Passolution
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.333,00 |
43.926,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.333,00 |
18.926,00 |
| II.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
276.334,14 |
191.665,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
146.400,80 |
64.877,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
129.933,34 |
126.788,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.731,25 |
16.515,60 |
| Aktiva |
323.398,39 |
252.107,42 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
154.793,49 |
107.311,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
82.311,01 |
57.952,51 |
| III.
Jahresüberschuss |
47.482,48 |
24.358,50 |
| B.
Rückstellungen |
73.172,00 |
71.085,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
95.432,90 |
73.710,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
95.432,90 |
73.710,66 |
| Passiva |
323.398,39 |
252.107,42 |
Anhang
A. Allgemeines
Der vorliegende Jahresabschluss der Passolution GmbH
ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt
worden. Ergänzend an diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie ist
gemäß § 316 HGB nicht
prüfungspflichtig.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
blieben im Wesentlichen unverändert.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden mit den
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen des
Sachanlagevermögens werden gem. § 7 Abs. 1 EStG
linear, pro rata temporis und mit den steuerlich
zulässigen Sätzen vorgenommen.
Die Nutzungsdauer beträgt zwischen 3 Jahren und
7 Jahren.
Weitere Informationen können dem
beigefügten Anlagespiegel entnommen werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Berichtsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert und unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. Die Bildung eventueller Wertberichtigungsposten
(Einzelwertberichtigung, Pauschalwertberichtigung) war
mangels Ausfallrisiko entbehrlich.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel in der Anlage
zu diesem Anhang zu entnehmen.
Steuerrechtliche Abschreibungen des
Geschäftsjahres
Im laufenden Jahr wurden keine steuerlich
zulässigen Sonderabschreibungen vorgenommen.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten keine Posten mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Steuerbelastungen
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten
ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Sonstige Rückstellungen
Innerhalb der Rückstellungen sind als
wesentliche Positionen die voraussichtlichen Aufwendungen
für Ertragsteuern, die Jahresabschlusserstellung sowie
Personalkosten erfasst.
Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten
zum 31. Dezember 2022
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter bestehen nicht.
D. Sonstige Angaben
a. Angaben zu Organmitgliedern
Geschäftsführer zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung sind Dennis Zimon und Daniel Henninger.
Sie sind alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ein Aufsichtsrat oder Beirat wurde nicht bestellt.
b. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss zusammen mit dem Ergebnisvortrag des
Vorjahres in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
Rösrath, 26.09.2023
gez.
Dennis Zimon, Geschäftsführer
gez.
Daniel Henninger, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.10.2023
festgestellt.
|