PET Phone Engine Technology GmbHLiquidiert
45897 Gelsenkirchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mariola Goudschmidt seit 17.3.2009 | Liquidator |
Oliver Penzel seit 17.3.2009 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PET Phone Engine Technology GmbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006BilanzAKTIVA
Anlage für das Geschäftsjahr zum Jahresabschluss zum 31.12.2006der PET Phone Engine Technology GmbHI. Angaben zum Betrieb: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Entwicklungs-, Marketing- und Vertriebsaktivitäten insbesondere im Hinblick auf Produkte der Internet-Telefonie und anderer Formen der Echtzeitkommunikation über das Internet, sowie die Vornahme sämtlicher mit dem bezeichneten Unternehmensgegenstand zusammenhängenden oder ihn sonst fördernden Geschäfte. Sie kann zu diesem Zweck auch Zweigniederlassungen einrichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen und alle Maßnahmen treffen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können. Der Gesellschaftsvertrag ist am 01. März 2006 errichtet worden. Die Ersteintragung des Unternehmens erfolgte im Jahre 2006 beim Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter der Registernummer HRB 8530. Gesellschafter der Gesellschaft sind: 1. Herrn Oliver Penzel 2. Frau Mariola Goudschmidt Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Mariola Goudschmidt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt Euro 25.000. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluß ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und Gesellschaften im Sinne des § 264 a HGB aufgestellt worden. Die Gesellschaft entspricht einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264 a HGB. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichende Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Entwicklung der erhaltenen Darlehen ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. III. Erläuterungen zur Bilanz Die sonstigen Rückstellungen betreffen die in der Anlage näher bezifferten und bezeichneten Vorgänge. IV. Angabe zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt |
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