NephThera GmbH
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Evotec (Hamburg) GmbH (vormals: TVILSOM Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH) | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 23.86% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Evotec International GmbHHamburgJahresabschluss und Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Feststellung des Jahresabschlusses:Die Gesellschafterversammlung der Evotec International GmbH hat mit dem Beschluss vom 10.09.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR 307.641.702,23 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -15.762.936,61 festgestellt. Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine AngabenDie Evotec International GmbH mit Sitz in Hamburg ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 72242. Die Evotec International GmbH - im Folgenden Evotec oder Gesellschaft - ist aufgrund der Regelungen des § 267 Abs. 3 HGB als große Kapitalgesellschaft zu klassifizieren. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist gemäß den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches, den Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Evotec International GmbH, Hamburg, nimmt die Befreiungsmöglichkeit des § 264 (3) HGB in Anspruch und erstellt deshalb keinen Lagebericht. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich stetig angewendet. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung der Vermögenslage in der Bilanz wurden im Geschäftsjahr 2023 projektbezogene erhaltene Anzahlungen von Kunden, die zuvor im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen waren, mit den dazugehörigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten verrechnet. Noch nicht final abgeschlossene Kundenprojekte werden in den unfertigen Leistungen ausgewiesen mit der entsprechenden Gegenposition "Bestandsveränderung" in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Vorjahreszahlen wurden zur Herstellung der Vergleichbarkeit angepasst und sind nachfolgend dargestellt:
II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeAuf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Schulden wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger finden gemäß §256a S. 2 HGB abweichend von den dargestellten Bewertungsmethoden das Anschaffungskosten- und das Realisationsprinzip keine Anwendung. Langfristige Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs angesetzt, soweit die Entstehungskurse nicht niedriger waren (Niederstwertprinzip) oder höher lagen (Höchstwertprinzip). Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Geschäften in Fremdwährung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Planmäßige Abschreibungen werden vorgenommen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögensgegenstand für eine betriebliche Nutzung zur Verfügung steht. Die Abschreibung wird monatsgenau vorgenommen. Vermögensgegenstände, die noch nicht für eine betriebliche Nutzung zur Verfügung stehen, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig auf den beizulegenden Wert am Abschlussstichtag abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert von bis zu EUR 1.000 im Jahr, werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern werden folgende Abschreibungszeiträume veranschlagt:
Mietereinbauten werden höchstens über die Dauer des Mietvertrages abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Sind die Gründe für die dauernde Wertminderung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die unfertigen Leistungen betreffen noch nicht abgeschlossene Kundenprojekte. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten über die kalkulierten Stundensätze einbezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit ihrem Nennwert oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt. Wertpapiere mit einer Laufzeit von weniger als 3 Monaten werden unter den Flüssigen Mitteln gezeigt. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Eine Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Einbeziehung zukünftiger (objektivierter) Preis- und Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre diskontiert. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Zukünftig zu versteuernde Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie steuerlicher Verlustvorträge werden für Zwecke der Ermittlung latenter Steuern mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Die latenten Steueransprüche sind im Wesentlichen auf Verlustvorträge zurückzuführen. Die sich ergebenden aktiven latenten Steuern werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Service- oder Forschungsleistungen auf den Kunden übergeht. Voraussetzung hierfür ist ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten. Im Fall von langfristigen Fixpreis-Verträgen mit Kunden, wird der Umsatz auf Grundlage des Fertigstellungsgrads des Gesamtprojekts realisiert. Dieser Fertigstellungsgrad wird entweder durch die bisher angefallenen direkten Arbeitsstunden im Vergleich zu den geplanten Arbeitsstunden oder durch die bisher angefallenen Gesamtkosten im Vergleich zu den geplanten Gesamtkosten bestimmt. III. Erläuterungen der Bilanz1. Immaterielle Vermögensgegenstände und SachanlagenDie Entwicklung des Anlagevermögens mit der Bruttodarstellung der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen zeigt der Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang). Die Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten betreffen mit TEUR 10.125 erworbene IP-Rechte. 2. FinanzanlagenDie Evotec ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 an folgenden Gesellschaften mit mehr als 20% beteiligt:
Ein Zugang im Geschäftsjahr 2023 betrifft die Aufstockung der Anteile am Gesellschafskapital der Neph-Thera GmbH um 50% auf 100%. In diesem Zuge ergibt sich eine Ausweisänderung in die Anteile an verbundenen Unternehmen. Die Zugänge bei den Beteiligungen betreffen Kapitaleinlagen in bestehende Minderheitenanteile. Im Geschäftsjahr 2023 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf sieben Beteiligungen und Ausleihungen an diese sowie das verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 21.892 (Vj. TEUR 0) aufgrund von voraussichtlich dauernden Wertminderungen erfasst. 3. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen verbundene UnternehmenDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Ertragsteuerforderungen in Höhe von TEUR 30.869 (Vj. TEUR 10.108). Zusätzlich ist in Höhe von TEUR 4.000 eine Forderung aus einer Forschungszulage für die Jahre 2020-2023 ausgewiesen. 4. Aktive RechnungsabgrenzungspostenDie aktiven Rechnungsabgrenzungen betreffen im Wesentlichen Software- und Lizenzgebühren. 5. Sonstige WertpapiereDie sonstigen Wertpapiere betreffen Money Market Funds und haben eine Laufzeit von mehr als 3 Monaten. Diese Anlagen dienen als kurzfristige Liquiditätsreserve und sind nicht dazu bestimmt, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. 6. Sonstige RückstellungenEs wurden im Wesentlichen sonstige Rückstellungen für ausstehende Rechnungen i. H. v. TEUR 4.036 (Vj. TEUR 2.579) und personalbezogene Rückstellungen i.H.v. TEUR 3.139 (Vj. TEUR 3.383) gebildet. 7. VerbindlichkeitenAlle Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten in Höhe von TEUR 34.850 (Vj. TEUR 44.728) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 2.139 (Vj. TEUR 266) sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern gegenüber dem umsatzsteuerlichen Organträger Evotec SE. Sonstige VerbindlichkeitenWie im Vorjahr sind alle sonstigen Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres fällig. 8. Passive RechnungsabgrenzungspostenDie passiven Rechnungsabgrenzungen bestehen im Wesentlichen aus laufenden Kundenprojekten. IV. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseIm Geschäftsjahr 2023 wurden TEUR 466.545 (Vj. TEUR 452.812) Umsatzerlöse aus Dienstleistungsaufträgen realisiert, davon TEUR 8.682 (Vj. TEUR 8.175) mit verbundenen Unternehmen. Die Umsatzerlöse mit Dritten enthalten Meilensteinzahlungen in Höhe von TEUR 4.238 (Vj. TEUR 13.328) sowie Erlöse aus der Weiterbelastung von Materialkosten von TEUR 26.150 (Vj. TEUR 27.866). Die Umsätze mit Dritten verteilen sich wie folgt nach den Standorten der Kunden auf die geographischen Regionen:
2. Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträge wurden im Wesentlichen aus Fremdwährungsgewinnen i.H.v. TEUR 13.816 (Vj. TEUR 13.708) und aus Fördermitteln in Höhe von TEUR 2.000 (Vj. TEUR 3.291) erzielt. Weiterhin wurden TEUR 4.000 aus der Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungsposten gebucht. Wesentliche periodenfremde Erträge sind nicht enthalten. 3. MaterialaufwandIm Geschäftsjahr 2023 betrug der Materialaufwand TEUR 375.003 (Vj. TEUR 332.082); davon TEUR 357.494 bezogene Leistungen von verbundenen Unternehmen. Die wesentlichen Materialaufwendungen im Geschäftsjahr 2023 beziehen sich auf bezogene Leistungen. 4. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen aus Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 1.067 (Vj. TEUR 500). 5. Abschreibungen auf FinanzanlagenDie Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen außerplanmäßige Abschreibungen auf acht Beteiligungen und Ausleihungen an diese in Höhe von TEUR 21.892, aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung. 6. Steuern vom Einkommen und ErtragDie Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 1.779 (Vj. TEUR 5.817) beinhalten Erträge für Vorjahre in Höhe von TEUR 123. V. Sonstige AngabenHonorar des AbschlussprüfersAuf die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers wurde gem. § 285 Nr. 17 HGB verzichtet, da diese Angabe im Konzernanhang der Evotec SE, Hamburg, erfolgt. MitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 509 Mitarbeiter (Vj. 435 Mitarbeiter in laufenden Beschäftigungsverhältnissen). Im Jahr 2023 waren davon 121 (Vj. 120) Mitarbeiter im Bereich Vertrieb und Verwaltung, die übrigen Mitarbeiter waren im wissenschaftlichen Bereich tätig. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen zum 31. Dezember 2023 betreffen insbesondere Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen, Miet- und Leasingverträgen und Forschungskollaborationen sowie vertraglich vereinbarte Capital Calls im Zusammenhang mit Investitionen in assoziierte Unternehmen (TEUR 971) und sonstige langfristige Beteiligungen (TEUR 5.791). Im Gesamtbetrag enthalten sind zukünftige Verpflichtungen im Zusammenhang mit Meilenstein-basierten Verpflichtungen in Höhe von TEUR 971 und nicht Meilenstein-basierten Verpflichtungen in Höhe von TEUR 5.791. Die Meilenstein-basierten Zusagen sind an zukünftige Ereignisse (in der Regel wissenschaftliche Ergebnisse) gebunden und beinhalten daher eine höhere Unsicherheit bezogen auf die Eintrittswahrscheinlichkeit der finanziellen Verpflichtung. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen beträgt TEUR 46.232.
GeschäftsführerHerr Dr. Cord Dohrmann, Biologe, Göttingen Herr Dr. Craig Johnstone, Chemiker, Castillon-Savès, Frankreich Herr Dr. Matthias Evers, Diplom Biochemiker, Hamburg Herr Ralph Enno Spillner, Diplom-Kaufmann, Hamburg (bis 31. März 2023) Frau Laetitia Rouxel, Diplom-Kauffrau, Clarens, Schweiz (ab 1. April 2023) Bezugnehmend auf die Vergütung der Geschäftsführung wird auf die Evotec SE verwiesen. Die Geschäftsführervergütung der Evotec International GmbH ist damit abgegolten. KonzernverhältnisseDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Evotec SE, Hamburg, einbezogen. Die Evotec SE stellt einen befreienden Konzernabschluss gemäß § 315e HGB auf, der im Unternehmensregisterveröffentlicht wird. Sie stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis von Unternehmen auf. NachtragsberichtAm 3. Januar 2024 gab die Evotec Gruppe bekannt, dass der Vorstandsvorsitzende Dr. Werner Lanthaler dem Unternehmen mitgeteilt hat, dass er aus persönlichen Gründen als CEO zurücktritt und seinen Vertrag nicht bis zum Ende der aktuellen Laufzeit erfüllen wird. Der Aufsichtsrat hat seinem Rücktritt aus dem Amt zugestimmt. Zwischenzeitlich hat Dr. Mario Polywka, bis dahin Mitglied des Aufsichtsrats und früherer COO von Evotec, zugestimmt das Amt als CEO interimistisch zu übernehmen. Sein Aufsichtsratsmandat ruhte für seine Zeit als Interim CEO von bis zu 12 Monaten. Evotec gab am 23. April 2024 die Ernennung von Dr. Christian Wojczewski zum Chief Executive Officer mit Wirkung zum 1. Juli 2024 bekannt. Dr. Wojczewski ist studierter Chemiker mit über 20 Jahren Erfahrung in unterschiedlichen Führungspositionen. Zudem wird Dr. Mario Polywka Ende Juni in den Ruhestand gehen und sich auch nicht für eine Verlängerung seines ruhenden Aufsichtsratsmandats zur Wahl stellen, das mit der Hauptversammlung 2024 endet. Am 17. April 2024 wurde Aurélie Dalbiez als neue Chief People Officer (CPO) bekannt gegeben. Sie trat ihr Amt zum 15. Juni 2024 an. Im Jahr 2024 hat die Evotec Gruppe Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet. Aufgrund des bestehenden Verrechnungspreissystem wird die Evotec International GmbH einen wesentlichen Teil, der daraus resultierenden Kosten in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrages tragen. Mit Beschluss vom 15. August 2024 wurde die Evotec (München) GmbH, Martinsried, mit einer Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 16.442 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 mit der Evotec International GmbH verschmolzen.
Hamburg, den 28. August 2024 Die Geschäftsführung Laetitia Rouxel Dr. Cord Dohrmann Dr. Craig Johnstone Dr. Matthias Evers Anlage zum Anhang: Entwicklung des Anlagevermögens per 31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Evotec International GmbH, Hamburg PRÜFUNGSURTEILWir haben den Jahresabschluss der Evotec International GmbH, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEILWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALTUnter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurde kein Lagebericht aufgestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSSDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSESUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 28. August 2024 BDO
AG
Sartori, Wirtschaftsprüferin Wirth, Wirtschaftsprüfer |
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