Minima GmbH
Optik und Akustik
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.500,00 |
4.932,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.498,00 |
4.930,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
190.675,37 |
219.869,71 |
| I.
Vorräte |
84.599,25 |
93.169,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
81.470,74 |
88.810,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
24.605,38 |
37.889,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.200,96 |
1.216,96 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
60.558,85 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
256.935,18 |
226.018,67 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
2.237,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
72.762,47 |
72.640,10 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
62.796,38 |
122,37 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
60.558,85 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.861,17 |
4.222,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
253.074,01 |
219.558,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
253.074,01 |
219.558,52 |
| Summe
Passiva |
256.935,18 |
226.018,67 |
Anhang
A. Besonderheiten der Form der Bilanz
Die Bilanz wurde für Zwecke der Offenlegung in
verdichteter Form erstellt.
B. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Minima GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Der Gesellschaftsvertrag enthält
diesbezüglich keine speziellen Bestimmungen. Im
Einzelnen waren dies folgende Methoden:
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerrechtlicher Vorschriften vorgenommen.
Für materielle Wirtschaftsgüter wurde aufgrund
der steuerlichen Einschränkungen grundsätzlich
die lineare Abschreibung gewählt. Steuerrechtliche
Mehrabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen.
Materielle bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert bis zu 410,00 Euro
(geringwertige Wirtschaftsgüter; in den Jahren 2008
und 2009: bis zu 150,00 Euro) wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben (dies entspricht der Regelung des § 6
Abs. 2 EStG). Ein Erinnerungswert von 1,00 Euro wurde aus
dem Erstjahr beibehalten.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
bewertet, die auch den Tagespreisen am Bilanzstichtag
entsprechen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem
Zahlungsbetrag bewertet. Die Forderungen sind vor dem
Stichtag entstanden. Geleistete Anzahlungen wurden mit den
Nettozahlungsbeträgen bewertet.
Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Wesentliche Einzelrisiken lagen am Stichtag nicht vor.
Es liegen übereinstimmende Kontoauszüge
für die Guthaben bei Kreditinstituten vor.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit
den Zahlungsbeträgen bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten, insbesondere
für die geschätzten Kosten der Erstellung des
Jahresabschlusses, wurden Rückstellungen gebildet. Bei
der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen
worden. Aufgrund der Kurzfristigkeit ist keine Abzinsung
erfolgt. Garantierisiken lagen nicht vor.
Aufwandsrückstellungen wurden nicht gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt; höhere Tageswerte lagen nicht vor. Aufgrund
der Kurzfristigkeit ist keine Abzinsung erfolgt.
C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz
a) Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens
Da den Handelsvertretern die Veräußerung
untersagt wurde, wurden die an die Vertreter
überlassenen Brillen der Brillenkollektionen als
geringwertige Wirtschaftsgüter behandelt und sofort
abgeschrieben.
b) Angaben zu Einzelposten des Umlaufvermögens
Gegenüber Gesellschaftern bestehen Forderungen
in Höhe von 1.508,11 Euro, die als sonstige
Vermögensgegenstände ausgewiesen wurden. Eine
Restlaufzeit ist nicht vereinbart.
Die Mietkautionen haben eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr und betragen 1.680,00 Euro.
Die übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
c) Angaben zu den Einzelposten der
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen aus Lieferungen und Leistungen und betragen
226.383,20 Euro (Vorjahr: 198.041,18 Euro). Die Tilgung
dieser unverzinslichen Verbindlichkeiten erfolgt flexibel
entsprechend der Liquiditätslage ohne festes
Zahlungsziel, jedoch regelmäßig innerhalb eines
Jahres.
D. Sonstige Angaben
a) Rechtliche Verhältnisse
Die Firma Minima GmbH mit Sitz in Berlin wurde am
29.09.1999 in Abteilung B des Handelsregisters von
Berlin-Charlottenburg unter Nummer HRB 72321 eingetragen.
b) Bürgschaften zugunsten der Gesellschaft
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte
aus Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, sowie
Waren. Von den Gesellschaftern wurden keine Sicherheiten
zugunsten der Gesellschaft bestellt.
c) Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Maurice Timon, Kaufmann.
d) Angaben zur Beschäftigtenzahl
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben dem
Geschäftsführer durchschnittlich fünf
weitere Mitarbeiter beschäftigt.
e) Mutterunternehmen
Alleingesellschafterin ist die Firma MINIMA S.A.S.,
4 Avenue Luis Delange, 91310 Linas, Frankreich; eingetragen
im Handels- und Gesellschaftsregister Evry, B 317 037 430
(1979B00914), 1 Rue de la Patinoire, 91011 Evry Cedex,
Frankreich.
E. Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von
62.796,38 Euro. Zusammen mit dem Verlustvortrag in
Höhe von 72.640,10 Euro verbleibt ein neuer
Verulstvortrag von 135.558,85 Euro.
Gewinnausschüttungen sind somit nicht möglich.
Nach Verrechnung mit dem Eigenkapital verbleibt ein nicht
gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 60.558,85 Euro.
Aufgrund der Unterbilanz ist zu prüfen, in wie weit
eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne
vorliegt.
Der Geschäftsführer schlägt folgende
Gewinnverwendung vor: Der Verlust wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Linas, den 19.10.2017
gez. Maurice Timon
(Unterschrift des Geschäftsführers)
Andere Berichtsbestandteile:
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
19.10.2017.
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