Elektro
Nettebrock GmbH
Hamm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
832.901,22 |
462.857,22 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.390,00 |
4.549,00 |
| II.
Sachanlagen |
826.642,02 |
457.439,02 |
| III.
Finanzanlagen |
869,20 |
869,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.152.942,65 |
2.398.106,24 |
| I.
Vorräte |
144.855,27 |
916.700,98 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
856.687,42 |
577.876,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.635,98 |
14.076,22 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
1.955,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.151.399,96 |
903.529,20 |
| Aktiva |
2.985.843,87 |
2.860.963,46 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.370.322,11 |
1.060.776,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Gewinnvortrag |
758.518,09 |
700.229,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
509.545,64 |
258.288,47 |
| B.
Rückstellungen |
1.106.475,37 |
603.282,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
509.046,39 |
1.196.904,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
509.046,39 |
1.196.904,04 |
| Passiva |
2.985.843,87 |
2.860.963,46 |
Anhang
Elektro Nettebrock GmbH
Hamm
ANHANG
für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen
die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
und des GmbH-Gesetzes zugrunde. Des Weiteren fanden die
entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen
Anwendung.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft ist im Sinne des § 267
Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft und wendet
die hierfür geltenden Ansatz-, Ausweis- und
Gliederungsvorschriften an.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte unverändert
zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die Bemessung der
Nutzungsdauern wurde auf der Grundlage der
steuerrechtlichen Abschreibungstabellen vorgenommen. Die
Abschreibungen wurden linear bemessen.
Finanzanlagen wurden in Höhe ihrer
Anschaffungskosten bilanziert.
Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zu den niedrigeren Tageswerten am
Bilanzstichtag angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen sind durch angemessene Abwertung
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese
Forderungen darstellen, werden mit ihrem Nennbetrag
abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen gebildet. Diese
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden zum notwendigen
Erfüllungsbetrag bilanziert. Dazu wird der notwendige
Verpflichtungsumfang unter Berücksichtigung von Lohn-
und Gehaltstrends nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und
auf den Bilanzstichtag abgezinst. Grundlagen des Gutachtens
sind die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und
der durch die Deutsche Bundesbank bekannt gegebene
Rechnungszinsfuß von 1,83 %, der dem
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 15 Jahre
bei einer angenommenen Restlaufzeit von 10 Jahren
entspricht.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern wurden nicht gebildet, da die
Befreiungsvorschrift des § 274a Nr.5 HGB angewendet
wurde.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der Anlagenwerte ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen.
Der unter den Pensionsrückstellungen
ausgewiesene Betrag ergibt sich nach Saldierung mit einer
Rückdeckungsversicherung gem. § 246 Abs.2 S.2
HGB.
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen wurde im
Geschäftsjahr der Unterschied zwischen dem
Erfüllungsbetrag auf Basis des 10-Jahres-
Durchschnitts-Zinssatzes i. H. v. 1,83 % p.a. und
dem auf Basis des 7-Jahres-Durchschnitts-Zinssatzes i.H.v.
1,75 % p.a. ermittelt. Daraus ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag von EUR 10.031,00 (§
253 Abs. 6 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen sind im
Wesentlichen für
Urlaub/Überstundenverpflichtungen, Abschluss- und
Prüfungskosten, Aufbewahrung, Rechtskosten sowie
Gewährleistungen gebildet.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
IV. Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung : Herr Michael
Nettebrock, Hamm
sonstige Berichtsbestandteile
Michael Nettbrock, Hamm 27.6.2024
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024
festgestellt.
|