B & B Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franziska Brast seit 3.6.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Veronika BrastB & B Immo GmbH | 50.00% |
Franziska BrastB & B Immo GmbH | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NORTEX Vertriebs- und Einrichtungsgesellschaft mbHRostockJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileAnhang zur Handelsbilanz1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet: ANLAGEVERMÖGEN Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen vorgenommen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben. Der entsprechende Gegenwert wurde bezahlt, weil sich der Aufbau einer entsprechenden Organisation mit Produktionsverfahren und Vertriebsstruktur frühestens in diesem Zeitraum amortisiert hätte. Zudem richtet sich die Nutzungsdauer nach Lauf- und Verfallzeiten wichtiger Werttreiber wie z. B. Technologie und Mitarbeiter und der Einhaltung langfristiger Verträge. Die Bewertung des Sachanlagevermögens wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. UMLAUFVERMÖGEN Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen des Betriebs. Für Risiken im Vorratsvermögen werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive latente Steuern. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. I. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres werden in einem separaten Anlageverzeichnis geführt. 2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. 35,68 € eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr. 3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält einen Wert über 1.157,72 € aus Versicherungen. 4. Eigenkapital/Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in Höhe von 125.917,23 € sowie den Gewinnvortrag aus 2013 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Verbindlichkeiten
6. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Es handelt sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Die Nortex GmbH hat bisher alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern eingehalten und es ist daher davon auszugehen, dass sie auch weiterhin ihre Verpflichtungen vertragsgemäß erfüllen wird. Mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft ist folglich nicht zu rechnen. 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2014 keine sonstigen finanzielle Verpflichtungen: II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten latente Steueraufwendungen in Höhe von 0,00 €. III. Sonstige Pflichtangaben Zum Stichtag unterliegen die nachfolgend dargestellten Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB: keine Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert durch Herrn Dittmar Birkhahn. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. IV. Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen keine Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB.
Rostock, den 14.12.2015 Nortex GmbH Geschäftsführer Dittmar Birkhahn Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2015 festgestellt. |
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