Mechthild
Brune GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
58.225,40 |
58.807,61 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10,00 |
10,00 |
| II.
Sachanlagen |
33.887,00 |
46.778,50 |
| III.
Finanzanlagen |
24.328,40 |
12.019,11 |
| B.
Umlaufvermögen |
621.398,04 |
694.411,47 |
| I.
Vorräte |
430.530,92 |
420.676,12 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
173.621,30 |
153.145,06 |
| davon
gegen Gesellschafter |
127.368,65 |
124.028,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.245,82 |
120.590,29 |
| Aktiva |
679.623,44 |
753.219,08 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
370.685,45 |
335.642,91 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
90.000,00 |
90.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
245.642,91 |
209.062,07 |
| III.
Jahresüberschuss |
35.042,54 |
36.580,84 |
| B.
Rückstellungen |
15.837,63 |
40.786,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
293.100,36 |
376.789,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
129.283,66 |
131.939,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
163.816,70 |
244.849,56 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
50.479,64 |
50.479,64 |
| Summe
Passiva |
679.623,44 |
753.219,08 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die Mechthild Brune GmbH, Essen, (Amtsgericht Essen,
HRB-Nr. 11463) ist als kleine Gesellschaft im Sinne
des § 267 HGB verpflichtet, gemäß
§§ 264 ff. HGB einen Jahresabschluss
aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die
Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet
werden.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.
Die Bilanz wurde gemäß den §§
265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände werden einzeln und
vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn
diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die
auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Entgeltlich erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, entsprechend der
Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung werden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben
bzw. drohenden Verlusten. Auf Grund der
zukunftsorientierten Verpflichtungsbewertung werden
erwartete Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
von der Deutschen Bundesbank nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung
(RückAbzinsV) bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz
diskontiert.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Sofern der Jahresabschluss
auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
enthält, die in Euro umgerechnet werden müssen,
sind diese zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wird
ggf. das Niederstwertprinzip und das
Gewinnrealisierungsverbot beachtet.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die
historischen Werte angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€
127 (Vorjahr: T€ 124) enthalten. Sie sind innerhalb
eines Jahres fällig.
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie
Personalkostenabgrenzungen und übrige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel:
|
Gesamt
|
Restlaufzeit von
|
|
|
bis zu 1
|
1 bis 5
|
mehr als 5
|
|
|
Jahr
|
Jahre
|
Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
118
|
86
|
32
|
|
|
194
|
81
|
113
|
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
91
|
91
|
0
|
0
|
|
89
|
89
|
0
|
0
|
Sonstige
|
84
|
84
|
0
|
0
|
|
93
|
93
|
0
|
0
|
davon gegenüber
Gesellschaftern
|
50
|
50
|
0
|
0
|
|
50
|
50
|
0
|
0
|
|
293
|
261
|
32
|
0
|
|
376
|
263
|
113
|
0
|
(
kursive
Zahlen = Vorjahreszahlen)
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Sicherungsübereignungen von Anlagen und
Vorräten (Raumsicherung) sowie Grundschulden und
Bürgschaften gesichert.
Für die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Die
übrigen Verbindlichkeiten sind ungesichert.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 19
Arbeitnehmer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nur im
Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs. Dazu
zählen die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Miet-,
Pacht und Leasingverträgen (Jahresaufwand T€
166).
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist bestellt:
- Frau Ulrike Jockenhöfer, Gladbeck, Kauffrau
Essen, den 12. Dezember
2024
gez.
Ulrike Jockenhöfer, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024
festgestellt.
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