info.expert
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
168.064,95 |
161.809,45 |
| I.
Sachanlagen |
15.503,50 |
9.248,00 |
| II.
Finanzanlagen |
152.561,45 |
152.561,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
645.640,87 |
593.178,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
126.303,51 |
161.904,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
519.337,36 |
431.273,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.755,07 |
1.391,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
815.460,89 |
756.379,50 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
754.815,79 |
636.552,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
585.422,88 |
567.251,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
118.263,72 |
18.171,76 |
| B.
Rückstellungen |
40.020,98 |
79.886,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.624,12 |
39.941,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.624,12 |
39.941,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
815.460,89 |
756.379,50 |
Anhang zum Geschäftsjahr 2018
info.expert GmbH
I. Allgemeine Angaben
1. Ausweis- und Gliederungshinweise
Der Jahresabschluss wurde unter Anwendung der neuen
handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften aufgestellt,
die durch das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) in das
deutsche Recht eingeführt wurde.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den
Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB und § 42
GmbHG. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach § 275
Abs. 2 HGB in der Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen
der §§ 252 bis 256 HGB unter
Berücksichtigung der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften in den §§ 269 bis 274a und
§§ 279 bis 283 HGB vorgenommen. Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber
dem Vorjahr beibehalten.
Das Sachanlagevermögen wurde nach den
Vorschriften des § 7 EStG abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihren Nennwerten aktiviert.
Bei der Bildung und Dotierung der Rückstellungen
wurde § 249 HGB beachtet.
Die sonstigen Rückstellungen sind ausreichend
bemessen und decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeiträgen passiviert.
II. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr waren nicht zu verzeichnen.
2. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Tantiemen.
III. Sonstige Angaben
Zum Geschäftsführer war im Berichtszeitraum
bestellt:
Herr Thomas Witzel, Bad Soden
Frankfurt am Main, 16. Dezember 2019
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