Fangmann Beteiligungs GmbH

Schwege 36, 49413 Dinklage, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 111906
Eingetragen
15.7.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Futtermitteln für NutztiereHaltung von Legehennen zur Konsumeiererzeugung
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Fangmann Veredlungsbetriebe GmbH & Co. KG in Dinklage (HRA 2026 Amtsgericht Vechta), deren Gegenstand die Sauenhaltung, die Erzeugung und Vermarktung von Ferkeln, das Mästen von Schweinen sowie anderer landwirtschaftlicher Produkte und die Anund Verpachtung von Gebäuden und Einrichtungen sowie landwirtschaftlicher Nutzflächen ist.

Historie

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Management

NameRolle
Peter Fangmann
seit 26.10.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fangmann Beteiligungs GmbH

Dinklage

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011

BILANZ



AKTIVA

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Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

52.447,94

47.847,48

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3.229,51

3.734,42

Summe Aktiva

55.677,45

51.581,90



PASSIVA

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Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnrücklagen

25.909,90

21.955,78

III. Jahresüberschuss

3.987,55

3.954,12

B. Rückstellungen

780,00

672,00

Summe Passiva

55.677,45

51.581,90

ANHANG

- Das Unternehmen unterliegt der Umsatzbesteuerung. Es wird die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG angewendet.

- Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 (1) GewSt.

- Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen.

- Für das Unternehmen besteht nacht § 238 HGB Buchführungspflicht. Diese Verpflichtung gilt nach § 140 AO auch für steuerliche Zwecke.

- Der Gewinn wird gem. § 5 EStG ermittelt.

- Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.

- Die Erstellung der vorliegenden Bilanz erfolgte unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 (1) EStG.

- Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

- Rückstellungen für Steuern und ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe des Betrages gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig sind.

- Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

- Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden werden grundsätzlich beibehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Die Bilanzkontinuität ist somit gewahrt.

19.12.2011

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.12.2011

Nachrichten & Medien

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