Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 133315
Eingetragen
21.9.2000
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenHerstellung von HandwerkzeugenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Entwicklung, Fertigung und der Handel von CNC-Frästechnikteilen.

Historie

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Management

NameRolle
Robert Ganzer
seit 5.10.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Gilching
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ganzer Technik GmbH

Gilching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 542.478,32 760.948,62
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.659,00 5.675,00
1. Geschäfts- oder Firmenwert 4.659,00 5.675,00
II. Sachanlagen 537.819,32 553.888,32
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 516.053,32 528.367,32
2. technische Anlagen und Maschinen 2.287,00 3.267,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.479,00 22.254,00
III. Finanzanlagen 0,00 201.385,30
1. sonstige Ausleihungen 0,00 201.385,30
B. Umlaufvermögen 62.069,34 43.002,66
I. Vorräte 3.019,62 3.117,06
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.019,62 3.117,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 58.898,98 39.619,67
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 55.855,58 34.027,90
2. sonstige Vermögensgegenstände 3.043,40 5.591,77
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 150,74 265,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 208,34
Bilanzsumme, Summe Aktiva 604.547,66 804.159,62

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 137.440,14 126.757,92
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 101.757,92 91.193,31
III. Jahresüberschuss 10.682,22 10.564,61
B. Rückstellungen 14.134,86 14.315,80
1. sonstige Rückstellungen 14.134,86 14.315,80
C. Verbindlichkeiten 451.544,66 661.657,90
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 352.842,08 543.733,91
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22.045,49 29.093,88
3. sonstige Verbindlichkeiten 76.657,09 88.830,11
davon aus Steuern 4.317,15 4.897,14
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.428,00 1.428,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 604.547,66 804.159,62

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden zumindest teilweise in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde, falls überhaupt erforderlich, gegenüber dem Vorjahr lediglich aus folgenden Gründen abgewichen:

Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung

Anpassung an rechtliche Änderungen

Ungenügender Darstellungsraum

Vereinheitlichung verschiedener Einzelabschlüsse

Umstellung auf neue EDV-Anwenderprogramme

Einordnung des Unternehmens in eine andere Größenklasse

Währungsumstellung

Die Änderungen betreffen im Einzelnen:

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden, falls vorliegend, die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden, soweit steuerlich zulässig, beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Ansonsten wurden die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjahres und danach - wurde, solange zulässig, gemäß EStR 44 Abs. 2 Satz 3 Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Der Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter ist für die Kapitalgesellschaft von lediglich untergeordneter Bedeutung, weshalb dieser, unter Hinweis auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, wohl auch in Übereinstimmung mit dem HFA des IdW, auch für die Handelsbilanz übernommen worden ist.

Finanzanlagen

Beteiligungen wurden, falls vorhanden, zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Ausleihungen wurden ggf. mit dem Nennwert angesetzt.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden, soweit vorliegend, zu den Anschaffungskosten angesetzt.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Vom Wahlrecht der Aktivierung von Finanzierungskosten während der Herstellungsphase wurde kein Gebrauch gemacht.

Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt.

In den Vorräten sind keine aktivierten Eigenleistungen berücksichtigt.

Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden, soweit erforderlich, durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden von der Mandantin nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Aktivposten
Anlagevermögen

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden 15 Jahre festgelegt.

Die Gründe für eine betriebliche Nutzung von mehr als 5 Jahren sind:

Die jetzige Restnutzungsdauer beträgt nur mehr weniger als fünf Jahre. Die noch vor den Änderungen des Handelsrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz getroffene Bewertung und kontinuierlich gebuchte Absetzung soll schon aus Gründen der Bilanzkontinuität nicht verändert werden.

Umlaufvermögen

Es bestehen keine Forderungen an Gesellschafter.

Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Kontennachweis ersichtlich.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind keine Disagio-Beträge, die im Zusammenhang mit der Aufnahme langfristiger Bankverbindlichkeiten angefallen sind, enthalten.In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist Umsatzsteuer, die im Zusammenhang mit erhaltenen Anzahlungen von Kunden vereinnahmt und an das Finanzamt Fürstenfeldbruck abgeführt wurde, in Höhe von insgesamt EUR 228,00 enthalten.

Ein aktiver Abgrenzungsposten für latente Steuern brauchte, da nur permanente Differenzen vorliegen, nicht gebildet zu werden.

Passivposten
Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Am Jahresabschlussstichtag bestanden keine noch ausstehenden Einlagen.

Auch ein Sonderposten mit Rücklagenanteil bestand nicht.

Rückstellungen

Pensionszusagen wurden keine erteilt.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie im Kontennachweis dargestellt und erläutert zusammen.

Es brauchte keine Rückstellung für latente Steuern gebildet zu werden.

Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 76.657,09 (VJ: 88.830,11)

davon entfallen auf:

Steuern EUR 4.317,15 (VJ: 4.897,14)

im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (VJ: 0,00)

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestanden i.H.v. EUR 50.340,53 (VJ: EUR 58.209,21).

Der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1a HGB) beträgt EUR 331.157,84 (VJ: EUR 542.346,42).

Diese Verbindlichkeitsposten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert (§ 285 Nr. 1b HGB), und zwar einerseits durch Eintragung einer Buchgrundschuld auf ein der Ganzer Technik GmbH gehörendes Grundstück und zusätzlich durch die Eintragung einer Grundschuld auf einem im Eigentum des Gesellschafters stehenden Grundstückes.

Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und ggf. die Besicherung der Verbindlichkeiten sind aus dem Kontennachweis ersichtlich.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, wurden von der Geschäftsleitung nicht benannt.

Es bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. Für einige Maschinen und Kfz bestehen die üblichen Leasingverpflichtungen.

Sonstige Angaben

Nicht bilanzierte Pensionsverpflichtungen

Nach Art. 28 Abs. 3 EGHGB nicht bilanzierten Anwartschaften aus Pensionszusagen, die vor dem 01.01.1987 erteilt wurden, existieren nicht.

Beteiligungen

Das Unternehmen ist nicht mit mindestens 1/5 an anderen Unternehmen beteiligt.


Ergänzende Angaben

Geschäftsführer
Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Ganzer Robert Zerspanungstechniker im Bereich Metall Einzeln
Bezüge

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge kann, da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet werden.




Beschluss

Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.

Andechs, 01.09.2011

gez. Robert Ganzer



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