Simon Process Engineering GmbH

Alzeyer Straße 23, 55457 Gensingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 52832
Eingetragen
26.5.1999
Branche
Wärme- und KältehandelErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
der Handel mit und die Erstellung von technischen Dienstleistungen aller Art sowie der Handel und die Erstellung von Software

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anette Simon
seit 23.4.2024
Geschäftsführer
Heiko Oberländer
seit 23.4.2024
Geschäftsführer
Philipp Kochems
seit 23.4.2024
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (5)

NameAnteil
52.00%
24.00%
10.00%

Gesellschafter
Beta

5 Gesellschafter

GmbH-Struktur

4 von 5 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Anette Simon
55546 Neu-Bamberg
13.000 €
52.00%
H**** O*********
6.000 €
24.00%
R*** S****
2.500 €
10.00%
P****** V*** K******
2.500 €
10.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Simon Process Engineering GmbH

Neu-Bamberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 222.756,76 173.218,82
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 69.840,00 0,00
II. Sachanlagen 53.270,00 73.296,00
III. Finanzanlagen 99.646,76 99.922,82
B. Umlaufvermögen 344.809,95 569.979,55
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 305.666,92 160.638,46
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.143,03 409.341,09
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.815,00 1.684,00
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 51.595,05 49.044,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 620.976,76 793.926,37

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 520.668,65 540.606,56
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 115.668,65 65.606,56
III. Gewinnvortrag 230.000,00 230.000,00
IV. Bilanzgewinn 150.000,00 220.000,00
B. Rückstellungen 46.670,00 89.780,00
C. Verbindlichkeiten 26.848,11 67.982,31
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 95.557,50
E. Passive latente Steuern 26.790,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 620.976,76 793.926,37

Anhang



Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft [GmbH] wird auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches [HGB] für Kapitalgesellschaften und unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes [GmbHG] sowie unter Berücksichtigung des Vorschlags des Geschäftsführers zur Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Nach den Größenklassen des § 267 HGB ist die GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft.


Der Jahresabschluss i.S.v. § 242 HGB ist um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung [G.u.V.] eine Einheit bildet. Von der Aufstellung eines Lageberichts ist die GmbH befreit. (§ 264 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB)

Die Gliederung der Bilanz und der G.u.V. erfolgt - für interne Zwecke sowie zur Vorlage beim Finanzamt und ggf. bei Kreditinstituten - grundsätzlich nach den Vorschriften für mittelgroße bzw. große Kapitalgesellschaften. Die G.u.V. wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. (§§ 266 Abs. 2 und 3  und 275 Abs. 2 HGB)

Soweit Wahlrechte für Pflichtangaben in der Bilanz bzw. G.u.V. oder im Anhang ausgeübt werden können, wird primär der Vermerk im Anhang gewählt. (§ 268 HGB)

Anzuwendende Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) werden - soweit erforderlich - beachtet.  

Größenabhängige Erleichterungen werden bei der Aufstellung des Anhangs und bei der Offenlegung von Jahresabschlussdaten beim elektronischen Bundesanzeiger genutzt. (§§ 274a, 288, 326 HGB ► Bilanz: verkürzte Gliederung; keine G.u.V.; Anhang: primär Pflichtangaben)  

Fehlanzeigen werden in der Regel nicht angegeben. Detaillierte Erläuterungen (Aufgliederungen) und freiwillige Angaben (Informationen) erfolgen im Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses sowie in Anlagen. 

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
[ § 284 HGB ]

Die generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§§ 246-256 HGB) sowie die besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264-288 HGB) werden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses - soweit zutreffend - beachtet.

Wesentliche Änderungen gegenüber den bisher angewandten Methoden sind im abgelaufenen Geschäftsjahr - mit Ausnahme des Ansatzes von Entwicklungskosten sowie von latenten Steuern - nicht erfolgt.

Im Einzelnen wird berichtet:

Die Entwicklungskosten von selbst geschaffenen immateriellen Anlagewerten sind erstmals als Aktivposten in die Handelsbilanz aufgenommen, während bei Erstellung der Steuerbilanz das steuerrechtliche Aktivierungsverbot weiterhin beachtet wird. (§ 255 Abs. 2 HGB Satz 2a HGB)


Erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sind - soweit abnutzbar - zu um Abschreibungen verminderte Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Hierbei werden Geringwertige Anlagegüter (GWG) mit einem Wert von 150,- bis 1.000,- Euro in Sammelposten zusammengefasst.

Planmäßige Abschreibungen (AfA) erfolgen - unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben - nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Gegenstände linear.

Zugänge während des Geschäftsjahres werden pro rata temporis abgeschrieben, gebildete GWG-Sammelposten mit 20% des Jahreswertes. 

Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten, langfristige Ausleihungen zu Nennwerten bilanziert.


Flüssige Mittel, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Für nicht konkret als risikobehaftet angesehene Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist - zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos sowie für üblicherweise anfallende Skonti und andere Abzüge - eine Pauschalwertberichtigung erfolgt.

Ausgaben und Einnahmen, die Aufwand und Ertrag nach dem Bilanzstichtag darstel­len, sind als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Das Eigenkapital ist unter Berücksichtigung des Vorschlags der Geschäftsführung über die Verwendung des Jahresergebnisses dargestellt.  

Rückstellungen sind gebildet für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die zukünftig wahrscheinlich zu einer Inanspruchnahme führen und deren Höhe zuverlässig ermittelt oder ggf. geschätzt werden kann.

Hierbei sind Pensionsrückstellungen auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Berechnungen (Fremdgutachten) mit dem sogenannten Erfüllungswert - bemessen. ► Steuer-Bilanz: Teilwertverfahren

Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen zu Pensionsverpflichtungen sind in Höhe des Deckungsvermögens (beizulegender Zeitwert) mit dem Rückstellungsbetrag für die zugehörigen Altersverpflichtungen saldiert.


Der aktivische Überhang wird in der Handelsbilanz unter einem gesonderten Posten ausgewiesen.

Der Ansatz der übrigen Rückstellungen ist - nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung - in Höhe des voraussichtlichen Aufwands bzw. des Erfüllungsbetrags erfolgt. 

Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen (Erfüllungswert) passiviert.


Latente Steuern sind aufgrund von unterschiedlichen Bewertungsansätzen in der Handels- und Steuerbilanz auf freiwilliger Basis nach dem Temporary-Concept ermittelt und passiviert.     


Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 2,7 TEUR (Vj. 0,8), der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 20,6 TEUR (Vj. 82,7). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind zum Bilanzstichtag nicht gegeben.

Der Rückstellungswert der Versorgungsverpflichtungen zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag beträgt gemäß dem versicherungsmathematischen Gutachten der Allianz Versicherungs AG 104,2 TEUR (Vj. 88,0)


Bei der Bewertung wurde die Projected-Unit-Creditmethode (Rechnungszinssatz 4,88% / Rententrend 1,5%) verwendet. Der Zuführungswert zur Pensionsrückstellung (16,2 TEUR) beinhaltet einen Zinsaufwand 4,9 TEUR (Vj. 4,2)    

Der Wertansatz des Deckungsvermögens (Rückdeckungsversicherung) ist mit 155,8 TEUR (Vj. 137,1) anhand der Aktivwertmitteilung der Allianz Versicherungsgesellschaft erfolgt.

Der in der Bilanz ausgewiesene aktive Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnungen ergibt sich demnach wie folgt:
 

Saldierung Rückdeckung und Altersversorgungspflichten
 
Stand  12.2013
      Euro
Stand 12.2012
Euro
a) Zeitwert Deckungskapital Rückdeckungsversicherungen
 
155,8
137,1
a) Rückstellung Erfüllungsbetrag Pensionsverpflichtungen
 
- 104,2
- 88,0
Saldo ► Aktivausweis Überdeckung:
 
51,6  
49,1




Die Anpassung der Pensionsrückstellung aufgrund der geänderten Bewertung nach dem BilMoG ist bereits in 2010 vollumfänglich erfolgt.


In Folge handelrechtlicher Aktivierungswahlrechte liegt der Buchwert des Sachanlagevermögens in der Handelsbilanz um 69,8 TEUR (Vj. 0,0) über dem der Steuerbilanz. Zu dem übersteigt der steuerliche Teilwert, den handelsrechtlichen Erfüllungswert bei den Pensionsrückstellung um 30,8 TEUR (Vj. 34,3).


Der Ansatz Passive Latente Steuern (§ 274 HGB) in Höhe von 26,8 TEUR (Vj. 0,0) ergibt sich aus der Multiplikation des temporären Differenzbetrages mit dem Ertragssteuersatz der GmbH von derzeit 26,6%.


Ergänzend zu den vorstehenden Angaben wird berichtet:

Abschreibungen (AfA) wurden im Berichtsjahr nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Ein Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte letztmals in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.


Steuerrechtliche Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 n.F. EStG und außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind nicht erfolgt.

Vorräte an RHB-Stoffen und Waren sowie unfertige oder fertige Leistungen waren zum Abschlussstichtag nicht gegeben, Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht erforderlich, die aktivisch gekürzte Pauschalwertberichtigung wurde mit 1% des Forderungsbestands bemessen.


Der unter dem Posten Eigenkapital ausgewiesene Bilanzgewinn (150 TEUR) wird zur Ausschüttung an Gesellschafter im Geschäftsjahr 2014 verwendet. Vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres werden 50,1 TEUR in die Gewinnrücklagen eingestellt, Der Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von 230 TEUR wird zur weiteren Verwendung auf neue Rechnung vorgetragen.


Außerordentliche Erträge und Aufwendungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis des Geschäftsjahres.

Die Posten der Bilanz und G.u.V. werden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses - für interne Zwecke sowie zur Vorlage beim Finanzamt in Kontennachweisen, im Anlagen- und Abschreibungsspiegel nach Konten sowie in Inventarverzeichnissen weiter untergliedert dargestellt. [Anlagen zum Jahresabschluss]

Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung:
[§ 285 Satz 1 Nr. 10 HGB]

Zu Geschäftsführern der GmbH sind Frau Anette Simon, Kauffrau und Herr Heiko Oberländer, Dipl. Ing. bestellt. Beide sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer und Gesellschafter
[§ 285 Satz 1 Nr. 9 c HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG]

Zum Bilanzstichtag betragen die Forderungen der GmbH gegen Geschäftsführer und Gesellschafter aus gegenseitigen Verrechnungen 50,9 TEUR [Vj. 93,0].

Wesentlich Ausleihungen wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt, den Verrechnungskonten wurden 1,8 TEUR belastet, Rückzahlungen bzw. Verrechnungen sind in Höhe von 43,9 TEUR erfolgt. Der Zinssatz für gewährte Kredite beträgt 1,75%. 

Neu-Bamberg, den 14. Dezember 2014


Simon Process Engineering GmbH

gezeichnet:
Anette Simon / Geschäftsführerin
Heiko Oberländer / Geschäftsführer


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2014 festgestellt.

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