PAPSTAR Solutions GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Weingartz seit 12.1.2024 | Prokura |
Marcus Rodermond seit 12.1.2024 | Prokura |
Tom Wilhelmus Kantelberg seit 26.1.2023 | Geschäftsführer |
Ansgar Kienolth seit 11.5.2022 | Prokura |
Dirk Evertz seit 13.1.2020 | Prokura |
Rudolf Wassong seit 5.9.2012 | Prokura |
Frank Kolvenbach seit 5.9.2012 | Prokura |
Markus Mörsch seit 5.9.2012 | Prokura |
Andreas Köller seit 5.9.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Pap*Star Holding AG | 97.00% |
DLS GastroConsulting GmbH | 3.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 60.00% | |
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Papstar Holding AGWattensKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021Geschäfts- und Rahmenbedingungen Der Konzern Pap*Star Holding AG, im Folgenden auch Konzern oder PAPSTAR genannt, ist einer der führenden Anbieter von verbraucherorientierten Sortimentskonzepten in Europa. Wir bieten unseren Kunden ein leistungsstarkes Angebot von nahezu 5000 Artikeln an, die unter den Warengruppen Einmalgeschirr und Serviceverpackung, Gedeckter Tisch und Dekoration sowie Hygieneprodukte und Haushaltshelfer vermarktet werden. Hierbei zeichnet uns aus, dass wir geschlossene Sortimentskonzepte kundenspezifisch ausgestalten und kontinuierlich an sich verändernde Trends anpassen. PAPSTAR steht daher bei seinen Kunden gleichermaßen für exzellente Marktkenntnis und langjährige Produktexpertise in den von uns betreuten Sortimentsbereichen. Dies gilt sowohl für die Vertriebskanäle Retail und Professional als auch für den Direktkontakt zum professionellen Verwender unserer Produkte. Wir betrachten Europa als unseren Kernabsatzmarkt und sind mit nationalen Gesellschaften in zahlreichen Ländern direkt vertreten. Zu unseren Tochtergesellschaften, die hauptsächlich als Handelsunternehmen im Markt auftreten, gehören ebenfalls mehrere Produktionsstätten, die in der Fertigung hochwertiger Servietten, Tischtücher sowie im Bereich Einmalgeschirr und Außerhausverpackungen tätig sind. Zudem hat der Konzern in zahlreichen europäischen Ländern enge und langjährige Beziehungen zu Handelspartnern, die unsere Sortimente über die unterschiedlichen Vertriebskanäle vermarkten. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren, insbesondere im ersten Quartal I 2021, auch weiterhin durch die COVID 19 Pandemie gekennzeichnet. Unsere Kern-Zielgruppen - Hotels, Restaurants, Cateringbetriebe - wurden aufgrund des Infektionsgeschehens zum Jahresbeginn mit starken staatlichen Maßnahmen belegt, so dass die gesamte Branche in den Monaten Januar bis April 2021 nochmals mit erheblichen Umsatzrückgängen konfrontiert war. Beginnend mit Mai trat dann im Jahresverlauf eine anhaltende Verbesserung der Pandemiesituation ein und bis zum Jahresende ist eine Stabilisierung der Gesamtlage eingetreten. Entsprechend hat sich auch unsere Umsatzentwicklung, vor allem im Vertriebskanal Professional bzw. beim professionellen Verwender unserer Produkte, im Jahresverlauf erholt und positiv entwickelt. Wesentlich hierbei ist nicht zuletzt, dass sich das Konsumentenverhalten infolge der Pandemie teilweise verändert und der Außer-Haus-Verzehr ein starkes Wachstum im Jahresverlauf genommen hat. Mit der Pandemie musste die traditionelle Gastronomie ihre Geschäftsmodelle oftmals nahezu komplett auf den Außer-Haus-Verzehr umstellen und hat diesen zusätzlichen "Kundenkanal" auch mit Abklingen des Infektionsgeschehens beibehalten. Hiervon konnten auch wir in unserem Sortimentsbereich Serviceverpackungen profitieren. Insgesamt konnten wir in unseren Kernmärkten Deutschland und Österreich im Jahr 2021 Umsatzzuwächse gegenüber dem Vorjahr realisieren. Dies gilt ebenfalls für unser gesamtes internationales Marktumfeld, da eine Branchenerholung europaweit eingetreten ist. Anzumerken ist ebenfalls, dass sich der Trend zum Onlinekauf gemäß aktuellen Studien infolge der COVID 19 Pandemie nochmals verstärkt hat. Hiervon konnten auch wir im Jahr 2021 profitieren und in diesem Vertriebskanal unseren Umsatzanteil deutlich steigern. Wir sind in diesem Vertriebskanal von einem auch zukünftig anhaltenden Wachstum überzeugt. Auch das Neukundengeschäft im Bereich der Logistikdienstleistungen hat im Geschäftsjahr 2021 zu einem Anstieg der Gesamtleistung gegenüber dem Vorjahr von rd. 16% geführt. Die höhere Auslastung der Logistikkapazitäten einer deutschen Konzerngesellschaft hat sich in der Ergebnisrechnung positiv ausgewirkt. Die Zusammenarbeit mit einem Lieferanten und Kunden im Produktbereich Hygiene führte zu einer guten Warenverfügbarkeit, die sich gerade im Quartal I des Geschäftsjahres 2021 positiv auf unsere Entwicklung auswirkte. An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass sich mit dem Abklingen der Pandemie die aktuelle Nachhaltigkeitsdiskussion teilweise nochmals verstärkt hat und in der gesamten Branche ein Einsatz nachhaltiger Produkte, d.h. aus nachwachsenden Rohstoffen, angestrebt wird. Mit unserer Produktlinie "Pure" können wir somit im Jahr 2021 in ausnahmslos allen Märkten Umsatzzuwächse realisieren. Ebenfalls haben wir in diesem Kontext auch im Geschäftsjahr 2021 unsere Sortimentslinie "Pure" konsequent weiterentwickelt und ausgebaut. Insgesamt gesehen konnte auf Konzernebene vor dem Hintergrund der Pandemie-Situation ein erfreuliches Ergebnis 2021 realisiert werden. Unter Berücksichtigung von Kostensenkungen, insbesondere im Sachkostenbereich, liegen die operativen Ergebniskennzahlen bei € 13,7 Mio. (EBITDA) und € 7,8 Mio. (EBIT). Das Konzernergebnis 2021 liegt über dem Planwert, wobei wesentliche Ursachen für die positive Abweichung der Ergebniskennziffern sowohl in über Plan liegenden Umsätzen im Logistikdienstleistungsgeschäft als auch in einer stärker als erwarteten Erholung des Basisgeschäftes liegen. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Ertragslage Die nachfolgende Übersicht gibt eine Einblick in die Ertragslage des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr:
Die Umsätze und die Gesamtleistung liegen rd. 16,3% über den jeweiligen Vorjahreswerten. Trotz der pandemischen Lage, auch im Geschäftsjahr 2021, konnten die Umsätze in fast allen Vertriebsbereichen gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Besonders zu erwähnen sind überproportionale Steigerungen bei den Serviceverpackungen durch den Wachstumstreiber "Außer-Haus-Verzehr". Ebenfalls verzeichneten die Logistikleistungen coronabedingt einen erheblichen Anstieg mit den sich hieraus ergebenden Dienstleistungs-Erträgen. Das Finanzergebnis hat sich zum Vorjahr kaum verändert. Nach Berücksichtigung der Ertragssteuerbelastung und der Ergebnisanteile von Minderheitsgesellschaftern schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einem Konzernjahresüberschuss in Höhe von € 5,1 Mio. ab; eine Steigerung zum Vorjahr i.H.v. rd. 57%. Finanzlage Im Laufe des Geschäftsjahres 2021 hat sich die Nettoverschuldung gegenüber Kreditinstituten zum Vorjahr durch planmäßige Tilgungsleistungen deutlich verringert. Neben den Mittelabflüssen aus der Investitionstätigkeit führte dies zu dem Rückgang der kurzfrostig verfügbaren Finanzmittel. Diese betragen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 € 6,5 Mio. Der Konzern verfügt über ausreichende und weitgehend nicht ausgenutzte Kreditlinien bei den finanzierenden Kreditinstituten, um das langfristig angelegte Wachstum von PAPSTAR aus finanzieller Sicht zu unterlegen. Die nachfolgende zusammengefasste Kapitalflussrechnung gibt einen Einblick über die Quellen der Mittelherkunft und deren Verwendung im Geschäftsjahr 2021:
Vermögenslage Die Vermögenslage zeigt folgende Struktur:
Das höhere Geschäftsvolumen im Geschäftsjahr 2021 hat zu einer Ausweitung der Bilanzsumme um rd. 6,4 % gegenüber dem Vorjahresstichtag geführt. Hauptsächlich der Anstieg der Vorratsbestände hat hierzu beigetragen. Die kurzfristig gebundenen Vermögenswerte betragen rd. 71 % der Bilanzsumme. Hauptbestandteile des kurzfristigen Vermögens stellen - wie in den Vorjahren - die Bilanzpositionen Vorräte und Kundenforderungen dar. Das Eigenkapital des Konzerns erreicht zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 einen Wert von € 55,6 Mio. (VJ: € 50,1 Mio.). Das entspricht einer Quote von 50% (VJ: 47,9%). Die Verbindlichkeiten bewegen sich leicht über dem Vorjahresniveau. Größte Einzelposten stellen Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr und gegenüber Kreditinstituten dar. Die Nettoverschuldung des Konzerns gegenüber Kreditinstituten reduzierte sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um rd. € 3,8 Mio. auf rd. € 9,7 Mio. Nachtragsbericht Der Beginn des Jahres 2022 ist in ganz Europa sowohl humanitär und politisch als auch wirtschaftlich durch den Angriff Russlands auf die Ukraine beeinflusst. Für unsere Konzerngesellschaften entstehen Unsicherheiten insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit von Rohmaterialien und Produktbeschaffung sowie bezüglich der Beschaffungspreisentwicklung. Derzeit erwarten wir für das Geschäftsjahr 2022 einen Fortgang dieser Entwicklung, wobei es infolge der erheblichen Veränderungsdynamik nicht immer gelingt, notwendige Preiserhöhungen auf Kundenseite in der gebotenen Schnelligkeit weiterzugeben. Ebenfalls muss an dieser Stelle berücksichtigt werden, dass auch die aktuellen Inflationstendenzen der Verbraucherpreise die Unsicherheiten auf der Konsumentenseite erhöhen. Diese zuvor genannten Entwicklungen bedingen, dass es bei den Konzerngesellschaften zu negativen Effekten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kommen kann. Risikobericht Risikomanagement und internes Kontrollsystem Das Risikomanagement gehört bei allen Entscheidungen der Konzernleitung zu einem unverzichtbaren Baustein innerhalb der Unternehmenskultur. Die Geschäftsleitung hat bereits vor vielen Jahren ein System implementiert, das frühzeitig über risikobehaftete Szenarien innerhalb des Unternehmens hinweist. Somit dienen die Managementstruktur, das Planungssystem sowie detaillierte Berichts- und Informationssysteme als Grundbasis für die organisatorische Einbindung dieses Risikomanagements in die täglichen Entscheidungen und Abläufe der Unternehmensgruppe. Hierbei bilden die Monatsberichte die wesentliche Basis des implementierten Risikomanagements. Ein permanenter Planzahlenabgleich innerhalb der einzelnen Abschlüsse gehört zusätzlich zu den monatlichen Überprüfungen. Zeitnahes Controlling und Unternehmensrechnung unterstützen und optimieren dieses Berichtswesen. Risiken auf vergangene Sachverhalte werden bilanziell zurückgestellt und deren Angemessenheit in regelmäßigen Abständen überprüft. Ziel des eingerichteten IKS (internes Kontrollsystems) ist es. mit den implementierten Methoden und Maßnahmen das Vermögen des Konzerns zu sichern und die betriebliche Effizienz zu steigern. Die Zuverlässigkeit des Rechnungs- und Berichtswesens sowie die Einhaltung der internen Vorgaben und gesetzlichen Vorschriften sollen durch das installierte IKS gewährleistet werden. Nach Analyse der verschiedenen Funktionsbereiche der Konzerngesellschaften werden die Arbeitsabläufe an die gewonnenen Erkenntnisse angepasst. Unvereinbare Tätigkeiten werden konsequent getrennt und es bestehen angemessene Kontrollspannen. Auf überschneidungsfreie Verantwortlichkeiten wird strikt geachtet. Die wesentlichen Merkmale des IKS finden in allen Funktionsbereichen Anwendung. Die Implementierung der rechnungslegungsbezogenen aufbau- und ablauforganisatorischen Kontrollen stellt die Datenintegrität der in die Finanzberichte eingehenden Angaben sicher. Jedoch kann das installierte IKS keine absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der vorgegebenen Ziele geben. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Errichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aufgrund von simplen Fehlern oder Irrtümern in Einzelfällen nicht funktionieren oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden. Anzumerken bleibt an dieser Stelle, dass im Rahmen der ISO 9001 Zertifizierung für das größte Konzernunternehmen in Deutschland jährlich eine separate "Risikoinventur" durchgeführt wird, in der die zentralen Risiken in einzelnen Funktionsbereichen identifiziert werden. Hierbei sind die wesentlichen Risiken identifiziert und Steuerungsmaßnahmen hinsichtlich der Risikobeherrschbarkeit definiert worden, um Risiken zu vermeiden, zu vermindern oder zu transferieren. Unternehmensspezifische Risikobetrachtung Europaweit zählen die großen Handelskonzerne des LEH zum Kundenstamm der operativ tätigen Konzerngesellschaften. Durch seine Unternehmensphilosophie hat sich der PAPSTAR Konzern einen Namen als kompetenter Partner dieser international tätigen Konzerne erarbeitet. Die positiven Erfahrungen der Vergangenheit zeigen nach wie vor, dass die marktbedingte Konzentration des Kundenkreises nur ein geringes Risiko für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens darstellt. Darüber hinaus erschließen wir kontinuierlich und erfolgreich zusätzliche Vertriebskanäle und erreichen zunehmend den professionellen Verwender unserer Produkte direkt. Regelmäßige Preissteigerungen im Rohstoffbereich, die außerhalb der zuvor genannten "Kriegssituation" liegen, können ebenfalls materialbezogen zu kurzfristigen Margeneinbußen führen und damit die Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflussen. Erfahrungsgemäß ist jedoch davon auszugehen, dass die jeweiligen Preiserhöhungen am Markt umsetzbar sind und/oder durch entsprechende Einkaufsmaßnahmen abgefangen werden können. Gesetzliche Regelungen und Restriktionen der EU im Hinblick auf die Verwendung und Materialbeschaffenheit der von uns angebotenen Einmalprodukte, könnten ggf. zu Umsatz- und Ertragseinbußen führen. Jedoch hat der Konzern bereits frühzeitig mit der Sortimentslinie "Pure" ein geschlossenes Konzept mit Alternativprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen aufgebaut, so dass hier nach unserer Überzeugung für den Konzern weniger Risiken als vielmehr Chancen in der Zukunft liegen. Die kontinuierlich stark steigende Nachfrage nach nachhaltigen Produkten kann auf der Beschaffungsseite zu Engpässen führen und die Ertragslage des Konzerns belasten. Bestehende Kreditversicherungen decken einen Großteil unserer Kundenforderungen als Ausfallrisiko ab. Zudem sind Länderrisiken im Auslandsgeschäft durch zusätzliche Versicherungen abgedeckt. Im Sachversicherungsbereich verfügt die Unternehmensgruppe über einen ausreichenden Versicherungsschutz bei Gebäuden, Fahrzeugen, Betriebsvorrichtungen, Haftpflichtrisiken, auch in Fällen der Produkthaftung. Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Währungsrisiken im Bereich der Beschaffung von Waren in Asien werden mit Devisentermingeschäften begrenzt. Bei Betrachtung der einzelnen Risikopositionen kommen wir zu der Bewertung, dass das operative Geschäft des Konzerns derzeit keinen existenzgefährdenden Einflüssen unterliegt und ein Fortbestandsrisiko für die Gesellschaft nicht gegeben ist. Prognosebericht - Forschung und Entwicklung - Wie bereits zuvor dargestellt, ist der Beginn des Jahres 2022 in ganz Europa einerseits durch die Aggression Russlands gegenüber der Ukraine gekennzeichnet mit entsprechenden Unsicherheiten bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung. Andererseits erleben wir nach durch die COVID 19 Pandemie beherrschten Jahren eine Normalisierung in unserer Branche. Wir erleben hier bereits seit dem Jahresende 2021 eine stetige Erholung unserer zentralen Warengruppen und gehen auch für das Jahr 2022 von einer kontinuierlichen weiteren Erholung der für uns wesentliche Branche Hotellerie, Gastronomie und Catering (HoReCa) aus. Auf dieser Basis sind wir optimistisch, in unseren traditionellen Vertriebskanälen im Jahresverlauf 2022 wieder Umsatzniveaus zu erreichen, die sich auf bzw. über den Niveaus vor der Corona-Krise bewegen. Insbesondere in unserer Warengruppe Gedeckter Tisch, mit der Produktlinie Royal Collection, sind wir von einer sehr starken Erholung überzeugt. Ebenso positive Umsatzeffekte erwarten wir durch unsere Produktinnovation im Bereich Partyteller, wo wir Listungspotentiale bei bestehenden, aber auch neuen Kunden, sehen. Weiterhin bleibt die grundsätzliche Thematik "Nachhaltigkeit" ein wesentlicher Treiber unserer Branche und die Relevanz in unserer Branche wächst erheblich. Gerade für die Eventgastronomie und einer vornehmlich jungen Generation als Publikum wird die Nachhaltigkeit von Produkte, Marke und Unternehmen zum maßgeblichen Anforderungskriterium. Diesbezüglich haben wir bereits in der Vergangenheit und werden auch in der Zukunft unsere strategische Positionierung als "systemisch nachhaltiger Servicepartner der Gastronomie" vorantreiben. Darüber hinaus haben wir, einhergehend mit der wachsenden Nachfrage nach nachhaltigen Produktalternativen und Systemlösungen mit der PAPSTAR Solutions ein komplettes Leistungspaket für unsere Kunden geschaffen. Die PAPSTAR Solutions bildet von der Beschaffung über die Verwendung unserer Produkte bis hin zu Entsorgungslösungen alle Stufen des Wertstoffkreislaufes ab und wird so zum "Nachhaltigkeitspartner" und Vorreiter in der Branche HoReCa. Wir sind überzeugt, einhergehend damit nicht nur neue Kundensegmente zu erreichen, sondern ebenfalls zusätzliche Vertriebskanäle zu öffnen und verbunden damit, die Marke PAPSTAR nochmals zu stärken. Dadurch werden wir auch unsere bereits starke Marktposition im Vertriebskanal "Professional" behaupten und nochmals ausbauen. Weiterhin beschleunigen wir die strategische Vertriebsausrichtung der Konzernunternehmen in Richtung professionelle Verwender und Direktkunden, begleitet durch entsprechende Marketingaktivitäten und eine konsequente Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse in Richtung Neukundengewinnung und -betreuung. Vor allem mit dem Ausbau unserer E-Commerce Unit, der Forcierung des Geschäftsmodells Drop-Shipping sowie weiterer Investitionen in die Prozessbeschleunigung unserer Logistik haben wir dahingehend bereits elementare Schritte getan. Für die kommenden Jahre erwarten wir hieraus weiterhin anhaltende positive Effekte, sowohl auf den Umsatz als auch die operativen Ergebniskennzahlen. Für das Geschäftsjahr 2022 erwarten wir trotz der bestehenden und zuvor genannten Unsicherheiten eine anhaltend, positive Geschäftsentwicklungen der Konzerngesellschaften. Unsere Planung geht daher von einem Umsatz in einer Größenordnung von rd. € 219 Mio. und operativen Ergebniskennzahlen in einer Range von € 11 bis 12 Mio. (EBITDA) und € 6,1 bis 6,4 Mio. (EBIT) aus.
Wattens, den 15. Juni 2022 Bert Kantelberg, Vorstand Bernhard Hoppichler, Vorstand Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzerngewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021A. Allgemeine Angaben Auf den vorliegenden Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 wurden die Rechnungslegungsbestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt. Der Konzernabschluss der Pap*Star Holding AG, Wattens, zum 31. Dezember 2021 wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, nach den Vorschriften des österreichischen UGB aufgestellt. Dementsprechend erfolgt die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß den gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 224 bzw. 231 UGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Erstellung wird der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. In den Konzernabschluss werden grundsätzlich Tochtergesellschaften einbezogen, bei denen die Pap*Star Holding AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verfügungsmacht aus der Tätigkeit der betreffenden Unternehmen mehrheitlich den Nutzen ziehen kann bzw. die Risiken tragen muss. In der Regel manifestiert sich dies durch einen Anteilsbesitz von mehr als 50 %. Tochtergesellschaften, bei denen die Pap*Star Holding AG einen Stimmrechtsanteil bzw. einen Anteilsbesitz von 50 % oder weniger hält, werden nur konsolidiert, wenn aus der Art der wirtschaftlichen Beziehung ein Beherrschungstatbestand vorliegt. Für die bei der erstmaligen Aufstellung des Proforma Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 zum Konsolidierungskreis gehörenden Unternehmen wurde die Erstkonsolidierung auf den 1. Januar 2010 durchgeführt. Alle später in den Konsolidierungskreis aufgenommenen Unternehmen werden zum Zeitpunkt ihres Erwerbes in den Konzernabschluss einbezogen. Abschlussstichtag des Konzernabschlusses ist entsprechend § 252 UGB der Abschlussstichtag des Mutterunternehmens. Die Jahresabschlüsse der im Rahmen der Voll- und Quotenkonsolidierung einbezogenen Unternehmen sind zum Stichtag des Konzernabschlusses, dem 31. Dezember 2021, aufgestellt. B. Konsolidierungskreis Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgte gemäß den Bestimmungen des § 247 (1) UGB. Der Konzernabschluss beinhaltet Tochtergesellschaften und assoziierte Unternehmen. Tochtergesellschaften sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die Papstar Holding AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt oder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verfügungsmacht aus der Tätigkeit der betreffenden Unternehmen mehrheitlich den Nutzen ziehen kann bzw. die Risiken tragen muss. In der Regel manifestiert sich dies durch einen Anteilsbesitz von mehr als 50 %. Tochtergesellschaften, bei denen die Papstar Holding AG einen Stimmrechtsanteil bzw. einen Anteilsbesitz von 50 % oder weniger hält, werden nur konsolidiert, wenn aus der Art der wirtschaftlichen Beziehung ein Beherrschungstatbestand vorliegt. Anteile an Gesellschaften, bei denen die Papstar Holding AG in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20 % bis 50 % einen maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen ausüben kann, werden als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode bewertet. Nicht konsolidiert werden Gesellschaften, deren Einbeziehung für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. Neben der Papstar Holding AG als Muttergesellschaft umfasst der Konsolidierungskreis die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Unternehmen:
Zum Vorjahr haben sich keine Veränderungen im Konsolidierungskreis ergeben. Der Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2021 besteht aus 25 (Vorj. 25) in- und ausländischen Unternehmen. C. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß § 254 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UGB nach der Buchwertmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss. Hieraus sich ergebende Unterschiedsbeträge werden in Anwendung des § 254 Abs. 3 UGB als Firmenwert und auf Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens aktiviert bzw. als passivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ausgewiesen. Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung wurden T€ 6.706 als Firmenwerte aktiviert, T€ 2.547 als passivischer Unterschiedsbetrag bilanziert. Erwerbsvorgänge bzw. die erstmalige Einbeziehung von Tochtergesellschaften seit dem 1. Januar 2015 werden nach der Neubewertungsmethode konsolidiert. Die Beteiligungsbuchwerte an den Tochtergesellschaften werden mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen verrechnet. Dabei wird das Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt unter Berücksichtigung der beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden, latenter Steuern und eines eventuellen Firmenwertes zu diesem Zeitpunkt ermittelt. Die sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebenden aktivischen Unterschiedsbeträge sind als Firmenwert und auf Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens in Höhe von insgesamt T€ 5.044 aktiviert und im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von T€ 513 abgeschrieben worden. Nicht dem Konzern zuzurechnende Anteile am Eigenkapital der Tochterunternehmen werden unter dem "Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter" ausgewiesen. Die Konsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens ProfiCare GbR erfolgt quotal. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden sämtliche Ausleihungen, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den Konzernunternehmen aufgerechnet. Sämtliche konzerninterne Aufwendungen und Erträge werden im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung gemäß § 257 (1) UGB zwischen den in den Konzernjahresabschluss einbezogenen Unternehmen verrechnet. Zwischenergebnisse im Konzern werden unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes ergebniswirksam eliminiert. Latente Steuern, die auf zeitlichen Ergebnisunterschieden beruhen und die auf eine abweichende Ausübung von Bilanzierungswahlrechten im Konzernabschluss gegenüber den Einzelabschlüssen der einbezogenen Gesellschaften zurückzuführen sind, werden abgegrenzt. Die Währungsumrechnung der Bilanzen der ausländischen einbezogenen Unternehmen erfolgte nach der Stichtagsmethode. Veränderungen aus der Umrechnung der mit dem historischen Kurs umgerechneten Konzerneigenkapitalposten zu dem mit dem Stichtagskurs umgerechneten Eigenkapital werden in den Währungsausgleichsposten innerhalb des Eigenkapitals eingestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Fremdwährungsumrechnung zum Jahresdurchschnittskurs. Der Währungsumrechnung liegen die nachfolgenden Wechselkurse zugrunde.
D. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Abschlüsse sämtlicher einbezogener Unternehmen sind im Wesentlichen auf der Basis weitgehend konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erstellt. Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen sind nach dem Gesamtbild der Verhältnisse von untergeordneter Bedeutung. Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Tochterunternehmen werden, sofern nicht anders angegeben, gemäß § 260 UGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anzuwendenden Bewertungsmethoden einheitlich bewertet. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Konzerns unterstellt. Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Erkennbare Risiken und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die im Geschäftsjahr 2021 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt. Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahren aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, wurden diese bei den Schätzungen berücksichtigt. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagevermögen Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear bzw. degressiv vorgenommen. Die Abschreibung derivativer Firmenwerte erfolgt linear unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Festwerte gemäß § 209 Abs. 1 UGB wurden nicht bilanziert. Finanzanlagevermögen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten zum Bilanzstichtag bewertet. Vorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Einstandspreisen zum Bilanzstichtag bewertet. Die Einstandspreise entsprechen den Rechnungspreisen, gegebenenfalls zuzüglich Zollkosten, Inlandsfracht und sonstigen Nebenkosten sowie abzüglich Skonto. Die Handelswaren werden mit Einkaufspreisen nach dem gewogenen Durchschnitt bewertet. Daneben werden, soweit erforderlich, angemessene Abschläge für nicht mehr gängige Artikel und zur verlustfreien Bewertung vorgenommen. Die Herstellungskosten werden auf Basis von Einzelkosten zuzüglich angemessener Material- und Fertigungsgemeinkosten aktiviert. Soziale Aufwendungen wurden nicht einbezogen. (§ 206 Abs. 2 iVm § 203 Abs. 3 UGB) Direkt zurechenbare Fremdkapitalzinsen wurden in die Herstellungskosten nicht einbezogen. Das Niederstwertprinzip wurde durch die Beachtung der Wiederbeschaffungskosten sowie der Gängigkeit angemessen berücksichtigt. Für Verluste aus schwebenden Geschäften wird durch die Abschreibung des betreffenden Vermögensgegenstandes oder Rückstellungen vorgesorgt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach Bilanzstichtag darstellen. Aktive latente Steuern Latente Steuern ergeben sich im Konzernabschluss 2021 aufgrund zu eliminierender Zwischengewinne und aus temporären Differenzen aus unterschiedlichen Ansätzen in der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen von Tochtergesellschaften. Der für die Berechnung der latenten Steuern angewendete Steuersatz beträgt 25,0 % und berücksichtigt den zum Bilanzstichtag gültigen Steuersatz der Körperschaftsteuer des Konzerns. Rückstellungen Die Rückstellungen erfassen alle erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind entsprechend dem Vorsichtsprinzip in Höhe des voraussichtlichen Anfalls gebildet. Rückstellungen aus Vorjahren wurden, soweit sie nicht verwendet werden und der Grund für Ihre Bildung weggefallen ist, ertragswirksam aufgelöst. Die Rückstellungen für Abfertigung werden gemäß dem Fachgutachten KFS-RL 2 des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder nach finanzmathematischen Grundsätzen gebildet. Der Rechnungszinsfuß beträgt 1,35 % (Vorj. 1,60 %). Es wurde von einem durchschnittlichen Pensionsalter von 60 Jahren bei Frauen und 65 Jahren bei Männern ausgegangen. Der Berechnung wurde ein Gehaltstrend von 2,25 % (Vorj. 2,25 %) zugrunde gelegt. Den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten eines Versicherungsmathematikers zugrunde. Die Rückstellungen sind nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet worden, wobei die Berechnung zum 31. Dezember 2021 der Rückstellung unter Verwendung folgender Rechnungsgrundlagen erfolgte:
Weitere Bewertungsparameter waren nicht zu berücksichtigen. Die Bewertungsmethodik entspricht den Vorschriften des § 211 Abs. 2 UGB. Den Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen liegen versicherungsmathematische Gutachten eines Versicherungsmathematikers zugrunde. Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Die Berechnung zum 31. Dezember 2021 ist unter Verwendung folgender Rechnungsgrundlagen durchgeführt worden:
Weitere Bewertungsparameter waren nicht zu berücksichtigen. Die Bewertungsmethodik entspricht den Vorschriften des § 211 Abs. 2 UGB. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag unter Beachtung des Grundsatzes der Vorsicht bewertet. Die Bewertung von Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag bedurfte keiner Anpassung, da diese für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten Die Bewertung der Valutaforderungen bzw. -verbindlichkeiten sowie die darauf entfallenden Erträge bzw. Aufwendungen erfolgt zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs. Ergibt jedoch die Umrechnung der Währungsposten zum Kurs des Bilanzstichtages bei Forderungen einen niedrigeren bzw. bei Verbindlichkeiten einen höheren Betrag, werden Währungsposten mit den Kursen des Bilanzstichtages bewertet. Derivate Als derivative Finanzinstrumente werden Devisentermingeschäfte zur Begrenzung von Währungsrisiken aus dem Leistungsverkehr mit ausländischen Lieferanten eingesetzt. Zinsrisiken aus langfristigen Krediten werden durch den Einsatz von Zinsswaps abgesichert. Derivative Finanzinstrumente, die in wirtschaftlich notwendigem und entsprechend dokumentiertem Sicherungszusammenhang mit originären Finanzinstrumenten stehen, werden gemäß § 254 HGB gemeinsam bewertet. Innerhalb gebildeter Bewertungseinheiten sind nicht realisierte Verluste bis zur Höhe nicht realisierter Gewinne aufgerechnet. Voraussetzung für die Bildung von Bewertungseinheiten sind die individuelle Risikokompensation, die Kongruenz von Zinsfälligkeit und Währung, gleicher Fristigkeitstermin und Durchhalteabsicht über den Bewertungsstichtag hinaus. Die bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheit erfolgt nach der sog. Einfrierungsmethode. Für drohende Verluste aus der Einzelbewertung derivativer Finanzinstrumente ohne Sicherungszusammenhang werden Rückstellungen gebildet. Nicht realisierte Gewinne bleiben bilanziell unberücksichtigt. E. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten der Bilanz, aufgegliedert nach Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Abschreibungen (Bruttodarstellung) ist aus dem Anlagenspiegel (s. Anlage 3 / 19) ersichtlich. Hierin sind als Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich die historischen Werte angesetzt. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen sind Lizenzen, Software, ein nicht abnutzbares Strombezugsrecht sowie ein Mietrecht ausgewiesen. Die aktivierten Firmenwerte im Konzernabschluss 2021 resultieren aus der Kapitalkonsolidierung. Die Abschreibung der Firmenwerte erfolgte im Geschäftsjahr 2021 planmäßig in Höhe von T€ 168 (Vorj. T€ 195) und resultiert aus der Kapitalkonsolidierung. Der Grundwert der bebauten Grundstücke beträgt rd. T€ 4.924 (Vorj. T€ 4.924) Die finanziellen Verpflichtungen des Konzerns aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:
Der Beteiligungsbuchwert der assoziierten Unternehmen, bewertet nach der Equity-Methode, hat sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt entwickelt:
Die unter den Finanzanlagen bilanzierten Beteiligungen setzen sich wie folgt zusammen:
Anmerkung: Die Werte stammen aus den jeweiligen zuletzt festgestellten Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 (Body Products Relax GmbH). 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Fristigkeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellt sich wie folgt dar:
3. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern beruhen auf folgenden temporären Differenzen:
Auf die Ausübung des Wahlrechts der Aktivierung von latenten Steuern auf steuerlich nutzbare Verlustvorträge ist im Konzernabschluss verzichtet worden. 4. Eigenkapital Das Grundkapital in der Konzernbilanz beträgt T€ 200. Es ist in 200 Stück Namensaktien im Nennbetrag zu je € 1.000,00 zerlegt. Die gebundene Kapitalrücklage in Höhe von T€ 13.126 stammt aus der Einbringung der Tochtergesellschaften Papstar GmbH, Deutschland, und Papstar Service GmbH, Deutschland. Die nicht gebundene Kapitalrücklage in Höhe von T€ 4.420 resultiert aus der Einbringung der Kapitalanteile an den Tochtergesellschaften Papstar B.V., Niederlande, und Pap Star Österreich Vertriebs AG, Spittal. 5. Subventionen und Zuschüsse Der Bilanzausweis betrifft Investitionszuschüsse für Anschaffungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens aus regionalen Wirtschaftsförderprogrammen. Die Position hat sich wie folgt entwickelt:
6. Sonstige Rückstellungen Unter den sonstigen Rückstellungen werden folgende Positionen erfasst:
7. Verbindlichkeiten Die Gliederung nach Fristen ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Die gesicherten Beträge betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Besicherung besteht durch die Einräumung von Grundschulden, Sicherungsübereignungen von finanzierten Anlagegütern und einer Globalzession von Kundenforderungen einer Tochtergesellschaft. 8. Haftungsverhältnisse Wesentliche Haftungsverhältnisse gemäß § 199 UGB bestanden am Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 nicht. 9. Angaben zu derivativen Finanzinstrumenten Konzernunternehmen hatten in Vorjahren zur Zinsabsicherung bestehende Bankkredite mit Zinssicherungsgeschäften unterlegt. Dabei wurden als Derivate zwei Zinsswaps verwendet. Im Jahresverlauf 2021 sind die zugrundeliegenden Bankkredite zu den Fälligkeitsterminen der Derivate getilgt worden. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestanden keine Zinsabsicherungsgeschäfte mehr (Vorj. nominal € 1,1 Mio.). Zur Begrenzung von Währungskursrisiken im Einkauf sind Devisentermingeschäfte abgeschlossen worden. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 bestehen 63 Devisenterminkontrakte über insgesamt USD 3.160.000 mit Fälligkeiten bis zum 20. Oktober 2022. Die Ausübungspreise der Kontrakte bewegen sich zwischen EUR/USD 1,1332 und EUR/USD 1,1423. Der Schlusskurs zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 betrug EUR/USD 1,1331. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt auf der Basis quotierter Marktpreise. Der Marktwert der Kursabsicherungsgeschäfte beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 T€ 51 (Vorj. negativer Marktwert T€ 35). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
3. Personalaufwand In den Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für Abfertigung in Höhe von T€ 47 (Vorj. T€ 74) enthalten. In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen aus der Anpassung der Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von T€ 114 (Vorj. T€ 8) enthalten. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
5. Finanzergebnis In den Zinsaufwendungen sind Zinsanteile aus den Zuführungsbeträgen der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen in Höhe von T€ 36 (Vorj. T€ 38) enthalten. 6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Steueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
V. Sonstige Pflichtangaben 1. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter während des Geschäftsjahres 2021 betrug:
2. Geschäftsführung Der Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Hubertus Kantelberg, Olef, Deutschland Bernhard Hoppichler, Wattens, Österreich Die Angabe der Bezüge des Vorstands unterbleibt in Anwendung des § 266 Z. 7 UGB. Der Aufsichtsrat setzte sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 aus folgenden Personen zusammen: Dkfm. Heinz Molan (Vorsitzender) Hans Christian Taro Nordheider (Stellvertreter des Vorsitzenden) Markus Langes-Swarovski Diana Hohenlohe-Langes-Swarovski Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Jahr 2021 Bezüge in Höhe von T€ 15 (Vorj. T€ 30). 3. Pflichtangaben für Aktiengesellschaften Angaben zu den Aktien gemäß § 240 Z. 1 UGB zum Bilanzstichtag.
4. Angabe zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen/Personen Marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen/Personen wurden keine im Geschäftsjahr 2021 getätigt. 5. Angabe Honorar Abschlussprüfer Das im Geschäftsjahr 2021 im Aufwand erfasste Honorar einschließlich Auslagen für den Konzernabschlussprüfer nach § 237 Z. 14 UGB setzt sich wie folgt zusammen:
6. Offenlegung Die Pap*Star Holding AG nimmt für das Geschäftsjahr 2021 für Tochtergesellschaften in Deutschland die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich des vierten Unterabschnitts (Offenlegung) für folgende Gesellschaften in Anspruch:
7. Wesentliche Ereignisse nach Bilanzstichtag Der Beginn des Jahres 2022 ist in ganz Europa sowohl humanitär und politisch als auch wirtschaftlich durch den Angriff Russlands auf die Ukraine beeinflusst. Für unsere Konzerngesellschaften entstehen Unsicherheiten insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit von Rohmaterialien und Produktbeschaffung sowie bezüglich der Beschaffungspreisentwicklung. Derzeit erwarten wir für das Geschäftsjahr 2022 einen Fortgang dieser Entwicklung, wobei es infolge der erheblichen Veränderungsdynamik nicht immer gelingt, notwendige Preiserhöhungen auf Kundenseite in der gebotenen Schnelligkeit weiterzugeben. Ebenfalls muss an dieser Stelle berücksichtigt werden, dass auch die aktuellen Inflationstendenzen der Verbraucherpreise die Unsicherheiten auf der Konsumentenseite erhöhen. Diese zuvor genannten Entwicklungen bedingen, dass es bei den Konzerngesellschaften zu negativen Effekten auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage kommen kann. Anlagespiegel
KonzernkapitalflussrechnungDer Mittelzufluss bzw. Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt:
Der Zahlungsmittelbestand zum Ende des Geschäftsjahres setzt sich wie folgt zusammen:
Konzerneigenkapitalspiegel zum 31. Dezember 2021
7. BESTÄTIGUNGSVERMERK7.1 Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der Pap*Star Holding AG, Wattens, bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. 12. 2021 sowie der Ertragslage des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. 7.2 Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und dessen Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Innsbruck, am 15. Juni 2022 Marsoner
+ Partner GmbH
Mag. Werner Tschapeller, Wirtschaftsprüfer |
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