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forsa.main marktinformationsysteme GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015Bilanz zum 31. Dezember 2015forsa.main marktinformationssysteme GmbH, Frankfurt am MainAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2015 zum 31.12.20151. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der forsa.main marktinformationsysteme GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Bei der forsa.main marktinformationsysteme GmbH handelt es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft der forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen GmbH Schreiberhauer Straße 30 10317 Berlin Am 15.08.2011 wurde ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Unternehmen abgeschlossen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Im Jahr des Anlagezugangs wird die lineare Abschreibung pro rata temporis ermittelt. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 € und 410,00 € betrugen, wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Die Sofortabschreibung ist explizit als handelsrechtliche Abschreibungsmethode anerkannt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 150,00 € und 1.000,00 € betrugen, wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG im Jahr des Zugangs ein Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. In der Regierungsbegründung zum BilMoG wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens dieser Sammelposten für handelsrechtlich zulässig erachtet. Vorräte, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Sie wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Flüssige Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten passiviert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung und die Bewertung des Anlagevermögens sind dem Anlagenspiegel in der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Da die Konten als laufende Verrechnungskonten geführt werden, wird eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr unterstellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr bestehen nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 5. sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführerin, Frau Corinna Güllner, geführt. Sie ist von den Vorschriften des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:
Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages wird der Jahresfehlbetrag in voller Höhe von Muttergesellschaft - die Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH - übernommen. Unterschrift der Geschäftsführung
Frankfurt, 29. April 2016 Corinna Güllner ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2015forsa.main marktinformationssysteme GmbH, Frankfurt am Main
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