FSI-Weimar GmbHLiquidiert

99425 Weimar, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 110316
Vorher
B & F Bauelemente Fenstertechnik GmbHB & S Büroservice GmbH
Eingetragen
12.10.1998
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
ist die Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben einschließlich der Finanzierungsvermittlung und der technischen und wirtschaftlichen Baubetreuung, d.h. alle Tätigkeiten im Sinne des § 34 c Abs. 1 Nr. 1a und 2 der Gewerbeordnung, sowie die Übernahme von Hausmeisterdiensten.

Historie

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Management

NameRolle
Fritz Schmitt
seit 24.11.2023
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Ines Hupel
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ines Hupel
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

B & S Büroservice GmbH

Weimar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

18.393,84

3.909,82

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


129.956,05


109.022,59

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.763,70

1.077,97

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Nicht durch Eigenkapital gdeckter Fehlbetrag


356,47

5.144,94

508,08


24.251,96

Summe Aktiva


156.615,00


138.770,42



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital


25.564,59


25.564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag


-49.816,55


-71.519,47

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

nicht gedeckter Fehlbetrag


19.107,02

5.144,94


21.702,92

24.251,96

B. Rückstellungen


6000,00


1500,00

C. Verbindlichkeiten

150.615,00


85.917,29

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

156.615,00


138.770,42

ANHANG

4. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung

4.1 Angaben zur Buchführung

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen

die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren.

e Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben

einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum,

den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit elektronischer Datenverarbeitung geführt.

- Kosten der allgemeinen Verwaltung

(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

- Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen

(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

- Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung

(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde gemäß § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswertverfahren angewandt.

Zwischen den Werten dieses Verfahrens und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten

Werten ergaben sich wesentliche Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung

wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen

Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden

alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit

der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist

dieser angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen

lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von Euro &IND& sonstige finan

Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß Artikel 28 Abs. 2 EG HGB wurde in Anspruch genommen. Der Betrag

der nicht gebildeten Rückstellungen beträgt Euro &IND&.

Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten

sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.

Abweichendes wird im nachfolgenden Abschnitt beim jeweiligen Posten dargestell

ganisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen

die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen erfahren

4.2 Angaben zur Bilanzierung

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der

§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das Inventarverzeichnis

ist von der Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung der Vorräte haben wir nicht mitgewirkt.

Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die

Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert

Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen Abschlusszeitraum

eine den Vorschriften des Steuergesetzes entsprechende Steuerbilanz gefertigt.

Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen

Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.

Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt.

Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz.

4.3 Angaben zur Bewertung

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der

Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt

diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten

Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar

waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit

solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

- soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und

vollständig wieder.

Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil ausführlich

besprochen. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht

statt.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung

unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar,

um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen,

das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten

und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände

und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren

Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des Zugangs

aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Bei der Berechnung der Herstellungskosten wurden folgende Kosten berücksichtigt:

- Material- und Fertigungskosten sowie die Sonderkosten der Fertigung

(Aktivierungspflicht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

- Materialgemeinkosten, soweit angemessen und notwendig

(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

- Fertigungsgemeinkosten, soweit angemessen und notwendig

(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

- Kosten der allgemeinen Verwaltung

(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

- Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige soziale Leistungen

(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

- Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung

(Aktivierungswahlrecht gem. § 255 Abs. 2 HGB)

Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde gemäß § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswertverfahren angewandt.

Zwischen den Werten dieses Verfahrens und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten

Werten ergaben sich wesentliche Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung

wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen

Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden

alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit

der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist

dieser angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen

lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten

sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.04.2012

Nachrichten & Medien

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