Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 311128
Eingetragen
27.6.2001
Branche
Wärme- und KältehandelGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Tabakwaren
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Der Groß- und Einzelhandel mit Ventilatoren, Ventilatorsystemen, Wärmetauschern und lufttechnischen Anlagen, deren Herstellung und deren Vermittlung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michele Carlotto
seit 3.2.2014
Geschäftsführer
Rocco Filareti
seit 18.11.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 4 angezeigt

Euroventilatori international S.p.A.
Italy
15.000 €
60.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Konz Lufttechnik GmbH

Steinheim an der Murr

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 64.361,00 71.368,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 953,00 3.561,00
II. Sachanlagen 63.408,00 67.807,00
B. Umlaufvermögen 1.171.580,50 962.547,76
I. Vorräte 133.702,96 162.745,51
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 165.651,83 154.893,63
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.843,69 27.703,22
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 872.225,71 644.908,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.602,00 3.984,00
Aktiva 1.243.543,50 1.037.899,76

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 959.768,96 752.876,96
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 652.876,96 652.721,97
III. Jahresüberschuss 281.892,00 75.154,99
B. Rückstellungen 146.019,78 33.455,00
C. Verbindlichkeiten 135.087,76 251.567,80
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 135.087,76 251.567,80
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.667,00  
Passiva 1.243.543,50 1.037.899,76

Anhang

1.  ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN (§ 264 Abs.1a HGB)

Bei der Konz Lufttechnik GmbH, Steinheim/Murr, Registergericht Stuttgart, HRB 311128 handelt es sich nach den Kriterien des § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.

2.  ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

2.1  Aufstellung und größenabhängige Erleichterungen

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) wurden nur für den Anhang und die Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

2.2  Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs.2 S.2 HGB)

Die Vermögenslage, die Finanzlage und die Ertragslage ergeben sich direkt aus dem Jahresabschluss.

2.3  Gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung (§ 265 Abs.1 S.2 HGB)

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

3.  ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME
STEUERRECHTLICHER MASSNAHMEN

3.1  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs.2 Nr.1 HGB)

3.1.1  Bilanzierungsmethoden (§ 246-251 HGB)

a. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rech­nungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetz­lich nichts anderes bestimmt ist.

b. Grundsätzlich sind Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendun­gen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Im Jahresabschluss sind keine gesetzlich bedingten Durchbrechungen des Verrechnungsverbots enthalten.

c. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, Schulden und Rechnungs­abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

d. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Ge­schäftsbetrieb dauernd zu dienen.

e. Rückstellungen im Rahmen des § 249 HGB wurden, soweit erforderlich, gebildet.

f. Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit erforderlich, nach den Vorschriften des § 250 HGB berücksichtigt.

g. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses.

3.1.2  Bewertungsmethoden (§ 252-256a HGB)

a. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

b. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausge­gangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

c. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

d. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jah­resabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag bereits reali­siert waren.

e. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungsko­sten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungsko­sten oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Bei der Bewertung der im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Wirt­schaftsgüter bis € 250,00 wurde von der Vereinfachungsregelung des § 6 Abs. 2 EStG Ge­brauch gemacht. Bei der Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten wurde ein Abgang in Höhe der Abschreibungen unterstellt.

Für die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Wirt­schaftsgüter über € 250,00 bis € 1.000,00 wurde ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der im Jahr des Zugangs und den 4 Folgejahren jeweils zu 1/5 wieder gewinnmindernd aufgelöst wird. Es wurde unterstellt, das die im Sammelposten erfassten Wirtschaftsgüter bis zur vollständigen Auflösung des Sammelpostens im Betriebsvermögen verbleiben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten. Bei den unfertigen Leistungen erfolgte die Bewertung zu Herstellungskosten.

Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag oder dem am Bilanzstichtag niedri­geren beizule­genden Wert angesetzt. Es wurden Pauschalwertberichtigungen mit 1 % der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs.1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs.2 S.1 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

f. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeit­punkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

4.  ANGABEN ZUR BILANZ

4.1  Verbindlichkeiten

Die Zusammensetzung der ausgewiesenen Verbindlichkeiten ergibt sich aus folgen­dem Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr.2 HGB):


Gesamtbetrag
RLZ bis 1 J.
RLZ über 1 J.
RLZ über 5 J.
gesicherte Beträge
Art der Sicherheit
Verbindlichkeiten

135.087,76

135.087,76

0,00

0,00

97.731,74

Eigentumsvorbehalte


Am Abschlussstichtag waren die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten Verbindlichkeiten aus Dienstleistungsverträgen weitestgehend durch Eigentumsvorbehalte gesichert.

4.2  Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB (§ 268 Abs.7 HGB) und Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme (§ 285 Nr.27 HGB)

Am Abschlussstichtag waren Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB wie folgt zu vermerken:

Art des Haftungsverhältnisses
Betrag
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln
0,00
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften
0,00
Verbindlichkeiten aus Wechsel- und Scheckbürgschaften
0,00
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen
0,00
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
50,00


4.3  Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, wenn für die Beurteilung der Finanzlage
bedeutend (§ 285 Nr.3a HGB)

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden am Abschlussstichtag folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung waren:

Art der Verpflichtung
Betrag
Immobilien-Mietverträge
79.800,00
Kfz-Leasingverträge
19.731,50
EDV-Verträge
20.076,39


Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.

5.  SONSTIGE ANGABEN

5.1  Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnahmer (§ 285 Nr.7 HGB)

Während des Geschäftsjahrs waren durchschnittlich 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

5.2  Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs.3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalt
Betrag
Ausleihungen
0,00
Forderungen
0,00
Verbindlichkeiten
113.188,55


6.  UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES (§ 245 HGB)

zum 31.12.2023

Steinheim/Murr, den 03.07.2024

Rocco Filareti
- Geschäftsführer -

Michele Carlotto
- Geschäftsführer -

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2024 festgestellt.

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