grundkapital beträgt EUR 616.953,00. Es ist
eingeteilt in 616.953 Stückaktien. Die Aktien lauten
auf den Namen. Die Aktien können nur mit Zustimmung
der Gesellschaft übertragen werden (vinkulierte
Namensaktien).
Das genehmigte Kapital beträgt zum
Bilanzstichtag EUR 60.114,00 (Genehmigtes Kapital 2022/II).
Die gesetzliche Rücklage beträgt
gemäß § 150 Absatz 2 AktG zum 31. Dezember
2023 unverändert EUR 1.864,60.
Der Bilanzverlust entwickelt sich wie folgt:
|
|
EUR
|
Bilanzverlust zum 31.
Dezember 2022
|
|
23.758.910,18
|
Jahresfehlbetrag 2023
|
|
2.783.122,83
|
Bilanzverlust zum 31.
Dezember 2023
|
|
26.542.033,01
|
IV.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2023 bestehen folgende finanzielle
Verpflichtungen
|
|
|
zahlbar in 2025
|
|
zahlbar in 2024
|
|
und später
|
|
TEUR
|
|
TEUR
|
aus Mietverträgen
|
19
|
|
8
|
aus
Leasingverträgen
|
25
|
|
27
|
Im Rahmen einer Beteiligungsvereinbarung, die zum
Stichtag durchgeführt war, hat sich die Gesellschaft
zum Abschluss eines Vertrages zum Bezug von Software
verpflichtet. Daraus ergeben sich Zahlungsverpflichtungen
in Höhe von EUR 150.000,00.
2.
Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres waren
durchschnittlich 26 Mitarbeiter beschäftigt.
3.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Vorstand macht der Hauptversammlung für die
Verwendung des Bilanzverlustes den Vorschlag, den
Bilanzverlust in Höhe von EUR 26.542.033,01 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Saarbrücken, den 17. Januar 2024
Evana AG
Der Vorstand:
............................................................ Süleyman
Acar
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2024
festgestellt.
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