Simon
Process Engineering GmbH
Neu-Bamberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
222.756,76 |
173.218,82 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
69.840,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
53.270,00 |
73.296,00 |
| III.
Finanzanlagen |
99.646,76 |
99.922,82 |
| B.
Umlaufvermögen |
344.809,95 |
569.979,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
305.666,92 |
160.638,46 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.143,03 |
409.341,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.815,00 |
1.684,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
51.595,05 |
49.044,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
620.976,76 |
793.926,37 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
520.668,65 |
540.606,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
115.668,65 |
65.606,56 |
| III.
Gewinnvortrag |
230.000,00 |
230.000,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
150.000,00 |
220.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
46.670,00 |
89.780,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.848,11 |
67.982,31 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
95.557,50 |
| E.
Passive latente Steuern |
26.790,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
620.976,76 |
793.926,37 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft [GmbH] wird auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches [HGB] für Kapitalgesellschaften
und unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des
GmbH-Gesetzes [GmbHG] sowie unter Berücksichtigung des
Vorschlags des Geschäftsführers zur
Gesellschafterversammlung über die Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Nach den Größenklassen des § 267 HGB
ist die GmbH eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss i.S.v. § 242 HGB ist um
einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung [G.u.V.] eine Einheit bildet.
Von der Aufstellung eines Lageberichts ist die GmbH
befreit. (§ 264 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB)
Die Gliederung der Bilanz und der G.u.V. erfolgt -
für interne Zwecke sowie zur Vorlage beim Finanzamt
und ggf. bei Kreditinstituten - grundsätzlich nach den
Vorschriften für mittelgroße bzw. große
Kapitalgesellschaften. Die G.u.V. wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. (§§ 266 Abs. 2
und 3 und 275 Abs. 2 HGB)
Soweit Wahlrechte für Pflichtangaben in der
Bilanz bzw. G.u.V. oder im Anhang ausgeübt werden
können, wird primär der Vermerk im Anhang
gewählt. (§ 268 HGB)
Anzuwendende Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) werden - soweit
erforderlich - beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen
werden bei der Aufstellung des Anhangs und bei der
Offenlegung von Jahresabschlussdaten beim elektronischen
Bundesanzeiger genutzt. (§§ 274a, 288, 326 HGB
► Bilanz: verkürzte Gliederung; keine G.u.V.;
Anhang: primär Pflichtangaben)
Fehlanzeigen werden in der Regel nicht angegeben.
Detaillierte Erläuterungen (Aufgliederungen) und
freiwillige Angaben (Informationen) erfolgen im Bericht
über die Erstellung des Jahresabschlusses sowie in
Anlagen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
[ § 284 HGB ]
Die generellen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften (§§ 246-256 HGB) sowie die
besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264-288 HGB) werden bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses - soweit zutreffend -
beachtet.
Wesentliche Änderungen gegenüber den bisher
angewandten Methoden sind im abgelaufenen
Geschäftsjahr - mit Ausnahme des Ansatzes von
Entwicklungskosten sowie von latenten Steuern - nicht
erfolgt.
Im Einzelnen wird berichtet:
Die Entwicklungskosten von selbst geschaffenen
immateriellen Anlagewerten sind erstmals als Aktivposten in
die Handelsbilanz aufgenommen, während bei Erstellung
der Steuerbilanz das steuerrechtliche Aktivierungsverbot
weiterhin beachtet wird. (§ 255 Abs. 2 HGB Satz 2a
HGB)
Erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
sind - soweit abnutzbar - zu um Abschreibungen verminderte
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Hierbei
werden Geringwertige Anlagegüter (GWG) mit einem Wert
von 150,- bis 1.000,- Euro in Sammelposten zusammengefasst.
Planmäßige Abschreibungen (AfA) erfolgen -
unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben - nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Gegenstände
linear.
Zugänge während des Geschäftsjahres
werden pro rata temporis abgeschrieben, gebildete
GWG-Sammelposten mit 20% des Jahreswertes.
Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten,
langfristige Ausleihungen zu Nennwerten bilanziert.
Flüssige Mittel, Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten
angesetzt. Für nicht konkret als risikobehaftet
angesehene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist -
zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos sowie für
üblicherweise anfallende Skonti und andere Abzüge
- eine Pauschalwertberichtigung erfolgt.
Ausgaben und Einnahmen, die Aufwand und Ertrag nach
dem Bilanzstichtag darstellen, sind als
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Das Eigenkapital ist unter Berücksichtigung des
Vorschlags der Geschäftsführung über die
Verwendung des Jahresergebnisses dargestellt.
Rückstellungen sind gebildet für
sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten
bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen,
die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die zukünftig
wahrscheinlich zu einer Inanspruchnahme führen und
deren Höhe zuverlässig ermittelt oder ggf.
geschätzt werden kann.
Hierbei sind Pensionsrückstellungen auf der
Grundlage von versicherungsmathematischen Berechnungen
(Fremdgutachten) mit dem sogenannten Erfüllungswert -
bemessen. ► Steuer-Bilanz: Teilwertverfahren
Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen zu
Pensionsverpflichtungen sind in Höhe des
Deckungsvermögens (beizulegender Zeitwert) mit dem
Rückstellungsbetrag für die zugehörigen
Altersverpflichtungen saldiert.
Der aktivische Überhang wird in der
Handelsbilanz unter einem gesonderten Posten ausgewiesen.
Der Ansatz der übrigen Rückstellungen ist -
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung - in
Höhe des voraussichtlichen Aufwands bzw. des
Erfüllungsbetrags erfolgt.
Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen (Erfüllungswert)
passiviert.
Latente Steuern sind aufgrund von unterschiedlichen
Bewertungsansätzen in der Handels- und Steuerbilanz
auf freiwilliger Basis nach dem Temporary-Concept ermittelt
und passiviert.
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 2,7 TEUR (Vj. 0,8), der
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr 20,6 TEUR (Vj. 82,7). Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind zum
Bilanzstichtag nicht gegeben.
Der Rückstellungswert der
Versorgungsverpflichtungen zum
voraussichtlichen Erfüllungsbetrag beträgt
gemäß dem versicherungsmathematischen Gutachten
der Allianz Versicherungs AG 104,2 TEUR (Vj. 88,0)
Bei der Bewertung wurde die
Projected-Unit-Creditmethode (Rechnungszinssatz 4,88% /
Rententrend 1,5%) verwendet. Der Zuführungswert zur
Pensionsrückstellung (16,2 TEUR) beinhaltet einen
Zinsaufwand 4,9 TEUR (Vj. 4,2)
Der Wertansatz des Deckungsvermögens
(Rückdeckungsversicherung) ist mit 155,8 TEUR (Vj.
137,1) anhand der Aktivwertmitteilung der Allianz
Versicherungsgesellschaft erfolgt.
Der in der Bilanz ausgewiesene aktive
Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnungen ergibt
sich demnach wie folgt:
Saldierung
Rückdeckung und Altersversorgungspflichten
|
|
Stand 12.2013
Euro
|
Stand
12.2012
Euro
|
a) Zeitwert
Deckungskapital Rückdeckungsversicherungen
|
|
155,8
|
137,1
|
a)
Rückstellung Erfüllungsbetrag
Pensionsverpflichtungen
|
|
- 104,2
|
- 88,0
|
Saldo
► Aktivausweis Überdeckung:
|
|
51,6
|
49,1
|
Die Anpassung der Pensionsrückstellung aufgrund
der geänderten Bewertung nach dem BilMoG ist bereits
in 2010 vollumfänglich erfolgt.
In Folge handelrechtlicher Aktivierungswahlrechte
liegt der Buchwert des Sachanlagevermögens in der
Handelsbilanz um 69,8 TEUR (Vj. 0,0) über dem der
Steuerbilanz. Zu dem übersteigt der steuerliche
Teilwert, den handelsrechtlichen Erfüllungswert bei
den Pensionsrückstellung um 30,8 TEUR (Vj. 34,3).
Der Ansatz Passive Latente Steuern (§ 274 HGB)
in Höhe von 26,8 TEUR (Vj. 0,0) ergibt sich aus der
Multiplikation des temporären Differenzbetrages mit
dem Ertragssteuersatz der GmbH von derzeit 26,6%.
Ergänzend zu den vorstehenden Angaben wird
berichtet:
Abschreibungen (AfA) wurden im Berichtsjahr nach der
linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Ein
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgte letztmals in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
Steuerrechtliche Sonderabschreibungen nach § 7g
Abs. 5 n.F. EStG und außerplanmäßige
Abschreibungen auf Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens sind nicht erfolgt.
Vorräte an RHB-Stoffen und Waren sowie unfertige
oder fertige Leistungen waren zum Abschlussstichtag nicht
gegeben, Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen nicht erforderlich, die
aktivisch gekürzte Pauschalwertberichtigung wurde mit
1% des Forderungsbestands bemessen.
Der unter dem Posten Eigenkapital ausgewiesene
Bilanzgewinn (150 TEUR) wird zur Ausschüttung an
Gesellschafter im Geschäftsjahr 2014 verwendet. Vom
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres werden 50,1
TEUR in die Gewinnrücklagen eingestellt, Der
Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von 230 TEUR wird
zur weiteren Verwendung auf neue Rechnung vorgetragen.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
hatten keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis des
Geschäftsjahres.
Die Posten der Bilanz und G.u.V. werden bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses - für interne Zwecke
sowie zur Vorlage beim Finanzamt in Kontennachweisen, im
Anlagen- und Abschreibungsspiegel nach Konten sowie in
Inventarverzeichnissen weiter untergliedert dargestellt.
[Anlagen zum Jahresabschluss]
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung:
[§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB]
Zu Geschäftsführern der GmbH sind Frau
Anette Simon, Kauffrau und Herr Heiko
Oberländer, Dipl. Ing. bestellt. Beide sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer und Gesellschafter
[§ 285 Satz 1 Nr. 9 c HGB und § 42 Abs. 3
GmbHG]
Zum Bilanzstichtag betragen die Forderungen der GmbH
gegen Geschäftsführer und Gesellschafter aus
gegenseitigen Verrechnungen 50,9 TEUR [Vj. 93,0].
Wesentlich Ausleihungen wurden im Geschäftsjahr
nicht gewährt, den Verrechnungskonten wurden 1,8 TEUR
belastet, Rückzahlungen bzw. Verrechnungen sind in
Höhe von 43,9 TEUR erfolgt. Der Zinssatz für
gewährte Kredite beträgt 1,75%.
Neu-Bamberg, den 14. Dezember 2014
Simon Process Engineering GmbH
gezeichnet:
Anette Simon / Geschäftsführerin
Heiko Oberländer / Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2014 festgestellt.
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