Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Thomas Bihler GmbH
Wangener Straße 119, 88212 Ravensburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katrin Bihler-Bender seit 19.12.2013 | Geschäftsführer |
Michael Alexander Bihler seit 13.2.2009 | Geschäftsführer |
Thomas Bihler seit 12.9.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 44.00% | |
| 30.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Thomas Bihler GmbH.RavensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
II. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs (§ 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Außerdem wurde darauf verzichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen (§ 264 Absatz 1 HGB). Die Erleichterungen für die Veröffentlichung, welche kleinen Kapitalgesellschaften eingeräumt werden, werden ebenfalls in Anspruch genommen. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar; die rechtlichen Bestimmungen des BilRUG wurden beachtet. III. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgte auf Basis von § 253 Abs. 2 HGB. IV. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. In Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung wurden pauschale Bewertungsverfahren für die Ermittlung von Garantierückstellungen nach betrieblichen Erfahrungssätzen angewendet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. 1. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die vorraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 wurden nach den steuerrechtlichen Regelungen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. 2. Vorräte Der Bestand an Handelswaren ist zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern erforderlich wurden die Vermögensgegenstände mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt; soweit erforderlich wurden Wertberichtigungen vorgenommen. 4. Pensionsrückstellungen Die Pensionsverpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Methode mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 5. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen die am Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 7. Aktive latente Steuern Auf die Aktivierung aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. V. Währungsumrechnungen Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. B. Erläuterungen zur Bilanz I. Rückstellungen 1. Pensionsrückstellungen Der Unterschiedsbetrag zum 31.12.2023 gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt EUR 4.733,00. II. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind - abgesehen von den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Warenlieferungen - nicht gesichert. C. Sonstige Angaben nach § 285 HGB 1. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind, aber Bedeutung für die Beurteilung der Lage des Unternehmens haben, werden nachfolgend gesondert erläutert.
Ravensburg, den 30.12.2024 gez. Thomas Bihler gez. Michael Bihler gez. Katrin Bihler-Bender sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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