ELCO
Cable-Connector-Solution GmbH
Haßfurt, StT Unterhohenried
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
394.435,69 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.113,00 |
| II.
Sachanlagen |
390.322,69 |
| B.
Umlaufvermögen |
942.426,11 |
| I.
Vorräte |
116.210,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
244.272,60 |
| davon
gegen Gesellschafter |
769,24 |
| III.
Wertpapiere |
200.750,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
381.193,30 |
| Aktiva |
1.336.861,80 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
969.120,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
933.555,89 |
| davon
Gewinnvortrag |
781.643,88 |
| B.
Rückstellungen |
74.238,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
293.503,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
293.503,32 |
| Passiva |
1.336.861,80 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Bei der Berichtsfirma handelt es sich um ein
Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung.
Die Firma lautet: ELCO Cable-Connector-Solution GmbH
und hat Ihren Sitz in: 97437 Haßfurt,
Flugplatzstr. 18
Die Firma ist beim Amtsgericht Bamberg,
Handelsregister B, unter 3095 am 07.05.1996 eingetragen.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
25.564,59 EUR. Das Stammkapital wurde in voller Höhe
eingezahlt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a HGB, §§ 276 -
277 HGB, und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB
aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der
§ 266 HGB und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG
Anwendung.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem.
§ 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßige Abschreibung (bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei
Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Die Sachanlagen sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Die Neuzugänge an geringwertigen
Wirtschaftsgütern bis zu einem Wert von 800 EUR wurden
sofort abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG).
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz
3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Sofern in Folgejahren die Gründe für die
Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Absatz 5 HGB.
Umlaufvermögen
Die Waren werden unter Beachtung des
Niederstwertprinzips nach § 253 Absatz 4 HGB mit den
durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Notwendige
Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert
wurden vorgenommen.
Die unfertigen Erzeugnisse werden entsprechend ihres
Fertigungsgrad mit anteiligen Herstellungskosten
gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet.
Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Absatz 2 HBG bewertet.
Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der
Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit dem
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten
abgesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Einzelrisiken
bewertet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Sonstige Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und gewisse Verpflichtungen und sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- bzw.
Erfüllungsbetrages bewertet. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen
Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst.
Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und sonstige Verbindlichkeiten sind zu
ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
C. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gez. der
Geschäftsführer:
Gerd Ehrhardt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2023
festgestellt.
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