Bohlen
Verwaltung GmbH
Speicher
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
36.042,79 |
78.212,25 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.042,79 |
78.212,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
36.042,79 |
78.212,25 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.274,01 |
76.437,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
872,66 |
43.011,84 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.836,76 |
7.860,82 |
| B.
Rückstellungen |
1.768,78 |
1.775,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
36.042,79 |
78.212,25 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die
Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Bilanz in diesem Anhang gemacht.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der
§§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
B.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie
der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer
um die planmäßigen Abschreibungen vermindert
(§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwert-berichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften, die unterlassenen
Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten
sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie
für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser
Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB
zwingend beachtet.
C.
SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Herr Rainer Bohlen sen., Schlossermeister
Herforster Str. 4, 54662 Speicher.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des
§ 181 BGB befreit.
§ 268 Abs. 2 HGB - Anlagevermögen
Es ist kein Anlagevermögen vorhanden.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.08.2011 festgestellt.
|