Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRB 8475
Vorher
Kronen tausend963 GmbHKuraray Deutschland GmbH
Eingetragen
6.12.2013
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Polyvinylbutyral (PVB)-Sicherheitsfolien und ähnlichen Produkten sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sebastian Greiß
seit 31.3.2025
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
EVERLAM B.V.BEL
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

EVERLAM B.V.
Belgium
5.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Everlam GmbH

Hamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

A. Grundlagen der Gesellschaft

Die Everlam GmbH (Everlam) mit Sitz in Hamm gehört zur Everlam Gruppe mit der Everlam Holding B.V., Mechelen/Belgien (Everlam Holding BV), als europäische Konzernobergesellschaft.

Die Alleingesellschafterin der Everlam ist die Everlam B.V., Mechelen/Belgien (Everlam BV).

Die Everlam-Gruppe beschäftigt sich ausschließlich mit Spezialchemie. Die Everlam Gruppe produziert PVB-Film, der in der Glasindustrie zur Herstellung von Sicherheitsglas hauptsächlich im Architekturbereich eingesetzt wird. Hauptkunden der Everlam Gruppe sind Glashersteller und Zwischenhändler in Europa und dem Mittleren Osten.

Die Everlam operiert innerhalb der Everlam Gruppe als Lohnbearbeiter für die Everlam BV. Zu diesem Zweck wurde ein Lohnveredelungsvertrag abgeschlossen. Der Gesellschaft wird eine feste Marge auf die Produktionskosten zugesichert. Darüber hinaus wurde für Kosten, die nicht als Produktionskosten definiert sind, ein weiterer Kostenerstattungsvertrag mit einer festen Marge abgeschlossen.

Die Forschung und Entwicklung für die gesamte Everlam Gruppe wird von der Everlam BV in Mechelen/Belgien übernommen. Die Tätigkeiten zielen darauf ab die Marktgängigkeit der Produkte beizubehalten oder zu erhöhen. Sie bezieht sich auf Rohstoffe sowie auf fertige Produkte.

B. Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung

Die globale Wirtschaftstätigkeit erwies sich während der weltweiten Desinflation von 2022 bis 2023 gemäß der Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (kurz IWF) als überraschend widerstandsfähig. Als die globale Inflation von ihrem Höchststand Mitte 2022 zurückging, wuchs die Wirtschaftsleistung stetig und trotzte den Warnungen vor einer Stagflation und einer globalen Rezession.

Das globale Wachstum beträgt im Jahr 2023 3,2 %, nach 3,5 % im Jahr 2022. Für das Jahr 2024 wird ebenfalls ein Wachstum von 3,2 % erwartet. Die aktuelle Wachstumsrate ist im historischen Vergleich niedrig. Dies ist auf kurzfristige Faktoren, wie den immer noch hohen Finanzierungskosten sowie der Rücknahme staatlicher Unterstützungsmaßnahmen zurückzuführen.

Für den Euroraum beträgt das Wachstum des realen BIPs für 2023 0,5 %, nach 3,5 % in 2022. In Deutschland ist das reale BIP im Jahr 2023 hingegen um 0,3 % geschrumpft, nach einem Wachstum in 2022 von 1,8 %.

Der Anstieg der Konsumentenpreise im Euroraum ist von 8,4 % in 2022 auf 5,4 % in 2023 zurückgegangen. Der Anstieg der Konsumentenpreise in Deutschland hingegen ist von 8,7 % im Jahr 2022 auf 6,0 % im Jahr 2023 zurückgegangen.

Die Risiken für die globale Entwicklung sind weitgehend ausgewogen. Negative Effekte könnten aus geopolitischen Spannungen, einschließlich derer aus dem Krieg in der Ukraine und dem Konflikt in Gaza und Israel resultieren.

(Quelle: I WF World Economic Outlook April 2024, 16. April 2024; I WF World Economic Outlook October 2023, 10. Oktober 2023)

Da die Kunden der Everlam Gruppe im Bereich der Bauindustrie und der Automobilindustrie agieren, ist für die Beschreibung des Marktumfeldes insbesondere die Entwicklung dieser beiden Branchen relevant.

Für das deutsche Bauhauptgewerbe ergab sich im Gesamtjahr 2023 ein preisbereinigter Umsatzrückgang von 5 %.

(Quelle: Pressemitteilung Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. vom 23. Februar 2024 )

Trotz einer wirtschaftlich angespannten Lage konnte die Automobilindustrie ihren Umsatz aus der Inlandsproduktion auch im Jahr 2023 steigern. Im vergangenen Jahr stieg er 10 Prozent auf knapp 558,1 Milliarden Euro.

(Quelle: Pressemitteilung Verband der Automobilindustrie (VDA) vom 29. Mai 2024 )

C. Wirtschaftsbericht

Ertragslage

Die Everlam weist für das Geschäftsjahr 2023 ein um T€ 1.147 oder 13,6 % höheres Rohergebnis als im vorangegangenen Berichtszeitraum aus. Das Rohergebnis beläuft sich nunmehr auf T€ 9.579 nach T€ 8.433 im Vorjahr. Die Everlam ist als Lohnveredler innerhalb der Everlam Gruppe tätig. Ihr werden die Kosten zuzüglich einer Marge erstattet. Demzufolge erhöhte sich das Rohergebnis.

Der Anstieg des Personalaufwands um T€ 788 oder 14 % im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf allgemeine Gehaltssteigerungen und eine erhöhte Mitarbeiteranzahl zurückzuführen.

Die Abschreibungen belaufen sich auf T€ 1.107 und entfallen zu T€ 30 auf immaterielle Vermögensgegenstände und zu T€ 1.077 auf Sachanlagen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um T€ 370 oder 35,1 %. Erhöhte Kosten für Instandhaltung (+ T€ 166), Leasing und Miete (+ T€ 88) sowie für Dienstleistungen verbundener Unternehmen (+ T€ 54) stellen die Hauptgründe der gestiegenen Aufwendungen dar.

Sie enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Miet- und Leasingverträge (T€ 249; Vorjahr T€ 161), Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen (T€ 247; Vorjahr T€ 193), Instandhaltung (T€ 200; Vorjahr T€ 33), Versicherungen (T€ 156; Vorjahr T€ 187), Beratung und Prüfung (T€ 133; Vorjahr T€ 120), Verpackungsmaterial (T€ 100; Vorjahr T€ 120) und Reinigung (T€ 56; Vorjahr T€ 50).

Gemäß der geltenden Lohnveredelungs- und Kostenerstattungsverträge wird der Gesellschaft eine feste Marge zugesagt. Dadurch konnte im Geschäftsjahr 2023 erneut ein Jahresüberschuss generiert werden. Das Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag beträgt T€ 500 nach T€ 484 im Vorjahr. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf T€ 316 nach T€ 285 im Vorjahr.

Vermögenslage

Das Bilanzvolumen ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 732 bzw. 4,3 % auf T€ 17.659 angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf einen Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um T€ 1.251, einen Anstieg der flüssigen Mittel um T€ 196 und einem Rückgang des Anlagevermögens um T€ 1.020 zurückzuführen.

Im Anlagevermögen liegen die Zugänge (T€ 87) unterhalb der Abschreibungen (T€ 1.107), weshalb sich das Anlagevermögen verringerte.

Der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um T€ 1.251 oder 15,9 % ist stichtagsbedingt und hat keine speziellen Gründe. Die Bankguthaben haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 196 auf T€ 207 erhöht.

Das längerfristig gebundene Anlagevermögen hat einen Anteil am Vermögen der Gesellschaft von 37,3 % nach 44,9 % im Vorjahr, während das kurzfristig gebundene Umlaufvermögen einen Anteil von 62,7 % nach 55,1 % im Vorjahr stellt.

Finanzlage

Auf der Passivseite ist der Anstieg des Bilanzvolumens im Wesentlichen auf folgende Effekte zurückzuführen.

Das Eigenkapital ist aufgrund des Jahresüberschusses 2023 um T€ 316 angestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt 42,3 % nach 42,2 % im Vorjahr.

Die Pensionsrückstellungen sind um T€ 453 angestiegen. Die Steuerrückstellungen sind aufgrund von Inanspruchnahmen von Vorjahresrückstellungen um T€ 126 zurückgegangen. Die sonstigen Rückstellungen haben sich um T€ 765 verringert. Dies ist im Wesentlichen auf geringere Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen im Bereich der Energiekosten zurückzuführen.

Nach einem Rückgang von T€ 621 im Vorjahr sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbedingt um T€ 587 angestiegen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind um T€ 232 auf T€ 605 angestiegen.

Das Anlagevermögen ist zu 113,4 % (Vorjahr 94,0 %) eigenkapitalfinanziert.

Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft wird durch die Everlam Gruppe gesichert. Everlam ist ausschließlich für die Alleingesellschafterin tätig. Dementsprechend ist die Gesellschaft abhängig von der Finanzierung innerhalb des Konzerns sowie der Werthaltigkeit der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Zum 31. Dezember 2023 bestehen T€ 9.126 (Vorjahr T€ 7.875) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die wie im Vorjahr ausschließlich gegen die Gesellschafterin Everlam B.V., Mechelen/Belgien (Everlam BV), bestehen. Die liquiden Mittel belaufen sich auf T€ 207 gegenüber T€ 11 im Vorjahr.

Vergleich des Ausblicks aus dem letzten Jahr mit den tatsächlich erreichten Kennzahlen im Geschäftsjahr 2023

Für 2023 erwartete die Geschäftsführung ein Rohergebnis von € 8,5 Millionen und ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von ca. € 0,5 Millionen.

Es wurde ein Rohergebnis von € 9,6 Millionen realisiert. Die Prognose wurde damit übertroffen, was auf einen Anstieg der weiterbelasteten Kosten zurückzuführen ist.

Es wurde ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von € 0,5 Millionen erreicht, somit wurde das Budget erreicht.

Gesamtaussage der Geschäftsführung zum Geschäftsverlauf

In den vorherigen Kapiteln wurden die Entwicklungen der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage dargestellt sowie eine Gegenüberstellung der tatsächlich erreichten Kennzahlen mit den ursprünglich für 2023 geplanten Kennzahlen vorgenommen und wesentliche Abweichungen erläutert, falls diese vorlagen.

Die Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf durch die Beeinträchtigung der Rohmateriallieferungen in Quantität und Qualität konnten im Verlaufe des Geschäftsjahres 2023 durch korrigierende Maßnahmen abgemildert werden.

In der zweiten Jahreshälfte 2023 wurde der Produktionsbetrieb wieder auf ein normales Niveau zurückgeführt.

Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren kann das erzielte Rohergebnis dennoch als zufriedenstellend bezeichnet werden.

D. Chancen-/ Risikobericht

Risikomanagementsystem

Die Everlam war während des Geschäftsjahres in das Risikomanagementsystem der Everlam Gruppe integriert. Das Berichtswesen basiert auf einer detaillierten Unternehmensplanung und monatlichen Kennzahlenanalysen im Vergleich zur Ist-Entwicklung. In verschiedenen, regelmäßig abgehaltenen Besprechungen wurden die Geschäftsentwicklung sowie alle Risiken des Geschäftes besprochen, Gegensteuerungsmaßnahmen festgehalten und die Abarbeitung durch den betreffenden Bereich rückgemeldet. An diesen Besprechungen nahmen alle wesentlichen Entscheidungsträger des Unternehmens teil. Darüber hinaus hat die Gesellschaft monatlich alle wesentlichen Kennzahlen an die Muttergesellschaft Everlam BV berichtet. Auch dort wurden die Zahlen analysiert.

Risikobericht

Im Geschäftsjahr hat die Alleingesellschafterin Everlam BV in Belgien die Buchhaltungsaufgaben für die Everlam wahrgenommen. Die IT erfolgt über das System der Everlam Gruppe.

Die Risiken werden nachfolgend mit abnehmender Bedeutung dargestellt:

Wesentliche Risiken sind die Abhängigkeit von der Gruppe als einzigem Kunden und die Finanzierung durch diese.

Annahme der Unternehmensfortführung

Die Gesellschaft ist als cost-plus Gesellschaft in der Gruppe tätig und erwirtschaftet aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen ein positives Ergebnis. Die Annahme der Unternehmensfortführung und Bilanzierung unter going concern ist daher von der Gruppe als einzigem Kunden abhängig.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter going concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.

Nach einem positiven Ergebnis im Geschäftsjahr 2022, realisierte die Gruppe im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag. Anhand der folgenden Kriterien rechtfertigt die Geschäftsführung der Everlam GmbH und der Vorstand der Everlam Gruppe die Annahme, dass die Unternehmensfortführung für mindestens einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Aufstellungszeitpunkt sichergestellt ist:

Am 31. Oktober 2022 initiierte einer der Hauptlieferanten der Everlam Gruppe ein Schiedsgerichtsverfahren und stellte nur wenige Wochen später die Lieferung eines Rohstoffes ein. Obwohl der einseitige Lieferstopp durch eine einstweilige Verfügung des zuständigen Gerichtes beendet wurde, zwang die zwischenzeitliche Unterbrechung der Rohstoffversorgung das Unternehmen, die Produktion von PVB-Folien im Januar auszusetzen. Die Everlam Gruppe war vorübergehend nicht in der Lage, ihren Verpflichtungen gegenüber Kunden und Lieferanten nachzukommen und musste formelle Mitteilungen über höhere Gewalt machen.

Die Rohstofflieferungen an die Everlam Gruppe wurden Ende Januar 2023 wieder aufgenommen, jedoch beeinträchtigten die Folgen des erzwungenen Lieferstopps (einschließlich der verlorenen Kunden und Umsätze sowie der eingeschränkten Fähigkeit, Preiserhöhungen bei den verbleibenden Kunden durchzusetzen) die Leistungen und damit das Ergebnis der Everlam Gruppe.

Im Verlauf der zweiten Jahreshälfte gelang es der Everlam Gruppe Umsätze und Erträge zu steigern, und damit die negativen Konsequenzen des Lieferstopps abzumildern, ohne jedoch das Vorjahresniveau vollständig zu erreichen. Dabei hatten notwendige Ausgaben für die Rechtsberatung einen ausgeprägten Einfluss auf das Geschäftsergebnis.

Der Fokus der Everlam Gruppe auf Produktqualität und Kundenzufriedenheit, stellen eine gute Ausgangsbasis für 2024 und das folgende Geschäftsjahr dar. Durch das anhaltend robuste Geschäftsklima im Bereich Verbundsicherheitsglas erwartet die Everlam Gruppe die Vollauslastung ihrer Kapazitäten und somit ein solides Geschäftsjahr und Folgejahr mit jeweils positivem Ergebnis.

Der Abschluss des laufenden Schiedsgerichtsverfahren, im Zuge dessen beide Parteien signifikante Schadenersatzforderungen geltend machen, wird für die erste Hälfte 2025 erwartet. Eine Aussage zum Ergebnis des Verfahrens kann derzeit nicht gemacht werden.

Nach Einschätzung der Geschäftsführung können kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt durch ein kompetentes Team, welches im engen Verbund mit Kunden und Vertriebspartnern maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet, Grundlage für positive Ergebnisse und Cash Flows sein.

Der Konzernabschluss unserer Gruppe wurde zum 18. Juli 2024 unter der Annahme von going concern aufgestellt und mit 18. Juli 2024 uneingeschränkt testiert.

Sonstige Risiken

Ukraine Krieg

Am 24. Februar 2022 startete der Krieg zwischen Russland und der Ukraine durch die Invasion Russlands in die Ukraine. Russland wurde daraufhin von vielen Ländern verschiedener Bündnisse mit schweren Sanktionen belegt. Der Krieg dauert nun schon mehr als zwei Jahre an und eine Lösung ist nicht in Sicht. Der Ausgang des Krieges und die weiteren damit einhergehenden Entwicklungen sind nach wie vor nicht zuverlässig absehbar. Die Energiekosten sind dadurch stark angestiegen, mittlerweile aber auch wieder stark gesunken. (mittleres Risiko)

Produktionsrisiken

Produktionsrisiken betreffen technische Störungen oder menschliches Versagen an unseren Produktionsanlagen, die zu Personen- oder Umweltschäden führen können. Es existieren klar definierte Prozess- und Qualitätsstandards, deren Schulung für unsere Belegschaft in den entsprechenden Bereichen verpflichtend ist. (mittleres Risiko)

IT Risiken

Informationstechnologien bilden die Basis nahezu aller Geschäfts- und Kommunikationsprozesse. Auf Ausfälle oder Störungen von IT-Systemen können weitreichende Beeinträchtigungen in allen Wertschöpfungsstufen der Gesellschaft folgen, die wesentliche Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung haben können. Hinzu kommen mögliche Risiken aus dem Verlust von Daten oder der Entwendung von Geschäftsgeheimnissen. Der reibungslosen Zurverfügungstellung von IT-Anwendungen und IT-Services wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Um dies zu gewährleisten, sind entsprechende Prozesse und Organisationsstrukturen etabliert. Für den Fall von wesentlichen Störungen oder Datenverlusten existieren Notfallpläne. (mittleres Risiko)

Personalrisiken

Eine wichtige Basis für den langfristigen Erfolg sind kompetente und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sollten wir zukünftig nicht in der Lage sein, geeignete Fach- und Führungskräfte zu rekrutieren und zu halten, bestehen Risiken für die erfolgreiche Umsetzung unserer Strategie. (mittleres Risiko)

Beschaffungsrisiken

Da die Gesellschaft als Lohnveredler aktiv ist, bestehen grundsätzliche Risiken des Ausfalls oder der Verzögerung von Lieferungen durch Unterbrechungen der Lieferketten. Bei der Vergabe von Beschaffungs-Aufträgen verfolgt die Gesellschaft eine Multi-Sourcing Strategie. Für Rohstoffe bei denen sich dies nicht umsetzen lässt, werden Risiken durch Risiko-Management-Systeme der Lieferanten, teilweise redundante Produktionsanlagen und Pufferbestände minimiert. (mittleres Risiko)

Absatzrisiken

Die Gesellschaft ist mit ihrem Lohnveredelungsvertrag abhängig vom Absatz des Auftraggebers. Da die Gesellschaft eine feste Marge auf die Produktionskosten zugesichert bekommen hat, halten sich die Risiken im Rahmen. (geringes Risiko)

Chancenbericht

Nach der Übernahme des Geschäftsbereiches durch die Everlam Gruppe wurde das Produkt mit dem Markennamen "Everlam" in vielen Ländern registriert. Seit September 2015 verfügt Everlam über einen eigenen Markennamen, der es ermöglicht Produkte unter eigenem Namen weltweit zu vertreiben und in Wettbewerb mit allen übrigen Marktteilnehmern zu stehen.

Die Everlam-Gruppe konzentriert sich weiterhin auf die Aufwertung des Portfolios durch die Einführung höherwertiger Produkte sowie die Untersuchung der Möglichkeit neuer Technologien, z. B. akustisches Material. Die Gruppe ist bestrebt, ihren Marktanteil in Europa, dem Nahen Osten und Nordamerika zu erhöhen.

E. Prognosebericht

Die Gesellschaft wird weiterhin im Werk Uentrop PVB-Film als Lohnveredler für die Everlam BV produzieren. Die Produkte werden unter dem Markennamen 'Everlam' weltweit verkauft.

Für 2024 erwartet die Geschäftsführung ein Rohergebnis in Höhe von ca. € 12,6 Millionen und ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von ca. € 0,6 Millionen. Für das Folgejahr werden ein Rohergebnis und ein Ergebnis vor Steuern auf dem gleichen Niveau erwartet.

Diese Schätzungen sind naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden und können erfüllt, aber auch verfehlt werden.

 

Hamm, den 18. Juli 2024

Olivier Demeijer

Dieter Hülsmann

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 26.013,86 56.467,87
26.013,86 56.467,87
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.904.387,31 1.988.146,49
2. Technische Anlagen und Maschinen 4.441.054,83 5.345.883,85
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 88.704,25 90.712,81
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 121.912,19 120.537,92
6.556.058,58 7.545.281,07
6.582.072,44 7.601.748,94
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe 356.231,90 332.406,85
2. geleistete Anzahlungen 386.139,83 271.835,98
742.371,73 604.242,83
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 9.125.719,42 7.874.963,22
2. Sonstige Vermögensgegenstände 927.264,25 824.878,46
10.052.983,67 8.699.841,68
III. Guthaben bei Kreditinstituten 206.973,18 10.636,56
11.002.328,58 9.314.721,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 74.431,98 10.766,76
17.658.833,00 16.927.236,77

Passiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 5.000.000,00 5.000.000,00
II. Kapitalrücklage 22.772.826,38 22.772.826,38
III. Verlustvortrag -20.627.113,85 -20.912.202,64
IV. Jahresüberschuss 315.998,09 285.088,79
7.461.710,62 7.145.712,53
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.777.758,00 6.324.745,00
2. Steuerrückstellungen 106.827,72 232.880,89
3. Sonstige Rückstellungen 1.037.933,76 1.802.437,45
7.922.519,48 8.360.063,34
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 862.363,86 275.351,76
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 605.088,22 372.723,78
3. Sonstige Verbindlichkeiten 807.150,82 773.385,36
2.274.602,90 1.421.460,90
17.658.833,00 16.927.236,77

Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023
2022
1. Rohergebnis 9.579.180,37 8.432.573,43
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -4.992.681,58 -4.314.669,69
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung -1.438.180,60 -1.328.041,31
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.107.035,66 -1.136.813,41
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.426.613,14 -1.056.113,28
-8.964.510,98 -7.835.637,69
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -114.886,00 -113.090,01
-114.886,00 -113.090,01
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -176.270,36 -191.242,00
7. Ergebnis nach Steuern 323.513,03 292.603,73
8. Sonstige Steuern -7.514,94 -7.514,94
9. Jahresüberschuss 315.998,09 285.088,79

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Die Everlam GmbH hat ihren Sitz in Hamm und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamm (HR B Reg.Nr. 8475).

Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 288 Abs. 2, 276 Satz 1 HGB teilweise in Anspruch.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist der Anhang in Tausend Euro (T€) aufgestellt.

I. Angaben zu Bilanzierungs, Bewertungs- und Ausweismethoden

Annahme der Unternehmensfortführung

Die Gesellschaft ist als cost-plus Gesellschaft in der Gruppe tätig und erwirtschaftet aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen ein positives Ergebnis. Die Annahme der Unternehmensfortführung und Bilanzierung unter going concern ist daher von der Gruppe als einzigem Kunden abhängig.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter going concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.

Nach einem positiven Ergebnis im Geschäftsjahr 2022 realisierte die Gruppe im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag. Anhand der folgenden Kriterien rechtfertigt die Geschäftsführung der Everlam GmbH und der Vorstand der Everlam Gruppe die Annahme, dass die Unternehmensfortführung für mindestens einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Aufstellungszeitpunkt sichergestellt ist:

Am 31. Oktober 2022 initiierte einer der Hauptlieferanten der Everlam Gruppe ein Schiedsgerichtsverfahren und stellte nur wenige Wochen später die Lieferung eines Rohstoffes ein. Obwohl der einseitige Lieferstopp durch eine einstweilige Verfügung des zuständigen Gerichtes beendet wurde, zwang die zwischenzeitliche Unterbrechung der Rohstoffversorgung das Unternehmen, die Produktion von PVB-Folien im Januar auszusetzen. Die Everlam Gruppe war vorübergehend nicht in der Lage, ihren Verpflichtungen gegenüber Kunden und Lieferanten nachzukommen und musste formelle Mitteilungen über höhere Gewalt machen.

Die Rohstofflieferungen an die Everlam Gruppe wurden Ende Januar 2023 wieder aufgenommen, jedoch beeinträchtigten die Folgen des erzwungenen Lieferstopps (einschließlich der verlorenen Kunden und Umsätze sowie der eingeschränkten Fähigkeit, Preiserhöhungen bei den verbleibenden Kunden durchzusetzen) die Leistungen und damit das Ergebnis der Everlam Gruppe.

Im Verlauf der zweiten Jahreshälfte gelang es der Everlam Gruppe Umsätze und Erträge zu steigern, und damit die negativen Konsequenzen des Lieferstopps abzumildern, ohne jedoch das Vorjahresniveau vollständig zu erreichen. Dabei hatten notwendige Ausgaben der Gruppe für die Rechtsberatung einen ausgeprägten Einfluss auf das Geschäftsergebnis.

Der Fokus der Everlam Gruppe auf Produktqualität und Kundenzufriedenheit, stellen eine gute Ausgangsbasis für 2024 und das folgende Geschäftsjahr dar. Durch das anhaltend robuste Geschäftsklima im Bereich Verbundsicherheitsglas erwartet die Everlam Gruppe die Vollauslastung ihrer Kapazitäten und somit ein solides Geschäftsjahr und Folgejahr mit jeweils positivem Ergebnis.

Der Abschluss des laufenden Schiedsgerichtsverfahren, im Zuge dessen beide Parteien signifikante Schadensersatzforderungen geltend machen, wird für die erste Hälfte 2025 erwartet. Eine Aussage zum Ergebnis des Verfahrens kann derzeit nicht gemacht werden.

Nach Einschätzung der Geschäftsführung können kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt durch ein kompetentes Team, welches im engen Verbund mit Kunden und Vertriebspartnern maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet, Grundlage für positive Ergebnisse und Cash Flows sein.

Der Konzernabschluss unserer Gruppe wurde zum 18. Juli 2024 unter der Annahme von going concern aufgestellt und mit 18. Juli 2024 uneingeschränkt testiert.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen bewertet. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen werden die Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten, die Fertigungsgemeinkosten und der Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, einbezogen.

Die planmäßig, nutzungsbedingten, Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Zugrundelegung der geschätzten Nutzungsdauern ermittelt.

Die Zusammensetzung und Nutzungsdauern des immateriellen Anlagevermögens ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Anlagenklasse Nutzungsdauer Jahre
Software 3 oder 5
Geschäfts- oder Firmenwert 15

Der Zeitraum der planmäßigen linearen Abschreibung für entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte beträgt 15 Jahre. Die betriebliche Nutzungsdauer basiert auf einer Einschätzung der zeitlichen Ertragsrückflüsse auf Basis der identifizierten Komponenten der Geschäfts- und Firmenwerte. Diese repräsentieren insbesondere langfristige Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie lange Produktlebenszyklen der erworbenen Geschäfte. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden im Geschäftsjahr 2015 aufgrund dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist im Berichtsjahr ausgebucht worden.

Die Sachanlagen werden über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben:

Anlagenklasse Nutzungsdauer Jahre
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 33
Technische Anlagen und Maschinen 10 oder 15
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4-5

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu einem Wert von € 800 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Anlagegüter mit Anschaffungskosten über € 800 werden aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Vorräte werden mit ihren Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag bewertet. Die Vorräte bestehen nur aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung wird nicht gebildet. Ansprüche aus Lebensarbeitszeitkonten werden auf Basis der Aktivwertmitteilung des Versicherers mit den fortgeführten Anschaffungskosten zum Bilanzstichtag bewertet. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer enthalten, die erst mit Ablauf des Kalenderjahres rechtlich entstehen.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Mit dem Rechnungsabgrenzungsposten werden Vorauszahlungen für zukünftige Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt. Diese werden zum Nennbetrag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Es ist in voller Höhe eingezahlt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank für den Monat Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt grundsätzlich 1,82 %. Teil der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit einem vorläufigen Zinssatz in Höhe von 1,83 % bewertet (Unterschiedsbetrag zu einer Bewertung mit einem Zinssatz von 1,82 % ist unwesentlich).

Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % und Rentensteigerungen von jährlich 2,1 % zugrunde gelegt, sowie alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten zwischen 0 und 12,5 % verwendet. Die Effekte aus der Auf- und Abzinsung werden im Zinsergebnis ausgewiesen, die Effekte aus einer Änderung des Zinses im Personalaufwand.

Übersicht zum Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 6 HGB zum 31. Dezember 2023:

Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2023
Durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten 7 Jahre (1,74 %) 6.853.516 €
Durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten 10 Jahre (1,82 %) 6.777.751 €
Unterschiedsbetrag 76.710 €

Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 76.710 € unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.

Die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen wird auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem laufenden Einmalprämienverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Verwendung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Heubeck ermittelt. Bei der Berechnung wurden jährliche Einkommenssteigerungen von 2,5 %, eine jährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von 2,25 % sowie alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Der für die Abzinsung verwendete, von der Deutschen Bundesbank für den Monat Dezember 2023 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB), beträgt 1,74 % p.a. Es wurde aber ein unwesentlich abweichender Zinssatz von 1,76 % zur Ermittlung verwendet (Rundungsdifferenz).

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet:

Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip).

Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip).

Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Darüber hinaus können aktive latente Steuern auf die bestehenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge gebildet, soweit innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Verlustverrechnung zu erwarten ist.

Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,145 % zugrunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 15,32 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird.

Von dem Wahlrecht, den Überhang der aktiven latenten Steuern, die im Wesentlichen aus unterschieden bei der Bewertung von Rückstellungen resultieren, wird kein Gebrauch gemacht.

Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit Ausnahme der Aktivwerte von Lebensarbeitszeitkonten von T€ 776 (Vorjahr T€ 713), die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen werden, sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Zum 31. Dezember 2023 bestehen T€ 9.126 (Vorjahr T€ 7.875) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die wie im Vorjahr ausschließlich gegen die Gesellschafterin Everlam B.V., Mechelen/Belgien (Everlam BV), und ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen bestehen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 927 (Vorjahr T€ 825) beinhalten im Wesentlichen mit T€ 776 den Aktivwert von Lebensarbeitszeitkonten (Vorjahr T€ 713), mit T€ 47 Forderungen gegenüber dem deutschen Finanzamt aus Umsatzsteuer (Vorjahr T€ 85) und mit T€ 64 Erstattungsansprüche aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2023.

3. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen vor allem ausstehende Lieferantenrechnungen (T€ 459; Vorjahr T€ 1.393) und Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern (T€ 579; Vorjahr T€ 358). Darüber hinaus betrafen die Rückstellungen im Vorjahr mit T€ 51 Kundenrabatte.

4. Verbindlichkeiten

Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:

Fälligkeiten davon Gesamt
bis 1 Jahr
T€
mehr als 1 Jahr
T€
davon mehr als 5 Jahre
T€
T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 862 0 0 862
gegenüber verbundenen Unternehmen 605 0 0 605
Sonstige 31 776 776 807
- davon aus Steuern 4 0 0 4
- davon aus sozialer Sicherung 22 0 0 22
Gesamt 1.498 776 776 2.275

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (T€ 605; Vorjahr T€ 373) beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin aus Lieferungen und Leistungen.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen T€ 22 (Vorjahr T€ 14) im Rahmen der sozialen Sicherheit. Es bestehen sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 4 (Vorjahr T€ 44). Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten aus Lebensarbeitszeitkonten in Höhe von T€ 776 (Vorjahr T€ 713) enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 (2) HGB aufgestellt.

1. Rohergebnis

Das Rohergebnis 2023 beträgt T€ 9.579 nach T€ 8.433 im Vorjahr. Im Rohergebnis sind T€ 2 (Vorjahr T€ 1) Erträge aus der Währungsumrechnung enthalten. Darüber hinaus sind wie im Vorjahr keine periodenfremden Erträge enthalten.

2. Personalaufwand

T€ 478 (Vorjahr T€ 497) der Personalaufwendungen sind für die Altersversorgung aufgewendet worden.

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten T€ 1 (Vorjahr T€ 2) Aufwendungen aus der Währungsumrechnung. Darüber hinaus sind, wie im Vorjahr, keine nennenswerten periodenfremden Aufwendungen enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Frachtkosten, Mietaufwendungen, Fremdleistungen, Lizenzgebühren und Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungskosten.

4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Wie im Vorjahr sind keine Zinserträge von verbundenen Unternehmen enthalten.

5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind, wie im Vorjahr, keine von verbundenen Unternehmen belastet worden. T€ 115 (Vorjahr T€ 113) resultieren aus den Zinsaufwendungen für die Abzinsung von Rückstellungen.

6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen im Wesentlichen die zu erwartenden Steuerzahlungen für den Veranlagungszeitraum 2023 (T€ 179). Darüber hinaus ist ein periodenfremder Ertrag aus der Auflösung von im Vorjahr gebildeten Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 3 enthalten.

IV. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführung

Geschäftsführer im Geschäftsjahr waren:

Dieter Hülsmann, Betriebsleiter, Hamm

Olivier Demeijer, CEO der Everlam Gruppe, Ukkel/Belgien.

Auf eine Angabe der Bezüge für die Geschäftsführer wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte

Aus Miet-, Leasing- und Pachtverträgen bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 789. Hiervon werden T€ 169 im Jahr 2024 fällig und T€ 620 werden in mehr als einem Jahr fällig. Davon haben sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 428 eine Fälligkeit von mehr als fünf Jahren.

Bei den Verträgen handelt es sich um ein langfristiges, bis Dezember 2045 gewährtes Erbbaurecht (Erbpacht) und darüber hinaus um kurzfristige Miet- und Pachtverträge für Bürogebäude und Produktionsflächen am Standort Hamm-Uentrop sowie Gabelstapler und Kraftfahrzeugleasingverträge. Zweck und Vorteil dieser Verträge ist in erster Linie eine geringe Kapitalbindung im Vergleich zu einem Erwerb dieser Vermögensgegenstände sowie der Wegfall des Verwertungsrisikos. Finanzielle Risiken könnten sich aus der Vertragsbindung bei kurzfristigen Laufzeiten ergeben, soweit eine künftige Nutzung dieser Gegenstände nicht mehr möglich wäre, wofür derzeit aber keine Anhaltspunkte bestehen.

Neben den genannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären.

3. Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt waren im Geschäftsjahr 2023 63 Mitarbeiter (Vorjahr 61) bei der Gesellschaft beschäftigt, davon 43 (Vorjahr 42) gewerbliche Mitarbeiter und 20 (Vorjahr 19) Angestellte ohne Geschäftsführer.

4. Nachtragsbericht

Am 29. März 2024 wurden die Gesellschaftsformen der Everlam Holding NV und der Everlam NV jeweils in B.V. geändert. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich auf den Jahresabschluss der Everlam für das Geschäftsjahr 2023 hätten auswirken können, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

5. Konzernzugehörigkeit und Konzernabschluss

Die Everlam GmbH ist zum Stichtag ein Unternehmen der Everlam - Gruppe und wird in den Konzernabschluss der Everlam Holding B.V., Belgien, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss ist am Sitz dieser Gesellschaft in Mechelen/Belgien erhältlich und ist über https://consult.cbso.nbb.be/ abrufbar. Der Sitz der Gesellschaft ist Blokhuisstraat 47J, B 2800 Mechelen/Belgien. Die Registernummer lautet 0662686083.

Auf der Ebene der direkten Muttergesellschaft der Everlam B.V., Mechelen/Belgien, wird kein Konzernabschluss erstellt.

6. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von T€ 316 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Hamm, den 18. Juli 2024

Everlam GmbH

Geschäftsführung

Olivier Demeijer

Dieter Hülsmann

Entwicklung des Anlagevermögens in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 551.844,59 0,00 0,00 0,00 551.844,59
2. Geschäfts- oder Firmenwert 11.864.261,00 0,00 11.864.261,00 0,00 0,00
12.416.105,59 0,00 11.864.261,00 0,00 551.844,59
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.688.573,53 0,00 0,00 0,00 2.688.573,53
2. Technische Anlagen und Maschinen 13.667.835,91 1.348,00 0,00 56.388,52 13.725.572,43
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.284.321,46 28.248,37 0,00 0,00 1.312.569,83
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 120.537,92 57.762,79 0,00 -56.388,52 121.912,19
17.761.268,82 87.359,16 0,00 0,00 17.848.627,98
30.177.374,41 87.359,16 11.864.261,00 0,00 18.400.472,57
Abschreibungen Restbuchwerte
01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2023
EUR
31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 495.376,72 30.454,01 0,00 525.830,73 26.013,86 56.467,87
2. Geschäfts- oder Firmenwert 11.864.261,00 0,00 11.864.261,00 0,00 0,00 0,00
12.359.637,72 30.454,01 11.864.261,00 525.830,73 26.013,86 56.467,87
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 700.427,04 83.759,18 0,00 784.186,22 1.904.387,31 1.988.146,49
2. Technische Anlagen und Maschinen 8.321.952,06 962.565,54 0,00 9.284.517,60 4.441.054,83 5.345.883,85
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.193.608,65 30.256,93 0,00 1.223.865,58 88.704,25 90.712,81
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 121.912,19 120.537,92
10.215.987,75 1.076.581,65 0,00 11.292.569,40 6.556.058,58 7.545.281,07
22.575.625,47 1.107.035,66 11.864.261,00 11.818.400,13 6.582.072,44 7.601.748,94

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Everlam GmbH, Hamm

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Everlam GmbH, Hamm, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Everlam GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 18. Juli 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Matthias Barnert, Wirtschaftsprüfer

ppa. Dennis Heering, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 07.08.2024 festgestellt.

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