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Profil GmbH Gößnitz Styropor-BauelementeKönigsbach-Stein (vormals: Gößnitz)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr 2018 Profil GmbH Gößnitz Styropor-Bauelemente 04639 Gößnitz ; Zwickauer Straße 78 Registergericht Jena HR B 205728 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG in Euro aufgestellt. Die Anwendung der geänderten Vorschriften nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2016. Größenabhängigen Erleichterungen wurden gem. § 274a 1 HGB, § 276 Satz 1 HGB und § 288 HGB in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das abnutzbare Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Es wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Beim beweglichen Sachanlagevermögen werden die Zugänge ab dem Monat ihrer Anschaffung abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter im Einzelanschaffungspreis bis EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwei bis zehn Jahre. Bei den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit Anschaffungskosten oder mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die fertigen Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten und die unfertigen Erzeugnisse sind mit den Material- und Fertigungskosten sowie angemessenen Teilen der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Sachanlagevermögens bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Methoden entsprechend der handelsrechtlichen Regelung des § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem abgezinsten notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 3,21 % p.a. angesetzt. Der Berechnung wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Die Ermittlung erfolgte durch einen externen Sachverständigen. Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Entsprechend werden die Verpflichtungen und der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung nach § 246 Abs. 2 HGB saldiert ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe ihrer wahrscheinlichen Inanspruchnahme nach vernünftigem kaufmännischen Ermessen bilanziert. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. Erläuterungen der Bilanzposten Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungskosten und der Abschreibungen ist im Anlagespiegel dargestellt, der nicht publiziert wird. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, mit Ausnahme der wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es bestehen keine Forderung gegenüber Gesellschafter. Rückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Die sonstigen Rückstellungen umfassen insbesondere Kosten für Gewährleistungsansprüche, Personalkosten, Jahresabschlusskosten und Rechts- und Beratungskosten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen insgesamt 45.016,33 EUR und mit einer Restlaufzeit größer fünf Jahren 0,00 EUR. Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung Personalaufwand Im Jahresdurchschnitt wurden 8 Arbeitnehmer beschäftigt. Sonstige Pflichtangaben
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 15. Januar 2020 |
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