LS Die
Finanzprofis UG (haftungsbeschränkt)
Ensch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.578,38 |
976,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.856,96 |
454,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7,26 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.721,42 |
522,60 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
2.384,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.578,38 |
3.361,20 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.718,52 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300,00 |
300,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.418,52 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-2.684,24 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
2.384,24 |
| B.
Rückstellungen |
6.684,08 |
455,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.033,43 |
2.906,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
385,68 |
853,96 |
| D.
Passive latente Steuern |
142,35 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.578,38 |
3.361,20 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. den
§§ 242 ff und §§ 264 ff HGB sowie nach
den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die
Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
B.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Für die einzelnen Wertansätze wurden
folgende Grundsätze beachtet:
I.
Anlagevermögen
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßige Abschreibungen bewertet.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um die
planmäßigen Abschreibungen auf der Grundlage
handelsrechtlich anerkannter Höchstsätze
vermindert.
Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 und
§ 6 Abs. 2a EStG (Abschreibung der Geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird bei
Bedarf in vollem Umfang Gebrauch gemacht.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
C.
Umlaufvermögen
Die
Vorräte werden zu durchschnittlichen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Für
bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter
Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt.
Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen
Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden
beachtet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen die Material- und
Fertigungsgemeinkosten auch entsprechende
Abschreibungsbeträge.
Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen
Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen
sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht.
Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten,
Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie
den Gewinn.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h.
es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen
Abschläge für noch anfallende Kosten und
angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem
allgemeinen Kreditrisiko bei Bedarf durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
D.
Rückstellungen
Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen
und Sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass
sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung tragen. Für die Bewertung dieser
Rückstellung wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB
zwingend beachtet. Bei Restlaufzeiten von über einem
Jahr wurden i. R. der gesetzlichen Vorgaben Abzinsungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz vorgenommen.
E.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
F.
ANGABEN ZUR BILANZ
I.
Forderungen
In den Position Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind keine Beträge mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
II.
Gewinnverwendung
Der Jahresüberschuss in Höhe von 8.102,76
€ soll nach dem Vorschlag der
Geschäftsführung wie folgt verwendet werden:
a) Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von
2.684,24 € und Verrechnung im Folgejahr mit
bestehenden Verlustvorträgen
b) Einstellung in die gesetzliche Rücklage in
Höhe von 5.418,52 € gem. § 5a Abs. 3 GmbHG
III.
Verbindlichkeiten
1. Darlehensverbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Darlehensverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstige
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren.
2.
Sonstige Haftungsverhältnisse
Es bestehen darüber hinaus keine weiteren
branchenuntypische Haftungsverhältnisse der Firma,
über die zu berichten wäre.
IV.
Verbindlichkeiten und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Zum 31. Dezember 2010 bestehen gegenüber dem
Gesellschafter Peter Lay kurzfristige Forderungen in Form
eines Verrechnungskontos in Höhe von 7,26 €
(Vorjahr 0,00 €).
Das Verrechnungskonto wird jährlich mit 4 %
verzinst.
Zum 31. Dezember 2010 bestehen gegenüber dem
Gesellschafter Stefan Schweisthal kurzfristige
Verbindlichkeiten in Form eines Verrechnungskontos in
Höhe von 647,75 € (Vorjahr 2.052,24
€).
Das Verrechnungskonto wird jährlich mit 4 %
verzinst.
G.
ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
I.
Periodenfremde Erträge und Aufwendungen
Im Jahresabschluss waren keine periodenfremde
Erträge und Aufwendungen gebucht.
Für die außerbilanzielle Kürzung zur
Bildung eine Investitionsabzugsbetrages wurden latente
Steuern verbucht.
H.
WEITERE ANGABEN
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer der Firma, Herrn Stefan
Schweisthal geführt. Der Gesellschafter ist vom
Verbot gemäß § 181 BGB des
Selbstkontrahierens befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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