Stadtsparkasse Augsburg
AugsburgStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandra Peetz-Rauch seit 21.7.2023 | Vorstandsmitglied |
Wolfgang Tinzmann seit 4.8.2020 | Vorstandsmitglied |
Cornelia Kollmer seit 22.9.2009 | Vorstandsmitglied |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtsparkasse AugsburgAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum 31. Dezember 2023der Stadtsparkasse AugsburgAufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen an die neuen Anforderungen für die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Risikobericht zulässigerweise durchbrochen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Lagebericht auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und anderer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht. 1. Grundlagen der Sparkasse und GeschäftsmodellDie Stadtsparkasse Augsburg (nachfolgend als Sparkasse bezeichnet) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Augsburg. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband Stadtsparkasse Augsburg-Friedberg. Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes sind die Stadt Augsburg und die Stadt Friedberg. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus drei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Die Sparkasse ist Mitglied des Sparkassenverbands Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbands Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbands Bayern. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31. Dezember 2023 unterhält die Sparkasse ein Beratungs.Center in der Hauptstelle und 21 weitere Beratungs.Center in ihrem Geschäftsgebiet. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen RahmenbedingungenDas Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt, was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum schwächte. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 Prozent. Das BIP der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 Prozent realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV). In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst zeitlich verzögert nach. Somit war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 Prozent schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 Prozent (Quelle: DSGV). Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 Prozent. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV). Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust. Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 Prozent erhöht (Quelle: DSGV). Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 Prozent im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter allen Bundesländern. Im Jahresdurchschnitt zählte die Agentur für Arbeit im Bezirk Augsburg 15.530 Arbeitslose, das sind 635 oder rund 4,3 Prozent mehr als im Jahr 2022. Die Arbeitslosenquote, definiert als Arbeitslose in Prozent aller zivilen Erwerbspersonen, erreichte im Jahresdurchschnitt 3,9 Prozent. Der Agenturbezirk Augsburg hat im Vergleich zu Bayern nach wie vor eine überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote (Quelle: Bundesagentur für Arbeit Augsburg). Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 Prozent (Quelle: DSGV). 2.2 Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:
2.3 GeschäftsverlaufIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen ein leichtes Wachstum und bei den Kundeneinlagen ein konstantes Volumen erwartet wird. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf haben sich nicht erfüllt. Während beim Kundenkreditvolumen ein leichter Rückgang zu verzeichnen war, sind die Kundeneinlagen erneut stark gestiegen. Die Bilanzsumme stieg im Jahr 2023 auf 8.097 Mio. Euro. Das Wachstum von 462 Mio. Euro oder 6,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank (+ 407 Mio. Euro bzw. 47,7 Prozent) zurückzuführen. Das Geschäftsvolumen erhöhte sich um 501 Mio. Euro oder 6,5 Prozent auf 8.281 Mio. Euro. In Folge der Zinsentwicklung und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war ein Rückgang der Kreditnachfrage zu beobachten. Als Folge hieraus reduzierten sich die Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB gegenüber dem Vorjahr um 32 Mio. Euro (- 0,6 Prozent) auf 5.142 Mio. Euro. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf geringere kurzfristige Kredite von Selbständigen und Unternehmen zurückzuführen. Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse stiegen um 505 Mio. Euro auf 2.610 Mio. Euro (+ 24 Prozent) an. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf eine höhere Liquiditätshaltung zurückzuführen. Die Sachanlagen haben sich um 5 Mio. Euro auf 125 Mio. Euro (- 3,6 Prozent) verringert. Ursächlich sind außerplanmäßige Abschreibungen auf Immobilien sowie laufende Abschreibungen, die in Summe höher waren als neue Anschaffungen. Schwerpunkt in 2023 waren Investitionen in eine Wohnimmobilie zur Vermietung in Haunstetten. Der Gesamtaufwand der Bauträger-Maßnahme zur Schaffung von insgesamt 8 Wohnungen ist mit 4,3 Mio. Euro budgetiert. Davon wurden im Berichtsjahr 0,8 Mio. Euro ausgegeben. Zusätzlich wurde noch die Sanierungsmaßnahme am Nebengebäude des Finanz- und Gesundheitszentrums in Friedberg mit einem Budget von 4,9 Mio. Euro durchgeführt. Hiervon wurden 2,2 Mio. Euro in 2023 ausgegeben. Es wurden drei Wohnungen und eine Gewerbeeinheit fertiggestellt. In der Hauptstelle Halderstraße 1 wurde das 1. OG zur Vermietung saniert mit einem Budget von 1,6 Mio. Euro. Im Jahr 2023 wurden hierfür 0,7 Mio. Euro ausgegeben. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen einen deutlichen Anstieg um 372 Mio. Euro auf 6.677 Mio. Euro (+ 5,9 Prozent) auf. Die Spareinlagen liegen mit 559 Mio. Euro um 107 Mio. Euro (-16 Prozent) unter dem Vorjahresniveau. Die anderen Verbindlichkeiten weisen mit 6.118 Mio. Euro eine Steigerung von 479 Mio. Euro oder 8,5 Prozent auf. Während die täglich fälligen Verbindlichkeiten um 201 Mio. Euro (- 4 Prozent) auf 4.793 Mio. Euro gesunken sind, verzeichnen die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist eine deutliche Steigerung um 680 Mio. Euro (+ 106 Prozent) auf 1.324 Mio. Euro. Dies ist insbesondere auf den Absatz von Sparkassenbriefen an Privatkunden zurückzuführen. Die Umsätze im Wertpapiervermittlungsgeschäft und die Vertragsvolumen im Bauspargeschäft haben sich positiv entwickelt. Dagegen mussten in den Sparten Immobilienvermittlungs- und Versicherungsgeschäft Rückgänge beim Vertragsvolumen hingenommen werden. Die Gesamtzahl der Beschäftigten nach Köpfen hat gegenüber dem Vorjahr mit 945 Mitarbeitenden leicht zugenommen. Im Vordergrund stand 2023 die externe Fluktuation zu senken und offene Stellen mit qualifizierten Personen zu besetzen. Hierzu verstärkten wir unsere Aktivität bei externen Einstellungen mit Berufserfahrung. Komplexe fachliche Arbeitsanforderungen steigen ebenso wie die ständige Weiterentwicklung der technischen und persönlichen Kompetenzen der Mitarbeitenden. Zeitgleich führt der Arbeitnehmermarkt dazu, dass es deutlich mehr Aufwand bedarf, Mitarbeitende zu akquirieren und dauerhaft zu halten. Ein Personalabbau ist aufgrund der komplexeren Herausforderungen und der in den Vorjahren forcierten Arbeitsverdichtung nicht mehr notwendig. Sowohl Angebote zum Vorruhestand sowie zur Altersteilzeit werden nicht mehr angeboten. Die Rekrutierung und Bindung von qualifizierten Mitarbeitenden erfolgt weiterhin auch über die Ausbildung. Neben dem klassischen Ausbildungsberuf "Bankkaufmann (m/w/d)" wird seit 2020 auch der Beruf "Servicefachkraft für Dialogmarketing (m/w/d)" und seit 2023 ein Duales Hochschulstudium angeboten. Die Sparkasse setzt sich nachhaltig für die Verbesserung der Lebensqualität im Wirtschaftsraum Augsburg ein. Dies äußert sich nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch bei der Förderung sozialer und sportlicher Belange. Außerdem unterstützt die Sparkasse Bildung und Kultur und sorgt für Wohnraum. Des Weiteren werden verstärkt Projekte unterstützt, die auf die ökologische Nachhaltigkeit einzahlen. Die Sparkasse unterhält darüber hinaus vier Stiftungen:
Im Jahr 2023 wurden diese Stiftungen, zahlreiche Vereine und sonstige gemeinnützige Einrichtungen mit einem Spendenvolumen von rund 2,9 Mio. Euro unterstützt. Die öffentlichen Einrichtungen und Initiativen in der Region bauen zusätzlich auf das Sponsoringengagement der Sparkasse. 2.4 VermögenslageIn der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt: AKTIVA
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie vor dem Hintergrund der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit auf dem Vorjahresniveau liegenden Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) rechnet. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage wurden deutlich übertroffen. In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine bedeutsamen Veränderungen. Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird das Eigenkapital (incl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) 841,4 Mio. Euro betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 7,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag liegt bei 16,1 Prozent (Vorjahr 16,2 Prozent). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 8,0 Prozent (per 31. Dezember 2023), bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten. 2.5 FinanzlageIm Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügt. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage wurden erfüllt. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft dienen kurz- und mittelfristige Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt 5 Jahre. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank wurden nicht in Anspruch genommen, die bei der BayernLB wurden zeitweilig in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 209,8 Prozent deutlich über dem Mindestwert. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 Prozent. Sie betrug zum Bilanzstichtag 135,3 Prozent. Die Survival Period im kombinierten Stressszenario beträgt zum Bilanzstichtag 6 Monate. 2.6 ErtragslageZur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:
Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass trotz der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit einem deutlich über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung und einem deutlichen Rückgang der Cost-Income-Ratio zu rechnen ist. Es wurde ein höherer Verwaltungsaufwand und ein schlechteres neutrales Ergebnis erwartet. Zudem prognostizierte die Sparkasse ein deutlich über dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis nach Bewertung II (= Betriebsergebnis nach Bewertung ohne Veränderung der Vorsorgereserven nach § 340f HGB und des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB). Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage haben sich erfüllt. Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Im Gegensatz zu den Vorjahren verzeichnete dieser einen deutlichen Anstieg. Ursächlich hierfür sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr sowohl auf das Kundenkreditgeschäft als auch auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse niedergeschlagen haben, sowie positive Effekte aus Absicherungsgeschäften gegen steigende Zinsen. Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind um 8,5 Mio. Euro (+ 8,3 Prozent) gestiegen. Der deutliche Anstieg ist insbesondere auf höhere Gehälter infolge von Tariferhöhungen und Aufwendungen für erfolgsorientierte Vergütungen zurückzuführen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen fielen im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls höher aus. Ursächlich hierfür waren höhere Aufwendungen für die IT und für externe Dienstleister. Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 114,0 Mio. Euro deutlich über dem Vorjahreswert (63,2 Mio. Euro). Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag) beträgt 49,1 Prozent (Vorjahr 61,6 Prozent). Das Bewertungsergebnis incl. der Veränderung der Vorsorgereserven und des Fonds für allgemeine Bankrisiken fiel mit einem negativen Saldo von 60,3 Mio. Euro deutlich ungünstiger aus als im Vorjahr (-40,1 Mio. Euro). Ausschlaggebend hierfür waren maßgeblich Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (§340g HGB). Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 53,7 Mio. Euro deutlich über dem Vorjahreswert (23,1 Mio. Euro). Das neutrale Ergebnis verschlechterte sich um 6,6 Mio. Euro auf einen negativen Saldo von 4,3 Mio. Euro. Die Verschlechterung resultiert im Wesentlichen aus höheren Spenden sowie geringeren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen. Mit 17,2 Mio. Euro weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr ein um 7,0 Mio. Euro höheres Jahresergebnis aus. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,21 Prozent (Vorjahr 0,13 Prozent). 2.7 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der SparkasseDie Sparkasse kann trotz einer rückläufigen Kreditnachfrage, aber einer sehr starken Nachfrage nach Einlagen bei für die Sparkasse günstigen Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten auf ein positives Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die Vermögens- und Finanzlage als sehr gut beurteilt werden. Die Ertragslage hat sich sehr gut entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss und Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (§ 340g HGB) weiter gestärkt. 3. Nichtfinanzielle ErklärungDie Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der zusammen mit dem Lagebericht im Unternehmensregister veröffentlicht wird. 4. Risikobericht4.1 RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 Prozent und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Abteilungen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht inkl. ergänzender Teilberichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. 4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken4.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und - einbringungsrisiko).. Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 62 Prozent der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 33 Prozent an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden Ausleihungen mit ca. 31 Prozent an das Grundstücks- und Wohnungswesen, mit ca. 32 Prozent an Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, sowie mit 10 Prozent an das verarbeitende Gewerbe Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:
Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Größenkonzentration bei Großkrediten nach Art. 392 CRR, Branchenkonzentration bei der Branche Grundstücks- und Wohnungswesen, Risikokonzentration aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes, sowie Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten. Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.
Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag einen Marktwert (clean value) von 1.434,9 Mio. Euro. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen, Anleihen und Schuldscheindarlehen (853,0 Mio. Euro), Aktien (361,3 Mio. Euro), sowie Immobilienfonds (175,1 Mio. Euro). Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zu 83,7 Prozent über ein Rating im Bereich des Investmentgrades (zwischen AAA und BBB-). Lediglich 3,2 Prozent weisen eine schlechtere Einstufung auf. Der Rest entfällt auf Wertpapiere ohne Rating, bei denen es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds handelt. Bei unseren größten Emittenten handelt es sich um deutsche Bundesländer, gruppeninterne Kreditinsitute, Deutsche Bundesbank und Förderbanken. Diese haben höchste Bonitäten/Ratings. Darüber hinaus sind diese großteils öffentlich verbürgt, sind im Haftungsverbund oder haben Pfandbriefdeckung. 4.2.2 MarkpreisrisikoZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen an Immobiliengesellschaften). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.3 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung. Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. 4.2.4 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. 4.2.5 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 4.2.6 Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 89,6 Prozent ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als nicht erhöht. 5. Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und RisikenDie folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben. Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der Sparkassen-Finanzgruppe üblichen Standardisierten Hochrechnung (SHR), die für die Zinsentwicklung ein Seitwärts-Szenario unterstellt. Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. 5.1 RahmenbedingungenIm Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 Prozent, wohingegen für den Euroraum 0,8 Prozent prognostiziert werden. 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten Konsums generiert werden (Quelle: DSGV). Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach eine große Belastung für die Konjunktur im Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau, das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um maximal 0,3 Prozent wachsen (Quelle: vbw). Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales). 5.2 Chancen und RisikenAls Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören dabei vor allem die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren, sowie weiter steigende Zinsen für kurzfristige Passivprodukte und einer sich damit weiter ausweitenden inversen Zinsstruktur. Darüber hinaus sehen wir das Risiko, dass sich im Einlagengeschäft der über Konditionen geführte Wettbewerb verstärkt und weitere Zinsanstiege als Folge der Zinspolitik der EZB nicht auszuschließen sind. Dies würde zu einem Anstieg unseres Zinsaufwands führen. Diverse geopolitische Spannungen und eine sich weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur können sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken. Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen. Bei einzelnen Immobilienfonds waren zuletzt stärkere Kursrückgänge aufgrund der Bewertung des Portfolios zu verzeichnen. Wir sehen das Risiko, dass bei einem Anhalten dieser Entwicklung zukünftig noch mehr unserer Immobilienfonds von Kurskorrekturen betroffen sein können und es für uns zu weiteren Abschreibungen kommt und dies unsere Ertragslage belastet. Daneben besteht das Risiko, dass unsere Personal- und Sachaufwendungen stärker als prognostiziert durch eine weiter zunehmende Regulatorik, den Fachkräftemangel oder überproportional steigende EDV-Kosten belastet werden können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sehen wir vor allem in einer schnelleren Erholung des wirtschaftlichen Umfelds, welche eine höhere Nachfrage nach Immobilien und damit eine steigende Nachfrage nach Finanzierungen zur Folge hat. Das verstärkte Kostenmanagement bei unseren Mitbewerbern im regionalen Bankenmarkt führt zu einem Rückzug von Wettbewerbern aus der Fläche. Hier bietet sich die Chance, die Sparkasse als regionale Alternative noch besser zu positionieren und Marktanteile auszubauen. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden. Eine wieder steiler werdende Zinskurve würde darüber hinaus zu höherem Ertragspotential aus der Fristentransformation führen. Darüber hinaus kann aus einem verstärkten energetischen Sanierungsbedarf bei Bestandsimmobilien die Bautätigkeit stärker als prognostiziert angekurbelt werden. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsertrags führen. 5.3 Geschäftsentwicklung der SparkasseAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir beim Kundenkreditvolumen mit einem leichten Wachstum, vorrangig getragen durch die Nachfrage nach Kreditmitteln für Investitionen im gewerblichen Kreditgeschäft. Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung gehen wir bei den Kundeneinlagen von einem deutlichen Anstieg aus. Dies ist insbesondere auf die prognostizierte Entwicklung bei institutionellen und privaten Anlegern zurückzuführen. Insgesamt erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Jahr 2024 einen signifikanten Anstieg der Bilanzsumme. Beim risikogewichteten Positionswert für Adressenausfallrisiken (RWA, Ausgangswert per 31. Dezember 2023: 4.241 Mio. Euro) gehen wir von einem Anstieg aus, der sich eher am unteren Ende unseres festgelegten Wachstumskorridors (2 Prozent - 6 Prozent) bewegen wird. Dieses Wachstum ist größtenteils aus dem geplanten Ausbau des Eigengeschäfts begründet. 5.4 VermögenslageVor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnen wir im Vergleich zum Vorjahr zwar mit deutlich niedrigeren aber dennoch sehr zufriedenstellenden Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) Aufgrund unserer angemessenen Eigenmittelbasis gehen wir davon aus, dass die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2024 jederzeit eingehalten werden. 5.5 FinanzlageNach unserer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung verfügen wir auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität. Darüber hinaus ist auch die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) können wir auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des Risikoszenarios - wie in der Risikostrategie definiert -größer als der definierte Mindestwert sein. 5.6 ErtragslageBeim Betriebsergebnis vor Bewertung gehen wir im Rahmen der ersten Hochrechnung für 2024 aufgrund des überdurchschnittlich hohen Jahresergebnisses 2023 von einem leicht rückläufigen Ergebnis gegenüber dem Vorjahr aus. Für die Cost-Income-Ratio erwarten wir einen leichten Anstieg. Ursächlich ist ein Rückgang der Zinsspanne und ein moderat steigender Verwaltungsaufwand. Gegenläufig dazu gehen wir von einem leicht steigenden Provisionsüberschuss aus. Beim Bewertungsergebnis II des Jahres 2024 rechnen wir nach deutlichen Zuschreibungen im Vorjahr mit einer fast ausgeglichenen Bewertung im WP-Geschäft, und einem leicht unter dem Vorjahr liegenden negativen Bewertungsergebnis Kredit. Damit gehen wir zwar von einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden aber immer noch zufriedenstellenden Betriebsergebnis nach Bewertung II aus. 5.7 GesamtaussageBei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Insgesamt rechnen wir vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und der sich daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen des Bewertungsergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 mit einer rückläufigen Entwicklung der Ertragslage gegenüber dem Vorjahr. Wir beurteilen unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt trotzdem positiv, da der Vergleich mit dem Jahr 2023 deutlich von den sehr starken Leitzinserhöhungen der EZB geprägt ist und das Jahr 2023 deswegen ein außergewöhnlich gutes Jahresergebnis zeigt. Anhand der ersten Hochrechnung für 2024 gehen wir deshalb von einem guten Jahresergebnis für 2024 aus. Die erwarteten wesentlichen Einflüsse, die den Geschäftsverlauf und das voraussichtliche Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 wesentlich beeinträchtigen können, wurden in der Prognoserechnung und den Planungssystemen berücksichtigt.
Augsburg, den 19. März 2024 Vorstand Peetz-Rauch Kollmer Tinzmann
Augsburg, den 22. März 2024 Vorsitzende des Verwaltungsrats Eva Weber, Oberbürgermeisterin Stadt Augsburg
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANGDer Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt. Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreisen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Immobilienfonds ohne unmittelbare Veräußerungsabsicht werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet. Immobilienfonds, die gekündigt wurden, werden mit dem Rücknahmepreis ggf. abzüglich Illiquiditätsabschlag bewertet. Beteiligungen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet. Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear nach ihrem Werteverzehr abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden vollständig fortgeführt. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände von über 250 Euro bis einschließlich 800 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer) werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst. Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 407 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen von 2,40 % (ohne Karrieretrend) unterstellt. Der Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionierte und aktive Mitarbeitende für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Im ermittelten Verwaltungskostensatz sind auch sogenannte Overheadkosten berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB vorgenommen. Strukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 bilanziert. Soweit die strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten derivativen Finanzinstruments wesentliche erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Chancen oder Risiken im Vergleich zum Basisinstrument aufweisen, erfolgt - wie bei den folgend dargestellten Credit Default Swaps der Credit Linked Notes - eine getrennte Bilanzierung. Credit Default Swaps (CDS), bei denen die Sparkasse als Sicherungsgeber eine Zahlung nur bei Ausfall leisten muss und die sie bis zur Endfälligkeit halten wird, werden wie eine übernommene Bürgschaft bilanziert (gestellte Kreditsicherheit). Eine Rückstellung wird nur dann gebildet, wenn am Abschlussstichtag mit dem Eintritt des Kreditereignisses ernsthaft zu rechnen ist. Credit Default Swaps (CDS) werden zur Absicherung von Forderungen eingesetzt ohne dass eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB zugeordnet wurde. Da die Sparkasse diese CDS bis zur Endfälligkeit halten wird, werden sie nicht eigenständig bilanziert, sondern nur bei der Bewertung der jeweils abgesicherten Forderung berücksichtigt (erhaltene Kreditsicherheit). Derivative Finanzinstrumente (Swaps, Termingeschäfte), die nicht dem Handelsbestand zugeordnet und in keine Bewertungseinheit einbezogen sind, werden grundsätzlich einzeln bewertet. Für entstandene Bewertungsverluste werden Rückstellungen gebildet. Daraus entstandene Bewertungsgewinne bleiben außer Ansatz. Die zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen bewertungsfreien Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte werden mit den entsprechenden Terminkursen umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAktivseitePosten 3: Forderungen an Kreditinstitute
Posten 4: Forderungen an Kunden
Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Posten 7: BeteiligungenUnter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:
Darüber hinaus ist die Stadtsparkasse Augsburg an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Posten 9: TreuhandvermögenDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. Posten 12: Sachanlagen
Posten 13: Sonstige VermögensgegenständeDie Sparkasse hält als unbeschränkt haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR, Berlin. Posten 14: RechnungsabgrenzungspostenDer aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält:
Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Sachanlagen, den Immobilien-Spezialfonds sowie den unterschiedlichen Werten am Stammkapital des Sparkassenverbands Bayern. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren und den Rückstellungen sowie den steuerlichen Ausgleichsposten der Immobilien-Spezialfonds. Des Weiteren ergeben sich aus der fiktiven Veräußerung von Investmentfonds im Rahmen der Investmentsteuerreform sowohl aktive wie auch passive latente Steuern. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 32,05 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,83 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht. Entwicklung des Anlagevermögens
* ohne antizipative Zinsen und sonstige
Abgrenzungen
PassivseitePosten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Posten 3: Verbriefte Verbindlichkeiten
Posten 4: TreuhandverbindlichkeitenDie Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten
Mehrere Posten betreffende AngabenVermögensgegenstände und Schulden in fremder WährungAuf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 127.822 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 16.993 TEUR. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHPosten 1: EventualverbindlichkeitenHinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine wesentlichen Erkenntnisse bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Posten 2: Andere VerpflichtungenWir gehen derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen von den Kreditnehmern zukünftig in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGPosten 5: Provisionserträge- Dienstleistungen für Verwaltung und VermittlungDie wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Fondsanteile). Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge
Posten 29: BilanzgewinnDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 12.06.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, von dem Bilanzgewinn einen Betrag von 2.000.000,00 EUR auszuschütten und 10.952.749,04 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. AusschüttungssperreAm Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 407 TEUR. Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, da in Vorjahren bereits in diesem Zusammenhang 407 TEUR der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden. Beeinflussung des Jahresergebnisses durch steuerrechtliche VorschriftenDie Stadtsparkasse Augsburg fällt aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des § 1 MinStG nicht in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung. SONSTIGE ANGABENDerivative FinanzinstrumenteDie Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt: Derivative Finanzinstrumente
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente:
Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte werden für bestimmte Währungen (Standarduniversum) aus den Barwerten der gegenläufigen Zahlungsströme (Fremdwährung und in Euro) ermittelt. Dabei wird für die bestimmten Währungen die jeweils währungsspezifische Diskontierungskurve herangezogen. Für alle weiteren Währungen wird die USD-Diskontierungskurve herangezogen. Die Umrechnung erfolgt anhand der zuletzt verfügbaren Währungs-Spotkurse. Die Marktdaten werden von Refinitiv bezogen. Die beizulegenden Zeitwerte der Kreditderivate werden nach der JPMorgan-Methodik bewertet. Kern der Methodik ist, dass der vereinbarte Spread und der aktuelle faire Spread auf den jeweiligen Bewertungszeitpunkt abdiskontiert werden. Die Differenz der Barwerte der beiden Cash Flow-Reihen bildet den Zeitwert des Credit Default Swaps. Dabei wird der faire Spread anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit des Referenzschuldners ermittelt, die aus historischen Ausfallzeitreihen (bei nicht marktgängigen Adressen) oder gehandelten Marktspreads (implizite Ausfallwahrscheinlichkeit, bei Vorhandensein eines liquiden Marktes für die Adresse) abgeleitet werden. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle VerpflichtungenZum Bilanzstichtag bestanden Abnahmeverpflichtungen von Wertpapieren (Zeichnungszusagen) in Höhe von 8.932 TEUR. Diese beinhalten keine Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen VerpflichtungenSparkassen haben ihren Arbeitnehmenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitenden die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Stadtsparkasse Augsburg Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK). Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeitenden zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 48.731 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 3.798 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 63.023 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Gesamtbezüge des Vorstands und des VerwaltungsratsDen Mitgliedern des Vorstands wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 1.747 TEUR gewährt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 131 TEUR. Pensionsrückstellungen und -Zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren HinterbliebeneFür die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind zum 31.12.2023 23.473 TEUR zurückgestellt. Die an diesen Personenkreis bezahlten Beträge betrugen im Geschäftsjahr 1.383 TEUR. Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratDie Kredite an den Vorstand sowie die zu seinen Gunsten eingegangenen Haftungsverhältnisse betragen 124 TEUR. Die entsprechenden Kreditgewährungen an Mitglieder des Verwaltungsrats 350 TEUR. Honorare für den AbschlussprüferDie Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Zusätzlich zu dem im Vorjahr im Anhang ausgewiesenem Honorar für Abschlussprüfungsleistungen sind im laufenden Geschäftsjahr 10 TEUR als Sachaufwand früherer Jahre im GuV-Posten 10b) "andere Verwaltungsaufwendungen" enthalten. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz. Verwaltungsrat und VorstandVerwaltungsrat
Vorstand
Mitarbeiter / -innen
Augsburg, den 19. März 2024 Stadtsparkasse Augsburg Vorstand Peetz-Rauch Kollmer Tinzmann
Augsburg, den 22. März 2024 Vorsitzende des Verwaltungsrats Eva Weber, Oberbürgermeisterin Stadt Augsburg Anlage zum Jahresabschluss
gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Das Risiko für den Abschluss
Die Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen.
Darüber hinaus führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts- und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Handhabung des Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten gewürdigt.
Unsere Schlussfolgerungen
Auf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft überzeugen.
Sonstige Informationen
Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen, die uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden, umfassen:
| ― |
den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabea HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 |
| ― |
den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:
Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:
| ― |
Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts |
| ― |
Bestätigung gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG |
| ― |
Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 Abs. 1 AGB/BBk |
| ― |
Prüfung von Kreditpooling Transaktionen zu Sparkassen-Kreditbaskets |
Verantwortliche Wirtschaftsprüfer
Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Jürgen Röthemeyer.
München, den 27. Mai 2024
Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern
Schmidt, Wirtschaftsprüferin
Röthemeyer, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Verwaltungsrates
Der Vorstand der Sparkasse unterrichtete den Verwaltungsrat laufend schriftlich und mündlich über die Lage und die Entwicklung der Sparkasse sowie über wichtige Angelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Geschäftspolitik der Sparkasse waren. Dies schließt auch die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Berichtserfordernisse hinsichtlich der von der Internen Revision erstellten Quartals- und Jahresberichte ein. Bei der Geschäftsentwicklung standen die Ertrags-, Aufwands- und Risikosituation, die Liquiditäts- und Eigenmittelsituation und die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen sowie wesentliche Ereignisse und Geschäftsvorfälle im Fokus.
Es fanden im Jahr 2023 insgesamt fünf Sitzungen des Verwaltungsrates statt. Zur Vorberatung der Beschlussfassung des Verwaltungsrates und Beratung der Organe der Stadtsparkasse Augsburg haben sich Personalausschuss und Bauausschuss mit den spezifischen Themen befasst. Der Verwaltungsrat überzeugte sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und überwachte die Tätigkeit des Vorstandes.
Der Verwaltungsrat beschäftigte sich mit vielfältigsten Themen des Sparkassengeschäftes, wie beispielsweise den Berichten der Beauftragten (WpHG, Geldwäsche, MaRisk Compliance), der Aufstellung des Investitionsplans sowie des Handlungskostenvoranschlags, der Geschäftsstrategie, dem Beteiligungsmanagement, Standortentscheidungen sowie mit Personalangelegenheiten (u. a. mit der Institutsvergütungsverordnung).
Die Auswirkungen der wirtschaftlichen Entwicklungen in der Region, in Deutschland, Europa und der Welt waren Gegenstand der Beratungen. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht, der dem Verwaltungsrat am 22.03.2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde, hat die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 12.06.2024 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt.
Der Verwaltungsrat beschließt, vom ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 12.952.749,04 Euro einen Teilbetrag von 2.000.000,00 Euro an den Träger der Stadtsparkasse Augsburg für gemeinnützige Zwecke auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 10.952.749,04 Euro der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Augsburg, den 12. Juni 2024
Die Vorsitzende des Verwaltungsrates
Eva Weber, Oberbürgermeisterin
Nachhaltigkeitsbericht 2023
Haltung
Berichtsparameter
H1 Allgemeine Informationen
Unternehmensdaten
Stadtsparkasse Augsburg
Halderstr. 1-5
86150 Augsburg
0821/3255-0
mail@sska.de www.sska.de
Nutzung von Rahmenwerken
Wir orientieren uns bei der nichtfinanziellen Berichterstattung am Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe, der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) unter Einbindung von Regionalverbänden, Sparkassen und Verbundpartnern als eigenständiges Berichtssystem für die Sparkassen-Finanzgruppe entwickelt wurde. Die Sparkassen-Indikatoren sind anschlussfähig an die international anerkannten Standards (Sustainability Reporting Standards, SRS) der Global Reporting Initiative, an die "GRI-G4 Financial Services Sector Disclosures (GRI-G4 FS)" und an den "Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)". Sie wurden 2013 vom "Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)" anerkannt.
Der Berichtsstandard der Sparkassen-Finanzgruppe umfasst ein mit Blick auf die gesetzlichen Berichtspflichten vor allem nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) juristisch geprüftes Set von 22 Berichtsindikatoren der Gruppe G. Jede Sparkasse kann freiwillig darüber hinaus mithilfe von 18 weiteren Sparkassen-Indikatoren ein qualifiziertes Stakeholder- Reporting zur Gemeinwohlorientierung und zu den Markenkernwerten erstellen.
Referenzen zu Rahmenwerken
| Sparkassen-Indikator Haltung | Referenzen |
| H1 Allgemeine Informationen | GRI SRS 2021: 2-1, 2-2, 2-3, 2-6, 2-7, 2-9, 2-11, 2-14, 2-28 |
| H2 Geschäftsmodell | GRI SRS 2021: 2-6, 2-22 |
| H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen | GRI SRS 2016: 201-1, 201-4, 203-2, 413-1, 413-2 |
| GRI SRS 2021: 2-25, 3-3 | |
| H4 Grundsätze der Unternehmensführung | GRI SRS 2016: 405-1 |
| GRI SRS 2021: 2-9, 2-10, 2-15, 2-17, 2-19, 2-20 | |
| H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement | GRI SRS 2016: 413-1 GRI SRS 2021: 2-16, 2-23, 2-29 |
| H6 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele | GRI SRS 2016: 201-2 |
| GRI SRS 2021: 2-9, 2-22, 2-23, 2-25, 3-1, 3-2, 3-3 | |
| H7 Implementierung in Prozesse und Controlling | GRI SRS 2021: 2-13 |
| H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft | GRI SRS 2016: 201-2, 305-3, 412-3, 416-1 |
| H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft | GRI SRS 2016: 201-2 |
| H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) | GRI SRS 2016: 201-2, 412-3, 416-1 |
| H11 Menschenrechte und Sorgfaltspflichten | GRI SRS 2016: 403-1, 407-1, 408-1, 409-1 |
| GRI SRS 2021: 2-25, 3-3 | |
| H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung | GRI SRS 2016: 408-1, 409-1 |
| GRI SRS 2021: 2-6 | |
| H13 Umweltbelange | GRI SRS 2016: 201-2, 301-1, 302-1, 302-2, 302-4, 302-5, 305-1, 305-2, 305-3, 305-5, 307-1 |
| GRI SRS 2018: 303-5 | |
| GRI SRS 2020: 306-3 | |
| GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3 |
Referenzen zu Rahmenwerken
| Sparkassen-Indikator Haltung | Referenzen |
| H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit | GRI SRS 2016: 202-2, 401-1, 401-2, 405-1, 405-2, 406-1, 413-1 GRI SRS 2021: 2-7, 2-25, 2-30, 3-3 |
| H16 Gesundheit und Wohlergehen | GRI SRS 2016: 401-3 GRI SRS 2018: 403-1, 403-5, 403-6 |
| H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen | GRI SRS 2016: 404-1, 404-2, 404-3 |
| H18 Verhaltensstandards für Mitarbeitende | GRI SRS 2016: 205-2 |
| GRI SRS 2021: 2-23, 2-26 | |
| H19 Compliance und Korruptionsbekämpfung | GRI SRS 2016: 205-1, 205-2, 205-3, 415-1, 417-2, 417-3, 419-1 |
| GRI SRS 2019: 207-1 | |
| GRI SRS 2021: 2-25, 2-27, 3-3 | |
| H20 Dialog mit Anspruchsgruppen | GRI SRS 2016: 413-1 |
| GRI SRS 2021: 2-25, 2-29, 3-2, 3-3 |
Referenzen zu Rahmenwerken
| Sparkassen-Indikator Produkte | Referenzen |
| P2 Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge | GRI SRS 2016: 203-2 |
| P4 Kredite für soziale Zwecke | GRI SRS 2016: 203-1 |
| P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen | GRI SRS 2016: 203-2, 413-1 |
| P6 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen | GRI SRS 2016: 203-2, 413-1 |
| P8 Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft | GRI SRS 2016: 203-1 |
| P9 Förderungen von Unternehmensgründungen | GRI SRS 2016: 203-1 |
| P10 Kredite für kommunale Infrastruktur | GRI SRS 2016: 203-1 |
Berichtsperiode
Die Berichterstattung erfolgt jährlich für das Geschäftsjahr.
Berichtszeitraum des vorliegenden Berichts: 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Berichtsinhalte
Mit dem vorliegenden nichtfinanziellen Bericht kommen wir den Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b Abs. 1 und 3 HGB nach. Die Berichtsinhalte orientieren sich an den oben genannten Sparkassen-Indikatoren. Der Sparkassen-Standard wird kontinuierlich gemäß den regulatorischen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen aktualisiert und an neue Anforderungen angepasst.
Hinweis geschlechtergerechte Sprache:
In diesem Bericht wurde aus Gründen der Lesbarkeit auf eine durchgängige geschlechtergerechte Sprache verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Kontakt
Petra Schöll
Stv. Bereichsleitung Unternehmenskultur, Nachhaltigkeit und Digitalisierung 0821/3255-1516 petra.schoell@sska.de
Andreas Haltmayr
Bereichsdirektor Unternehmenskultur, Nachhaltigkeit und Digitalisierung 0821/3255 - 9500 andreas.haltmayr@sska.de
Geschäftsergebnisse und wirtschaftliche Lage
Weitere Informationen zur Stadtsparkasse Augsburg finden Sie unter www.sska.de oder unserem Blog http://blog.sska.de .
→ Geschäftsbericht 2023
| Wesentliche Daten per 31.12.2023 | Wert | Vorjahr |
| Anzahl Beschäftigte in Personeneinheiten gesamt | 962 | 946 |
| Anzahl Beschäftigte in Mitarbeiterkapazitäten (im Jahresdurchschnitt) | 797 | 790 |
| Anzahl Auszubildende und Trainees | 70 | 71 |
| Anzahl Filialen (personenbesetzt) | 23 | 27 |
| Anzahl SB-Filialen | 12 | 17 |
| Anzahl SB-Geräte (Bankautomaten) | 131 | 140 |
| Anzahl Geldausgabeautomaten | 90 | 96 |
| Anzahl Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) | 28 | 29 |
| Anzahl Ein- und Auszahlautomaten | 31 | 33 |
| Anzahl Privatgirokonten | 160.473 | 157.127 |
| Anzahl Geschäftsgirokonten | 24.017 | 23.396 |
| Bilanzsumme in T€ | 8.149.494 | 7.731.767 |
| Gesamteinlagen in T€ | 7.148.978 | 6.780.990 |
| Kreditvolumen in T€ | 6.770.824 | 6.376.709 |
| Eigenkapital in T€ | 497.963 | 489.753 |
Vorstand
Rolf Settelmeier, Vorstandsvorsitzender bis 30.06.2023
Sandra Peetz-Rauch, Vorstandsvorsitzende seit 01.07.2023
Cornelia Kollmer, Vorstandsmitglied, stellv. Vorstandsvorsitzende
Wolfgang Tinzmann, Vorstandsmitglied
Verwaltungsrat
| Eva Weber, Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg | Vorsitzende |
| Ralf Schönauer | Stv. Vorsitzender |
| Roland Eichmann, 1. Bürgermeister der Stadt Friedberg | Geborenes Mitglied |
| Prof. Dr. Dorothee Hallerbach | Mitglied |
| Matthias Lorentzen | Mitglied |
| Verena von Mutius-Bartholy | Mitglied |
| Rolf Rieblinger | Mitglied |
| Ruth Hintersberger | Mitglied |
| Werner Sedlmeyr | Mitglied |
| Angela Steinecker | Mitglied |
Träger
Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Stadtsparkasse Augsburg-Friedberg. Die Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der dreiköpfige Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt die Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse, erlässt die Geschäftsanweisung für den Vorstand und überwacht dessen Tätigkeit. Der Verwaltungsrat setzt sich aus insgesamt zehn Mitgliedern zusammen.
Rechtsform
Die Stadtsparkasse Augsburg ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Augsburg.
Beteiligungen
|
Anteil
in % |
Direkte Beteiligung | Indirekte Beteiligung über: | |
| Beteiligungen S-Finanzgruppe | |||
| DekaBank Deutsche Girozentrale AöR | 0,26 | Nein | Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG |
| DekaBank Deutsche Girozentrale AöR | 0,22 | Nein | Sparkassenverband Bayern (SVB) |
| LBS Bayern AöR | 3,46 | Nein | LBS Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG |
| Landesbank Berlin Holding AG | 0,24 | Nein | Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG |
| Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs-GmbH | 2,22 | Nein | S-Immo-Beteiligungs-GmbH & Co. KG |
| S-International Business GmbH & Co. KG | 26,10 | Ja | |
| Bayern LB Holding AG | 0,87 | Nein | Sparkassenverband Bayern (SVB) |
| Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG | 0,50 | Ja | |
| Versicherungskammer Bayern AöR | 0,49 | Nein | Sparkassenverband Bayern (SVB) |
| Versicherungskammer Bayern AöR | 2,57 | Nein | VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG |
| Beteiligungen in der Region | |||
| Startkapitalfonds Augsburg GmbH | 21,33 | Ja | |
| Baugenossenschaft Friedberg | 0,62 | Ja | |
| Sonstige Beteiligungen | |||
| Finanz Informatik GmbH & Co. KG | 0,57 | Nein | IZB SOFT Verwaltungs-GmbH & Co. KG |
| DSGF Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH | 0,78 | Nein | IZB SOFT Verwaltungs-GmbH & Co. KG |
| Bayern Card Services GmbH | 1,73 | Nein | Bayern Card Services Beteiligungs- GmbH & Co. KG |
Mitgliedschaften in Verbänden und Institutionen
| ― |
Sparkassenverband Bayern (SVB) und über diesen dem Deutschen Sparkassen und Giroverband e.V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe. |
| ― |
Sparkassenstiftung für internationale Kooperation e.V., eine Gemeinschaftseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe. |
Geschäftsgebiet und wichtige Märkte
Der Geschäftsbezirk der Sparkasse ist das Gebiet der Stadt Augsburg, des Altlandkreises Friedberg nach dem Gebietsstand vom 30. Juni 1972, sowie die Gemeinde Steindorf ausgenommen die Ortsteile Höfa und Sittenbach der Gemeinde Odelzhausen und die Gemeinde Pfaffenhofen a. d. Glonn sowie gemäß § 2 Abs. 2 der Sparkassenordnung (SpkO) ferner der Landkreis Augsburg.
Geschäftsbereiche
Privatkundschaft
Firmenkundschaft
Private Banking
Sparkasse.direkt
Spezialvertrieb
Wichtige Produkte und Dienstleistungen
Grundsätzlich betreibt die Stadtsparkasse Augsburg alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Das Engagement geht dabei weit über das Kerngeschäft - die ganzheitliche und umfassende Beratung in allen Geldfragen und umfangreiche Finanzdienstleistungen - hinaus. Unser Anliegen ist es, an der positiven Entwicklung in unserem Geschäftsgebiet für die Menschen, die hier leben und arbeiten, mitzuwirken.
Wichtige Kundengruppen
Privatkundschaft, Firmen- und Gewerbekundschaft sowie Institutionen und Kommunen
Geschäftspolitik
H2 Geschäftsmodell
Öffentlicher Auftrag
Die Stadtsparkasse Augsburg ist eine Anstalt öffentlichen Rechts.
Sie wurde von Johann Lorenz Freiherr von Schaezler im Jahr 1822 als Ersparniskasse errichtet. Ihre Aufgabe ist es, die kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung, der mittelständischen Wirtschaft und der öffentlichen Hand zu sichern sowie die finanzielle Eigenvorsorge der Bürgerschaft zu stärken und die Entwicklung der Region zu fördern. Dieser öffentliche Auftrag ist im bayerischen Sparkassengesetz niedergelegt und prägt unser gesamtes Geschäftsmodell. Wir handeln nicht ausschließlich gewinn-, sondern gemeinwohlorientiert. Er umfasst unter anderem:
| ― |
die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben, |
| ― |
allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen, |
| ― |
die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten, |
| ― |
die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie |
| ― |
den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen. |
Der öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für unser Handeln.
Aufgrund unseres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist unser Geschäftsmodell nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den uns obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zudem kommen die von uns erzielten Gewinne - soweit sie nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt werden - der Allgemeinheit zugute.
Wir arbeiten rentabel, um unsere Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Erträge, die wir nicht zur Stärkung unseres Eigenkapitals verwenden, fließen in die Region zurück zur Finanzierung gesellschaftlich wichtiger Projekte und Strukturen. Als Sparkasse fördern wir mit unserer Geschäftstätigkeit verlässlich die Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region und dienen so dem Gemeinwohl.
Wir verfolgen eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik. Wir refinanzieren uns hauptsächlich über unsere Einlagen. Wir kennen unsere Kundinnen und Kunden persönlich und betreuen sie langfristig. Deshalb finanzieren wir Investitionen mit Maß und Weitblick. Unsere geschäftspolitischen Ziele machen wir transparent. Wir verhalten uns fair und respektieren die Gesetze.
Als Sparkasse bekennen wir uns zu unserer ökonomischen, sozialen und ökologischen Verantwortung.
Als Ansprechpartnerin in der Region unterstützen wir unsere Kundschaft aktiv bei der Transformation zum klimaneutralen Wirtschaften. Bereits heute finanzieren wir verlässlich Investitionen in Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz in Unternehmen, Kommunen und privaten Haushalten.
Darüber hinaus ermöglichen wir unserer Kundschaft die Geldanlage in Anlageprodukte mit Nachaltigkeitsbezug. Durch spezifische Beratungs- und Informationsangebote fördern wir das Umweltbewusstsein unserer Kundschaft und bringen uns in regionale Initiativen ein. Beispiele hierfür sind der ÖKOPROFIT Club, der Klimapakt Augsburger Wirtschaft sowie der Umweltpakt Bayern. Diese Anstrengungen werden wir künftig intensivieren und fortsetzen.
Wertschöpfung und Lieferkette
Wir verwenden die Einlagen unserer Kundschaft vorrangig zur Refinanzierung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen, private Personen und Kommunen in der Region. Wir ermöglichen auch wirtschaftlich schwächeren Personen die Teilnahme am Wirtschaftsleben, stellen Basis-Bankdienstleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger bereit und geben Kleinkredite zu fairen und verlässlichen Konditionen.
Als regional tätige Sparkasse sind wir Mitglied im Sparkassenverband Bayern und auch Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe wirken in einem starken Verbund zusammen und sind arbeitsteilig spezialisiert. Sie agieren als selbstständige Institute, vernetzen aber gleichzeitig ihre Leistungs- und Produktangebote. Neben den Sparkassen gehören zum Verbund Landesbanken und die DekaBank, die Landesbausparkassen, die BerlinHyp, die öffentlichen Versicherer, Leasing-, Factoring-, Kapitalbeteiligungs- und Beratungsgesellschaften sowie Service- und Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel in den Bereichen IT, Wertpapierabwicklung, Zahlungsverkehr und Verlagswesen.
Als regional tätige Sparkasse bieten wir unserer Kundschaft in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern eine umfassende Palette an Finanzprodukten und Finanzdienstleistungen an. Unsere wesentlichen Ertragsquellen sind Zinserlöse sowie Erlöse aus dem Provisionsgeschäft mit Kundinnen und Kunden sowie mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe. Nähere Angaben dazu finden sich im Jahresabschluss.
H3 Soziale Nachhaltigkeit und Beitrag zum Gemeinwesen
Bewertung von Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell und die Geschäftsstrategie im Bereich Sozialbelange
Als Sparkasse sind wir unserem Geschäftsmodell entsprechend Teil des regionalen Wirtschaftskreislaufs. Unsere Beschäftigten sowie Kundinnen und Kunden leben hier in der Region. Durch unseren Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand und zu gesellschaftlicher Entwicklung tragen wir zu wettbewerbsfähigen und gleichwertigen Lebensverhältnissen in unserer Region bei. Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, des nachhaltigen Wohlstands und der sozialen Nachhaltigkeit in der Region ist Teil unseres öffentlichen Auftrags.
Die Bedarfe unserer Anspruchsgruppen berücksichtigen wir bei der Erbringung unserer Leistungen. Die Megatrends der Urbanisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit betreffen unser gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell und unsere regional ausgerichtete Geschäftsstrategie ganz konkret.
Gute Arbeitsbedingungen für die eigenen Beschäftigten
Als Sparkasse respektieren wir die international anerkannten Menschen- und Arbeitsrechte. Wir halten uns an alle entsprechend in nationales Recht überführten Vorgaben aus diesem Bereich und berücksichtigen diese in unseren Geschäftsprozessen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zu Arbeitssicherheit, Tarif- und Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlung und Mitbestimmungsrechte, die Vereinbarkeit von beruflichem und privatem Alltag, die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten. Wir schaffen gute Arbeitsbedingungen und treiben die Förderung von Diversität und Chancengerechtigkeit im Sinne einer nachhaltigen und inklusiven Gemeinschaft an. Als attraktiver Arbeitgeber sichern wir gute Arbeitsplätze.
Angesichts der sich dynamisch wandelnden Arbeitsprozesse wollen wir als Sparkasse unsere Beschäftigten dabei unterstützen, mit neuen Anforderungen konstruktiv, produktiv und für sie persönlich gewinnbringend umzugehen. Die grüne und digitale Transformation der Wirtschaft erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung für unsere Beschäftigten: Im Bereich der Digitalisierung stehen uns als Sparkasse dabei umfassende Unterstützungsinstrumente zur Verfügung, mit denen wir die Kompetenzen unserer Beschäftigten schrittweise und passgenau erweitern. Nachhaltigkeit ist als fester Bestandteil in das Aus- und Weiterbildungscurriculum integriert.
Für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber möchten wir ein exzellenter Arbeitgeber sein, der seine Beschäftigten auch langfristig bei einer erfolgreichen beruflichen Entwicklung unterstützt. Differenzierte fachliche Qualifizierungsangebote für alle Gruppen der Belegschaft sind daher ebenso entscheidend wie Maßnahmen, die eine gute Zusammenarbeit fördern und den Zusammenhalt im Team stärken. Nähere Angaben zu den oben genannten Themen finden sich im Kapitel "Personal".
Finanzielle Grundversorgung und verantwortungsvolles Produktangebot
Unsere Produkte und Dienstleistungen decken die Grundbedürfnisse der finanziellen Daseinsvorsorge ab und stellen eine Basisinfrastruktur für die breite Bevölkerung in der Region sicher. Wir bieten Zugang zu Finanzdienstleistungen und sicheren Anlageformen, ohne uns dabei nur auf hochprofitable Kundengruppen zu konzentrieren.
Die Nutzung von Filialen und digitalen Zugangswegen hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch verändert. Unser Filialnetz passen wir konsequent an diesen Wandel an. Gleichzeitig bieten wir unseren Kundinnen und Kunden mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie weiteren Software-Anwendungen einen sicheren, bedarfsgerechten digitalen und mobilen Zugang zu allen Finanzdienstleistungen und modernen Bezahlverfahren.
Wir stärken die Finanzbildung in allen Generationen. Wir unterstützen über den unabhängigen Beratungsdienst Geld und Haushalt private Haushalte mit werbe- und kostenfreien Angeboten zur Budget- und Finanzplanung und befähigen sie damit zur selbstverantwortlichen Zukunftsvorsorge. Sparkassen sind außerdem diejenige kreditwirtschaftliche Gruppe in Deutschland, welche die Schuldnerberatungsstellen finanziell unterstützt, obwohl ihre Kundinnen und Kunden diese Leistungen nur unterdurchschnittlich in Anspruch nehmen müssen.
Gewinnverwendung und gesellschaftliche Initiativen für nachhaltige Infrastrukturen und regionale Gemeinschaften
Kapital, das die Sparkasse nicht für die eigene Stabilität und für notwendiges Wachstum benötigt, wird nicht an private Investoren ausgeschüttet. Vielmehr stellen wir diese Mittel für Anliegen der örtlichen Gemeinschaft zur Verfügung. Steuerzahlungen, unsere Lohn- und Gehaltszahlungen und Sozialabgaben kommen Beschäftigten zugute, die hier im Geschäftsgebiet leben. Auftragsvergaben der Sparkasse an lokale Unternehmen stärken die regionale Wirtschaft. Spenden, Sponsoring und Zweckerträge stellen wir für gesellschaftliche Anliegen bereit.
Die Stadtsparkasse Augsburg trägt mit ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer wirtschaftlichen Robustheit zum Gelingen des Gemeinwesens im Herzen von Bayerisch-Schwaben bei. 2023 leistete die Sparkasse als Arbeitgeber, Steuerzahler und Auftraggeber einen Wertschöpfungsbeitrag von insgesamt 147.820 T€ im Geschäftsgebiet.
Im Berichtsjahr haben wir eine vom Verwaltungsrat beschlossene Ausschüttung in Höhe von insgesamt 1.900 T€ brutto an unsere Träger in Augsburg und Friedberg vorgenommen.
Beitrag zum Gemeinwesen
Unsere gesellschaftlichen Initiativen und Förderengagements stehen in Einklang mit den geschäftsstrategischen Zielsetzungen und den Nachhaltigkeitszielen der Sparkasse. Gemeinsam mit den Akteuren aus dem kommunalen, wirtschaftlichen sowie zivilgesellschaftlichen Bereich engagieren wir uns für das Gelingen des Transformationsprozesses und die Erreichung der Klimaziele in der Region. Besonderen Wert legen wir auf die Förderung von Projekten, die den sozialen Zusammenhalt stärken, das Auseinanderdriften der Gesellschaft verhindern und ökologische Aspekte fördern. Zudem engagieren wir uns für eine moderne Wirtschafts- und Finanzbildung für alle Schichten der Bevölkerung.
Für gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen haben wir 3.719 T€ zur Verfügung gestellt. Davon entfielen auf Soziales 2.598 T€, Bildung/Wissenschaft 120 T€, Kultur 437 T€, Umwelt 184 T€ und 250T€ wurden für den Sport zur Verfügung gestellt.
→ HAUS DER STIFTER - Stiftergemeinschaft
→ Stiftungen der Stadtsparkasse Augsburg
→ Mehrgeben - Spendenplattform
| Beitrag zum Gemeinwesen |
Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Ertragsabhängige Steuerzahlungen | 32.250 | 15.331 |
| Personalaufwand | 69.177 | 62.557 |
| Sachaufwand | 40.774 | 38.941 |
| Spenden, Sponsoring, Zweckerträge gesamt | 3.719 | 1.588 |
| Davon: Soziales | 2.598 | 675 |
| Davon: Bildung/Wissenschaft | 120 | 93 |
| Davon: Kultur | 437 | 316 |
| Davon: Sport | 250 | 235 |
| Davon: Wirtschafts- und Strukturförderung | 129 | 77 |
| Davon: Umwelt | 184 | 178 |
| Davon: Sonstiges | 1 | 14 |
| Auftragsvergaben an regionale Unternehmen | k. A. | k. A. |
| Ausschüttungen an Träger | 1.900 | 2.599 |
| Beitrag zum Gemeinwesen gesamt | 147.820 | 121.016 |
Handlungsprogramm im Bereich Sozialbelange
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Zugang zu Finanzdienstleistungen | Bankdienstleistungen für alle Bevölkerungskreise | Abbau von Barrieren, die den Zugang zu Bankdienstleistungen erschweren | laufend |
| Ökologie | Bewusstsein in der Bevölkerung schärfen | Monetäre Unterstützung des in 2023 neu eröffneten Umweltbildungszentrums Augsburg | erledigt |
| Psychische Gesundheit der Mitarbeitenden | Verbesserung der Befragungsergebnisse im Punkt Arbeitsorganisation (v.a. Ziel- und Leistungsdruck) innerhalb der turnusmäßigen Mitarbeitendenbefragung zur psychischen Gesundheit bis zur nächsten Befragung in 2024 | Angebot arbeitspsychologischer Sprechstunde: 60 Stunden p.a. Angebote an die Belegschaft zur Stärkung der Resilienz innerhalb des Betrieblichen Gesundheitsmanagements wie z.B. Achtsamkeitstraining Gründung einer Betriebssportgruppe Yoga innerhalb unseres Betriebssportvereins | laufend |
| Familienfreundliche Personalpolitik fortführen und nachhaltig gestalten | Führungskräfte für eine familienfreundliche und gesunde Führung der Mitarbeitenden nachhaltig sensibilisieren | Führungskräfte-Impulsvortrag zu diesem Thema als Pflichtveranstaltung in 2023 | erledigt |
H4 Grundsätze der Unternehmensführung
Grundlagen der Unternehmensführung
| ― |
Die Sparkasse ist eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts, die von ihrem kommunalen Träger zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben errichtet wurde. |
| ― |
Die Sparkasse hat als Kreditinstitut umfangreiche rechtliche Anforderungen einzuhalten, die spezialgesetzlich fixiert sind. Neben den Regelungen, denen alle Kreditinstitute unterworfen sind (KWG, WpHG, GWG etc.), gelten für sie zusätzlich besondere sparkassenrechtliche Bestimmungen (SpkG, SpkVO, Spk-Satzung). Darin sind unter anderem unsere Rechtsform, unsere Aufgaben und die Verfassung der Sparkasse einschließlich zentraler Aspekte der Unternehmensführung (Corporate Governance) festgeschrieben. |
| ― |
Die Sparkasse unterliegt, wie jedes andere Kreditinstitut, der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank. Darüber hinaus unterliegt die Sparkasse nach dem Sparkassengesetz der Rechtsaufsicht durch den Freistaat Bayern. |
"Verantwortungsvolle Unternehmensführung" in der Sparkasse
Die Unternehmensführung in der Sparkasse orientiert sich an den nachfolgenden Grundsätzen:
a) Öffentlich-rechtliche Sparkassen haben den öffentlichen Auftrag, im Gebiet ihres kommunalen Trägers eine angemessene Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Unternehmen und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Hierzu zählt unter anderem:
| ― |
die Gelegenheit zur sicheren Geldanlage zu geben, |
| ― |
allen den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen, insbesondere auch wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen, |
| ― |
die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen zu gewährleisten, |
| ― |
die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstands sicherzustellen sowie |
| ― |
den kommunalen Kreditbedarf zu erfüllen. |
b) Dieser im Landes-Sparkassengesetz niedergelegte öffentliche Auftrag bildet ab, was Sparkassen besonders macht: Sie sind für alle da. Ihre Aufgabe ist es, Menschen aller Bevölkerungsschichten bei einem wirtschaftlich selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Sparkassen stehen für finanzielle und damit gesellschaftliche Teilhabe. Der öffentliche Auftrag ist Grundlage und Richtschnur für ihr Handeln.
c) Aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der damit verbundenen Gemeinwohlorientierung ist das Geschäftsmodell öffentlich-rechtlicher Sparkassen nicht darauf ausgerichtet, maximale Profite zu erwirtschaften. Vielmehr geht es darum, dauerhaft den ihnen obliegenden öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Die Stadtsparkasse Augsburg trägt mit ihrer Geschäftstätigkeit und ihrer wirtschaftlichen Robustheit zum Gelingen des Gemeinwesens im Herzen von Bayerisch-Schwaben bei. Sie unterstützt die Wirtschaftsentwicklung und das gesellschaftliche Leben vor Ort, indem sie die Teilhabe möglichst vieler fördert.
d) Auch wenn die Sparkasse eine kommunale Einrichtung darstellt, so haftet ihr Träger grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten der Sparkasse.
e) Die Sparkasse ist aufgrund der sparkassenrechtlichen Regelungen, die eine Reihe besonders risikobehafteter Geschäfte ausschließt oder Restriktionen unterwirft, zu einer umsichtigen und soliden Geschäftspolitik verpflichtet.
Führungsstruktur in der Sparkasse
| ― |
Die Organe der Sparkassen sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. |
| ― |
Der Verwaltungsrat bestimmt insbesondere die Richtlinien der Geschäftspolitik, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand und stellt damit sicher, dass die Sparkasse den ihr obliegenden Aufgaben gerecht wird. Ferner bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstandes sowie deren Vertreter. |
| ― |
Der Träger entsendet sieben Personen, die Sparkassenaufsicht zusätzlich drei Personen in den Verwaltungsrat. Die Aufsicht stellt sicher, dass die zur Wahl stehenden Verwaltungsratsmitglieder die für ihre Aufgabe erforderliche Sachkunde besitzen. |
| ― |
Der Vorstand leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung. Er vertritt die Sparkasse gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand handelt unabhängig von politischer Einflussnahme. |
| ― |
Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bestimmen die Sparkassengesetze, wer den Organen der Sparkasse nicht angehören darf. |
Vergütung
Die Sparkasse stellt im Rahmen ihrer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Vergütung ihrer Mitarbeitenden auf ein verantwortungs- und risikobewusstes Wirtschaften zur langfristigen Sicherung des gemeinwohlfördernden Sparkassengeschäfts ausgerichtet ist. Zudem stellt die Sparkasse sicher, dass die Leistung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit ihrer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundschaft zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die Vergütungsstruktur richtet sich nach dem Tarifvertrag, ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Finanzinstrumenten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Stadtsparkasse Augsburg ist ein anderes, nicht börsennotiertes Institut im Sinne von Art. 433c CRR. Daher besteht gemäß Art. 433c Abs. 2 Buchst. f CRR i. V. m. Art. 450 Abs. 1 Buchstaben a bis d und h bis k CRR eine Offenlegungspflicht. Darüber hinaus besteht auch eine Offenlegungspflicht nach § 16 der Institutsvergütungsverordnung.
Eine genaue Darstellung zu den Vergütungsstrukturen der Stadtsparkasse Augsburg ist dem Offenlegungsbericht nach CRR zu entnehmen, der auf der Website der Sparkasse veröffentlicht wird.
Diversität im Vorstand
Die Sparkasse hat im Jahr 2022 eine Diversitätsrichtlinie für den Vorstand verabschiedet. Hierin hat sie festgelegt, dass sie Diversität im Hinblick auf Bildungshintergrund, Herkunft, Geschlecht und Alter im Vorstand anstrebt.
Der Anteil von Frauen im Vorstand beträgt aktuell 66 %.
Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit und angemessene Einbindung der Geschäftsleitung
Gesamtverantwortlich für die Steuerung von Nachhaltigkeit ist die Vorstandsvorsitzende der Stadtsparkasse Augsburg.
Wir haben eine Nachhaltigkeitsbeauftragte installiert. Sie ist in dem Bereich Unternehmenskultur, Nachhaltigkeit und Digitalisierung angesiedelt und berichtet über die Bereichsleitung an die Vorstandsvorsitzende.
Die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit erfolgt über ein laufendes Projekt "Nachhaltigkeit" durch einen bereichsübergreifend besetzten Lenkungsausschuss, der dem Vorstand regelmäßig den Umsetzungsstand sowie mögliche Maßnahmen über die Steigerung der Nachhaltigkeitsleistung zur Entscheidung vorlegt.
Corporate-Governance-Kodex und Compliance
Wir haben Richtlinien zum Umgang mit Interessenkonflikten im Verwaltungsrat und Vorstand sowie für Mitarbeitende der Stadtsparkasse Augsburg.
Sie dienen der Ermittlung, Bewertung, Steuerung und Minderung tatsächlicher und potentieller Interessenkonflikte zwischen den Interessen der Sparkasse und den Interessen der Mitglieder des Vorstands und des Verwaltungsrates, die sich nachteilig auf die Wahrnehmung ihrer Pflichten und Zuständigkeiten auswirken können. Die Richtlinien tragen zugleich zur Entwicklung eines entsprechenden Risikobewusstseins in Hinblick auf die Bedeutung von Rechtstreue und Nachhaltigkeit für den Geschäftserfolg bei und sind ein wichtiger Teil der Risiko- und Compliancekultur in der Sparkasse. Für Mitarbeitende sind die daraus resultierenden Verpflichtungen in der Allgemeinen Dienstanweisung zusammengefasst.
Im Berichtsjahr wurde die Verfahrensordnung der Stadtsparkasse Augsburg für die Meldung von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) an die interne Meldestelle/Informationen über die Nutzung des internen Meldeverfahrens modifiziert und den rechtlichen Gegebenheiten angepasst. Diese Verfahrensordnung beschreibt die Möglichkeiten für Hinweisgebende, Hinweise mit Blick auf die Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie auf weitere bankaufsichts-, wertpapier- oder geldwäscherechtliche Regelungen und sonstige strafbare Handlungen innerhalb der Sparkasse zu melden. Ziel dieses Meldeverfahrens ist es, gesetzeswidriges Verhalten aufzudecken und Abhilfe zu schaffen.
→ Offenlegungsbericht
| Grundlagen der Unternehmensführung | Status |
| Bericht zur Unternehmensführung | |
| Corporate Governance Kodex | vorhanden |
| Diversitätsrichtlinie für den Vorstand | vorhanden |
| Organisatorische Verankerung von Nachhaltigkeit | Funktion |
| Bereich | |
| Gesamtverantwortung auf Vorstandsebene | Vorstandsvorsitzende |
| Operative Verantwortung | Fachbereich Unternehmenskultur, Nachhaltigkeit und Digitalisierung ab 01.11.2023. Im Jahr 2020 bis zur Neugründung des Bereiches war das Thema Nachhaltigkeit im Bereich Nachhaltigkeit und Zukunftsstrategie verortet, dieser wurde zum 31.10.23 aufgelöst. |
H5 Kundenberatung und Beschwerdemanagement
Qualitätsstandards für Kunden und Verbraucher
An insgesamt 53 Standorten in unserem Geschäftsgebiet sowie über verschiedene Online-Kanäle bieten wir unseren Kundinnen und Kunden qualifizierte Beratung in allen Finanzfragen an. Qualität ist unser oberstes Unternehmensziel in der Kundenberatung. Wir wollen unsere Kundinnen und Kunden durch unsere Beratung in die Lage versetzen, selbstbestimmte Finanzentscheidungen zu treffen.
Grundlage für unser Qualitätsversprechen ist eine hochwertige, an den Kundeninteressen ausgerichtete Beratung durch gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir betreuen unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich und aktiv durch unsere qualifizierten Beraterinnen und Berater. Unser ganzheitlicher Beratungsansatz nach dem Sparkassen-Finanzkonzept ermöglicht es uns, individuell auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden einzugehen und sie bei der Auswahl der richtigen Produkte, die zu ihrer persönlichen Lebensplanung passen, zu unterstützen. Dabei erfasst die Beraterin bzw. der Berater die Lebens- und Finanzsituation, die persönlichen Ziele (bei Relevanz inkl. Nachhaltigkeitspräferenzen), bei Bedarf die Risikoneigung sowie die Erfahrungen und Kenntnisse der Kundin bzw. des Kunden. Im vergangenen Jahr führten wir 31.395 Beratungen mit dem Sparkassen-Finanzkonzept durch.
Unser Qualitätsversprechen
1. Wir betreuen unsere Kundschaft kontinuierlich und aktiv.
2. Wir stellen die Ziele und Bedürfnisse unserer Kundschaft in den Mittelpunkt unserer Beratung.
3. Wir beraten unsere Kundschaft kompetent und bieten hochwertige Produkte zu fairen Konditionen.
4. Wir sind überall und immer für unsere Kundschaft erreichbar.
5. Wir sind freundlich, professionell und sprechen so mit unserer Kundschaft, dass sie uns verstehen.
6. Wir bearbeiten die Wünsche unserer Kundschaft zügig und sorgfältig.
7. Die Meinung unserer Kundschaft ist uns wichtig.
Produktverantwortung
Beratungsangebote rund um die Themen Vermögensbildung und Altersvorsorge sind wichtiger denn je. Zugleich steigen die Vielfalt und die Komplexität der Anlageprodukte stetig - und damit auch die Anforderungen an die Beratung, der Kundschaft Finanzprodukte so zu erklären, dass alle eine verlässliche Entscheidungsgrundlage erhalten.
Als Sparkasse übernehmen wir diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe gerne und ermöglichen allen sparenden Personen den Zugang zu qualifizierter Vermögensberatung. Dies gilt für alle Bevölkerungsschichten und für Menschen, die in Regionen leben, aus denen sich viele Banken schon längst zurückgezogen haben. Im Rahmen des EU-Aktionsplans wurde die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung in 2021 eingeführt.
Kundenzufriedenheit als Orientierungsmaßstab
Aufgrund unseres gesellschaftlichen Auftrags sind die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region sowie die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden zentrale Anliegen der Sparkasse. Zufriedene Kundinnen und Kunden empfehlen uns als Finanzpartner weiter und sind ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Sparkasse. Die Umsetzung der Qualitätsvorgaben überprüfen wir regelmäßig im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems sowie durch Kundenzufriedenheitsbefragungen bei Privatkundinnen und -kunden sowie Firmenkunden. Diese werden durch After-Sales-Standardbefragungen der Sparkassen-Finanzgruppe zum Finanzkonzept erhoben. Im Anschluss an die Befragungen stellen wir Transparenz über die Umfrageergebnisse her und setzen als Reaktion auf die Kundenwünsche kurzfristig entsprechende Maßnahmen um.
Unser Kundenzufriedenheitsindex der Firmenkunden im Berichtsjahr beträgt 62 von 100 Indexpunkten, der Kundenbindungsindex der Firmenkunden weist einen Wert von 74 Punkten auf.
Das Zielsystem der Stadtsparkasse Augsburg orientiert sich an der Zufriedenheit unserer Kundschaft. Der reine Produktverkauf steht bei uns nicht im Vordergrund. Bei der Umsetzung unserer Qualitätsvorgaben setzen wir auf die Eigenverantwortung der Beschäftigten und die Unterstützung durch die Führungskräfte.
Variable Vergütungsbestandteile in Ergänzung zur festen Grundvergütung nach dem Tarifvertrag zielen darauf ab, unsere Beschäftigten zu einer qualitativ hochwertigen Beratung und zu einem für die Kundin bzw. den Kunden passenden Produktabschluss zu motivieren. Bei der Leistungsbemessung werden qualitative Erfolgsziele wie Kundenzufriedenheit und Kundenbindung mit einbezogen.
| Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept | Anzahl | Vorjahr |
| Beratungen nach Sparkassen-Finanzkonzept gesamt | 31.395 | 26.645 |
| Davon: | ||
| Privatkundinnen/-kunden | 31.212 | 26.531 |
| Firmenkunden | 183 | 114 |
| Indexwerte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung | Punkte | Vorjahr |
| Kundenzufriedenheitsindex Privatkundinnen/-kunden | keine Erhebung | 67 |
| Kundenbindungsindex Privatkundinnen/-kunden | keine Erhebung | 80 |
| Kundenzufriedenheitsindex Firmenkunden | 62 | 64 |
| Kundenbindungsindex Firmenkunden | 74 | 77 |
| Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung | In % | Vorjahr |
| Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Privatkundinnen/-kunden | keine Erhebung | 93 |
| Kundenzufriedenheit mit Betreuung und Beratung Firmenkunden | 84 | 89 |
| Top-3-Box-Werte Kundenzufriedenheit und Kundenbindung | In % |
| Kundenzufriedenheit Privatkundinnen/-kunden | keine Erhebung |
| Weiterempfehlungsbereitschaft Privatkundinnen/-kunden | keine Erhebung |
| Kundenzufriedenheit Firmenkunden | 89 |
| Weiterempfehlungsbereitschaft Firmenkunden | 89 |
Impuls- und Beschwerdemanagement
Auch Kundenimpulse und -beschwerden sehen wir als Chance, uns zu verbessern. Wir haben eine Beschwerdestelle eingerichtet und Maßnahmen zum Beschwerdemanagement vorgesehen. Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, die angemessene und zeitnahe Bearbeitung von Kundenbeschwerden sicherzustellen. Eingegangene Beschwerden werden ausgewertet, um wiederkehrende Fehler oder Probleme zu beheben. Damit wollen wir dauerhaft eine hohe Kundenzufriedenheit und eine langfristige Kundenbindung sicherstellen.
Auf unserer Website sind die Grundsätze der Stadtsparkasse Augsburg zum Beschwerdemanagement veröffentlicht. Darin geben wir auch einen Überblick zu dem Prozess der Bearbeitung von Beschwerden. Im vergangenen Jahr wurden 2.711 Impulse im Beschwerdemanagement registriert.
Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Verringerung von rund 57 Prozent.
→ Beschwerdemanagement-Grundsätze
| Beschwerdemanagement | Anzahl | Vorjahr |
| Erfasste Kundenbeschwerden insgesamt | 2.711 | 4.744 |
Wesentliche Inhalte/Themen der Beschwerden
Entgelte
Karten
Schlichtungsverfahren
Kundinnen und Kunden, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle für unsere Sparkasse ist die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV).
Ihr Ziel ist die außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung zwischen Kundin bzw. Kunde und Sparkasse. Das Schlichtungsverfahren wird von einer Schlichterin bzw. einem Schlichter, der sogenannten Ombudsperson, durchgeführt. Die Ombudspersonen müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Sie sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Ombudsfrauen bzw. Ombudsmänner werden - nach vorheriger Beteiligung des Bundesamtes für Justiz und der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. - durch die Verbandsleitung des DSGV für die Dauer von drei Jahren bestellt.
Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung nicht beim DSGV, einem Regionalverband der Sparkassen-Finanzgruppe oder einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe tätig gewesen sein.
→ Schlichtungsstelle DSGV
| Schlichtungsverfahren | Anzahl | Vorjahr |
| Kundeneingaben bei der zuständigen Schlichtungsstelle gesamt | 9 | 5 |
| Davon zu: | ||
| Zahlungsverkehr und Kontoführung | 4 | 0 |
| Kreditgeschäft | 1 | 0 |
| Wertpapiergeschäft | 0 | 0 |
| Spargeschäft | 3 | 3 |
| Sonstiges | 1 | 2 |
| Verfahrensausgänge (der abgeschlossenen Verfahren) | Anzahl | Vorjahr |
| Zurückgenommene Schlichtungsanträge | 0 | 0 |
| Abgelehnte Anträge (z. B. wegen Gerichtsanhängigkeit, rechtsgrundsätzlicher Bedeutung oder Beweiserheblichkeit) | 0 | 0 |
| Ergebnis zugunsten der Kundinnen/Kunden | 0 | 0 |
| Entscheidungen zugunsten der Sparkasse | 9 | 5 |
| Einigungen und von der/dem Schlichter/-in angeregte Vergleiche | 0 | 0 |
Nachhaltigkeitsmanagement
H6 Nachhaltigkeitsstrategie und Ziele
Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in Bezug auf die Geschäftstätigkeit
Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse bemisst sich an der umfassenden Gestaltungskraft, die wir als kommunal verankertes Kreditinstitut in unserem Geschäftsgebiet entwickeln. Betriebswirtschaftliche Solidität, gesellschaftliche bzw. soziale Teilhabe und eine gesunde, funktionsfähige Umwelt sind die Fundamente für unseren wirtschaftlichen Erfolg - hier in der Region und überall in Deutschland.
Der fortschreitende Klimawandel gefährdet dieses Gleichgewicht. Die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit spielt eine herausragende Rolle bei der Sicherung wirtschaftlicher Stabilität und Leistungsfähigkeit. Die Anpassung an den globalen Temperaturanstieg entscheidet vielfach über die Zukunftsfähigkeit einzelner Geschäftsmodelle mit. Folgerichtig stehen die Abschwächung des Klimawandels und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft im Blickpunkt der deutschen und europäischen Wirtschaftspolitik.
Als gemeinwohlorientierte und kommunal verankerte Kreditinstitute haben die Sparkassen in dem sich gegenwärtig vollziehenden, tiefgreifenden Transformationsprozess eine herausgestellte Bedeutung: Nur sie können die nachhaltige Transformation in die Breite der Realwirtschaft tragen und in den Regionen fördern. Gemeinsam mit den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe wollen die Sparkassen gezielt zu einer nachhaltigen Entwicklung in Deutschland und Europa beitragen.
Wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte als Risikotreiber für das Geschäftsmodell der Sparkasse
Als Kreditinstitut sind wir gefordert, die Folgen des Klimawandels und die Umstellung auf eine nachhaltige Wirtschaftsweise als Risikotreiber zu bewerten und zu steuern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert Nachhaltigkeitsrisiken im "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" als "Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation haben können". Nachhaltigkeitsrisiken wirken als Risikotreiber auf die bekannten Risikoarten Adressenrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken und stellen somit keine eigenständige Risikoart dar.
Nachhaltigkeitsaspekte wirken bei Finanzierungen durch den Eintritt physischer und/oder transitorischer Risiken auf den Wert der Vermögensgegenstände (Outside-in-Perspektive). Physische Risiken betreffen die Auswirkungen des Klimawandels, z. B. infolge extremer Wetterereignisse, die direkt und indirekt über die Kundschaft auf die Sparkasse wirken und sich beispielsweise in Form von Kreditausfällen materialisieren. Transitionsrisiken bzw. Übergangsrisiken ergeben sich aus den Auswirkungen von (politischen) Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und zur Gestaltung des Übergangs in eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Transitionsrisiken können die Sparkasse indirekt betreffen, wenn etwa Kundschaft, aufgrund stark steigender CO 2 -Preise, in ihrer Existenz bedroht ist.
Risiken aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die im Rahmen der regelmäßigen Nachhaltigkeitsrisikoinventur in Bezug auf die Geschäftsstrategie im Berichtsjahr analysiert wurden. Die analysierten Nachhaltigkeitsfaktoren führten zu keinen wesentlichen Risiken. Handlungsnotwendigkeiten wurden festgehalten und werden im Rahmen des Nachhaltigkeitsprojekts für das Gesamthaus umgesetzt.
Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen Kreditvergabe, Anlageentscheidung, Risikosteuerung und -controlling ist in Arbeit.
Im Jahr 2022 haben wir erstmalig eine Nachhaltigkeitsinventur/NachhaltigkeitsKompass über die Firma N-Motion durchgeführt. Der NachhaltigkeitsKompass/-Cockpit ist das zentrale Steuerungselement für das Nachhaltigkeitsmanagement in Finanzinstituten.
Er berücksichtigt die Anforderungen aus dem BaFin-Merkblatt, die inhaltlichen Vertiefungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes sowie aktuelle Entwicklungen aus dem EU-Aktionsplan Sustainable Finance. Mit dem NachhaltigkeitsKompass haben wir eine klare Orientierung erhalten, wo die Sparkasse aktuell und mit Fokus auf die weitreichenden Anforderungen steht - auch im Vergleich zu anderen Finanzinstituten und den Mitwettbewerbenden. Darauf basierend können wir individuelle Ziele definieren und Maßnahmen ableiten. Im Jahr 2023 haben wir hierzu ein Projekt gestartet und setzen in vier Handlungsfeldern und 11 Arbeitspaketen auf die Ergebnisse auf.
Neue Geschäftschancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen.
Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich Unternehmen aller Branchen und Größenklassen neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale, die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags nutzen wollen. Dabei verstehen wir uns als Transformationsbegleiter, der konkrete und passgenaue Lösungen für die Kundschaft entwickelt.
Auf der Grundlage einer individuellen Bewertung der ESG-Risiken eines Firmenkunden und unter Berücksichtigung der nachhaltigen Unternehmensaktivitäten der EU-Taxonomie können wir die Kundinnen und Kunden beispielsweise durch die Vergabe entsprechender Kredite als Finanzierungspartner beim Transformationsprozess hin zum emissionsarmen Wirtschaften begleiten.
| Handlungsfeld | Wesentliche Ziele und Maßnahmen in der Region | Unterstützungsaktivitäten/Maßnahmen der Sparkasse |
| Klimaschutz und Klimaanpassung | Forcierung nachhaltiger Mobilität | Angebot JobRad für Mitarbeitende und Abwicklung JobRad für gewerbliche Kundschaft. Fahrradstellplätze werden in der Hauptstelle kostenlos zur Verfügung gestellt. Ausbau der E-Mobilität im eigenen Fuhrpark. Unterstützung öffentlicher Nahverkehr durch Zuschuss für Mitarbeitende. Bezuschussung Deutschland Ticket. Dienstreiseordnung mit klarem Hinweis auf bevorzugte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Dienstreisen |
| Lebensqualität für alle Menschen | Umweltpreis des Landkreises Aichach-Friedberg | Ausgezeichnet werden Einzelpersonen, Betriebe, Vereine oder sonstige Institutionen für herausragende Leistungen und Maßnahmen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes |
| Lebensqualität für alle Menschen | Augsburger Zukunftspreis | Finanzielle Unterstützung des Preises, der vorbildliche Projekte von Initiativen, Vereinen, Wirtschaftsunternehmen, Schulen, Kitas und weiteren Einrichtungen, aber auch von städtischen Verwaltungsstellen und einzelnen Bürgerinnen und Bürgern prämiert |
| Lebensqualität für alle Menschen | Brandschutz | Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren der Region |
| Bildung/Integration | Unterstützung ehrenamtlichen Engagements | Unterstützung von Projekten des Freiwilligenzentrums z. B. Lesepaten, Change In |
| Bildung/Integration | Nachhaltigkeitskampagne #stadtgewaechs /Stadtgarten | Installation im öffentlichen Raum durch die SSKA mit dazugehöriger Kampagne und Müllsammelaktion, um Gesellschaft für Nachhaltigkeit und Umweltschutz zu sensibilisieren |
| Lebensqualität für alle Menschen / Klimaschutz und Klimaanpassung | ||
| Bildung/Lebensqualität für alle Menschen | Finanzprävention für Seniorinnen und Senioren | Veranstaltung von Finanzpräventionskursen für ältere Menschen in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat der Stadt Augsburg sowie der Kriminalpolizei |
| Bildung | Brandschutzaufklärung | Finanzielle Unterstützung der Feuerwehrerlebniswelt - ein deutschlandweit einzigartiger Ort, um Feuer, Feuerwehr und Brandschutz aktiv zu erleben |
| Ressourcenschonung/Umweltschutz/ Biodiversität/Bildung | Insektenrangerin | Finanzielle Unterstützung des Landschaftspflegeverbandes zum Unterhalt einer Insektenrangerin in der Region |
| Alle Handlungsfelder | Spendenplattform Mehrgeben.de | Errichtung und Verwaltung einer regionalen Spendenplattform zur Unterstützung von regionalen, nachhaltigen Projekten mit gemeinnützigem Zweck Spendenaktion: Weihnachtsspenden an die Stiftergemeinschaft HAUS DER STIFTER wurden in der Vorweihnachtszeit durch die SSKA im Umfang von 20 T€ verdoppelt |
| Ressourcenschonung/Umweltschutz/ Biodiversität/Bildung | Installation Umweltbildungszentrum Augsburg | finanzielle Unterstützung von Workshops und Maßnahmen |
| Bildung/Integration Lebensqualität für alle Menschen / Klimaschutz und Klimaanpassung | Forcierung nachhaltiger Mobilität | Anschaffung Lastenrad Stadtbücherei Augsburg |
| Bildung Integration | Unterstützung des Zugangs für Kinder und Jugendliche zur MINT-Bildung in Wohnortnähe | Unterstützung Projekt MINT-Cluster der Technischen Hochschule |
| Ausbau Anteil umweltbewusster Investitionen | Investition in umweltbewusste Vorhaben in der Region | Einführung S-Klimakredit für unsere Kundschaft |
| Nachhaltige Mobilität | Angebote zum Umstieg auf klimafreundliche Mobilität | Regelmäßig Angebote für E-Autos über das Auto des Monats der Deutschen Leasing für unsere Kundschaft |
Nachhaltigkeitsmanagement
Die Sparkasse ist gefordert, ökologische, soziale und Governance-bezogene Aspekte (ESG-Aspekte) in die Management- und Steuerungssysteme sowie in die Prozesse und Produkte des Bankgeschäfts zu integrieren. Die Grundlagen unseres Nachhaltigkeitsmanagements stellen wir nachfolgend dar.
Nachhaltigkeitsverständnis
Der Vorstand der Stadtsparkasse Augsburg hat sich klar zum Prinzip der Nachhaltigkeit bekannt:
Wir verbinden wirtschaftlichen Fortschritt mit sozialer Gerechtigkeit und mit dem Schutz der natürlichen Umwelt. Zukünftige Generationen sollen überall dieselben Chancen auf ein gutes Leben haben. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen und Selbstständige, Kommunen, private Personen und die Menschen in unserem Geschäftsgebiet bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit, bei der Erreichung der Klimaziele und bei der Verbesserung der Lebensqualität durch unsere Geschäftspolitik und unternehmerische Haltung, durch nachhaltige Produkte und Finanzdienstleistungen sowie durch zielgerichtete gesellschaftliche Initiativen zu unterstützen.
Nachhaltigkeitsstrategie
Unser Geschäftsmodell zielt ab auf eine Bereitstellung von Angeboten, die den Menschen Möglichkeiten zur persönlichen finanziellen Absicherung eröffnen, Teilhabe an sozialer und gesellschaftlicher Entwicklung ermöglichen, und zum Erhalt tragfähiger wirtschaftlicher Strukturen in unserem Geschäftsgebiet beitragen. Wesentliche Aspekte der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit sind daher integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie. Eine gesunde, funktionsfähige Umwelt ist darüber hinaus das Fundament unseres Wirtschaftssystems. Wir werden Nachhaltigkeit in der Sparkasse entlang der regulatorischen Anforderungen und der Erwartungen unserer Kundschaft sowie Anspruchsgruppen weiterentwickeln. Dafür wurde im Jahr 2020 der Bereich "Nachhaltigkeit und Zukunftsstrategie" gegründet. Ende 2023 wurde der Bereich umstruktiert in Unternehmenskultur, Nachhaltigkeit und Digitalisierung, um sich hierbei gebündelt auf die Zukunftssthemen zu fokussieren.
Als Sparkasse orientieren wir uns an den "Principles for Responsible Banking (PRB)" der Vereinten Nationen (UNEP FI), die nachfolgend aufgeführt sind.
Leitlinie 1: Strategische Ausrichtung
Wir werden unsere Geschäftsstrategie so ausrichten, dass sie in Übereinstimmung mit den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs), dem Pariser Klimaabkommen und wesentlichen nationalen und regionalen Rahmenwerken zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele beiträgt und den Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Leitlinie 2: Auswirkungen und Zielsetzung
Wir werden die aus unseren Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen resultierenden positiven Auswirkungen auf Mensch und Umwelt fortwährend steigern. Zeitgleich werden wir die negativen Auswirkungen verringern und die entsprechenden Risiken managen. Dabei werden wir uns in der Entwicklung und Veröffentlichung von Zielvorgaben auf die Bereiche konzentrieren, in denen wir die größten Auswirkungen haben.
Leitlinie 3: Kundenbeziehungen
Wir werden vertrauensvoll mit unserer Kundschaft zusammenarbeiten, um nachhaltige Arbeitsweisen zu ermutigen. Wir werden die Kundschaft darin unterstützen, Wirtschaftstätigkeiten so auszurichten, dass gemeinsamer Wohlstand für jetzige und künftige Generationen geschaffen wird.
Leitlinie 4: Stakeholder
Wir werden auf eigene Initiative hin relevante Anspruchsgruppen verantwortungsvoll zu Rate ziehen, einbinden und mit diesen partnerschaftlich zusammenarbeiten, um gesellschaftliche Ziele zu erreichen.
Leitlinie 5: Governance und Unternehmenskultur
Wir werden unser Bekenntnis zu diesen Leitlinien durch eine wirksame Unternehmensführung ("corporate governance") und eine Unternehmenskultur des verantwortungsvollen Bankwesens umsetzen.
Leitlinie 6: Transparenz und Verantwortung
Wir werden regelmäßig unsere eigene und die kollektive Umsetzung der Leitlinien überprüfen. Für unsere positiven und negativen Auswirkungen und unseren Beitrag zur Erreichung gesellschaftlicher Ziele, übernehmen wir Verantwortung und stellen hierüber Transparenz her.
Im Jahr 2022 haben wir eine Standortanalyse zusammen mit der Firma N-Motion durchgeführt. Der daraus resultierende Nachhaltigkeits-Kompass ist das zentrale Steuerungselement für das Nachhaltigkeitsmanagement in Finanzinstituten. Er wurde bereits über 500 mal in deutschen Finanzinstituten durchgeführt und ist seit 2018 im Einsatz. Er berücksichtigt die aufsichtlichen Anforderungen, die inhaltlichen Vertiefungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes sowie aktuelle Entwicklungen aus dem EU-Aktionsplan Sustainable Finance. Das Ergebnis des Nachhaltigkeits-Kompasses bietet uns einen guten und umfassenden Überblick über die vielfältigen Anforderungen in Sachen Nachhaltigkeit sowie den Umsetzungsstand zum Zeitpunkt der Durchführung. Aus den daraus gewonnen Erkenntnissen haben wir im Jahr 2023 ein Projekt aufgesetzt, indem in allen relevanten Bereichen eine Ist-Analyse erfolgt, die Entwicklungspotenziale erkannt werden und in die strategische und operative Umsetzung Einzug finden. Das Projekt wird voraussichtlich bis zum Ende 2024 laufen.
Potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken werden jährlich im Rahmen der Nachhaltigkeitsinventur identifiziert. Zukünftig werden im Rahmen der jährlichen Risikoinventur Nachhaltigkeitsrisiken analysiert und bewertet. Um den besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen, werden Nachhaltigkeitsrisiken zukünftig sowohl für kurz- und mittelfristige Zeiträume im Rahmen der bestehenden (operativen) Risikoinventur und zusätzlich für längerfristige Zeiträume im Rahmen der strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur bewertet.
Neue Geschäftschancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
Die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung und Transformation verändern nicht nur die Wirtschaft, sie eröffnen ihr auch bedeutende Marktchancen durch neue Technologien, innovative Ideen und neue Arbeitsweisen. Mit Produkten und Dienstleistungen, die einen positiven Nachhaltigkeitsbeitrag leisten, können sich Unternehmen aller Branchen und Größenklassen neue Geschäftschancen erschließen. In dem damit einhergehenden Bedarf an Finanzdienstleistungen liegen für uns als Sparkasse wichtige Entwicklungspotenziale, die wir auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags nutzen wollen.
Dabei verstehen wir uns als Transformationsbegleitung, die konkrete und passgenaue Lösungen für die Kundinnen und Kunden bereitstellt. Auf der Grundlage einer individuellen Bewertung der ESG-Risiken eines Firmenkunden und unter Berücksichtigung der nachhaltigen Unternehmensaktivitäten der EU-Taxonomie können wir die Kundinnen und Kunden beispielsweise durch die Vergabe entsprechender Kredite als Finanzierungspartner beim Transformationsprozess hin zum emissionsarmen Wirtschaften begleiten. Vor diesem Hintergrund ergeben sich im Unternehmenskunden- und Firmenkundenbereich anhand von identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken auch Vertriebspotenziale. Im ersten Halbjahr 2024 werden hierzu rund 100 Mitarbeitende zu ESG-Spezialisten geschult und zum Teil zertifiziert.
| Strategische Implementierung von Nachhaltigkeit | Status |
| Verankerung von Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie | implementiert |
| Gesonderte Nachhaltigkeitsstrategie | nicht vorhanden |
| Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften | unterzeichnet |
| Orientierung an den "Principles for Responsible Banking" des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP FI) | implementiert |
| Operative Implementierung von Nachhaltigkeit | Status |
| Definition von strategischen Nachhaltigkeitszielen | implementiert |
| Definition von operativen Nachhaltigkeitszielen | implementiert |
| Jährliches Monitoring der Zielerreichung | implementiert |
Strategische Nachhaltigkeitsziele
Bei der Entwicklung von strategischen Nachhaltigkeitszielen orientieren wir uns am "Zielbild 2025 - Leitfaden zur Nachhaltigkeit in Sparkassen" des DSGV sowie an den Handlungsfeldern der von uns unterzeichneten "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften der Sparkassen-Finanzgruppe". Die Sparkasse bekennt sich dadurch dazu, in ihrem Geschäftsgebiet, Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen auf ihrem Wege hin zu mehr Nachhaltigkeit und für einen wirksamen Klimaschutz durch geeignete Finanzdienstleistungen zu begleiten.
Das Nachhaltigkeitsverständnis wird maßgeblich geprägt durch verantwortungsvolles Handeln im Geschäftsgebiet, den öffentlichen Auftrag und das unternehmerische Selbstverständnis sowie durch die Grundsätze für verantwortungsbewusstes Bankwesen der Vereinten Nationen (Principles for Responsible Banking, United Nations Environment Programme Finance Initiative). Es erstreckt sich auf die ökonomische, soziale und ökologische Dimension der Nachhaltigkeit und bezieht alle Unternehmensbereiche mit ein. Das Nachhaltigkeitsmanagement umfasst daher Ziele und Maßnahmen im Kundengeschäft, Personalbereich, Geschäftsbetrieb, bei Finanzierungen und Eigenanlagen sowie im lokalen Förderengagement.
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Geschäftsbetrieb | Erarbeitung eines Umweltmanagementsystems | Rezertifizierung als ÖKOPROFIT Betrieb | 2022/2023 |
| Geschäftsbetrieb | ÖKOPROFIT Club | Fortführung Ausbau Umweltmanagement | 2022/2023 |
| Kommunikation | Erhöhung der aktiven Kommunikation unserer nachhaltigen Handlungsfelder / Erhöhung Transparenz gegenüber Anspruchsgruppen | Integration Nachhaltigkeit in die Kommunikation -Stakeholder sollen in die Maßnahmen sukzessive einbezogen werden | laufend |
| Engagement vor Ort/Gemeinwohlorientierung | Erhöhung Engagement für ökologische Projekte und Maßnahmen im Geschäftsgebiet | Zielplanwert 10 % p. a. des Spenden / Sponsoringengagements in Natur- und Umweltprojekte | laufend |
| Personal | Aufbau von ESG-Kompetenz | Intensive Schulungsmaßnahmen von Unternehmens- und Firmenkundenbetreuerinnen und -betreuer zu Themen rund um ESG / Transformationsbegleitung | 1. Halbjahr 2024 |
H7 Implementierung in Prozesse und Controlling
Implementierung von Nachhaltigkeit in Prozesse
Die Implementierung von Nachhaltigkeit in den Geschäftsbetrieb und in das Kerngeschäft erfolgt über die etablierten Unternehmenssteuerungsinstrumente bzw. den Management-Regelkreis in der Sparkasse.
Die Prüfung der Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt regelmäßig und ggf. anlassbezogen im Rahmen der Risikoinventur und ist in der zugehörigen Organisationsrichtlinie fixiert. Die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden internen Organisationsrichtlinien zu den Prozessen Kreditvergabe, Anlageentscheidung, Risikosteuerung und -controlling ist in Arbeit.
In unserem jährlichen Strategieprozess stellen wir sicher, dass die Inhalte unserer strategischen Zielsetzungen stets zeitgemäß sind oder ob eine Anpassung erforderlich ist. Die Ergebnisse (Zielerreichungen, Status Messgrößen und Projekte) inkl. der Zielkennzahlen zur Nachhaltigkeit werden regelmäßig zusammengefasst und in einem Report dargestellt.
Instrumente zur Steuerung von Nachhaltigkeit
In Finanzierungs- und Anlagestandards hat die Sparkasse Leitlinien zur Nachhaltigkeit definiert, die in alle relevanten Prozesse integriert sind. Nachhaltigkeit ist ein Themenbereich, der in den Planungs-, Steuerungs- und Controllingprozessen in der Sparkasse verankert ist. Alle nachfolgenden Handlungsanforderungen werden im Rahmen der Regelprozesse in der Sparkasse umgesetzt. Überall dort, wo einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit zusätzlichen Planungs-, Steuerungs- und Controllingbedarf erforderlich machen, werden die notwendigen Prozesse und Verfahren aufgesetzt.
Kontrolle
Unsere Nachhaltigkeitsleistung machen wir jährlich im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung anhand des Sparkassen-Standards in den Bereichen Haltung und Produkte transparent. Die Erhebung der Berichtsdaten anhand des Sparkassen-Standards stellt eine konsistente Datenqualität sicher und macht unsere Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit sichtbar. Die Zuverlässigkeit der Berichtsdaten wird durch die Einbindung der Fachabteilungen in die Berichterstellung sichergestellt.
| Status der Implementierung von Nachhaltigkeit | Status |
| Verankerung von Nachhaltigkeit in Prozessen | in Arbeit |
| Nachhaltigkeits-Reporting nach Sparkassen-Standard | implementiert |
H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft
Nachhaltigkeitsaspekte im Kundenkreditgeschäft
Die Sparkasse ist als Finanzdienstleister ein zentrales Element des regionalen Wirtschaftskreislaufs und arbeitet zum Wohle der Region. Unsere Wertschöpfung erbringen wir im Wesentlichen in unserem Geschäftsgebiet und richten unser Produktangebot an regionalen Bedürfnissen aus. Auf der Grundlage unseres öffentlichen Auftrags ist es unsere Kernaufgabe, die Bevölkerung, die Unternehmen und kommunalen Institutionen in unserem Geschäftsgebiet mit Krediten zu versorgen.
Bereits heute leistet die Sparkasse mit ihrer Kreditvergabe einen Beitrag zu den globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen und zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Region: In unserem Geschäftsgebiet finanzieren wir Klima- und Umweltschutz, Innovationen, kommunale Infrastrukturinvestitionen sowie die Schaffung von nachhaltigem, inklusivem und bezahlbarem Wohnraum. Unsere Kredite ermöglichen Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen, Selbstständigen und Gründern. Sie kommen darüber hinaus auch Privatpersonen oder Menschen in Ausbildung zugute.
Einen differenzierten und quantitativen Aufschluss über unsere Kreditprodukte mit regionaler und kommunaler Wirkung geben wir im Rahmen der Segmentsberichterstattung im Kapitel "Produkte".
Kundenkreditportfolio der Sparkasse
Die nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt die Aufteilung des Kundenkreditportfolios der Sparkasse auf Kundensystematik (KUSY)-Branchenebene. Das Kundenkreditportfolio im Obligo der Sparkasse belief sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 6.967.723 T€. Der Schwerpunkt des Kreditportfolios liegt im Bereich "Private Haushalte" mit einem Anteil von 31,96 Prozent am Obligo und im Bereich "Grundstücks- und Wohnungswesen", auf den 19,89 Prozent des Obligos entfallen.
Kreditvolumina nach Branchen
Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Kundenkreditgeschäft
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir im Berichtsjahr 2023 Nachhaltigkeitsrisiken für das Kundenkreditgeschäft anhand des Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) qualitativ bewertet.
Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) Der Sparkassen-ESG-Score (S-ESG-Score) wurde 2021 vom Branchendienst des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e. V. (DSGV) und der S-Rating und Risikosysteme, dem zentralen Sparkassen-Dienstleister für Risikomanagement-Verfahren, entwickelt. Er bietet ein Modell, mit dem sich mögliche Risiken in den Bereichen Umwelt und Klima (E: Environment), Soziales (S: Social) und Governance (G: Governance) identifizieren und analysieren lassen. Der S-ESG-Score ist der Standard für die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken im Firmenkundengeschäft der Sparkassen.
Der S-ESG-Score ermittelt anhand von verschiedenen Indikatoren in den Bereichen Environment (E: Umwelt und Klima), Soziales (S) und Governance (G) die Nachhaltigkeitsrisiken eines Firmenkunden. Die ESG-Risikobewertung des Firmenkunden erfolgt dabei relativ zu seiner Branche gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (WZ 2008). Für gewerbliche Immobilienkunden erfolgt sukzessive zusätzlich eine ESG-Bewertung des Immobilienportfolios. Die Portfoliobewertung fließt voraussichtlich ab November 2024 mit in den Kundenscore ein.
Liegen für den Firmenkunden keine individuellen ESG-Kennzahlen vor, kommen u. a. Rückfallwerte auf Branchenebene (S-ESG-Branchenscore) zum Einsatz. Die Branchenscores werden regelmäßig aktualisiert. Der S-ESG-Score arbeitet mit einer Skala von null (sehr geringe Risiken) bis 100 (hohe Risiken). Diesem Punktespektrum werden entsprechend fünf Noten von A bis E zugewiesen. Gerade im Mengengeschäft, bei dem eine individuelle kundenspezifische Nachhaltigkeitsbewertung nicht umsetzbar wäre, ist der Einsatz des branchenbasierten S-ESG-Score sinnvoll und effizient. Er ermöglicht direkte Branchenvergleiche, da übergreifend signifikante Unterschiede bei den Nachhaltigkeitsrisiken bestehen. Für schnelle Ergebnisse hat der DSGV-Branchendienst den Sparkassen zusätzlich ein Programm zur Verfügung gestellt, mit dessen Hilfe sich die branchenspezifischen Nachhaltigkeitsrisiken mit dem eigenen Firmenkreditportfolio zusammenführen lassen. Qualitative Beurteilungen des DSGV-Branchendiensts komplettieren das Modell. Darüber hinaus gibt es diverse ESG-Reports von S-Rating.
Ergebnisse des S-ESG-Score (Kredite an gewerbliche Kunden im Bestand)
Im Berichtsjahr wurden gewerbliche Bestandskredite in Höhe von 4.248,2 Mio. Euro mit dem S-ESG-Score bewertet. Das entspricht einem Anteil von 63 Prozent am gesamten Kreditbestand. Die nicht bewerteten 37 Prozent bestehen zu 99,7 Prozent aus Krediten an Privatkundinnen und -kunden bzw. teilweise öffentliche Haushalte, für welche eine ESG-Bewertung derzeit nicht relevant ist.
Der durchschnittliche S-ESG-Score für Kundenkredite an gewerbliche Kunden ergab zum Stichtag 31.12.2023 mit einem ESG-Durchschnittsscore von 32,68 ein geringes ESG-Risiko. Bezogen auf die Verteilung nach Kreditvolumen wurden zum Stichtag 31.12.2023 83,8 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden in Branchen mit sehr geringen oder geringen ESG-Risiken vergeben. 0,9 Prozent der Kredite an Kundinnen und Kunden wurden in Branchen mit erhöhten oder hohen ESG-Risiken vergeben.
Die Entwicklung der Verteilung wird vierteljährlich überwacht und über den Gesamtrisikobericht an den Vorstand berichtet. Dem Verwaltungsrat werden die Ergebnisse präsentiert.
S-ESG-Score - Nachhaltigkeitsrisiken in Branchen
Verteilung des Kreditbestands auf die
Noten
% des untersuchten Kreditbestands
→ 100 gesamt
Finanzierte Emissionen im Firmenkreditgeschäft nach S-ESG-Score
Das im S-ESG-Branchenscore eingesetzte Treibhausgas-Modell kommt auch zum Einsatz für die Berechnung der finanzierten Emissionen im Firmenkreditgeschäft. Dazu nutzt die Sparkasse die Reportvorlage inkl. Musterselect des Branchendiensts (Firmenkunden-Emissionsrechner). Durch das gemeinsam in beiden Anwendungsbereichen zum Einsatz kommende Treibhausgas-Modell ist die Bewertung von ESG-Risiken mit dem S-ESG-Branchenscore konsistent mit der Berechnung finanzierter Emissionen mit dem Firmenkunden-Emissionsrechner. Widersprüche zwischen ESG-Risikoeinschätzungen und Emissionstreibern im Firmenkreditgeschäft werden so vermieden. Die Berechnung der finanzierten Emissionen im Firmenkundenkreditgeschäft orientiert sich am PCAF-Standard. Die finanzierten Emissionen werden einzeln für jeden Kunden berechnet und zu einem Portfoliowert aggregiert. Je nachdem welche Daten für die Emissionsberechnung eines einzelnen Firmenkunden verfügbar sind (verifizierte Unternehmensdaten, nicht-verifizierte Unternehmensdaten, Branchendurchschnitte etc.) definiert der PCAF-Standard einen spezifischen DatenqualitätScore zwischen 1 (höchste Datenqualität) und 5 (geringste Datenqualität). Der gewichtete Datenqualität-Score für die Berechnung der finanzierten Emissionen des Firmenkreditportfolios ist 4,78 zum Stichtag 31.12.2023.
| S-ESG-Score - Finanzierte Emissionen | in Tausend t CO 2 e | in t CO 2 e je 1 Mio. € Kreditvolumen |
| Finanzierte Scope-1-Emissionen | 102 | 29 |
| Finanzierte Scope-2-Emissionen | 44 | 13 |
| Finanzierte Scope-3-Emissionen | 335 | 95 |
| Gesamtsumme | 481 | 137 |
ESG-Richtlinien im Kundenkreditgeschäft
Bei der gewerblichen Kundschaft fließen künftig Nachhaltigkeitskriterien aus der jeweiligen Geschäftstätigkeit (ESG-Faktoren) sowie den damit verbundenen Risiken aus den Kundenbeziehungen mit in unsere Betrachtungen ein. Wir haben Kreditvergabestandards bzgl. Nachhaltigkeit definiert: Bei individualisierungspflichtigen Engagements liegt eine Abweichung vom Nachhaltigkeitsstandard vor, wenn der ESG-Score vor Individualisierung D ("erhöhtes Risiko") oder E ("hohes Risiko") beträgt und die individuelle Kundenbewertung nicht "besser" oder "viel besser" ist.
Ziele und Handlungsprogramm zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit im Kundenkreditgeschäft
Unser Ziel ist es, unser Kreditportfolio im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens auszurichten und durch die Finanzierung der Transformation hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und Gesellschaft die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen und das 1,5-Grad-Ziel anzustreben.
Die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland, wie sie im Klimaschutzgesetz und im Klimaschutzplan beschrieben sind, samt den jeweils gültigen Zwischenzielen und eine Klimaneutralität bis 2045 sind dabei zentrale Orientierungspunkte.
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Kundenkreditgeschäft | Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der gewerblichen Kundschaft auf Branchenebene | Einführung S-ESG Score | 1. Quartal 2024 |
| Kundenkreditgeschäft | Steuerung von Risiken | Kreditvergabestandards | 01.01.2024 |
H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft
Nachhaltigkeitsaspekte im Passivgeschäft
Die Umwandlung von Spareinlagen in Kredite für die Region ist der Kern unserer Geschäftstätigkeit als Sparkasse. Wir refinanzieren die Investitionen von Unternehmen, Selbstständigen, Privatpersonen und Kommunen über die Einlagen unserer Kundinnen und Kunden.
Für den Klimaschutz sowie die Ausrichtung der regionalen Infrastruktur auf eine kohlenstoffneutrale Wirtschafts- und Lebensweise sind enorme Investitionsanstrengungen erforderlich. Ohne die Mobilisierung privaten Kapitals ist diese Transformation nicht zu finanzieren. Als Vermittlerin zwischen Anlegerinnen und Anlegern sowie Kapitalsuchenden kann die Sparkasse hier in der Region finanzielle Ressourcen für den Klimaschutz sowie auch für soziale Aufgaben erschließen. Über die interne Refinanzierung verbinden wir die Erlöse aus den nachhaltigen Passivprodukten mit der Finanzierung von Investitionen mit einem ökologischen und/oder sozialen Nutzen, den wir in den entsprechenden Mittelverwendungsnachweisen dokumentieren.
Die Sparkasse stellt Sparprodukte bereit, die mit einem klaren ökologischen und/oder sozialen Nutzen verbunden sind: Wichtige Nachhaltigkeitsimpulse konnten im Berichtsjahr über unseren Klimasparkassenbrief mit Investitionen in umwelt- und klimaschonende Vorhaben in der Region gesetzt werden. Unsere Kundschaft hat hohes Interesse, das eigene Geld ethisch, nachhaltig und für nachvollziehbare Zwecke anzulegen: Im Berichtsjahr wurde ein Volumen von 20.098 T€ (Zahl aus Mittelverwendungsbilanz 31.12.2023) in diesen nachhaltigkeitsorientierten, bilanzwirksamen Sparprodukten angelegt. Das entspricht einem Anteil von ca. 0,3 Prozent an den Gesamteinlagen. Unser Ziel ist es, unser Angebot an Sparprodukten, mit denen Investitionen und Innovationen für die nachhaltige Weiterentwicklung der Region finanziert werden, auszubauen.
→ Mittelverwendungsbilanz
H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)
Nachhaltigkeitsaspekte in der Eigenanlage (Depot A)
Als Sparkasse erfolgt unsere Refinanzierung vorrangig über Einlagen der Kundschaft oder Förderbanken. Für die Eigenanlage werden Vermögenstitel ausgewählt, die unseren Liquiditäts-, Risiko- und Ertragsanforderungen am besten entsprechen.
ESG-Risikoscreening der Eigenanlage
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsmanagements haben wir in 2023 Nachhaltigkeitsrisiken für das Depot A anhand der Refinitiv-(ehem. Reuters)-ESG-Ratings qualitativ und quantitativ bewertet.
Die Titelauswahl erfolgt nach dem klassischen "Value-Ansatz" und unter Nachhaltigkeitsaspekten. Als Kriterium für unsere interne Portfolio-Beurteilung und Emittentenlimit-Vergabe benutzen wir seit 16.07.2020 (Beschluss durch Anlageausschusssitzung) den Refinitiv-ESG-Score. Außerdem achten wir auf eine ausgewogene Branchenallokation.
In unseren strategischen Zielen wird aus einer Kennzahl des Strategiekapitels Eigenanlagen die regelmäßige Prüfung des ESG-Scores unseres Aktienportfolios sichergestellt.
Ende 2023 betrug das kursgewichtete ESG-Rating unseres Aktienbestandes 83,7 %. Damit liegen wir im Vorjahr besser als der DAX oder der EuroStoxx50.
Eine Hochrechnung zum Jahresende 2024 ergibt, bedingt durch weitere Zukäufe in 2024, eine leichte Verbesserung der Einstufung auf 83,8% (sofern sich die ESG-Scores unserer Werte im Schnitt nicht verschlechtern). Die Verbesserung wird erreicht, in dem wir Werte mit überdurchschnittlichem ESG-Scoring bevorzugt kaufen.
Nachhaltigkeitsaspekte in der Kundenanlage (Depot B)
Als ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe haben wir Nachhaltigkeitsaspekte in die Anlageberatung und in die Investmentprozesse im Rahmen der Vermögensverwaltung eingebunden.
Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in unser Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir unseren Kundinnen und Kunden in der Anlageberatung als für sie geeignet empfehlen, beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung ein.
Im Rahmen der Produktauswahl orientieren wir uns zum einen an den Vorgaben unserer Produktanbieter. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen Nachhaltigkeitsfaktoren, wie z. B. Mindestausschlüsse auf Basis eines anerkannten Branchenstandards.
Von den Mindestausschlüssen erfasst sind Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Rüstungsgütern (geächtete Waffen >0 Prozent) , zu mehr als 5 Prozent aus der Tabakproduktion oder zu mehr als 30 Prozent aus Herstellung und/oder Vertrieb von Kohle besteht oder Unternehmen, die schwere Verstöße gegen den UN Global Compact begehen. Dies bedeutet zugleich, dass bei Investmentfonds nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Bei Zertifikaten werden diese nicht als Basiswert zugrunde gelegt. Alternativ dazu wählen wir auch Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen für die Anlageberatung aus, die in (ökologisch) nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten investieren.
Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen bzw. die möglichst geringe wesentliche nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen haben. Die Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und zur Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für die Anlageberatung, die Vermögensverwaltung und für die Versicherungsvermittlung veröffentlichen wir auf unserer Website.
Nachhaltige Anlageberatung
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei der Einführung der nachhaltigen Anlageberatung eine Führungsrolle übernommen. Kommende gesetzliche Anforderungen haben wir gemeinsam mit unseren Verbundpartnern proaktiv und frühzeitig umgesetzt. Seit Mai 2021 wird die nachhaltige Anlageberatung in unserer Sparkasse umgesetzt. Jede Kundin und jeder Kunde wird verpflichtend in jeder Anlageberatung gefragt, ob sie oder er Interesse an Finanzinstrumenten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen hat. Bei einer positiven Antwort und entsprechender Geeignetheit werden in der Beratung ein oder mehrere Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen empfohlen.
Mit der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen werden seit Juni 2022 - entsprechend der regulatorischen Vorgaben - drei Produkttypen als Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen ausgewiesen.
| ― |
ESG-Strategieprodukt mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen (PAI): Bei diesem Produkttyp sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft reduziert oder sogar vermieden werden. Gemessen und berücksichtigt werden die nachteiligen Auswirkungen mit Hilfe von "Principle Adverse Impacts" (PAI). Beispielsweise können damit je nach Produkt der CO 2 -Fußabdruck eines Unternehmens oder Verstöße gegen anerkannte Normen wie die des UN Global Compact berücksichtigt werden. Relevant ist das bei Unternehmen, in die investiert wird (bei Fonds) bzw. bei der Kreditvergabe (bei Anleihen Zertifikaten). Dabei werden gewisse Mindestausschlüsse berücksichtigt. Die Mindestausschlüsse beziehen sich bei Fonds auf die Auswahl der Investments und bei Zertifikaten auf die Auswahl des Basiswerts: Ein Unternehmen, das den Mindestausschlüssen nicht entspricht, kommt nicht als Investment bei Fonds bzw. als Basiswert bei Zertifikaten in Betracht. Bei Fonds wird die Fondsgesellschaft parallel Einfluss auf die investierten Unternehmen ausüben, größere Anstrengungen in Sachen Nachhaltigkeit zu unternehmen (z. B. über die Stimmrechtsausübung als Aktionärin). |
| ― |
Produkt mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit (ESG): Hier handelt es sich um Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten (bei Fonds) bzw. die Finanzierung von wirtschaftlichen Tätigkeiten (bei Anleihen bzw. Zertifikaten), die zur Erreichung eines oder mehrerer Umweltziele oder sozialer Ziele im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung beitragen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Investitionen keinem anderen der ökologischen oder sozialen Ziele erheblich schaden und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung beachtet werden. Die gute Unternehmensführung bezieht sich insbesondere auf solide Managementstrukturen, die Beziehung zu und die Vergütung von Arbeitnehmern sowie die Einhaltung von Steuervorschriften der Unternehmen. |
| ― |
Produkt mit Auswirkungsbezug Ökologie (E): Hier wird in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der EU-Taxonomie investiert (bei Fonds) bzw. werden diese durch Kredite finanziert (bei Anleihen bzw. Zertifikaten). Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, Investitionen zugunsten klimafreundlicher Projekte und Unternehmen spezifisch zu fördern. Zu diesem Zweck wird mit Hilfe eines Kriterienkatalogs für Unternehmen definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten bzw. Umsätze zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen und kein anderes Umweltziel erheblich beeinträchtigen. Anhand dieser Kriterien kann bestimmt werden, ob Wirtschaftsaktivitäten ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind oder nicht. Die Taxonomie befindet sich noch in der Entwicklung. Unter anderem aus diesem Grund gibt es derzeit kaum Produkte, die Taxonomie-konform investieren. |
Bei den beiden Produkten mit Auswirkungsbezug kann zudem die Kundin und der Kunde bestimmen, wie hoch der Mindestanteil in ökologisch nachhaltige bzw. in nachhaltige Investitionen sein soll. Auch die Schulungen der Wertpapierberaterinnen und -berater haben wir als Sparkasse intensiviert. Ziel ist es, dass alle Wertpapierberaterinnen und -berater die jeweils von ihnen empfohlenen Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot kontinuierlich vermittelt.
H11 Menschenrechte und Sorgfaltspflichten
Bewertung von Risiken im Bereich Achtung der Menschenrechte
Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit sind der öffentliche Auftrag und das Regionalprinzip. Unsere Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister kommen überwiegend aus dem Geschäftsgebiet.
Marktdynamiken, veränderte Betriebsbedingungen, neue Geschäftsbeziehungen etc. können jedoch immer wieder potenziell oder tatsächlich Auswirkung auf die Risikosituation im Bereich der Menschenrechte haben.
Daher handeln wir stets im Bewusstsein, dass die Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten eine kontinuierliche Aufmerksamkeit auf den verschiedenen Ebenen des Unternehmens erfordert.
Gesetzeskonformes Handeln und eine ausgeprägte Compliance-Kultur sind die Grundlagen unserer Geschäftstätigkeit. Alle relevanten Geschäftsprozesse werden durch die Compliance-Funktion in unserer Sparkasse überwacht.
Einzelheiten zu materiellen Risiken legen wir im Risikobericht im Rahmen des Lageberichts offen.
Achtung der Menschenrechte
Die Sparkasse und ihr Vorstand bekennen sich zur Achtung der allgemeinen, international anerkannten Menschenrechte. Dieses Bekenntnis schließt unsere Verpflichtung mit ein, im Geschäftsbetrieb, beim Produkt- und Dienstleistungsangebot im Kerngeschäft sowie in eigenen Liefer- und Wertschöpfungsketten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen mit größtmöglicher Sorgfalt nachzukommen.
Die Achtung der Menschenrechte und die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten stehen im Einklang mit unseren Grundwerten als Sparkasse. Unser Gründungsprinzip fußt auf Respekt, Fairness und Rücksichtnahme gegenüber benachteiligten Personen. Diese Werteorientierungen schließen das Bekenntnis zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt und Chancengleichheit mit ein und sind unerlässlich für eine verantwortliche und kundenorientierte Unternehmensführung.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Sparkasse sind dazu angehalten, bei allen unternehmensinternen sowie bei allen externen geschäftlichen Aktivitäten aufrichtig, ethisch einwandfrei, fair, verlässlich und nachhaltig zu handeln und die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen. Dies erwarten wir auch von unseren Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnern und Dienstleistern. Eine Missachtung oder Verletzung der Menschenrechte wird nicht geduldet.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
In Richtlinien, internen Arbeitsanweisungen sowie in Betriebsvereinbarungen sind alle wesentlichen Regelungen festgehalten, die den Beschäftigten als Orientierung dienen können, um die Prinzipien und Werte der Stadtsparkasse Augsburg im täglichen Handeln umzusetzen.
Die Stadtsparkasse Augsburg erkennt das Recht der Mitarbeitenden auf den Schutz ihrer persönlichen Daten an und geht mit allen mitarbeiterbezogenen Daten gesetzeskonform um. Dafür existiert die Rahmenanweisung Datenschutz sowie die weiterführende Rahmen-Dienstvereinbarung zum Umgang mit Beschäftigtendaten bei Datenverarbeitungsverfahren und eine Dienstvereinbarung über die Führung der elektronischen Personalakte.
Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten. Hierzu gibt es Dienstvereinbarungen zum Thema Arbeitszeit, betriebliches Eingliederungsmanagement, Mobile Office, Integration schwerbehinderter Menschen und Richtlinien für interne Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen.
Zur Gesundheitsprävention wurde ein umfassendes System von Sensibilisierungs-, Motivations- und Umsetzungshilfen etabliert, welche das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden fördern und stärken. Es ist ein Steuerkreis zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement installiert. Mitarbeitende haben die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Betriebsärztlichen Sprechstunde sowie zur Buchung von psychologischer Unterstützung in Notfällen. Im Intranet gibt es eine eigene Rubrik zum Thema Gesundheit.
Die Stadtsparkasse Augsburg bietet allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Beschäftigungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten entsprechend ihren Zielen und Fähigkeiten. Für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern haben wir eine Beauftragtenstelle eingerichtet und besondere Programme aufgelegt.
Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden beachtet.
Die Stadtsparkasse Augsburg entlohnt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fair, leistungsbezogen und angemessen. Bei uns finden die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst-Sparkassen (TVöD-S) Anwendung.
Entsprechend den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes wird in der Stadtsparkasse Augsburg die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern gewährleistet.
Wir bekennen uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen und zu streiken. Entsprechend den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.
In der Stadtsparkasse Augsburg bestehen über ein Ideenmanagement, Befragungen sowie bestehende Beschwerderechte Möglichkeiten zur Kommunikation von Verbesserungs- oder Veränderungswünschen.
Die Stadtsparkasse Augsburg bekennt sich nachdrücklich uneingeschränkt zum Verbot jeglicher Form von Zwangsarbeit, sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und moderner Sklaverei. Die Stadtsparkasse Augsburg duldet keine Form ausbeuterischer Kinderarbeit.
Eine ökologische Grundhaltung haben wir in Umweltleitlinien festgehalten. Des weiteren haben wir den Klimapakt Augsburger Wirtschaft unterzeichnet.
Seit 2022 ist die Sparkasse als stimmberechtigtes Mitglied in den Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Augsburg berufen.
In 2022 wurde die Stadtsparkasse Augsburg erstmals als "ÖKOPROFIT-Betrieb 2022" zertifiziert, 2023 erfolgte die Rezertifzierung. Aktuell ist die Sparkasse im ÖKOPROFIT Club aktiv.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Umweltschutz werden von der Stadtsparkasse Augsburg strikt eingehalten.
Wir vermeiden alle Handlungen, die eine negative Auswirkung auf die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Beschäftigten, unserer Kundinnen und Kunden und Geschäftspartner sowie aller anderen Anspruchsgruppen haben könnten.
→ Umweltleitlinien
→ Nachhaltigkeitsbeirat Stadt Augsburg
→ Augsburger Zukunftspreis
→ Klimapakt Augsburger Wirtschaft
Kundinnen und Kunden
Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Menschen und Unternehmen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundin und jeden Kunden gleichberechtigt zugänglich zu machen.
Wir bauen unsere barrierefreien Zugänge zu den Beratungs.Centern, der Internetfiliale, unseren Selbstbedienungsgeräten und zu unserem gesamten Beratungsangebot permanent aus. Die Stadtsparkasse Augsburg verfügt auch über ein umfassendes internes und externes Beschwerdemanagement, in dem wir sämtliche Impulse und Anliegen unserer Kundinnen und Kunden systematisch analysieren.
Unser Ziel ist es, mögliche negative Auswirkungen einer Kreditvergabe oder Finanzierung durch die Stadtsparkasse Augsburg möglichst gering zu halten.
Lieferanten und Dienstleister
Die Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte findet, ebenso wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten, auch im Einkaufs- und Beschaffungs- bzw. Lieferantenmanagement der Stadtsparkasse Augsburg Berücksichtigung.
Im Jahr 2024 soll in der Stadtsparkasse eine Einkaufsrichtlinie eingeführt werden. Im Anschluss daran sollen sukzessive entsprechende Lieferantenvereinbarungen abgeschlossen werden.
Beschwerde- und Meldemöglichkeiten, Sensibilisierung
In Fällen, in denen Mitarbeitende oder Dritte eine Missachtung ihrer Rechte empfinden, stehen ihnen Beschwerde- und Meldewege sowie ein Hinweisgebersystem (Whistleblowing) in der Sparkasse als Ansprechpersonen und Unterstützung zur Verfügung.
Beschwerden können direkt über den Vorstand, über die Internet-Filiale, die Sparkassen-App, Ansprechpersonen in den Beratungs.Centern oder Sparkasse.direkt an die Sparkasse herangetragen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Beschwerden an die Aufsichtsbehörde BaFin heranzutragen oder Streitigkeiten mit der Sparkasse über die jeweilige Schlichtungsstelle zu klären.
Meldungen an die interne Meldestelle der Stadtsparkasse Augsburg, auch Hinweisgeberstelle genannt, können wie folgt abgegeben werden:
| ― |
Per E-Mail |
| ― |
In einem verschlossenen Umschlag, der an BW (Beauftragtenwesen), Meldestelle HinSchG mit dem Hinweis "vertraulich" adressiert ist |
Die Hinweise zum Geldwäschegesetz, Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer Handlungen durch Kunden bzw. Außenstehende sind an den Geldwäschebeauftragten bei der SIZ GmbH, Sitz in Bonn, zu richten.
Eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden erfolgt über entsprechende Mitteilungen im Intranet (z.B. jährliche Intranetinfo zum Hinweisgebersystem, zuletzt am 14.11.2023). Verpflichtende Schulungen zu Geldwäsche und Betrugsprävention werden über Web-Based-Training im Rahmen von Neueinstellungen bzw. in einem regelmäßigen Abstand von zwei Jahren durchgeführt.
Handlungsprogramm im Bereich Achtung der Menschenrechte
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Lieferanten/Dienstleister | Konkretisierung von Anforderungen | Einführung Einkaufsrichtlinie | in Planung |
| Lieferanten/Dienstleister | Konkretisierung von Anforderungen | Abschluss Lieferantenvereinbarungen | in Planung |
H12 Nachhaltigkeit in Einkauf und Beschaffung
Als Sparkasse sind wir gemäß unserer Satzung dem Regionalprinzip verpflichtet - unser Geschäftsgebiet ist die Stadt Augsburg und der Altlandkreis Friedberg. Wo immer es möglich ist, arbeiten wir mit Produzierenden und Dienstleistungsunternehmen aus unserer Region zusammen. Vor Ort oder in der Region verfügbare Produkte und Dienstleistungen beziehen wir möglichst unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Anbietenden aus der Region. Bei Werbebeklebungen oder Verpackungsaufträgen beauftragen wir, sofern möglich, Inklusionsbetriebe oder Behindertenwerkstätten. Darüber hinaus beschränken wir unseren Einkauf im Wesentlichen auf Anbietende aus Deutschland oder kaufen bei Partnerunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Einhaltung von Arbeitsrechten und Mitbestimmung ist in Deutschland unternehmerischer Standard und wird von staatlicher Seite überwacht.
Dazu zählt unter anderem die Bezahlung nach dem Mindestlohngesetz in Niedriglohnbranchen. Wir halten darüber hinaus die gesetzlichen Standards in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Entsorgung (z. B. die Gewerbeabfallverordnung) ein. Bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen halten wir die Vorgaben gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein.
Wir nutzen zur Beschaffung von z. B. Büromaterial, Putzmittel, Bewirtungsbedarf überwiegend den zentralen Einkaufsdienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe. Dieser sieht sich in der Verantwortung, für die zugehörigen Institute das Nachhaltigkeitsmanagement im Bereich Beschaffung zu übernehmen.
Die Implementierung einer Einkaufsrichtlinie ist für das Jahr 2024 geplant.
Übersicht über wesentliche Vorgaben für Einkauf und Beschaffung
| Produkte/Dienstleistungen | Vorgaben zur Sozialverträglichkeit, zu menschen- und arbeitsrechtlichen Sorgfaltspflichten | Vorgaben zur Umweltverträglichkeit, zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten |
| Thermokontoauszüge | Unser Auszugspapier ist FSC-zertifiziert, mit Umweltkennzeichen ausgestattet und wird klimaneutral bezogen | |
| Papierverbrauch | Beim Druckerpapier verwenden wir fast ausschließlich Recyclingpapier | |
| Reinigungsleistungen | Einhaltung Mindestlohn ist vertraglich fixiert | |
| Reinigungsmittel | Einsatz von umweltschonenden Reinigungsmitteln -Überprüfung von Alternativen findet regelmäßig statt | |
| Büromaterialien | Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen über die Sparkassen-Einkaufsgesellschaft mbH zertifiziert | Etliche unserer Büroartikel erfüllen bereits klimaneutrale Grundsätze. Wir überprüfen regelmäßig den Bedarf auf umweltverträgliche Alternativen |
Umwelt
H13 Umweltbelange
Bewertung von Risiken im Bereich Umweltbelange
Risiken aufgrund von Klima- und Umweltveränderungen sind ein möglicher Treiber bekannter Risikoarten, die im Rahmen der regelmäßigen Nachhaltigkeitsrisikoinventur in Bezug auf die Geschäftsstrategie analysiert werden. Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsrisikoinventur werden im Kapitel "Nachhaltigkeitsmanagement", Indikator "H6 Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele", erläutert.
Bei der Nachhaltigkeitsrisikoinventur werden zwei Instrumente zur Ermittlung der potenziellen negativen Auswirkungen von Klima- und Umweltrisiken auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Sparkasse betrachtet. In der "Operativen Risikoinventur" findet dabei eine Relevanzbeurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der Risikokategorie für einen Zeitraum von ein bis drei Jahren statt; dem besonderen langfristigen Charakter von Nachhaltigkeitsrisiken wird daneben in der "Strategischen Nachhaltigkeitsrisikoinventur" Rechnung getragen. Beide Instrumente ergänzen die Analyse potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken der Nachhaltigkeitsinventur um eine Bewertung für unterschiedliche Zeiträume und dienen der Erfüllung der Erwartungen des BaFin-Merkblatts zu Nachhaltigkeitsrisiken bzw. den Anforderungen der 7. MaRisk-Novelle (im Konsultationsentwurf).
Inside-out-Risiken
Bei der Betrachtung der "Inside-out-Perspektive" analysieren wir, welche Auswirkungen unsere Geschäftstätigkeit auf das Klima hat und wie der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert werden kann. Direkte Auswirkungen auf Klima und Umwelt ergeben sich in folgenden Bereichen unserer Wertschöpfung:
| ― |
Operativer Geschäftsbetrieb in den stationären Filialen und Verwaltungsgebäuden: Diese Auswirkungen machen wir nachfolgend in der VfU-Klimabilanz transparent. Im Geschäftsbetrieb halten wir alle gesetzlichen Umweltvorgaben ein, z. B. in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Entsorgung (Gewerbeabfallverordnung). Wir führen die vorgeschriebenen Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durch und halten bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen die Vorgaben gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein. |
| ― |
Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten, insbesondere finanzierte Emissionen im Kundenkreditportfolio: Nähere Angaben hierzu finden sich im Kapitel "Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator "H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft". |
| ― |
Vermögenswerte in der Eigenanlage (Depot A) und im Vermögensmanagement (Depot B) der Sparkasse werden einem ESG-Filter unterzogen. Nähere Angaben dazu finden sich im Kapitel "Kerngeschäft" in Sparkassen-Indikator "H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B)". |
Outside-in-Risiken
Bei der Betrachtung der "Outside-in-Perspektive" analysieren wir, welche potenziellen physischen und/oder transitorischen Risiken auf unsere Finanzierungen und Anlagen und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation unseres Instituts hinwirken können.
| ― |
Operativer Geschäftsbetrieb: Mögliche physische Risiken für den Geschäftsbetrieb durch Naturgewalten/Unfälle werden im Rahmen unseres Risikomanagements unter den "operationellen Risiken" analysiert. Dabei bewerten wir die Auswirkungen derartiger externer Ereignisse auf die Ertrags- und Risikosituation der Sparkasse. Die analysierten Nachhaltigkeitsfaktoren führten zu keinen wesentlichen Risiken. Handlungsnotwendigkeiten wurden festgehalten und werden im Rahmen des Nachhaltigkeitsprojekts für das Gesamthaus umgesetzt. |
| ― |
Finanzierte Wirtschaftstätigkeiten: Im Kerngeschäft führen wir allgemeine Screenings zu ESG-Risiken anhand des Sparkassen-ESG-Scores durch. Dabei wird untersucht, ob und wie sich physische oder transitorische Klimarisiken auf die Risikopositionen der Sparkasse auswirken. Physische Klimarisiken sind beispielsweise Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur insbesondere unserer Kreditnehmerinnen und -nehmer, die durch Folgen des veränderten Klimas wie Überschwemmungen, Stürme oder Trockenperioden entstehen. Transitorische Klimarisiken ergeben sich dagegen aus dem Übergang von den heute vorherrschenden Wirtschaftsformen, die noch zu einem großen Teil auf fossilen Energien (Erdöl, Kohle, Erdgas) basieren, hin zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft. Auch transitorische Risiken können Auswirkungen auf unsere Kreditnehmerinnen und -nehmer und damit auf unsere Kreditrisiken haben (wenn im vorliegenden Bericht von Kreditrisiken die Rede ist, schließt das immer auch Beteiligungsrisiken ein). Beide Risikoformen betrachten daher primär nicht die Schäden durch die Umwelt- und Klimaveränderung, sondern deren finanzielle Auswirkungen für die Sparkasse. Nähere Informationen dazu finden sich in der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit im Kerngeschäft (s. auch Indikator H8). Künftig streben wir auch die Messung der finanzierten Emissionen aus dem Kreditgeschäft an. Allerdings bestehen hier aktuell noch keine abschließenden Methoden. |
Dezidierte Instrumente zur Steuerung von Umwelt- und Klimarisiken im Kerngeschäft wurden im Berichtsjahr nicht durchgängig eingesetzt/implementiert. Diese Aspekte betrachten wir ausführlich in den Sparkassen-Indikatoren der Kategorie "Nachhaltigkeitsmanagement" (H8 Nachhaltigkeit im Aktivgeschäft, H9 Nachhaltigkeit im Passivgeschäft, H10 Nachhaltigkeit in der Eigenanlage (Depot A) und Kundenanlage (Depot B) und verzichten daher an dieser Stelle auf eine erneute Darstellung.
Die Messung der finanzierten Emissionen von Portfolios ist die Grundlage dafür, dass Finanzinstitute Szenarioanalysen durchführen, Ziele festlegen, Maßnahmen treffen und Fortschritte offenlegen können. Diese Schritte sind gemeinsam entscheidend für die Ausrichtung des Portfolios und die Dekarbonisierung.
Seit dem Jahr 2020 steht mit dem "Global GHG Accounting and Reporting Standard for the Financial Industry" von der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) ein Standard zur Messung von Treibhausgasemissionen von Portfolios zur Verfügung. Dieser Standard ist kompatibel mit global anerkannten Standards und Initiativen wie dem "Greenhouse Gas Protocol", dem "Carbon Disclosure Project (CDP)" sowie der "Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)" und wird in den jüngsten Leitfäden von der "Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)" und der "Europäischen Zentralbank (EZB)" zu Nachhaltigkeit und klimabezogenen Risiken referenziert.
Umweltleistung und Ressourcenverbrauch
Die Umweltauswirkung unseres direkten Geschäftsbetriebs ergibt sich im Wesentlichen aus Verbräuchen bei Gebäudeenergie, Dienstfahrten (Fahrzeugflotte), Papier und Wasser sowie darüber hinaus durch Abfälle sowie durch Kühlverluste. Löschmittelverluste finden in unserer Bilanz keinen Ansatz, da keine gasförmigen Löschmittel im Einsatz sind.
Im Berichtsjahr konnten wir die Erfassung der Scope 3 Emissionen entlang unserer Wertschöpfungskette ausweiten. Wir haben erstmalig unseren Pendlerverkehr (Mitarbeitermobilität) betrachtet. Im Rahmen unseres Geschäftsverkehrs haben wir Dienstfahrten unserer Mitarbeitenden auf Grund von Spesenabrechnungen erfasst. Dienstreisen, die mit der Bahn getätigt wurden finden ebenfalls Ansatz in der Berechnung.
Bei der Betrachtung des Papierverbrauchs ermitteln wir Druckaufträge von Dienstleistern zusätzlich und berücksichtigen diese in der Bilanz. Die Abfallkategorien sind um Sonderabfälle ergänzt. Den Stromverbrauch hat die Stadtsparkasse auf ihren externen Dienstleister Finanz Informatik in der Betrachtung feinjustieren können. Dieses Jahr konnten wir erstmals durch Angabe des Stromtarif der Finanz Informatik, nicht nur den Ausstoss sondern auch den Verbrauch erfassen. Der Dienstleister hat uns die Verbräuche und Emissionen, basierend auf deren Angaben, zukommen lassen. Die ökonomische Allokation basiert hierbei auf der Bilanzsumme als Vergleichsgröße. Beim Einsatz von Aufmerksamkeiten für die Kundschaft achten wir verstärkt auf die Verwendung von nachhaltigen, zertifizierten Produkten.
Unsere Verbrauchswerte und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen legen wir nach dem Branchenstandard des "Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU)" offen.
| VfU-Kennzahlen | Absolute Zahlen pro Jahr gemäß Erhebung | Datenqualität |
Relative Zahlen pro Mitarbeiter oder
in Prozent |
THG - Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalente |
| Gebäudeenergie | ||||
| Gesamter Gebäudeenergieverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) | 7.099.029 | 7.379 | 950 | |
| davon in % Anteil aus erneuerbaren Energien | 41% | |||
| Stromverbrauch in kWh (kWh pro Mitarbeiter) | 3.571.378 | 3.712 | 49 | |
| Strom aus Laufwasserkraftwerken | 2.842.017 | 2 | 10 | |
| Strom aus Photovoltaikkraftwerken - Eigenproduktion | 320.778 | 2 | 35 | |
| Stromverbrauch ext. Dienstleistungen (Cloud, externen RZs) | 408.583 | 2 | 4 | |
| Wärmeverbrauch in den Gebäuden (kWh pro Mitarbeiter) | 3.527.651 | 3.667 | 901 | |
| Verbrauch fossiler Brennstoffe in kWh | 785.976 | 206 | ||
| Erdgas | 724.322 | 2 | 186 | |
| Heizöl EL | 48.706 | 2 | 16 | |
| Treibstoffe für Notstrom-Aggregate (Diesel) | 12.948 | 2 | 4 | |
| Verbrauch von Fernwärme in kWh | 2.697.505 | 694 | ||
| Fernwärme aus Erdgas | 2.697.505 | 2 | 694 | |
| Erneuerbarer Gebäudeenergieverbrauch in kWh | 44.170 | 1 | ||
| Energie aus Holzschnitzel-Heizungen | 44.170 | 2 | 1 | |
| Geschäftsreisen | ||||
| Geschäftsreiseverkehr insgesamt in km (km pro Mitarbeiter/-in) | 431.020 | 448 | 106 | |
| Schienenverkehr in km | 44.413 | 2 | 10% | 2 |
| Fahrleistungen in km aus Benzinverbrauch (Scope 1) | 185.000 | 2 | 43% | 44 |
| Fahrleistung in km aus Dieselverbrauch (Scope1) | 58.735 | 2 | 14% | 16 |
| Fahrten mit Elektro-Fahrzeugen (Scope 2) | 10.936 | 2 | 3% | 0 |
| Indirekter Straßenverkehr in km (Scope 3) | 131.936 | 2 | 31% | 43 |
| Papier | ||||
| Papierverbrauch insgesamt in t (kg pro Mitarbeiter/-in) | 54 | 56 | 48 | |
| Recyclingpapier aus "Post-Consumer"-Altpapier | 9,7 | 2 | 18% | 7 |
| Frischfaserpapier (ECF und TCF) | 29,1 | 2 | 54% | 26 |
| Frischfaserpapier, chlorgebleicht | 15,2 | 0 | 28% | 14 |
| Anteil Papier mit Nachhaltigkeits-Labeln in % | 66% | 0 | 66% | |
| Wasser | ||||
| Wasserverbrauch insgesamt in m 3 (Liter pro Mitarbeiter/-in) | 10.509,0 | 10.924 | 6 | |
| Trinkwasser | 10.509,0 | 2 | 100% | 6 |
| Abfälle | ||||
| Gesamtes Abfallaufkommen in t (kg pro Mitarbeiter/-in) | 352 | 366 | 195 | |
| Abfälle zur Verwertung/zum Recycling | 4 | 2 | 1% | 0 |
| Abfälle zur Verbrennung | 281 | 2 | 80% | 146 |
| Abfälle zur Deponie | 63 | 2 | 18% | 39 |
| Sonderabfälle | 4 | 2 | 1% | 11 |
| Kühl- und Löschmittel | ||||
| Kühl- und Löschmittelverluste in kg | 17 | 60 | ||
| Kühlmittelverluste | 17 | 100% | 60 |
| 2023 | Vorjahr | |||
| VfU-Kennzahlen | Absolute Zahlen extrapoliert auf 100 % pro Jahr |
Relative Zahlen pro Mitarbeiter/-in oder
in % |
Absolute Zahlen extrapoliert auf 100 % pro Jahr |
Relative Zahlen pro Mitarbeiter/-in oder
in % |
| Treibhausgasemissionen (Daten extrapoliert auf 100%-System) | ||||
| Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Location Based (kg pro Mitarbeiter/-in) | 2.850 | 2.963 | 3.208 | 3.391 |
| Direkte und indirekte THG-Emissionen brutto in t = Carbon Footprint des Betriebs mit Scope 2 Market Based (kg pro Mitarbeiter/-in) | 1.365 | 1.419 | 1.619 | 1.711 |
| Direkte Emissionen Scope 1 | 257 | 267 | 321 | 339 |
| indirekte Emissionen Scope 2 Location-based method | 2.020 | 2.100 | 2.287 | 2.418 |
| indirekte Emissionen Scope 2 Market-based method | 535 | 556 | 698 | 737 |
| indirekte THG-Emissionen aus Scope 3 | 573 | 596 | 600 | 635 |
| THG-Reduktionszertifikate zur Kompensation in Tonnen: | 19 | 1% | 23 | 1% |
| Verbleibende Netto-THG-Emissionen in Tonnen nach Kompensation/Offsetting durch Zertifikate (Anteil der Brutto-Emissionen in %): | 1.345 | 99% | 1.596 | 99% |
Datenqualität
3 Daten basieren auf exakten Messungen, z. B. Zuliefererrechnungen, Zählerwert
2 Daten basieren auf einer Berechnung oder genauen Schätzung
1 Daten basieren auf einer groben Schätzung
0 Daten nicht angegeben
Umweltauswirkung des Geschäftsbetriebs
Den Vorgaben des Sparkassen-Standards entsprechend wird die Klimabilanz der Stadtsparkasse Augsburg mithilfe des Kennzahlen-Tools des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (nachfolgend "VfU-Tool") jährlich erstellt. Die Klimabilanz 2023 wurde mit dem VfU-Tool Version 1.1 des Updates 2022 erstellt. Die im VfU-Tool integrierten Emissionsfaktoren entstammen Ecoinvent 3.7.1.
Wir haben bereits vor Jahren unseren gesamten Strombezug ausschließlich auf Ökostrom umgestellt. Durch die Nutzung einer PV-Anlage am Standort Halderstraße wird ein weiterer Teil des Bedarfs der Hauptstelle seit Jahren klimafreundlich abgedeckt.
Unsere Mitarbeitenden haben die Option eine Dienstvereinbarung "Mobile Office" abzuschliessen. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu erbringen. Die Arbeitnehmenden müssen nicht notwendig von zu Hause aus arbeiten. Sie müssen lediglich die Erreichbarkeit sicherstellen. Nachdem die Stadtsparkasse Augsburg hier keinen Einfluss auf den Stromverbrauch der Mitarbeitenden hat, liegt der Ausweis von den Energiewerten ausserhalb unserer Systemgrenzen und wird deshalb in unserer Umweltbilanz nicht berücksichtigt. Ebenso haben wir keinen Einfluss auf das Aufladen der Hybrid-Fahrzeuge unserer Führungskräfte, wenn diese über deren heimischen Stromanschluss geladen werden. Daher wurden nur die Daten aus den Tankabrechnungen sowie Aufladevorgänge, die an unserem Standort Halderstraße getätigt wurden, in der Klimabilanz zum Ansatz gebracht.
Mitarbeitermobilität
Für unsere Beschäftigten entwickeln wir nachhaltige Mobilitätskonzepte. Ziel ist es, die Belastung der Umwelt durch verkehrsbedingte Emissionen zu reduzieren, natürliche Ressourcen zu schonen und die Gesundheit zu fördern. Hierzu ist ein Ideen-Sprint von Mitarbeitenden im Jahr 2024 geplant, um mögliche Ansätze zu erkennen und in die Konzeption einfliessen zu lassen.
Wir fördern die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) für private Anfahrten und auch für Geschäftstermine unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dafür stellt die Sparkasse z. B. eine Bezuschussung von 20 € pro Mitarbeitenden für das Deutschlandticket zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir unseren Beschäftigten auch die Möglichkeit zum Fahrradleasing an. Am größten Standort "Halderstraße" steht den Mitarbeitenden ein abgeschlossener Fahrradkeller zur Verfügung. Der Zugang erfolgt über die Zutrittskarte der Sparkasse. Umkleide- und Duschmöglichkeiten sind ebenfalls am Standort vorhanden.
Mobilitätsverhalten der Mitarbeitenden
CO2-Emissionen in Tonnen
Klima- und Umweltziele
Als Sparkasse setzen wir uns aktiv dafür ein, die Ziele des Pariser Klimaabkommens für die gesamte Volkswirtschaft zu erreichen. Wir wollen dazu beitragen, die Wirtschaft mit dem Ziel eines besseren Klimaschutzes zu verändern. Ziel ist es, unsere CO 2 -Emissionen um mindestens 3 - 5 Prozent pro Jahr zu vermindern und unseren Geschäftsbetrieb bis spätestens 2035 CO 2 -neutral zu gestalten. Dieses Ziel haben wir mit der Unterzeichnung der "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" im Jahr 2020 dokumentiert.
Die Verringerung unseres ökologischen Fußabdrucks haben wir als strategische Zielsetzung definiert. Im Jahr 2022/2023 wurde die Sparkasse, im Rahmen von ÖKOPROFIT rezertifiziert.
Aufgrund ihrer freiwilligen, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Umweltschutzleistungen ist die Stadtsparkasse Augsburg seit 2012 Mitglied im Umweltpakt Bayern, einer Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Bayerischen Wirtschaft. Übergeordnetes Ziel des Umweltpakts ist die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes in allen Bereichen (z. B. Vermeidung von Emissionen, Energieeinsparung/ Steigerung der Energieeffizienz und Klimaschutz, Abfallvermeidung, Wasser, Abwasser und Gewässerschutz, Gesundheitsschutz, Naturschutz, Bodenschutz etc.).
→ Selbstverpflichtung der Sparkassen
→ Klimapakt Augsburger Wirtschaft
Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung
Im Geschäftsbetrieb halten wir alle gesetzlichen Umweltvorgaben ein, zum Beispiel in den Bereichen Trinkwasser, Energie und Entsorgung (Gewerbeabfallverordnung). Wir führen die vorgeschriebenen Energieaudits gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durch und halten bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen die Vorgaben gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) ein.
Auch in Zukunft ist es ein wichtiges Anliegen der Stadtsparkasse Augsburg, den Strom- und Wärmeverbrauch aller Standorte zu reduzieren. Im Jahr 2023 wurde ein Sanierungskonzept für den Standort Halderstraße in Auftrag gegeben.
Maßnahmen zur Verbesserung der betrieblichen Umweltleistung
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Treibhausgasemissionen | Reduzierung der CO 2 - Emissionen im Geschäftsbetrieb | Re-Zertifizierung ÖKOPROFIT Betrieb | 2022/2023 |
| Treibhausgasemissionen | Reduzierung der CO 2 - Emissionen im Geschäftsbetrieb | Mitglied ÖKOPROFIT Club | 2022/2023 |
| Treibhausgasemissionen | Reduzierung der CO 2 -Emissionen im Fuhrpark | Überprüfung Fuhrpark und Umstellung auf klimafreundlichere Modelle | 2023 |
| Treibhausgasemissionen | Ökologischen Fußabdruck verringern | Effizienter Ressourceneinsatz | laufend |
| Treibhausgasemissionen | Reduzierung der CO 2 - Emissionen im Geschäftsbetrieb | Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystem | 2024/2025 |
H14 Ökologische EU-Taxonomie
Qualitative Angaben 1
Allgemeine Informationen zur Taxonomie und zur Umsetzung im Institut
Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung
Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Stadtsparkasse Augsburg verpflichtet, die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität, umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-TaxonomieVerordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Nachhaltigkeitsbericht entnommen werden.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Stadtsparkasse Augsburg
Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gemäß Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden. Sie umfassen die gesamten Vermögenswerte der Stadtsparkasse Augsburg. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können, sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß der Anforderung aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.
Für die Identifikation der nach EU-Taxonomie nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Stadtsparkasse Augsburg erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellenden Informationen.
Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Stadtsparkasse Augsburg umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung unternommen, insbesondere der Datennacherfassungen bei Bestandspositionen.
Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.
Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.
Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt. [1]
Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios. Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung. Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung der Europäischen Union (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.
[1] Details zu den Beschränkungen finden
sich in Abschnitt 10 dieses Kapitels.
Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI
Anteil der Vermögenswerte, die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden
Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 50,94 %.
Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i. d. R. Kredite) und nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften, die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken.
Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen. Das heißt, grundsätzlich stünden taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von 2022 sind und damals Kreditinstitute noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen.
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR)
| Haupt-KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | 6,83 |
| KPI **** | 0,09 |
| KPI ***** | 0,09 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** | 0,08 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | 50,94 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | 6,31 |
GAR (Zuflüsse)
| Zusätzliche KPI | Wert |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | 2,51 |
| KPI **** | 0,97 |
| KPI ***** | 0,97 |
| % Erfassung (an den Gesamtaktiva) *** | 55,43 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | 34,15 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | 23,37 |
** Gebühren- und Provisionserträge aus
anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
*** % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
**** basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
In der Tabelle "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen CapEx-basiert XY. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) XY, für Finanzgarantien XY, für Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) XY. Die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt XY und für GAR (Zuflüsse) XY.
Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR
Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten
Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Stadtsparkasse Augsburg ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 2.277,55 Mio. Euro begeben. Dies entspricht ca. 29,66 Prozent der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Stadtsparkasse Augsburg finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 16,37 Prozent. Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden dabei über die Energieausweise erbracht. Im Neukreditgeschäft werden seit einiger Zeit Energieausweise mit angefordert. Die große Herausforderung bestand und besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu erfassen. In der Vergangenheit war es nicht erforderlich, Energieausweise systematisch zu erheben. Es wurden in den vergangenen zwei Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, um diese Energieausweise von den Kunden nachträglich einzuholen. Nicht alle entsprechenden Anfragen an Kunden führten jedoch zu einer Verbesserung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.
Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen:
Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt. Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.
Gebäudesanierungskredite
Die Stadtsparkasse Augsburg weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 128,68 Mio. Euro aus. Davon wurden 128,68 Mio. Euro als taxonomiefähig klassifiziert. 0,30 Mio. Euro konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung/Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.
Kfz-Kredite
Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Alle seit Ende 2023 oder neu vergebenen Kfz-Kredite an private Haushalte werden bezüglich Taxonomiekonformität bewertet. Bei allen Neufinanzierungen werden Kundeninformationen bezüglich der Emissionen der zu finanzierenden Kraftfahrzeuge erhoben.
Zum Geschäftsjahresende sind daher insgesamt 12,92 Prozent der vergebenen Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten taxonomiekonform. Von der Sparkasse werden dabei künftig lediglich Finanzierungen von emissionsfreien Kraftfahrzeugen als taxonomiekonform erfasst. Der Anteil von 12,92 Prozent an taxonomiekonformen Finanzierungen in diesem Bereich erklärt sich damit, dass zunächst ausschließlich das Neugeschäft von der Pflicht zur Ermittlung der Taxonomiekonformität betroffen ist. Diese Pflicht besteht aufgrund der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 erst zum Geschäftsjahresende 2023.
Nicht-Finanzunternehmen
Die Stadtsparkasse Augsburg hat zum Geschäftsjahresende 2023 57,81 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt.
Derzeit sind 1,03 Prozent bzw. 13,61 Prozent der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Stadtsparkasse Augsburg zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten:
Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und Taxonomiekonformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover- (Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor.
Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Stadtsparkasse Augsburg die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden.
Finanzunternehmen
Die Stadtsparkasse Augsburg weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 308,34 Mio. Euro aus. Davon sind 2,37 Prozent taxonomiefähig und 0,00 Prozent taxonomiekonform.
Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor) und die bewerteten zweckgebundenen Finanzierungen gegenüber Finanzunternehmen. Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden.
Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht vor. Daher ist die Taxonomiekonformitätsquote in diesem Geschäftsbereich so niedrig.
Kreditinstitute
Die Stadtsparkasse Augsburg hat zum Geschäftsjahresende 2023 283,37 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, davon 2,52 Prozent taxonomiekonform, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien 209,96 Mio. Euro davon 0 Prozent taxonomiekonform in dieser Kategorie.
Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht vor. Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch in der Meldeposition laufende Nummer 38 bzw. 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, dürfen aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerren damit die GAR. Die den Kennzahlen der Stadtsparkasse Augsburg zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Versicherungsunternehmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Wertpapierfirmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Verwaltungsgesellschaften
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
Die Stadtsparkasse Augsburg ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Die meisten Forderungen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften stellen sogenannte Kassenkredite dar. Mit diesen unterstützt die Stadtsparkasse Augsburg die jederzeitige Liquiditätssicherung der Kommunen/Städte im Geschäftsgebiet. Es konnten keine taxonomierelevanten Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen nicht vor.
Einen wichtigen Anteil an der Bilanzsumme der Stadtsparkasse Augsburg machen die Kassenkredite aus. Diese können nicht positiv auf den Zähler der erfassten Vermögenswerte zur Berechnung der GAR einzahlen und dürfen auch nicht vom Nenner der erfassten Vermögenswerte, wie etwa Staatsanleihen, abgezogen werden. Damit lässt sich ein Teil der geringen GAR i. H. v. 0,09 Prozent (Basis Turnover) bzw. 0,09 Prozent (Basis CapEx) erklären.
Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden. So wurde in der Vergangenheit z. B. der kommunale Wohnungsbau finanziert. Die Kreditnehmer sind in diesen Fällen jedoch regelmäßig nicht die kommunalen Gebietskörperschaften selbst, sondern z. B. kommunale Wohnungsunternehmen. Die Kredite an diese kommunalen Wohnungsunternehmen werden jedoch im Meldebogen 1 in der Zeile 35 aufgeführt. Diese Kredite - auch wenn sie in Teilen ökologisch nachhaltigen Projekten dienen - dürfen derzeit nicht für die Berechnung der Taxonomiekennzahlen angesetzt werden.
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
Die Stadtsparkasse Augsburg hat derzeit keine derartigen Vermögenswerte.
Meldebogen 1 - Vermögenswerte die nicht in den Zähler für die GAR Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften
Die Stadtsparkasse Augsburg hat zum Geschäftsjahresende 2023 3.889,55 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU
Bei den 3.889,55 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Stadtsparkasse Augsburg betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z.B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Stadtsparkasse Augsburg besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU
Bei den 3.889,55 Mio. Euro der Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größere und große Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Stadtsparkasse Augsburg zusätzlich negativ.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile
Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z.B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Stadtsparkasse Augsburg.
Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet.
Derzeit sind 1,03 Prozent der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Stadtsparkasse Augsburg zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten
Die Stadtsparkasse Augsburg hat zum Geschäftsjahresende 2023 142,45 Mio. Euro (Bogen "1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz") Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben. Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Ein Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse. Es konnte festgestellt werden, dass Unternehmen aus Drittstaaten trotz fehlender Pflicht in Teilen umfangreiche Taxonomiekennzahlen veröffentlichen.
Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
Die Vermögenswerte der Stadtsparkasse Augsburg, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 517,31 Mio. Euro. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht.
Zentralstaaten und Supranationale Emittenten
Die Stadtsparkasse Augsburg hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 443,72 Mio. Euro. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten, welche traditionell einen höheren Anteil an der Bilanzsumme der Sparkasse ausmachen. Die Stadtsparkasse Augsburg hält direkt sogenannte grüne Anleihen von staatlichen Emittenten. Es besteht keine Möglichkeit diese möglicherweise taxonomiekonformen Risikopositionen in die Berechnung der Green Asset Ratio einfließen zu lassen.
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
Die Stadtsparkasse Augsburg hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 73,59 Mio. Euro. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.
Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen
Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Stadtsparkasse Augsburg. Eine qualitative Datenaufbereitung des am meisten zutreffenden NACE-Codes erfolgte mit Blick auf die vollumfängliche Taxonomieberichterstattungspflicht im Vorfeld. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.
Die zwei bedeutendsten NACE-Codes waren dabei 2457 mit 40,78 Mio. Euro und 2461 mit 10,90 Mio. Euro. Die höchsten Taxonomiekonformen Risikopositionen für das Umweltziel 1 und auf Gesamtebene weisen die NACE-Codes 2457 mit 0,41 Mio. Euro und 2461 mit 0,19 Mio. Euro auf. Für das Umweltziel 2 hatten nur sehr wenige Nicht-Finanzunternehmen entsprechende Informationen veröffentlicht. Dass die Gesamtkennzahl determinierende Umweltziel ist daher für 2023 noch das Umweltziel 1 (Klimaschutz).
Berichtsbogen 1 - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählt u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert.
Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnenden Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, das Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.
Die Stadtsparkasse Augsburg verneint alle Fragen.
Qualitative Angaben 2
Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
Die Risikopositionen der Stadtsparkasse Augsburg mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Allgemeine Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmenskunden (z. B. allgemeine Darlehen, Inhaberschuldverschreibungen, Aktien) determinieren weitere wichtige Teile der GAR der Stadtsparkasse Augsburg.
Die Art und die Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten werden dabei von den Unternehmenskunden beeinflusst, da deren KPIs lediglich in den Datenhaushalt der Sparkasse übernommen werden. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am Wesentlichsten ist. Die taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten, welche über die allgemeinen Risikopositionen vom Unternehmenskunden übernommen werden, basieren im Wesentlichen auch auf dem Umweltziel 1. Dies liegt daran, dass die Unternehmenskunden bei der Ermittlung der Kennzahlen für das Geschäftsjahresende 2022 in den allermeisten Fällen ausschließlich die Bestimmung der Taxonomiekonformität nach Umweltziel 1 vorgenommen haben. Dies schlägt dann auch indirekt auf die Kennzahlen der Sparkasse durch. Die anderen vier Umweltziele werden erst in den kommenden Berichtsperioden Einfluss auf die GAR und die weiteren Kennzahlen der Stadtsparkasse Augsburg nehmen.
Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit
Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Stadtsparkasse Augsburg aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich. Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlich. Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.
Qualitative Angaben 3
Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie der Stadtsparkasse Augsburg. In ihrer Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sie sich zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik.
Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Stadtsparkasse Augsburg eine sehr hohe Bedeutung. Denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und ein kleiner Teil der Unternehmenskunden. Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Stadtsparkasse Augsburg besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende 2023 umfassend statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden.
Qualitative Angaben 4
Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien
Die Stadtsparkasse Augsburg hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.
Qualitative Angaben 5
Zusätzliche oder ergänzende Angaben
Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3.
Personal
H15 Beschäftigungspolitik und Chancengerechtigkeit
Bewertung von Risiken im Hinblick auf eigene Beschäftigte
Motivierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament, auf dem die kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung unserer Kundinnen und Kunden ruht.
| ― |
Die Arbeitgeberattraktivität ist für uns von höchster personalstrategischer Relevanz. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt, denn unsere Beschäftigten prägen die Wahrnehmung unserer Werte und Kompetenzen als Sparkasse. Angesichts des demografischen Wandels ist die Gewinnung und Bindung motivierter und qualifizierter Nachwuchskräfte eine zentrale Aufgabe. Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist dabei ebenso wichtig wie die Möglichkeit, persönliche Anliegen der Beschäftigten mit den Interessen der Sparkasse zu vereinbaren. |
| ― |
Die Transformation der Arbeitswelt erhöht den Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Als ein Handlungsfeld sehen wir unter anderem den Aufbau und die Weiterentwicklung entsprechender Nachhaltigkeitskompetenz in der Anlageberatung, im Kreditgeschäft sowie in den Marktfolgebereichen. |
Grundlagen der Beschäftigung und Tariftreue
Die Stadtsparkasse Augsburg beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 962 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Vorjahr lag die Beschäftigtenzahl bei 946.
Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen, in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. 87 Prozent aller Beschäftigten der Sparkasse haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag. Außertariflich Beschäftigte dürfen nicht schlechter gestellt werden. Für alle Beschäftigten der Stadtsparkasse Augsburg werden die Kernnormen der "Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)" befolgt.
Die Stadtsparkasse Augsburg ist eine attraktive Arbeitgeberin, für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger wie für bereits im Beruf stehende Personen. Die Mehrzahl unserer Beschäftigten und Führungskräfte leben auch im Geschäftsgebiet. Hier vor Ort bilden wir Nachwuchskräfte aus und entwickeln ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiter. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit in der Stadtsparkasse Augsburg beträgt 23,5 Jahre. 94,3 Prozent aller Beschäftigten sind auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsvertrags angestellt, 5,3 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben befristete Arbeitsverträge.
Befristungen kommen v. a. zum Tragen bei Ausbildungsverträgen, auf Ebene des Vorstands und sind dort durch die Art des Vertragsverhältnisses begründet. In ganz wenigen Ausnahmefällen bieten wir Auszubildenden nach der Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag an, wenn es ansonsten zu keinem Arbeitsverhältnis geführt hätte.
Unsere Ausbildungsquote betrug 8,1 Prozent im Jahr 2023. Die Mehrzahl unserer Auszubildenden hat eine duale Berufsausbildung gewählt, bei der sich praxisnahes Lernen in der Sparkasse und im Berufsschulunterricht ergänzen. Die meisten Auszubildenden streben einen Abschluss als Bankkauffrau oder Bankkaufmann an. Wir stellen zudem Ausbildungsplätze zur Servicekraft für Dialogmarketing zur Verfügung. Unser Ziel ist es, geeignete Auszubildende nach dem Abschluss ihrer Berufsausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen.
Uns als Sparkasse ist es wichtig, unseren jungen Kolleginnen und Kollegen bereits während der Berufsausbildung Sicherheit und Perspektive, aber auch interessante und flexible Arbeitsfelder zu bieten. Wir sind überzeugt, dass die wirkliche Anerkennung und Wertschätzung eigener Ideen das "Ankommen" im Unternehmen fördert.
Im Rahmen der Ausbildung stärken wir daher durch selbst organisierte oder projektbezogene Arbeitsformen die Eigenverantwortlichkeit und die Kreativität unserer Auszubildenden.
| ― |
Persönlichkeitsentwicklung durch Schulungen - Ziele: z. B. Erstellen einer Presseschau, Halten einer freien Rede |
| ― |
Mitarbeit der Auszubildenden bei Messen, Schulführungen und Betriebserkundungen - auch digital |
| ― |
Hauptverantwortliche Betreuung der Social-Media-Kanäle rund um das Thema "Ausbildung in der Stadtsparkasse Augsburg" |
| ― |
Eigenständige Entwicklung und Durchführung von Produktschulungen für Auszubildende und trainierende Personen |
| ― |
Teilnahme am Workshop "gehirngerechtes und nachhaltiges Lernen" |
| ― |
Projekt "Prüfungsvorbereitung durch junge Mitarbeitende für das 3. Ausbildungsjahr" - auch digital |
| ― |
Teilnahme "sozialer Tag" |
| ― |
Nutzung der Lernsoftware "Simple Club" |
| ― |
Überlassung eines iPads |
Gleichbehandlung und Entgelttransparenz
Für die Sparkasse als öffentlichrechtliches Kreditinstitut ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Nationalität, Alter, Beeinträchtigung, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung oder jeglichen anderen persönlichen Eigenschaften in jeder Phase ihrer Beschäftigung eine Selbstverständlichkeit.
Wir halten die Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes ein. Unsere Beschäftigten werden auf der Grundlage der geltenden tariflichen Bestimmungen unabhängig vom Geschlecht für gleiche Tätigkeiten gleich vergütet. Die Stadtsparkasse Augsburg erstellt jährlich einen Vergütungsbericht und veröffentlicht diesen auf ihrer Website. Darin sind die Vergütungsstrukturen genauer dargestellt.
Wir erfüllen die Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfassend und haben die dazu erforderlichen Strukturen und Abläufe in der Sparkasse etabliert.
→ Vergütungsbericht
Beteiligung und Mitarbeitendenzufriedenheit
Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Bayern sowie des Betriebsverfassungsgesetzes ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.
Als Sparkasse bekennen wir uns zum Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden, ihnen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen. Wir unterstützen die Sicherstellung von freier Meinungsäußerung, von Organisationsfreiheit und die Einrichtung von Beschäftigtenvertretungen im Unternehmen. Wir sind der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Beschäftigten und ihren Vertreterinnen und Vertretern verpflichtet, insbesondere dann, wenn es um Menschenrechte, Diversität, Inklusion und einen fairen Interessenausgleich im konstruktiven sozialen Dialog geht.
Im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens (S-Idee) können Beschäftigte Ideen, Impulse sowie Optimierungs- und Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv an der Weiterentwicklung der Sparkasse beteiligen. Unser betriebliches Vorschlagswesen "S-Idee" hat das Ziel, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine schnelle und direkte Ideeneinbringung in die jeweilige Fachabteilung zu ermöglichen. Pro Jahr werden zwischen 100 und 120 Ideen eingereicht. Diese betreffen die Themen Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Produkte, Mitarbeitendenbenefits und Vorschläge zur Verbesserung des betrieblichen Ablaufs. Mitarbeitende mit positiv bewerteten Ideen erhalten einen festen Prozentsatz der jährlichen Einsparung als Prämie. Sollte ein Vorschlag nicht umgesetzt werden können, lässt die Stadtsparkasse den Ideengebern eine kleine Trostprämie (z. B. Kinogutscheine) zukommen.
Die Stadtsparkasse Augsburg hat eine Verfahrensordnung für die Meldung von Hinweisen nach Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) erlassen. Hier können sich Mitarbeitende an die interne Meldestelle wenden.
| 2023 | ||||
| Beschäftigungsstruktur | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 962 | 377 | 585 | 0 |
| Auszubildende und Trainees | 70 | 30 | 40 | 0 |
| Beschäftigte aus der Region | 948 | 371 | 577 | 0 |
| Führungskräfte aus der Region | k. A. | k. A. | k. A. | 0 |
| Vorjahr | ||||
| Beschäftigungsstruktur | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 946 | 368 | 578 | k. A. |
| Auszubildende und Trainees | 71 | 32 | 39 | k. A. |
| Beschäftigte aus der Region | k. A. | k. A. | k. A. | k. A. |
| Führungskräfte aus der Region | k. A. | k. A. | k. A. | k. A. |
| 2023 | ||||
| Gleichbehandlung und Tarifverträge | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte mit Tarifvertrag | 841 | 315 | 526 | 0 |
| Gleichstellungsbeauftragte | 1 | 0 | 1 | 0 |
| Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten | 4 | 1 | 3 | 0 |
| Vorjahr | ||||
| Gleichbehandlung und Tarifverträge | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte mit Tarifvertrag | 828 | 308 | 520 | k. A. |
| Gleichstellungsbeauftragte | 1 | 0 | 1 | k. A. |
| Eingaben bei Gleichstellungsbeauftragten | 7 | 1 | 6 | k. A. |
| Beschäftigungsverhältnisse | Wert | Vorjahr |
| Anteil Beschäftigte mit Tarifvertrag | 97,3 % | 98 |
| Anteil Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag | 94,3 % | 94,9 |
| Anteil Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag | 5,3 % | 4,7 |
| Betriebszugehörigkeit und Nachwuchskräfte | Wert | Vorjahr |
| Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit | 23,5 Jahre | 24,1 |
| Ausbildungsquote | 8,1 % | 8,4 |
| Übernahmequote | 74,1 % | 80 |
Diversität und Chancengerechtigkeit
In der Sparkasse arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Generationen, mit unterschiedlichen Qualifikationen, Lebensentwürfen oder kulturellen Hintergründen. Von ihren breit gefächerten Potenzialen können wir als Sparkasse profitieren. Die Anerkennung und Förderung unterschiedlicher Talente und Qualifikationen ist eine wichtige Ressource für innovatives und zukunftsgerichtetes unternehmerisches Handeln.
Vielfalt hilft uns auch, attraktiv zu bleiben für die junge Generation und für digitale Talente. Wir fördern die Möglichkeit zum Austausch zwischen jungen und etablierten Beschäftigten, schaffen gezielte Anlässe, sie miteinander ins Gespräch zu bringen.
Mit der Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" haben wir unser Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Menschen in Unternehmen sowie zur Schaffung eines vorurteilsfreien und nicht ausgrenzenden Arbeitsumfelds unterstrichen.
Als ein vordringliches Entwicklungsfeld im Bereich der Diversität sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Mit einem Anteil von 24,5 % Frauen in Führungspositionen liegen wir über dem Durchschnitt von 23,3 % der bayerischen Sparkassen und unter dem Schnitt der deutschen Sparkassen (28,9 %). Wir versuchen stets, bei passender Qualifikation, Frauen für Führungspositionen zu begeistern und sie auf dem Weg dorthin zu begleiten. Gemessen an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten sind sie in Führungspositionen über alle Ebenen nicht entsprechend vertreten. Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der Sparkasse hat für uns daher hohe Priorität.
Maßnahmen:
| ― |
Förderung in Führung bei nachgewiesenem Potenzial, festgestellt in einem hauseigenen Auswahl-Verfahren unabhängig vom Geschlecht, im Rahmen unseres Führungskräfte-Entwicklungsprogramms |
| ― |
Bei erstmaliger Übernahme einer Führungsfunktion kann auf Wunsch für die Dauer von drei Jahren ein(e) Mentor(in) aus einem Mentor(innen)-Pool gewählt werden |
| ― |
95 % aller Stellen, auch mit Führungsfunktion, sind teilzeitfähig |
| ― |
Dienstvereinbarung "Mobile Office" zur Flexibilisierung des Arbeitsortes |
| ― |
Erprobung geringerer Arbeitszeitanteile als allgemein definiert, wenn weibliche Führungskräfte nach kurzer Elternzeit auf ihre bisherige Führungsposition zurückkehren. Zeitraum aktuell bei zwei Jahren |
| ― |
Job-Sharing wird ermöglicht, wann immer es möglich ist und sich entsprechende Tandems finden |
| ― |
Die Möglichkeiten zum Führen in Teilzeit wurden verstärkt angeboten und speziell Frauen dafür versucht zu begeistern |
Der Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach §21 EntgTranspG wurde zuletzt für den Zeitraum 01.01.2017 - 31.12.2021 als Anlage zum Lagebericht im Berichtsjahr veröffentlicht.
| Geschlecht | ||||
| Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften | Anzahl gesamt | männlich | weiblich | divers |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 962 | 377 | 585 | 0 |
| Vorstandsmitglieder | 3 | 1 | 2 | 0 |
| Führungskräfte | 102 | 77 | 25 | 0 |
| Vorjahr | ||||
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 946 | 368 | 578 | k. A. |
| Vorstandsmitglieder | 3 | 2 | 1 | k. A. |
| Führungskräfte | 101 | 75 | 26 | k. A. |
| Alter | |||
| Diversität bei Beschäftigten und Führungskräften | < 30 Jahre | 30-50 Jahre | > 50 Jahre |
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 202 | 316 | 444 |
| Vorstandsmitglieder | 0 | 0 | 3 |
| Führungskräfte | 10 | 50 | 42 |
| Vorjahr | |||
| Beschäftigte gesamt (inkl. Auszubildenden und Trainees) | 181 | 329 | 436 |
| Vorstandsmitglieder | 0 | 0 | 3 |
| Führungskräfte | 7 | 55 | 39 |
| Geschlecht | ||||
| Kontrollorgane und Eigentümer | Anzahl gesamt | männlich | weiblich | divers |
| Verwaltungsrat | 10 | 5 | 5 | 0 |
| Zweckverband | 22 | 17 | 5 | 0 |
| Aufsichtsrat | ||||
| Vorjahr | ||||
| Verwaltungsrat | 10 | 5 | 5 | k. A. |
| Zweckverband | 22 | 15 | 7 | k. A. |
| Aufsichtsrat | ||||
| Alter | |||
| Kontrollorgane und Eigentümer | < 30 Jahre | 30-50 Jahre | > 50 Jahre |
| Verwaltungsrat | 0 | 5 | 5 |
| Zweckverband | k. A. | k. A. | k. A. |
| Aufsichtsrat | |||
| Vorjahr | |||
| Verwaltungsrat | 0 | 6 | 4 |
| Zweckverband | k. A. | k. A. | k. A. |
| Aufsichtsrat | |||
| Frauenanteil nach Hierarchieebene | Wert | Vorjahr |
| Weibliche Beschäftigte | 61,5 % | 61,8 |
| Weibliche Führungskräfte | 24,5 % | 25,7 |
| Weibliche Vorstandsmitglieder | 66,7 % | 33,3 |
| Weibliche Verwaltungsratsmitglieder | 50 % | 50,0 |
Handlungsprogramm im Bereich Arbeitnehmerbelange
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Mitarbeitende-Monitoring | Einführung eines modernen Beurteilungssystems | Konzept abgeschlossen, technische Umsetzung geklärt, Leitfaden noch zu erarbeiten | in der Umsetzung |
| Höhergruppierungen | Digitaler Prozess | Konzept verfeinert, technische Umsetzung geklärt | in der Umsetzung |
| Teilnahme am DSGV-Projekt Talentmanagement | Bindung von Mitarbeitenden Rechtzeitige Nachfolge / Besetzung von erfolgskritischen Positionen | Umsetzung der Projektergebnisse im 2. HJ 2023 und Transfer in "Strategisches Nachfolgemanagement" | umgesetzt |
| SVB-Digitalisierungsoffensive | Weitere Digitalisierung | Koordination der Digitalisierungsmaßnahmen und Umsetzung von Empfehlungen und Best-Practise-Beispielen | laufend |
| Modernisierung des hausinternen Assessment-Centers | Schnellere Teilnahme von Mitarbeitenden. Nutzung eines validierten Systems | Zertifizierung von internen Betreuern | in der Umsetzung |
| Bildungsurlaub | Förderung von selbstinitiierten Weiterbildungen | Konzept verabschiedet und umgesetzt | umgesetzt |
| S-Stipendium | Förderung von selbstinitiierten Weiterbildungen | Konzept verabschiedet und umgesetzt | umgesetzt |
H16 Gesundheit und Wohlergehen
Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten haben wir neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf fest in unserer Personalstrategie verankert und im operativen Handlungsrahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) konkretisiert. Unsere Anstrengungen zum strategischen betrieblichen Gesundheitsmanagement haben wir von der AOK Bayern auditieren lassen und im Jahr 2016 den Silber-Standard erreicht.
Wir bieten ein umfangreiches Angebot zur Förderung der Gesundheit unserer Beschäftigten, das von unserem BGM-Steuerungskreis in vierteljährlichen Sitzungen geplant, gesteuert und controllt wird. Hervorzuheben ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das wir auch präventiv anbieten. Selbstverständlich sind für uns ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze und Hilfsmittel, betriebsärztliche und arbeitspsychologische Sprechstunden, ein umfangreiches Angebot im Rahmen unseres Betriebssportvereins.
Wir führen turnusmäßig alle drei Jahre eine Mitarbeiterbefragung zur psychischen Belastung durch, zuletzt im KJ 2021. Hieraus ergibt sich unser Handlungsbedarf wie auch präventive Ansätze für die Bereiche Arbeitsschutz, betriebliches Gesundheits- und Eingliederungsmanagement. Die Zufriedenheit mit den durchgeführten Maßnahmen des BGM ́s kann über unsere Plattform Helix erhoben werden. Mit einer durchschnittlichen Bewertung von 5,6 von maximal 6,0 erreichbaren Punkten, ein sehr guter Wert für 2023.
Zur Förderung der Gesundheit unserer Beschäftigten bieten wir neben feststehenden Angeboten (z. B. mobile Massagen, Ruheraum, Check-ups, moderierte Gesundheitszirkel, Stadtradeln und Firmenlauf) meist halbjährlich wechselnde Angebote zu Schwerpunktthemen, die vom BGM-Steuerungskreis beschlossen werden. Seit 2023 bieten wir neben digitalen auch wieder vermehrt Präsenzveranstaltungen an. Diese erfreuen sich in der Regel einer höheren Beliebtheit. Die Themenschwerpunkte waren Rücken- und Visualtraining, Achtsamkeit und Entspannung sowie Gewaltprävention, Selbstschutz und Erste Hilfe.
Für unsere Auszubildenden finden während der gesamten Ausbildungszeit von zwei bzw. zweieinhalb Jahren grundsätzlich vier Veranstaltungen zu "Azubi fit" statt: Einführungsveranstaltung zu BGM/BEM, dem "Azubi climb" in einer Boulderhalle, ein externer Workshop zu Ernährung und Entspannung incl. der Thematik Prüfungsstress sowie ein Workshop zur Suchtprävention.
In der Personalabteilung steht hierfür eine eigene Ansprechpartnerin (qualifizierte BGM-Managerin bbw Augsburg, qualifizierter Business- und Gesundheitscoach nach ECA, betriebliche Beraterin für Pflege) zur Verfügung. Damit können grundsätzlich alle Themen rund um die betriebliche Gesundheitsförderung und die Pflege von Angehörigen hervorragend geplant und umgesetzt werden. Bei Bedarf wird das Portfolio erweitert um externe Angebote von Gesundheitsdienstleistern bzw. kooperierenden Krankenkassen der Region Augsburg.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz stellen wir durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sicher. Dazu ist unter anderem ein Arbeitssicherheits-Ausschuss installiert, der regelmäßig einberufen wird.
| Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote | Wert | Vorjahr |
| Krankheitsbedingte Abwesenheitsquote | 5,4 | 5,7 |
| Gesundheitsförderung | Maßnahmen | Anzahl | Nutzer/-innen |
| Organisatorische Verankerung der Gesundheitsförderung | Betriebliches Gesundheitsmanagement - Ansprechpartnerin (qualifizierte BGM-Managerin bbw Augsburg, qualifizierter Business- und Gesundheitscoach nach ECA, betriebliche Beraterin für Pflege) steht anteilig mit 0,4 MAK zur Verfügung. | 1 | 991 * |
| Betriebsärztliche Betreuung | Betriebsärztin bei ias health & safety GmbH, Dr. Gabriela Hendrich-Wistokat | 1 | 74 |
| Betriebssportangebote | verschiedene Sparten, z. B. Laufen, Tennis, Fußball, Eishockey, Businessboxen etc. | 16 | 306 |
| Arbeitsplätze mit ergonomischer Ausstattung | 13 | 512 * | |
| Kantine mit biologischem und vegetarischem Angebot | 1 | k. A. |
* Arbeitsplätze mit ergonomischer
Ausstattung: Mehrfachnutzung beim Arbeitsplatz inkludiert
| Fortbildungen zu Gesundheitsthemen | Anzahl | Teilnehmende |
Fördervolumen
in € |
| Anzahl der Mitarbeitenden, denen das Betriebliche Eingliederungsmanagement entsprechend unserer Dienstvereinbarung angeboten wurde | 151 | 43 | |
| Anzahl der Mitarbeitenden, die das Betriebliche Eingliederungsmanagement eigeninitiativ präventiv in Anspruch genommen haben | 4 | ||
| Angebot arbeitspsychologischer Sprechstunde | Budget 60 Std. p. a. je 160 € | 46 | 7.360 |
| Angebot mobile Massage für Mitarbeitende in Vertriebseinheiten sowie für Mitarbeitende der Hauptstelle | Zuschuss 5 € pro Massage für max. 640 | 540 | 3.200 |
| Angebot Gesundheits-Check-up mit mobilem Labor von Wellabe | 96 | ||
| Angebote der Verhaltens- und Suchtprävention | 56 |
Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Sparkasse fühlt sich der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben verpflichtet. Für familiengerechte Arbeitsbedingungen engagieren wir uns umfassend und mit großer Überzeugung. Dazu gehört auch, dass wir in der Sparkasse eine Kultur der Kollegialität fördern, in der die Rücksichtnahme auf familiäre Erfordernisse ein Teil einer teamorientierten Arbeitsorganisation ist.
Wir möchten außerdem für Frauen und Männer bessere Voraussetzungen schaffen, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso wollen wir sie stärker ermutigen, Zeit für die Familie zu investieren. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir mit spezifischen Maßnahmen.
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Stadtsparkasse Augsburg schafft die dafür notwendigen Rahmenbedingungen durch eine Vielzahl von Maßnahmen und Angeboten:
| ― |
Wir sind seit 2010 von der berufundfamilie Service GmbH zertifiziert. In allen acht Handlungsfeldern: Arbeitszeit, Arbeitsort, Informations- und Kommunikationspolitik, Führungskompetenz, Personalentwicklung, Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen, Service für Familien haben wir seither ehrgeizige Ziele vereinbart und umgesetzt. Das Zertifikat wurde in 2022 nach einer erfolgreichen Re-Auditierung erneut bestätigt |
| ― |
Unsere Teilzeitquote liegt nachhaltig über 40% und damit deutlich über dem Durchschnitt der bayerischen Sparkassen (2023: 46,5%, Durchschnitt bayerische Sparkassen 43,9%) Nahezu 95% aller Stellen sind teilzeitfähig, insbesondere auch Stellen mit Führungsfunktion |
| ― |
Für Rückkehrende aus Elternzeit oder Mutterschutz ermöglichen wir einen unterhälftigen Beschäftigungsumfang, wenn es die Tätigkeit zulässt. Diese Regelung ist aktuell auf maximal 3 Jahre beschränkt |
| ― |
Wir bieten unseren Beschäftigten über die gesetzlich geregelte Elternzeit hinaus bis zu 4 Jahre Zeit für die Betreuung von Kindern in Anspruch zu nehmen, aufteilbar in maximal 2 Abschnitte bis zum 12. Lebensjahr jedes Kindes |
| ― |
Im Berichtsjahr lag der Anteil der weiblichen Führungskräfte bei 24,5%. Mit 66,67% weiblicher Anteil in der Geschäftsleitung liegen wir deutlich über dem Schnitt aller deutschen Sparkassen |
| ― |
Zur weiteren Flexibilisierung haben wir am 01.10.2020 eine Dienstvereinbarung "Mobile Office" abgeschlossen. Das Angebot, wo es die Tätigkeiten zulassen, wird zunehmend genutzt. 438 unserer bankspezifisch Beschäftigten haben eine Mobile Office Vereinbarung geschlossen, insgesamt wurden 513 Zugänge vergeben. Für vorübergehende Engpässe z. B. bei der Kinderbetreuung oder in Pflegesituationen kann darüber hinaus kurzfristig die technische Möglichkeit (Token) zum mobilen Arbeiten genutzt werden. Zum 31.12.2022 konnten dadurch 59,2% unserer bankspezifisch Beschäftigten mobil arbeiten |
| ― |
Unsere Beschäftigten haben die Möglichkeit, für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber auch für die Verwirklichung von persönlichen Interessen zusätzlich zum tariflichen Urlaub bis zu 40 Tage zusätzlichen Urlaub zu kaufen. 274 Mitarbeitende haben dieses Angebot in Anspruch genommen. |
| ― |
Unsere Kantine bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, unser Essensangebot (auch für die ganze Familie) mit nach Hause zu nehmen und sich dadurch von täglichen Arbeiten zu entlasten. Täglich wird ein vegetarisches Gericht angeboten |
| ― |
Seit 2013 bieten wir am Standort Halderstraße einen Reinigungs- und Repairservice, den sog. "Persil-Service", der Firma Henkel an |
| 2023 | ||||
| Inanspruchnahme von Elternzeit | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) | 414 | 69 | 345 | k. A. |
| Beschäftigte in Elternzeit | 50 | 9 | 41 | k. A. |
| Rückkehr nach Elternzeit | 20 | 9 | 11 | k. A. |
| Vorjahr | ||||
| Inanspruchnahme von Elternzeit | Anzahl gesamt | Männer | Frauen | Divers |
| Beschäftigte, die familienfreundliche Teilzeitangebote nutzen (ohne Altersteilzeit) | 410 | 65 | 345 | k. A. |
| Beschäftigte in Elternzeit | 53 | 8 | 45 | k. A. |
| Rückkehr nach Elternzeit | 18 | 7 | 11 | k. A. |
Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
274 Mitarbeitende (Männer: 121, Frauen:153) haben zusätzlichen Urlaub (unbezahlt) in Anspruch genommen (Männer im Schnitt 2 Tage, Frauen im Schnitt 2,25 Tage)
438 Mitarbeitende haben eine Mobile Office-Vereinbarung (180 Männer; 258 Frauen)
H17 Weiterbildung/lebenslanges Lernen
Grundlagen der Aus- und Weiterbildung
Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität.
Die Stadtsparkasse Augsburg bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe sowie verbundexternen Dienstleistern ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Beschäftigten langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.
Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern - diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir unter anderem das Qualifizierungsangebot der regionalen Sparkassenakademie.
Weiterbildungsmaßnahmen
Der Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von uns vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der Digitalisierung, aus Änderungen des Produkt- und Dienstleistungsangebots sowie aus regulatorischen Anforderungen ergeben, laufend analysiert. Daraus resultiert die kontinuierliche Fortschreibung der Weiterbildungsziele für einzelne Beschäftigte, Teams oder die gesamte Sparkasse, welche durch interne und externe Schulungen verfolgt werden.
In die Weiterbildung von 382 Beschäftigten haben wir im Berichtsjahr 659 T€ Euro investiert. Im Durchschnitt hat jede bzw. jeder Beschäftigte 2,3 durchschnittliche Tage im Jahr zur Verfügung.
Neben dem klassischen Ausbildungsberuf "Bankkaufmann (m/w/d)" bieten wir seit 2020 auch den Ausbildungsberuf "Servicefachkraft für Dialogmarketing" an.
Zudem haben wir in 2023 ein duales Studium zum "Bachelor of Arts" im Studiengang BWL-Bank in Kooperation mit der dualen Hochschule Baden-Württemberg am Standort Ravensburg eingeführt.
Unsere Plätze für unsere Ausbildungsberufe und das duale Studium vergeben wir bedarfsabhängig. Durch regelmäßige Feedbackgespräche in Verbindung mit klaren und transparenten Übernahmekriterien sind wir ein verlässlicher und planbarer Ausbildungspartner.
Im Bereich des Quereinstiegs haben wir 2023 ein neues Konzept entwickelt. Über unser Programm "QuickStart" bieten wir Personen mit kaufmännischer Berufsausbildung abseits des "Bankkaufmann (m/w/d)" eine maßgeschneiderte Qualifizierung für den Einstieg am Kundenservice an. Mit der daraufhin möglichen Weiterbildung zum "Sparkassenkaufmann" bzw. zur "Sparkassenkauffrau" ist der Erwerb einer Basisqualifikation für weitergehende Aufgaben in der Kundenberatung möglich.
Nach der Ausbildung zum "Bankkaufmann (m/w/d)" oder zum "Sparkassenkaufmann" bzw. zur "Sparkassenkauffrau" bereiten wir unsere Mitarbeitenden über ein spezielles Traineeprogramm "Privatkundenberatung" für den Privatkundenvertrieb vor.
Zudem bieten wir unseren Beschäftigten die Weiterbildung zum "Sparkassenfachwirt" bzw. zur "Sparkassenfachwirtin" oder, über das "3-Titel-Modell", zum "Bankfachwirt IHK" bzw. zur "Bankfachwirtin IHK" über die Sparkassenakademie Bayern an. Weiter fördern wir auch die Fortbildung zum/zur Fachwirt/in außerhalb des Angebots der regionalen Sparkassenakademie durch einen jährlichen zehntägigen Bildungsurlaub.
Im Anschluss daran unterstützen wir die Weiterbildung zum "Sparkassenbetriebswirt" bzw. zur "Sparkassenbetriebswirtin", zum "Betriebswirt" bzw. zur "Betriebswirtin" sowie zum "Bachelor" bis hin zum "Master" - bspw. an der verbundeigenen Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe. Dies erfolgt bei Übernahme einer Stelle mit notwendigem Qualifizierungsbedarf mit einer kompletten Freistellung für die Lehr- und Prüfungstage sowie einer Übernahme der kompletten Weiterbildungskosten.
Fortbildungswünsche ohne passende Stelle fördern wir mit einem zehntägigen Bildungsurlaub sowie finanziell für bis zu 13 Personen pro Jahr über ein hausinternes S-Stipendium mit einmalig 7.000,00 € pro Person.
In unserem Bildungszentrum und unserer Impulswerkstatt bieten wir eine Vielzahl von Angeboten zur fachlichen, technischen und verkäuferischen Weiterentwicklung an.
Im Hinblick auf die Persönlichkeitsentwicklung investieren wir zielgruppenorientiert und befragen jährlich unsere Mitarbeitenden nach deren Wünschen für Maßnahmen im folgenden Jahr.
Potentialträgerinnen und - träger bereiten wir durch spezielle Personalentwicklungsprogramme auf die Übernahme höherwertiger Aufgaben vor. Für 2024 wollen wir diese Förderung noch passgenauer durch die Entwicklung und Umsetzung eines Talente-Programms gestalten.
Durch das "Strategisches Nachfolgemanagement" planen wir die Nachfolge von Schlüsselpositionen vorausschauend und definieren frühzeitig geeignete und notwendige Nachfolgelösungen. Hiermit verbunden sind gezielte Entwicklungspläne vor bzw. bei Übernahme der neuen Aufgabe für unsere Mitarbeitenden.
Als neues berufliches Orientierungsinstrument haben wir in 2023 eine Standortbestimmung entwickelt, die Potenziale für die Bereiche Führung, Vertrieb oder Stab/Marktfolge indiziert. Hierbei greifen wir auf das eignungsdiagnostische Verfahren der Sparkassenakademie Bayern, namentlich "S-Talent", zurück. Beschäftigte mit nachgewiesenem Führungspotenzial qualifizieren wir über ein hauseigenes Führungskräfte-Entwicklungsprogramm für die Übernahme von Führungsaufgaben.
Im Bereich der Nachhaltigkeit wurde in der Vergangenheit für alle Mitarbeitende ein Webinar zu den Grundlagen der Nachhaltigkeit und deren Auswirkungen auf den Klimawandel angeboten. Im Intranet wurde eine eigene Rubrik "Nachhaltigkeit" installiert. Hier erhalten die Mitarbeitenden Informationen rund um die Nachhaltigkeitsthemen in der Stadtsparkasse Augsburg sowie Tipps für den beruflichen und privaten Alltag.
Im Jahr 2023 gab es 233 Teilnahmen an Veranstaltungen zum Thema Nachhaltigkeit. Diese verteilen sich auf die verschiedensten Bereiche der Stadtsparkasse Augsburg - angefangen beim gewerblichen Vertrieb und der Marktfolge bis hin zur "Nachhaltigen Führung".
2024 werden wir insbesondere in die Qualifikation unserer Mitarbeitenden im gewerblichen Segment im Hinblick auf die Transformationsfinanzierung investieren. So hat im Januar 2024, als ein Baustein davon, das Zertifikatsprogramm "Geprüfter Berater / geprüfte Beraterin Sustainable Finance" mit bis zu fünf Fortbildungstagen gestartet. Die Inhalte werden in den darauffolgenden Monaten in insgesamt sechs Modulen mit einer abschließenden Prüfung vermittelt. Teile der Module werden auch vom Vorstand sowie weiteren Mitarbeitenden aus der Marktfolge und anderen Bereichen absolviert. Weitere, zielgruppenspezifische Qualifizierungsmaßnahmen sind in der Planung.
Im Berichtsjahr 2023 haben der überwiegende Teil aller Mitarbeitenden ein Feedbackgespräch zur Beurteilung ihrer Leistung erhalten. Die Mitarbeitenden-Gespräche sind in einem Vertriebsführungsprozess für jeden Vorstandsbereich in unterschiedlicher Intensität geregelt. Neben den leistungsbezogenen Kriterien werden auch die Themen Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden und der Kundschaft, Zukunftsorientierung und Veränderungsbereitschaft thematisiert.
Die Gespräche außerhalb der Vertriebseinheiten erfolgen digital über unsere Personalsoftware Helix. Dort besprochene mögliche Maßnahmen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung erfolgen in einem nachfolgenden Gespräch mit dem zuständigen Personalreferenten und ggfs. mit Einbindung der Personalentwicklung.
| Alter | ||||
| Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen | Anzahl gesamt | < 30 Jahre | 30-50 Jahre | > 50 Jahre |
| Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen | 382 | 117 | 152 | 113 |
| Personentage für Fortbildung | 1.935 | 861 | 745 | 329 |
| Teilnehmende an Stipendiatenprogrammen (intern) | 10 | 10 | 0 | 0 |
| Vorjahr | ||||
| Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen | 224 | 67 | 84 | 73 |
| Personentage für Fortbildung | 1.757 | 1.232 | 357 | 171 |
| Investitionen in Fort- und Weiterbildung | Wert | Vorjahr |
| Ausgaben für Fort- und Weiterbildung gesamt (in T€) | 659 | 391 |
| Durchschnittliche jährliche Anzahl Tage für Aus- und Weiterbildung pro Beschäftigten | 2,3 Tage | 2,05 |
Corporate Governance
H18 Verhaltensstandards für Mitarbeitende
Rechtlicher Rahmen
Der Corporate-Governance-Kodex der Sparkasse enthält, auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Sparkassengesetzes sowie der Sparkassenordnung für das Land Bayern, einen Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Die Grundsätze des Kodex sind geleitet von den Zielen der Verantwortung des Vorstandes sowie des Verwaltungsrates für die Sparkasse und der Sicherstellung von Transparenz und Kontrolle. Vielfältige Diskussionen und Bestrebungen sowohl im politischen und wirtschaftlichen Umfeld als auch insbesondere aus gesellschaftlicher Sicht haben zu deutlich höheren Anforderungen an die Kreditinstitute geführt.
Im Mittelpunkt stehen dabei eine effiziente Überwachung sowie eine zielgruppenadäquate Transparenz, ebenso wie ein kontinuierlicher Dialog mit den Interessengruppen (Aufsichtsorgane, Träger, Vorstand, beschäftigte Personen, Kundschaft und dienstleistende Unternehmen) und ein systematischer Verbesserungsprozess. Daneben gehört es zu den Aufgaben der Unternehmensführung, adäquate Verhaltensregeln für die Mitarbeitenden zu kodifizieren.
Die Anforderungen an Finanzdienstleistende steigen seit Jahren kontinuierlich. Sie sind unter anderem in folgenden Gesetzen und Richtlinien formuliert:
| ― |
Capital Requirements Regulation (CRR) |
| ― |
Kreditwesengesetz (KWG) |
| ― |
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) |
| ― |
Geldwäschegesetz (GWG) |
| ― |
Handelsgesetzbuch (HGB) |
| ― |
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) |
Als ihren Unternehmenszweck versteht die Sparkasse den öffentlichen Auftrag aus § 2 SpkG Bayern. Die Geschäftsstrategie dient der Erfüllung dieses Auftrags. Der Sparkasse kommt damit eine besondere Rolle als verlässliche und vertrauenswürdige regionale Partnerin zu. An diesem Anspruch soll sich die Unternehmensführung und das Verhalten der Mitarbeitenden jederzeit orientieren.
Werte und Handlungsrichtlinien
Der Verhaltenskodex der Sparkasse stellt die Grundlage für eine gesetzeskonforme und nachhaltige Unternehmenskultur dar. Er umfasst:
| ― |
Verständnis von Zusammenarbeit und Führung |
| ― |
Umgang mit Risiken |
| ― |
Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen |
| ― |
Umgang mit Interessenkonflikten |
Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich vor dem Hintergrund gesetzlicher Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Sinne einer Querschnittsfunktion hinsichtlich der Corporate Governance sowie relevanter Interessengruppen erfolgt eine Konkretisierung der Inhalte und Anforderungen über die allgemeine Dienstanweisung sowie die schriftlich fixierte Ordnung der Sparkasse. Durch die Formulierung wird die Verbindlichkeit der Inhalte geschaffen.
Wesentliche Beschreibungen erfolgen u. a. in den folgenden Dokumenten:
| ― |
Allgemeine Dienstanweisung für die Beschäftigten |
| ― |
Verhaltenskodex (u.a. mit Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen) |
| ― |
Diversitätsrichtlinien für Mitarbeitende und Vorstand |
| ― |
Eignungsrichtlinien für Mitarbeitende auf Schlüsselpositionen |
| ― |
diverse PPS-Prozesse (PPS: Prozess Plus für Sparkassen) |
Die Sparkasse steht für einheitliche und verbindliche Werte. Grundlage dafür sind insbesondere die Markenkernaussage und die Markenkernwerte der Sparkassenorganisation. Beide sind im Leitbild der Sparkasse verankert. Die drei Markenkernwerte lauten:
| ― |
Menschen verstehen: Die persönlichen Interessen und Bedürfnisse der Kundschaft stehen im Mittelpunkt. Wir hören unserer Kundschaft zu, um sie auch wirklich zu verstehen. Komplexe Finanzthemen vereinfachen wir und bieten Lösungen an, die für alle verständlich sind. Wir begegnen unserer Kundschaft menschlich und wertschätzend. |
| ― |
Sicherheit geben: Für unsere Kundschaft und alle Menschen in unserer Region schaffen wir nachhaltig Werte. Wir geben Sicherheit und bieten eine verlässliche Partnerschaft, auch in Zeiten der Veränderungen. |
| ― |
Zukunft denken: Wir denken fortschrittlich und handeln vorausschauend. Unserer Kundschaft zeigen wir damit Wege auf, ihre persönlichen Ziele zu erreichen. |
Umsetzung der Kernwerte: Die Mitarbeitenden setzen diese Kernwerte in ihrem täglichen Handeln um - sie sind Übertragende der Marke unseres Hauses. So kann die Markenkernaussage "Wir machen es den Menschen einfach, ihr Leben besser zu gestalten" umgesetzt werden. In Workshops wurden die Mitarbeitenden für ihre Rolle als Übertragende sensibilisiert. So wird die Marke "Sparkasse" gelebt.
Unser Verständnis von Zusammenarbeit: Wir beraten unsere Kundschaft ganzheitlich und berücksichtigen dabei auch die sozialen, ökologischen und ethischen Werte unserer Kundschaft. Deshalb haben wir "Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung" im Intranet veröffentlicht. Dieser Verhaltenskodex beinhaltet interne Verhaltensregeln für die Mitarbeitenden der Sparkasse auf allen Ebenen, um den gesetzlichen Anforderungen, aber auch ethischen und gesellschaftlichen Maßstäben gerecht zu werden. Er schafft mittels einer nicht abschließenden Zusammenfassung von Regeln, die aufgrund von bestehenden Rechtsquellen außerhalb und innerhalb der Sparkasse zu beachten sind, eine Orientierung für eine offene, transparente, rechtskonforme und verlässliche Erledigung aller Geschäfte und Abläufe in der Sparkasse. Die sorgfältige Beachtung des Kodex beim täglichen Handeln trägt zu einem fairen Miteinander bei. Die Mitarbeitenden sind verantwortlich, wie dieses Leitbild tagtäglich gelebt wird und tragen zur Umsetzung bei.
Zum Selbstverständnis der Sparkasse gehört es, dass wir Diskriminierung - gleich welcher Form - ablehnen und uns für Chancengleichheit einsetzen. Deshalb gehört die Stadtsparkasse Augsburg auch zu den Unterzeichnenden der "Charta der Vielfalt".
| Verhaltensstandards für Mitarbeitende | Status |
| Verhaltenskodex der Stadtsparkasse Augsburg | implementiert |
| Gleichstellungskonzept - Vereinbarkeit Beruf und Familie | implementiert |
H19 Compliance und Korruptionsbekämpfung
Bewertung von Risiken im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Sparkassen als Finanzinstitute unterliegen spezialgesetzlichen Regelungen zur Prävention und Bekämpfung von kriminellen Handlungen wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Korruption, Insiderhandel, Marktmanipulation, Wirtschaftskriminalität und sonstigen strafbaren Handlungen. Daneben sind Regeln zum Datenschutz und Embargovorschriften/Finanzsanktionen einzuhalten.
Die jeweils beauftragten Personen stellen über Vorkehrungen und detaillierte Gegenmaßnahmen sicher, dass im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gehandelt wird. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht eine Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Auf neue rechtliche Entwicklungen werden die Geschäftsbereiche hingewiesen.
Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Wir erwarten von unseren Beschäftigten, dass sie stets rechtskonform handeln, das heißt, dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Für die Überwachung dieser Vorgaben sind in unserem Haus diverse beauftragte Personen verantwortlich. Diese sind unabhängig vom operativen Geschäft, haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang.
Die beauftragten Personen identifizieren zudem mögliche Interessenkonflikte. Darüber hinaus wird auch die Einhaltung der internen Verhaltensregeln von den jeweiligen Führungskräften geprüft. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Dienstanweisung und unseres Verhaltenskodex, der die Basis unserer Compliance-Grundsätze bildet. Die Kontrollen durch die Führungskräfte sind Teil der Überwachungshandlungen der jeweiligen beauftragten Personen.
Weiter unterstützen und beraten sie den Vorstand bei der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Die beauftragten Personen erstatten sowohl jährlich als auch anlassbezogen Bericht an den Vorstand. Die Informationen werden an die Interne Revision und an den Verwaltungsrat weitergeleitet.
In unserem Haus pflegen wir eine Compliance-Kultur. Betroffene Beschäftigte werden im Rahmen regelmäßiger Compliance-Schulungen auf die von der Sparkasse festgelegten Präventionsmaßnahmen in den oben genannten Bereichen geschult. Darüber hinaus werden die Beschäftigten bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.
Um Compliance-Verstöße zu vermeiden, sind alle Beschäftigten aufgefordert, sich mit ihren Fragen und Hinweisen an ihre Führungskräfte, die Fachbereiche oder die beauftragten Personen zu wenden. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, geben wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem). Hierzu sind entsprechende Prozesse implementiert und die Mitarbeitenden werden mindestens jährlich über eine Mitteilung zu dieser Möglichkeit informiert. Im Jahr 2023 gab es im Rahmen des Hinweisgeber-Systems keine Hinweise auf Korruption und Bestechung.
Die Stadtsparkasse Augsburg trägt dafür Sorge, dass ihre Mitarbeitenden, aber auch externe Dritte die Möglichkeit haben, auf Auffälligkeiten und Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze innerhalb der Sparkasse sowie durch Geschäftspartner und Kundinnen bzw. Kunden hinzuweisen. Hierfür bietet die Stadtsparkasse Augsburg geschützte schriftliche und mündliche Meldekanäle an. Eine strikt vertrauliche Behandlung der Hinweise wird zugesichert. Zur Wahrung von Neutralität und Sicherheit der Person kann die Meldung auch anonym erfolgen.
| Umsetzung von Compliance | Status |
| Abteilung Compliance | implementiert |
| Compliance-Beauftragter | vorhanden |
| Kommunikation und Schulungen zur Korruptionsbekämpfung | implementiert |
| Compliance-Bericht an Vorstand und Verwaltungsrat | jährlich |
| Externer Compliance-Bericht | keine Berichterstattung |
Politische Interessenvertretung
Die Stadtsparkasse Augsburg ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) in Berlin angeschlossen. Der DSGV vertritt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber staatlichen Stellen und in der Öffentlichkeit und organisiert die Willensbildung innerhalb der Gruppe.
Darüber hinaus legt er die strategische Ausrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe fest. Hierzu erarbeiten seine Mitglieder und Verbundunternehmen mit dem DSGV Konzepte für eine erfolgreiche Marktbearbeitung. Der DSGV ist Träger der zentralen Bildungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe, der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management. Weitere Gemeinschaftseinrichtungen sind zum Beispiel die Stiftung für die Wissenschaft, sowie die Sparkassenstiftung für internationale Kooperation. Der DSGV verwaltet zudem die institutssichernden Einrichtungen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sowie den Sicherungsfonds der Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Wir spenden nicht an Parteien und Politikerinnen und Politiker. Weiterhin erfolgen keine Spenden an verfassungsfeindliche, demokratiegefährdende oder menschenverachtende Organisationen oder Vereinigungen jeder Art.
Steuern
Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle eines Staates für die Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben, insbesondere der umfassenden Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Steuern dienen damit auch der Erfüllung der Aufgaben, die mit einer nachhaltigen Entwicklung der Staaten verbunden sind.
Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut berücksichtigt die Sparkasse umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen ihren Gesellschaften die jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen. Die Sparkasse hält die jeweils geltenden Steuergesetze und -vorschriften in Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten ein. Wir kommunizieren anlassbezogen aktiv, transparent und konstruktiv mit den jeweils zuständigen Steuerbehörden. Steuerhinterziehung ist illegal und steht im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur sowie zu unseren Werten und Überzeugungen.
Handlungsprogramm im Bereich Bekämpfung von Korruption und Bestechung
| Handlungsfeld | Ziel | Umsetzungsmaßnahme(n) | Termin |
| Korruption und Bestechung | Prävention gegen Korruption und Bestechung | Integration eines Whistleblowing-Systems | implementiert |
| Korruption und Bestechung | Prävention gegen Korruption und Bestechung | Unterschiedliche Kompetenztableaus (z.B. für Auftragsvergaben), 2. Votum gemäß definiertem Prozess | implementiert |
| Korruption und Bestechung | Prävention gegen Korruption und Bestechung | ab EUR 40 Zuwendung von Dritten oder in Zweifelsfällen Einholung der Genehmigung durch Abteilungsleitung Personal mit Vordruck SK21042 | implementiert |
| Korruption und Bestechung | Prävention gegen Korruption und Bestechung | Richtlinie für Zuwendungen von Dritten an den Vorstand | implementiert |
Kommunikation
H20 Dialog mit Anspruchsgruppen
Anspruchsgruppen der Sparkasse
Sparkassen sind aus der bürgerschaftlichen Motivation heraus gegründet worden, möglichst vielen Menschen wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe zu ermöglichen. Damit gehört Gemeinwohlorientierung seit ihrer Gründung vor mehr als 200 Jahren zum Selbstverständnis dieser Institute. Aus ihrem gesellschaftlichen Auftrag ergeben sich die Anspruchsgruppen der Sparkasse. Menschen, Unternehmen und Kommunen in unserem Geschäftsgebiet sollen von der Geschäftstätigkeit der Sparkasse profitieren. Als nicht kapitalmarktorientierte Finanzinstitute sind die Sparkassen denjenigen verpflichtet, die in der Region tätig sind. Die für Sparkassen relevanten Anspruchsgruppen wurden 2012 in einer wissenschaftlichen Studie vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster erarbeitet.
Auf dieser Grundlage definieren wir die Anspruchsgruppen für unser Institut wie folgt:
| ― |
Kundschaft, Geschäftspartnerschaften |
| ― |
Mitarbeitende |
| ― |
Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheider) |
| ― |
Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft) |
| ― |
Zivilgesellschaftliche Akteure, Nichtregierungsorganisationen |
| ― |
Breite Öffentlichkeit (Bürgerschaft) |
Kommunikation mit Anspruchsgruppen
Die Sparkasse ebenso wie die Mehrzahl ihrer Beschäftigten sind in der Region verwurzelt. Als kommunal verankertes Kreditinstitut stehen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit und unseres gesellschaftlichen Engagements in einem kontinuierlichen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden, den Trägern, der Wirtschaft, den gesellschaftlichen Institutionen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in der Region.
Diese Dialoge stellen die regelmäßige Interaktion und den Austausch mit unseren Anspruchsgruppen in den lokalen Gemeinschaften sicher. Sie waren bislang häufig nicht im Sinne der Nachhaltigkeit formalisiert, umfassen aber ein breites Spektrum an Themen, die für die zukunftsfähige wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung der Region wesentlich sind.
Für ein repräsentatives Sparkassenbild zu Nachhaltigkeitsthemen verschiedener Anspruchsgruppen hat eine Arbeitsgruppe im DSGV ein umfassendes Instrument zur Befragung und Analyse entwickelt. Damit können Sparkassen auf lokaler bzw. regionaler Ebene die Anliegen, Perspektiven und Erwartungen aller ihrer Anspruchsgruppen zur Nachhaltigkeit ermitteln, vergleichen und in ihre Wesentlichkeitsanalysen (s. nächsten Abschnitt) einbinden. Der Basisfragebogen, mit dem alle Anspruchsgruppen die Nachhaltigkeitsleistungen der Sparkasse und die Wichtigkeit einzelner Nachhaltigkeitsthemen beurteilen, wird für die Gruppen Mitarbeitende, Privatkunden und Firmenkunden zusätzlich um zielgruppenspezifische Fragen ergänzt. Alle Anspruchsgruppen haben zudem die Möglichkeit, Freitexte einzugeben, welches ein umfassendes Feedback erlaubt. Im Folgenden sind die wichtigsten Dialogformate und ihre Themen aufgeführt:
Übersicht über Dialoge mit Anspruchsgruppen
| Anzahl Dialoge | Art des Dialogs | Wesentliche Themen/Inhalte | Wesentliche Ergebnisse |
| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | |||
| 1 | Mitarbeiterbefragung über S-MIP | Nachhaltigkeit | Stand der Nachhaltigkeit aus Sicht Mitarbeitende, C02-Emissionen aus dem Pendlerverkehr |
| 4 | Jahresauftaktveranstaltungen für Marktmitarbeitende | Rückblick 2022 und Vorausschau auf Herausforderungen in 2023 | Mögliche Entwicklungen/Herausforderungen in 2023 |
| 1 | Fachtagung (Deka) | Rückblick 2022 und Vorausschau auf Herausforderungen in 2023 | Börsenjahr 2022 - Ausblick 2023, Produkthighlights, Philosophie |
| 2 | Vorstandstalk | Mitarbeitende können sich zum Austausch in der Gruppe bei der Vorstandsvorsitzenden einbuchen, ohne vorgegebene Agenda in regelmäßigen Abständen | Austausch der Mitarbeitenden und der Vorstandsvorsitzenden zu Themen, die die Mitarbeitenden bewegen |
| Weitere | Webinare, (Team-) Workshops, Seminare, Feedback-Gespräche, innerbetriebliches Vorschlagswesen (S-Idee), Mitarbeitendenbefragung, Podcasts, After Work Abende | Innovationen im Produktbereich, neue digitale Angebote, Überblick zu Zielen, Strategie, Herausforderungen und aktuelle Themen, Unternehmenskommunikation | Hebung des Innovationspotenzials; Anregungen zur Produktentwicklung und Ideen zur Weiterentwicklung der geschäftlichen Tätigkeit, Anregung zur Kommunikation sowie zu nachhaltigen Maßnahmen; Verbesserung der digitalen Fitness |
| Kundinnen und Kunden | |||
| 19 | Kundenmailings | LBS, S-ImmoPreisfinder; Privatkreditmailing; S-Trust; KNAX-Ferienkiste; S-MaX Jugendgiro; BU-Junge Kunden; diverse Versicherungsthemen | In den Dialog treten mit Kundinnen und Kunden aus den unterschiedlichsten Segmenten, um Bedarfe und Handlungsoptionen abzuleiten |
| 2 | Kundenbefragungen | Nachhaltigkeit (S-MIP), S-Firmenkunden-Dialog (SFKD) | Zufriedenheit der Kundschaft und Stand der Nachhaltigkeitsaktivitäten aus Sicht Kundschaft erkennen und möglichen Handlungsbedarf ableiten |
| 4 | Kundenveranstaltungen | Mittelstandsforum "Transformation in eine nachhaltige Zukunft", Vermögensverwaltung "Einblicke in den Motorraum der Vermögensverwaltung", S-PremiumForum "Stark und stabil durch Krisen - Mit Mut und Zuversicht durch unsichere Zeiten" Deka-Kapital "Vertrauen durch Transparenz -Vermögensmanagement im Dialog" | Stärkung unserer Kompetenz als Finanzdienstleister in der Region, Bedarfe der Kundschaft erkennen durch Förderung eines intensiven Dialogs zu Themen, die beschäftigen |
| Geschäftspartner | |||
| 1 | Expo Real | Mitaussteller auf dem Stand der "Regio A3 Wirtschaftsraum Augsburg" Unterstützerin der Initiative "A 3 klimaneutral" | Wirtschaftsstandort Augsburg repräsentieren Initiative verfolgt das Ziel, Unternehmen im Wirtschaftsraum Augsburg auf dem Weg zur Klimaneutralität zu begleiten |
| Träger (Verwaltungsrat, kommunalpolitische Entscheider/-innen) | |||
| 5 | Verwaltungsrat | Geschäftsentwicklung und -strategie der Stadtsparkasse Augsburg | Informationen zu und Entscheidungen über einzelne Themenfelder der Geschäftstätigkeit; Überwachung der Geschäftspolitik, CO 2 Einsparung |
| 1 | Fortbildung Verwaltungsrat | Neue aufsichtsrechtliche Anforderungen zur Risikotragfähigkeit und sonstigen aktuellen Themen | |
| 1 | Zweckverband | Geschäftsentwicklung und -strategie der Stadtsparkasse Augsburg | |
| Breite Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) | |||
| 2 | Immo-Messe | Vermittlung und Finanzierung von Immobilien | |
| Fit-for-Job | Gewinnung von neuen Mitarbeitenden | ||
| 1 | Augsburg gründet!2023 | Existenzgründerteam als Ansprechpersonen vor Ort | |
| 2 | Umweltpreis des Landkreises Aichach-Friedberg | Ausgezeichnet werden Einzelpersonen, Betriebe, Vereine oder sonstige Institutionen für herausragende Leistungen und Maßnahmen auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes | |
| Augsburger Zukunftspreis | Auszeichnung vorbildlicher Projekte von Initiativen, Vereinen, Wirtschaftsunternehmen, Schulen, Kitas, weiteren Einrichtungen, städtischen Verwaltungsstellen, einzelnen Bürgerinnen und Bürger durch die Stadt Augsburg | ||
| Weitere | Ehrenamtliche Mandate bzw. Beiratsmitgliedschaft in Vereinen und Stiftungen, Nachhaltigkeitskampagne im öffentlichen Raum, Planspiel Börse, Azubimesse, Social Media Kanäle, Seminare | Gesellschaftliches Engagement, finanzielle Bildung, Umweltbildung, Finanzprävention | Fortlaufende Information zu möglichen Förderprojekten zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen, Sensibilisierung der Bevölkerung für Finanzbildung, Sensibilisierung für Nachhaltigkeit |
| Lokale Institutionen (Wirtschaft, Behörden, Presse und Wissenschaft) | |||
| 4 | Vertretung Stadtsparkasse im Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Augsburg | Der Beirat berät die Politik und Verwaltung bei Nachhaltigkeitsthemen | Information und Austausch zu div. Themen zur nachhaltigen Entwicklung in der Region |
| 1 | A3 Wirtschafts Raum Augsburg | Nachhaltigkeitsbeauftragte als Partnerin bei der Podiumsdiskussion und Moderation Thementisch "Reporting", zusammen mit der Technischen Hochschule Augsburg, bei der Klimakonferenz 2023 | Bedarfe erkennen, was Unternehmen in der Region benötigen zur Transformation |
| Weitere | Mitgliedschaften in Kammern (IHK) und regionalen Wirtschaftsverbänden und -vereinigungen | Wirtschaftliche, soziale und digitale Weiterentwicklung der Region | |
| 5 | Partnerin des Klimapakts Augsburger Wirtschaft | 2 Workshops und 3 Netzwerktreffen zum gemeinsamen Erreichen der städtischen Klimaschutzziele | Austausch von Unternehmen/Institutionen zur Reduktion der CO 2 -Emissionen in der Region |
| 25 | Medieninformationen und -termine Pressemitteilungen | Information der Öffentlichkeit und Vorstellung unserer Aktivitäten | Informationen der Öffentlichkeit über die Aktivitäten der Spk, z. B. Haus der Stifter Spendenaktionen; Stärkung des Markenkerns als in der Region fest verwurzeltes Kreditinstitut |
| Sonstige | |||
| Weitere | Bilaterale Gespräche mit Vereinen und Organisationen, Soziales, Umwelt, Kultur, Sport etc | Informationsaustausch, u. a. als Grundlage möglicher Förderaktivitäten; Unterstützung von Spendenaktionen | |
| 1 | Teilnahme FOKUS N Frühstück der Lokalen Agenda 21 | Insgesamt zehn Tandems aus Auszubildenden und Führungskräften unterschiedlicher Branchen setzen gemeinsam Impulse zur nachhaltigen Entwicklung und möglichen Umsetzung in den jeweiligen Unternehmen | Auszubildende frühzeitig in den Nachhaltigkeitsprozess einbinden -Prüfung von Optionen, z. B. Ausbildung zu Energie-Scouts von Auszubildenden |
Wesentlichkeitsprüfung
Die Stadtsparkasse Augsburg ist sich der Bedeutung ihrer Geschäftstätigkeit für die Bevölkerung vor Ort und der damit zusammenhängenden Form der Kommunikation in offener, einbindender und wechselseitiger Art bewusst. Gerade bei Fragen der Nachhaltigkeit bzw. der nachhaltigen Entwicklung hat die Sparkasse, aufgrund ihres öffentlichen Auftrags, eine Vorbildfunktion sowohl für den eigenen Geschäftsbetrieb als auch für die Impulssetzung in der Region.
Eine verstärkte Integration von Anspruchsgruppen in den Nachhaltigkeitsprozess wurde bereits in 2020 mit der Gründung des Bereichs 'Nachhaltigkeit und Zukunftsstrategie' Rechnung getragen. Ende 2023 wurde der Bereich durch die Themen Unternehmenskultur und Digitalisierung erweitert. Durch die Installation des Bereiches Unternehmenskultur, Nachhaltigkeit und Digitalisierung betreibt die Stadtsparkasse eine systematische Weiterentwicklung hin zu noch mehr Nachhaltigkeit; sie wird sich stark für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien in der Region engagieren und auch gemeinsam mit Anspruchsgruppen und Akteuren vor Ort Aktivitäten entwickeln und umsetzen. Dies wird transparent für alle Anspruchsgruppen dargestellt.
Im Jahr 2023 hat die Sparkasse erste Stakeholderbefragungen über S-MIP durchgeführt. Eine Wesentlichkeitsanalyse mit externer Begleitung durch die Fa. Kap N wird erstmalig im Jahr 2024 durchgeführt.
Produkte
Nachhaltige Anlageprodukte
P1 Nachhaltigkeitsorientierte Anlageprodukte
Als regionales Kreditinstitut bieten wir allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu modernen Finanzdienstleistungen. Dazu gehört auch das Angebot von Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen.
Mit den Anlageprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen der Produktpartner (DekaBank und Landesbanken) verfügt die Sparkasse über ein Sortiment von Investmentfonds (zum Beispiel Renten-, Aktien- und Mischfonds, Immobilienfonds, ETFs) und Anleihen sowie Zertifikaten, das für alle Kundinnen und Kunden passende Produkte je nach Risikoneigung und Liquiditätsbedarf bietet. Im Rahmen der Anlageberatung werden auch die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden abgefragt. Die entsprechenden Angaben zu den Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen wir bei der Auswahl und Empfehlung eines geeigneten Finanzinstruments in der Anlageberatung.
P2 Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge
Die Förderung der Ersparnisbildung in der Bevölkerung gehört zu unseren zentralen Aufgaben als Sparkasse. Herausfordernde Zinsszenarien und die Inflation erschweren die finanzielle Zukunftsvorsorge erheblich und bringen vor allem Menschen mit geringeren Einkommen unter Druck. Die Anpassung der Eigenvorsorge unserer Kundinnen und Kunden an die veränderten Rahmenbedingungen ist und bleibt eine vordringliche Aufgabe für uns als Sparkasse.
Die Menschen in der Region sind zunehmend bereit, für die eigene (Alters-)Vorsorge selbst einzustehen. Jüngere fangen früher an, aus eigener Kraft Kapital aufzubauen, der Anteil der Nichtsparerinnen und -sparer geht generell zurück. Die steigende Bereitschaft zur Eigeninitiative spüren wir auch als Sparkasse. Durch regelmäßiges Sparen sorgt die breite Mehrheit unserer Kundinnen und Kunden vor: Über 109.874 T€ waren im Berichtsjahr bei der Sparkasse in rund 5.823 mittel- und langfristigen Sparprodukten angelegt, die regelmäßig bespart werden.
Insgesamt hatte unsere Kundschaft ein Volumen in Höhe von 1.542.975 T€ in Sparprodukten angelegt. Darüber hinaus waren Mittel in Höhe von 52.051 T€ in Produkte zur Altersvorsorge investiert, wie zum Beispiel 849 T€ Basisrentenverträge (Rürup) oder in die betriebliche Altersvorsorge ein Volumen in Höhe von 2.065 T€.
Insgesamt wurden bis Ende 2023 34.679 Wertpapiersparverträge bespart. Angesichts fehlender Zinsen für die klassischen Geldanlagen nutzen private Kundinnen und Kunden seit einigen Jahren vermehrt auch Fondssparpläne für die Altersvorsorge oder den langfristigen Vermögensaufbau. In Zusammenarbeit mit der DekaBank bieten wir privaten Kundinnen und Kunden ein breites Spektrum an Wertpapieren (z. B. Investmentfonds) und Vorsorgeprodukten. Je nach persönlichen Wünschen, Zielen und Risikoneigung haben sie die Möglichkeit, bereits mit Sparbeträgen ab 25 Euro monatlich langfristig Kapital aufzubauen. Hierzu bieten wir auch den Vermögensaufbau mit Produkten an, die über Nachhaltigkeitsmerkmale verfügen. Diese private (Alters-)Vorsorge ergänzt das Einkommen im Rentenalter und verringert die Rentenlücke.
Der Bestand der Sichteinlagen (Giro-Guthaben) unserer Kundschaft hat sich 2023 um rund 537.877 T€ reduziert. Dafür flossen 346.179,1 T€ mehr in Geldmarkt- und Tagesgeldkonten. Mögliche Ursache dafür sind im Wesentlichen steigende Zinsen, aber auch steigende Energiepreise und insgesamt höhere Lebenshaltungskosten.
| Produkte zur Stärkung sozialer Eigenvorsorge |
Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Anlagevolumen gesamt | 1.542.975 | 1.108.870 |
Nachhaltige Kreditprodukte
P3 Kredite für ökologische Zwecke
Energieunabhängigkeit ist ein wesentlicher Schlüssel für den Erhalt des Wohlstands in Deutschland und Europa. Der Ukraine-Krieg und die mit ihm verbundene Energiekrise machen deutlich, dass Klimaschutz und wirtschaftliche Stabilität zusammengehören. Die Umstellung unserer Energieversorgung auf erneuerbare Energien und die parallele Senkung des Energieverbrauchs schützen unsere industrielle Basis und die damit verbundenen Arbeitsplätze.
Nach der Coronapandemie stellt uns der nachhaltige Umbau der Wirtschaft vor die nächste große Herausforderung. Die Transformation zu mehr Nachhaltigkeit erfordert das wahrscheinlich größte Investitionsprogramm dieser Dekade.
Wir verstehen es als wichtigen Teil unseres öffentlichen Auftrags, diese Transformation hin zu einer CO 2 -neutralen und damit auch unabhängigen, krisensicheren Kreislaufwirtschaft zu begleiten.
Für unsere gewerblichen und privaten Kundinnen und Kunden hier in der Region stellen wir dazu passende Produkte und Lösungen bereit. Insgesamt stellte die Sparkasse im Berichtsjahr Kredite für ökologische Zwecke in Höhe von 45.327 T€ (Vorjahr: 29.200 T€) bereit. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken oder über Eigenmittel der Sparkasse.
Hinweis: Die Eigenmittel beinhalten nur den "Sparkassen-Klimakredit", gewerbliche Darlehen für ökologische Zwecke sind nur mit extremen Aufwand auswertbar und daher nicht ausgewiesen.
Kredite für Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz
Die energetische Modernisierung sowie die Senkung der Emissionen in privaten und gewerblichen Gebäuden und die CO 2 -Reduzierung im Bereich der produzierenden Unternehmen fördern wir als Sparkasse aktiv im Sinne unserer Kundinnen und Kunden und der Gemeinschaft.
Insgesamt stellten wir im Berichtsjahr Kredite in Höhe von 45.327 T€ für die Finanzierung von Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz in der Region bereit. Die Kennzahl bezieht sich nur auf öffentliche Förderdarlehen und den eingeführten Klimakredit.
Als führender Partner für die Finanzierung von Wohnimmobilien engagiert sich die Sparkasse umfassend für ökologisch verträgliches Bauen und Wohnen. Insgesamt stellten wir im Jahr 2023 Kredite in Höhe von 45.263 T€ für energieeffizientes Sanieren und Bauen bereit. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken oder über Eigenmittel der Sparkasse.
Transformationsfinanzierung für mittelständische Unternehmen
Unternehmerisches Handeln und Klimaschutz gehen künftig nur zusammen. Die am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie definieren die Standards für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Ihre Einhaltung wird in den kommenden Jahren zu einem entscheidenden Faktor für den Zugang zu Kapital und für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.
Viele Mittelständlerinnen und Mittelständler in unserer Region treiben den Umbau in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise bereits engagiert voran. Sie sehen darin auch die Chance, ihre Vorreiterrolle in den europäischen und internationalen Märkten auszubauen und einen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten.
Als Finanzpartner beraten wir unsere mittelständischen Kundinnen und Kunden zu diesen wesentlichen Zukunftsfragen im Bereich der Unternehmensfinanzierung. Ein wichtiger Baustein sind dabei ökologische Förderprogramme.
| Kredite für Umweltschutz, Energie- und Ressourceneffizienz |
Neuzusagen Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Förderkredite | 43.911 | 28.800 |
| Eigenmittelkredite | 1.416 | |
| Gesamt | 45.327 | 28.800 |
Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien
Als Sparkasse finanzieren wir Investitionen, die sowohl die Erzeugung als auch die Infrastruktur für die Nutzung von Wärme und Strom aus regenerativen Energien verbessern. Ob Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, Biogasleitungen, Wärmespeicher, Wärmepumpen, Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung - das Spektrum an technologischen Verfahren und wirtschaftlichen Einsatzmöglichkeiten ist sehr breit gefächert, ihr Einsatz braucht passgenaue Finanzierungslösungen.
Das Umsteuern auf diese Form der Energieerzeugung muss jetzt in sehr kurzer Zeit erfolgen. Als Hausbank beraten wir unsere Kundinnen und Kunden bei der tragfähigen Finanzierung erneuerbarer Energien. Dabei ist es uns ein Anliegen, private Kundinnen und Kunden, Sparerinnen und Sparer, Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und Institutionen vor Ort in die ökologische Weiterentwicklung unserer Region einzubeziehen.
Für den Ausbau der erneuerbaren Energien stellte die Sparkasse im Berichtsjahr Kredite in Höhe von 64 T€ * bereit. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken.
Ökologische Sonderkreditprogramme der Sparkasse
Mit regionalen Investitionsprogrammen setzen wir gezielte Impulse für nachhaltige Projekte.
Die Sparkasse hat ein Sonderkreditprogramm aufgelegt. Es bietet den Kundinnen und Kunden sowie den Bürgerinnen und Bürgern besonders attraktive Konditionen für Modernisierungsmaßnahmen.
Im Berichtsjahr wurden 1.416 T€ Sonderkredite (Sparkassen-Klimakredit) bewilligt
| Ökologische Sonderkreditprogramme für die Region |
Neuzusagen Volumen
in T€ |
| Name des Sonderkreditprogramms | |
| Sparkassen-Klimakredit | 1.416 |
| Gesamt | 1.416 |
P4 Kredite für soziale Zwecke
Finanzierung kommunaler und sozialer öffentlicher Einrichtungen
Grundlage für Lebensqualität und wirtschaftliche Prosperität ist eine moderne Infrastruktur in der Region. Neben einer guten Verkehrsanbindung und schnellem Internet gehören dazu öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Bibliotheken, Museen, Sportstätten, Krankenhäuser, Altenheime sowie auch die Möglichkeit sich Wohnraum leisten zu können.
Als Sparkasse finanzieren wir ein breites Spektrum von sozialen Investitionen, die beispielsweise in die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, den Ausbau der Infrastruktur für Breitband und Kommunikation, die Sanierung von öffentlichen Gebäuden, Schulen und Bildungseinrichtungen sowie den Bau von Kitas und Krankenhäusern fließen.
Finanzierung von Wohnraum
Insbesondere die Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen stellt die Bezahlbarkeit von Wohnraum vor Herausforderungen. Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum gehört auch in unserer Region zu den vordringlichen Aufgaben. Der seit Jahren anhaltende Preisanstieg bei Immobilien hat sich auch 2023 fortgesetzt. Als Sparkasse beraten und unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden beim Kauf, Bau oder auch Umbau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Dabei binden wir auch zinsgünstige öffentliche Förderprogramme wie das KfW-Wohneigentumsprogramm ein.
Der demografische Wandel macht weiterhin große Anstrengungen im Wohnungsbau, aber auch bei der Investition in öffentliche und private Gebäude notwendig, um die Barrierefreiheit zu verbessern und generationengerechtes Wohnen zu erleichtern. Die Sparkasse ist eine verlässliche Partnerin für private Kundinnen und Kunden, die ihr Haus oder ihre Wohnung altersgerecht umbauen möchten. Kredite mit einem Volumen von 1.480 T€ Euro wurden dafür bereitgestellt. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken oder über Eigenmittel der Sparkasse.
Finanzierung digitaler Infrastruktur
Die dynamische Digitalisierung der Industrie, der Arbeitswelt und des privaten Lebensbereichs macht den schnellen Ausbau der digitalen Infrastruktur in der Region notwendig. Flächendeckende und leistungsstarke Netz- und Übertragungskapazitäten sind die Grundlage für die Teilhabe der Region an Chancen der digitalen Transformation, die auch zum Erhalt gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen beiträgt. Dafür engagieren wir uns als Sparkasse umfassend und stellten im Berichtsjahr Kredite in Höhe von 70 T€ Euro zur Verfügung, die über Förderbanken refinanziert wurden.
| Kredite für soziale Zwecke |
Neuzusagen Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Förderkredite | 1.480 | 10.500 |
| Eigenmittelkredite | k. A. | k. A. |
| Gesamt | 1.480 | 10.500 |
Eine detaillierte Auswertung der Eigenmittelkredite für soziale Zwecke ist nicht möglich.
Beratung/Service mit Nachhaltigkeitsbezug
P5 Zugänge zu Finanzdienstleistungen
Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut ist es unsere gesetzliche Aufgabe, allen Bevölkerungskreisen den Zugang zu modernen Bankdienstleistungen zu eröffnen. Diesen Auftrag erfüllen wir umfassend und verlässlich. Wir beleben so auch den kreditwirtschaftlichen Wettbewerb in der Region.
Unser Filialnetz und die persönliche Beratung sind verknüpft mit der Sparkassen-Internetfiliale, mit mobilen Anwendungen und kontaktlosen Bezahlverfahren. Unsere Beschäftigten bleiben ein wichtiger Erfolgsfaktor und bringen neben ihrer digitalen auch ihre soziale Kompetenz im Kontakt mit der Kundschaft ein.
Finanzwirtschaftliche Grundversorgung für wirtschaftlich schwächere Privatpersonen
Mit der Führung von Basis- und Bürgerkonten ermöglichen wir es Verbrauchenden unabhängig von der persönlichen Situation, dem Einkommen, dem Alter oder der Nationalität ein Girokonto zu führen und damit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.
Das Basis- und Bürgerkonto wird auf Guthabenbasis geführt, sodass keine Verschuldung möglich ist. Abgelehnt oder gekündigt werden kann ein solches Basiskonto nur aus wichtigen Gründen, z. B. wenn bereits ein Zahlungskonto vorhanden ist, bei strafbarem Verhalten bzw. beim Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder weil vereinbarte Kontoführungsentgelte nicht bezahlt wurden (Zahlungsverzug). Im Berichtsjahr haben wir 160.473 Privatgirokonten geführt, 12.346 davon waren Basis- und Bürgerkonten.
Filialnetz und digitale Zugangswege
Wir bieten hochwertige Leistungen zu marktgerechten Preisen und sind mit 23 Filialen (Vorjahr: 27) überall im Geschäftsgebiet persönlich erreichbar. Wer in die Geschäftsstelle kommt, sucht dort vor allem qualifizierte Beratung. Wir passen deshalb unser Geschäftsstellennetz diesen veränderten Kundenbedürfnissen an und schaffen in Hinblick auf Beratungsmöglichkeiten und -qualität deutlich aufgewertete Standorte.
An insgesamt 53 Standorten stehen modernste Geräte wie Geldausgabeautomaten, Einzahlungs- und Auszahlungsautomaten sowie weitere SB-Geräte zur Verfügung.
Als Sparkasse sind wir in der analogen wie auch in der digitalen Welt die Lebens- und Geschäftsbegleiterin unserer Kundinnen und Kunden. Mit der Sparkassen-Internetfiliale sowie mit weiteren Software-Anwendungen bieten wir unseren Kundinnen und Kunden eine digitale Basis für alle Finanzgeschäfte.
Aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse und verstärkt durch den seit der Coronapandemie stärker digitalisierten Alltag verzeichneten wir auch 2023 eine deutliche Zunahme der digitalen Kontakte. So erledigten unsere Kundinnen und Kunden ihre Bankgeschäfte vielmals auch per Online- bzw. Mobile Banking. Die Nutzung der digitalen und mobilen Bezahlangebote der Sparkasse wächst kontinuierlich: 142.000 Kundinnen und Kunden nutzten im vergangenen Jahr ihre Girocard für Zahlungen im Handel - das sind 8.000 Zahlungen mehr als im Vorjahr. Vor allem die kontaktlosen Zahlungen haben dabei überdurchschnittlich zugelegt. Im Dezember 2023 waren 89 Prozent der Girocard-Zahlungen kontaktlos. Dazu zählen kontaktlose Zahlungen mit physischer Karte und mit der digitalen Girocard im Smartphone. Die Anzahl der Zahlungen mit der App "Mobiles Bezahlen" ist im Berichtsjahr weiter gestiegen. Apple Pay nutzen immer mehr Sparkassen-Kundinnen und -Kunden.
Mit den Sparkassen-Apps bieten wir unseren Kundinnen und Kunden leistungsfähige und vor allem sichere Lösungen an, die wir durch die persönliche Beratung über digitale Kanäle ergänzen. Die App "Sparkasse" hat sich für viele Kundinnen und Kunden zum wichtigsten Zugang zu ihrer Sparkasse entwickelt.
2022 wurde dieses Angebot um die neue App "Sparkasse Business" erweitert. Sie ist das erste mobile Angebot der Sparkassen-Finanzgruppe für Geschäfts- und Gewerbekunden, die ihr Banking selbst erledigen.
Neben der Nutzung des S-Firmenkundenportals und der Business Center mit den Beraterinnen und Beratern vor Ort haben diese nun mit der App jederzeit und überall die Übersicht über ihre Konten, Umsätze und Überweisungen - auf Wunsch auch über Konten bei anderen Kreditinstituten. Zusätzlich können sie mit den integrierten Lexoffice-Funktionalitäten auch die Buchhaltung mit dem Smartphone vorbereiten. Belege wie Kassenbons, Quittungen oder Rechnungen können einfach fotografiert und direkt in die Buchhaltungssoftware Lexoffice geladen werden.
Darüber hinaus stehen mobile Beraterinnen und Berater zur Verfügung, die unsere Kundinnen und Kunden flexibel vor Ort beraten.
Uns ist wichtig, die menschliche Nähe, die uns von unseren Wettbewerbern unterscheidet, trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen zu erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation der Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Als Sparkasse sind wir eine Daten nutzende Organisation. Die IT-Sicherheit unserer Systeme hat höchste Priorität. Nähere Informationen dazu stellen wir in der Sparkassen-Internetfiliale bereit.
Zudem bieten wir mit unserem Angebot von Sparkasse.direkt eine Unterstützung für unsere Kundschaft per Telefon, Chat oder auch Videoberatung an. Hierbei sprechen wir mit Business.direkt unsere gewerbliche Kundschaft und mit Beratung.direkt unsere private Kundschaft an.
Unsere Sparkasse.direkt ist Montag - Freitag von 08:00 bis 18:30 Uhr erreichbar.
Weitere Zugangswege
Rund um unser Beratungs.Center Friedberg stehen Orientierungshilfen für sehbehinderte Personen zur Verfügung.
→ Internet-Filiale Stadtsparkasse Augsburg
| Finanzwirtschaftliche Grundversorgung wirtschaftlich schwächerer Privatpersonen | Anzahl | Vorjahr |
| Privatgirokonten gesamt | 160.473 | 157.127 |
| Davon: Basiskonten | 12.346 | 11.832 |
| Filialnetz und digitale Zugangswege | Anzahl | Vorjahr |
| Filialen (personenbesetzt) | 23 | 27 |
| Fahrbare Filialen | 0 | 0 |
| SB-Filialen | 12 | 17 |
| SB-Geräte (Bankautomaten) | 131 | 140 |
| Geldausgabeautomaten | 90 | 96 |
| Kontoauszugsdrucker (reine KAD-Funktion) | 28 | 29 |
| Ein- und Auszahlungsautomaten | 31 | 33 |
| Nutzer/-innen Online-/Mobile Banking | 138.266 | 130.073 |
| Installationen der Sparkassen-Apps | 96.000 | 73.796 |
P6 Angebote für benachteiligte Bevölkerungsgruppen
Die Stadtsparkasse Augsburg bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Menschen in der Region. Faire Partnerschaft heißt für uns auch, niemanden von modernen Finanzdienstleistungen auszuschließen. Unser Ziel ist es, unsere Produkte und Dienstleistungen für jede Kundschaft gleichberechtigt zugänglich zu machen.
Wir bieten, sofern möglich, auch Beratung in Fremdsprachen an, um die erfolgreiche Einbindung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in unsere Gesellschaft und in das Wirtschaftsleben zu unterstützen.
Schritt für Schritt bauen wir auch den barrierefreien Zugang zu unseren Beratungs.Centern, zu den Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus. Der nächstgelegene Standort - wird bei der Standortsuche auf sska.de, sparkasse.de bzw. auf der Sparkassen-App angezeigt.
Die Nähe unserer beschäftigten Personen zu unserer Kundschaft hilft dabei, Barrieren zu überwinden. Für Kundschaft denen es nicht möglich ist, persönlich in unsere Beratungs.Center zu kommen, bieten wir bei Bedarf auch Hausbesuche an.
Sprachservices
Wir bieten auch Beratung in arabischer, aramäischer, assyrischer, bulgarischer, englischer, griechischer, kroatischer, mazedonischer, russischer, spanischer, türkischer und ungarischer Sprache an, um die erfolgreiche Einbindung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in unsere Gesellschaft und in das Wirtschaftsleben zu unterstützen. Darüber hinaus steht die App "Sparkasse" auf Deutsch, Englisch, Tschechisch, Ukrainisch und Polnisch zur Verfügung.
Barrierefreiheit
Wir bauen den barrierefreien Zugang zu unseren Filialen, zu den Selbstbedienungsgeräten, zu unserem Internetauftritt und zu unserem gesamten Beratungsangebot aus.
Zwei unserer Filialen sind rollstuhlgerecht. An 53 Standorten befinden sich vollkommen oder teilweise barrierefreie Geldautomaten bzw. SB-Terminals. Den nächstgelegenen Standort inklusive Angaben zur barrierefreien Ausstattung und eventuelle Öffnungszeiten zeigen die Filialsuche auf sparkasse.de bzw. die Sparkassen-Apps an.
Wir bieten ein weitgehend barrierefreies Onlinebanking für Smartphone und PC an, das sich durch einfache Bedienbarkeit auszeichnet und zum Beispiel auch Vorleseprogramme ("Screen Reader") unterstützt. Die Nähe unserer Beschäftigten zu unserer Kundschaft hilft dabei, Barrieren zu überwinden.
| Barrierefreiheit in der Sparkasse | Anzahl | Vorjahr |
| Ganz oder teilweise barrierefreie Standorte mit Geldausgabeautomaten | 53 | 54 |
| Davon: rollstuhlgerecht | 2 | 2 |
| Davon: sehbehindertenunterstützend | 38 | 38 |
| Davon: rollstuhlgerecht und sehbehindertenunterstützend | 2 | 2 |
Produkte mit regionaler und kommunaler Wirkung
P7 Kreditversorgung der regionalen Bevölkerung
Wir sind der verlässliche Finanzpartner für alle Menschen in der Region, unabhängig von Einkommen und Status. Für Privatpersonen haben wir im Berichtsjahr ein Kreditvolumen in Höhe von 1.821.091 T€ bereitgestellt.
Wir sind dabei nicht nur der Finanzpartner für größere Investitionen wie den Erwerb eines Eigenheims, auch für kleinere private Ausgaben stellen wir Kredite zu fairen und verlässlichen Konditionen bereit.
Unsere Verantwortung bei der Vergabe von Kleinkrediten nehmen wir sehr ernst und beraten unsere Kundschaft so, dass eine für sie tragfähige Einnahmen- und Ausgabensituation gewährleistet bleibt. Wenn Kundinnen und Kunden etwa durch eine unvorhersehbare Notlage in Zahlungsschwierigkeiten geraten, begleiten wir sie umsichtig und verantwortungsvoll. Wichtig ist in einer solchen Lage, kurzfristig den Kontakt mit der Beraterin oder dem Berater in der Sparkasse aufzunehmen, um zu prüfen, welche Möglichkeiten zum Aufschub von Zins- und Tilgungszahlungen bestehen.
Die Sondersituationen der letzen Jahre (z. B. Corona-Einschränkungen, steigende Kosten u. a. für Energie und Lebenshaltung (hohe Inflationsrate), steigende Leitzinsen) sind oft eine Herausforderung für unsere Kundschaft. Wir berücksichtigen diese Faktoren bei unseren Beratungen zu Kreditanfragen. Für Kundschaft, die als Folge dieser Auswirkungen Schwierigkeiten hatten, ihre Kreditrate zu zahlen, haben wir uns als Sparkasse bei der Entwicklung von persönlichen Lösungen engagiert.
| Kredite an Privatpersonen einschl. Kleinkrediten |
Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Kredite an private Personen | 1.821.091 | 1.832.711 |
P8 Kreditversorgung der regionalen Wirtschaft
Im vergangenen Jahr haben wir gewerbliche Kredite in Höhe von 2.944.766 T€ für kleine und mittlere Unternehmen sowie auch für Selbstständige in der Region bereitgestellt. Wie bereits in der Pandemie war auch im vom Ukraine-Krieg sowie den hohen Energiepreisen und der Inflation geprägten Jahr 2023 die Sicherung der Liquidität häufig eine entscheidende Voraussetzung für eine weitere Auftragsabwicklung in kleinen und mittleren Betrieben. Die Sparkasse sicherte die Handlungsfähigkeit der Betriebe deshalb auch durch die Bereitstellung von Betriebsmittelkrediten in Höhe von 2.056.936 T€. Damit leistet die Sparkasse auch einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen in ihrem Geschäftsgebiet.
| Kredite an Unternehmen und Selbstständige |
Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Kredite an Unternehmen und Selbstständige | 2.944.766 | 2.961.338 |
| Davon: bewilligte Betriebsmittelkredite | 2.056.936 | 2.088.323 |
Förderung von Innovationen im Mittelstand
Die Stärkung von Innovationsfähigkeit und Resilienz ist eine wichtige Grundlage für das Gelingen der nachhaltigen Transformation. Als Sparkasse unterstützen wir mittelständische Unternehmen gezielt bei der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen ebenso wie bei der Realisierung von größeren Innovationsvorhaben. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Unternehmen. Im Berichtsjahr haben wir Innovationsvorhaben mit einem Kreditvolumen von 2.264 T€ finanziert. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken oder über Eigenmittel der Sparkasse.
| Förderung von Innovationen |
Neuzusagen Volumen
in T€ |
| Förderkredite | 2.264 |
| Gesamt | 2.264 |
Förderung des Auslandsgeschäfts
Auch als regional verankertes Kreditinstitut unterstützen wir unsere Kundschaft beim Auslandsgeschäft. Um unsere Kundschaft im Auslandsgeschäft bestmöglich begleiten und unterstützen zu können, greifen wir seit mehr als einem Jahrzehnt auf unsere erfahrenen Spezialistinnen und Spezialisten der S-International Business GmbH + Co. KG zurück. Zu den Kerngeschäftsfeldern der S-International zählen unter anderem die Abwicklung von Auslandszahlungen sowie Absicherungsgeschäfte für Devisen und Zinsen. Selbstverständlich profitiert unsere Kundschaft darüber hinaus auch im Bereich der Import- und Exportgeschäfte von der Expertise unserer Fachleute. Neben persönlichen Ansprechpersonen vor Ort und am Telefon steht die kostenlose App "S-weltweit" sowie das Netzwerk der S-Finanzgruppe (z. B. S-CountryDesk, EuropaService) zur Verfügung.
P9 Förderung von Unternehmensgründungen
Die Förderung von Unternehmensgründungen gehört zu unseren Aufgaben. Durch Begleitung von Existenzgründungen als Hausbank leisten wir einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wirtschaftsentwicklung und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Region. Mit den finanzierten Existenzgründungen konnten 163 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
91 Gründungsberatungen haben wir im Berichtsjahr durchgeführt. Insgesamt finanzierten wir 33 Existenzgründungen mit 4.422 T€, davon waren 19 Neugründungen, acht entfielen auf Übernahmen bestehender Unternehmen und sechs Beteiligungen. Die Refinanzierung dieser Kredite erfolgte über Förderbanken oder über Kreditmittel der Sparkasse. Von den in 2023 von uns begleiteten Existenzgründungen haben 3 Unternehmen ein nachhaltiges Geschäftskonzept.
Als Sparkasse beraten wir existenzgründende Personen ganzheitlich und langfristig. Zwei beratende Personen für Existenzgründende begleiten die ersten Schritte von der Geschäftsidee zum Businessplan und weiter bis zur Gründungsfinanzierung. Auch die späteren Entwicklungsphasen des Unternehmens begleitet die Sparkasse durch eine persönlich beratende Person sowie mit passenden Finanzierungen. Wir unterstützen existenzgründende Personen darüber hinaus mit Marktinformationen sowie durch unsere Netzwerke und Partnerschaften in der Region.
Das Team für Existenzgründende nimmt jährlich an der Messe "Augsburg gründet" als auch bei Angeboten für Interessierte bei der IHK, Handwerkskammer oder den verschiedenen Innungen teil. Die langjährige Zusammenarbeit im Expertenrat für Gründungsinteressierte mit dem Digitalen Zentrum Schwaben (DZS) wurde vertieft, um die Start-Ups mit der ersten Kontoverbindung zu unterstützen. Des weiteren kooperiert unser Haus mit der Universität Augsburg und der Hochschule Augsburg. Wir wollen damit bereits im frühen Gründungsstadium mit den potentiellen Start-Ups ins Gespräch kommen und diese nicht nur bei deren Geschäftsidee als auch bei der Beantragung von Existenzgründungsstipendien unterstützen, sondern diese auch als Kunden gewinnen. Durch die Intensivierung der Präsenz und die Öffentlichkeitsarbeit wird die Außenwirkung unseres Hauses als Ansprechpartner für Existenzgründungsvorhaben weiter gestärkt.
Grundsätzlich haben sich die Existenzgründungsanfragen in den letzten Jahren deutlich verändert. Die Digitalisierung bringt nicht nur viele Gründende aus dem Bereich IT, Software, Apps von den Hochschulen oder Universitäten hervor, sondern zeigt auch eine starke Veränderung in der Finanzierungsstruktur. Entgegen früher präferieren die Start-Ups heute schon in der Gründungsphase Beteiligungen durch Investoren anstatt einer klassischen Kreditfinanzierung. Um so wichtiger ist es mit den potentiellen Start-Ups schon frühzeitig in Kontakt zu kommen um eine Geschäftsverbindung aufzubauen.
| Existenzgrün- dungskredite |
Neuzusagen Volumen
in T€ |
Vorjahr |
| Förderkredite | 3.747 | 6.038 |
| Eigenmittelkredite | 675 | 3.972 |
| Gesamt | 4.422 | 10.010 |
| Gründungsberatungen | Anzahl | Vorjahr |
| Gründungsberatungen gesamt | 91 | 85 |
Gründungen nach Branchen
| Branche | Anzahl | Vorjahr |
| Dienstleistung | 18 | 13 |
| Handel | 2 | 3 |
| Handwerk | 2 | 3 |
| Produktion | 1 | 1 |
| Freiberufler | 10 | 10 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Existenzgründungskundinnen/ -kunden | Anzahl | Vorjahr |
| Gesamt | 33 | 30 |
| Davon: | ||
| Neugrün- dungen | 19 | 20 |
| Übernahmen | 8 | 5 |
| Beteiligungen | 6 | 5 |
| Sonstige | 0 | 0 |
P10 Kredite für kommunale Infrastruktur
Finanzpartner für Kommunen und kommunale Unternehmen
Die Sparkassen mit ihren Verbundpartnern in der Sparkassen-Finanzgruppe sind als Marktführer im Kommunalkreditgeschäft ein aktiver, verlässlicher und fachlich kompetenter Finanzpartner für die Entwicklung tragfähiger Lösungsmodelle zur Finanzierung von Infrastruktur und von Investitionen in die Daseinsvorsorge.
Wichtige kommunale Investitionsprojekte im Bereich von z. B. Bau von Krankenhäusern, Kindertagesstätten, Schulen, Erweiterung der Pflegekapazitäten müssen in den kommenden Jahren in unserer Region finanziert werden.
Liquiditätsmanagement
Die Sparkasse unterstützt die Region Augsburg und Friedberg nach Kräften bei allen Aktivitäten und Vorhaben, die eine Rückgewinnung und Stärkung kommunaler Handlungsautonomie zum Ziel haben. Angesichts der strukturellen Herausforderungen, vor denen der Standort Deutschland als Ganzes und auch die Kommunen stehen, sind tragfähige kommunale Finanzen essentiell.
Als verlässliche Finanzpartnerin unterstützt die Sparkasse ihre kommunalen Kunden mit einem differenzierten Instrumentarium bei der Optimierung der Liquidität.
Beratung und Schulung für Kommunen und kommunale Unternehmen
Als Sparkasse beraten wir unsere kommunalen Kunden ganzheitlich nach dem Sparkassen-Finanzkonzept für Kommunen. Dabei berücksichtigen wir langfristige Zielsetzungen für die Region. Erfahrene Kommunalberaterinnen bzw. -berater betreuen die Kommunen persönlich und kontinuierlich. Im Rahmen der Beratung wird zunächst die Ausgangslage der Kommune, der kommunalnahen Unternehmen und der Institutionen gemeinsam analysiert. Auf dieser Grundlage ermitteln wir dann systematisch den Bedarf einer Kommune in den Bereichen Liquidität, Anlage, Investitionen, Risikomanagement, Immobilien und Liegenschaften ebenso wie ihren Bedarf an strategischer Begleitung.
Anhang
NACHHALTIGKEITSBERICHT 2023
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx
| a | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| Mio. EUR | Gesamt [brutto]-buchwert |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 3503,81 |
| 2 Finanzunternehmen | 308,34 |
| 3 Kreditinstitute | 283,37 |
| 4 Darlehen und Kredite | 209,96 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 73,41 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 24,97 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0,00 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0,00 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 57,81 |
| 21 Darlehen und Kredite | 57,81 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 24 Private Haushalte | 2907,72 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 2277,55 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 128,68 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0,19 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 229,95 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0,00 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 229,95 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 4174,56 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 3889,55 |
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 3747,10 |
| 35 Darlehen und Kredite | 3259,84 |
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 1065,10 |
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | 23,26 |
| 38 Schuldverschreibungen | 179,63 |
| 39 Eigenkapitalinstrumente | 307,63 |
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 142,45 |
| 41 Darlehen und Kredite | 17,79 |
| 42 Schuldverschreibungen | 6,46 |
| 43 Eigenkapitalinstrumente | 118,20 |
| 44 Derivate | 5,09 |
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | 0,00 |
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 34,54 |
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 245,38 |
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 7678,37 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 517,31 |
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 443,72 |
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 73,59 |
| 52 Handelsbuch | 0,00 |
| 53 Gesamtaktiva | 8195,68 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 88,29 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 516,99 | 6,83 | 0 | 0 | 0,02 |
| 2 Finanzunternehmen | 7,32 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 7,32 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 7,32 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 7,87 | 0,60 | 0 | 0 | 0,02 |
| 21 Darlehen und Kredite | 7,87 | 0,60 | 0 | 0 | 0,02 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 501,79 | 6,23 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 372,92 | 5,91 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 128,68 | 0,30 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0,19 | 0,03 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 Darlehen und Kredite | |||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 Schuldverschreibungen | |||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 Darlehen und Kredite | |||||
| 42 Schuldverschreibungen | |||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 Derivate | |||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 516,99 | 6,83 | 0,00 | 0,00 | 0,02 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 Handelsbuch | |||||
| 53 Gesamtaktiva | 516,99 | 6,83 | 0,00 | 0,00 | 0,02 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | g 0 | 0 | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| g | h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 Derivate | ||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 Handelsbuch | ||||
| 53 Gesamtaktiva | 0,00 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| ab | ac | ad | ae | af | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 516,99 | 6,83 | 0,00 | 0,00 | 0,02 |
| 2 Finanzunternehmen | 7,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3 Kreditinstitute | 7,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 7,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 7,87 | 0,60 | 0,00 | 0,00 | 0,02 |
| 21 Darlehen und Kredite | 7,87 | 0,60 | 0,00 | 0,00 | 0,02 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 24 Private Haushalte | 501,79 | 6,23 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 372,92 | 5,91 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 128,68 | 0,30 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0,19 | 0,03 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 Darlehen und Kredite | |||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 Schuldverschreibungen | |||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 Darlehen und Kredite | |||||
| 42 Schuldverschreibungen | |||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 Derivate | |||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 516,99 | 6,83 | 0,00 | 0,00 | 0,02 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 Handelsbuch | |||||
| 53 Gesamtaktiva | 516,99 | 6,83 | 0,00 | 0,00 | 0,02 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 54 Finanzgarantien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz
| a | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| Gesamt [brutto]-buchwert | |
| Mio. EUR | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 3503,81 |
| 2 Finanzunternehmen | 308,34 |
| 3 Kreditinstitute | 283,37 |
| 4 Darlehen und Kredite | 209,96 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 73,41 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 24,97 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0,00 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0,00 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0,00 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 57,81 |
| 21 Darlehen und Kredite | 57,81 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| 24 Private Haushalte | 2907,72 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 2277,55 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 128,68 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0,19 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 229,95 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0,00 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 229,95 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 4174,56 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 3889,55 |
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 3747,10 |
| 35 Darlehen und Kredite | 3259,84 |
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 1065,10 |
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | 23,26 |
| 38 Schuldverschreibungen | 179,63 |
| 39 Eigenkapitalinstrumente | 307,63 |
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 142,45 |
| 41 Darlehen und Kredite | 17,79 |
| 42 Schuldverschreibungen | 6,46 |
| 43 Eigenkapitalinstrumente | 118,20 |
| 44 Derivate | 5,09 |
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | 0,00 |
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 34,54 |
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 245,38 |
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 7678,37 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 517,31 |
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 443,72 |
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 73,59 |
| 52 Handelsbuch | 0,00 |
| 53 Gesamtaktiva | 8195,68 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 88,29 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0,00 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0,00 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0,00 |
| b | c | d | e | f | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 516,83 | 6,83 | 0 | 0 | 0,02 |
| 2 Finanzunternehmen | 7,16 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 3 Kreditinstitute | 7,16 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 7,16 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0,00 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0,00 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0,00 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0,00 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 7,87 | 0,60 | 0 | 0 | 0,02 |
| 21 Darlehen und Kredite | 7,87 | 0,60 | 0 | 0 | 0,02 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0,00 | |
| 24 Private Haushalte | 501,79 | 6,23 | 0 | 0 | 0,00 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 372,92 | 5,91 | 0 | 0 | 0,00 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 128,68 | 0,30 | 0 | 0 | 0,00 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0,19 | 0,03 | 0 | 0 | 0,00 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 Darlehen und Kredite | |||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 Schuldverschreibungen | |||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 Darlehen und Kredite | |||||
| 42 Schuldverschreibungen | |||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 Derivate | |||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 516,83 | 6,83 | 0,00 | 0,00 | 0,02 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 Handelsbuch | |||||
| 53 Gesamtaktiva | 516,83 | 6,83 | 0,00 | 0,00 | 0,02 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| g | h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 35 Darlehen und Kredite | ||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 38 Schuldverschreibungen | ||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 Darlehen und Kredite | ||||
| 42 Schuldverschreibungen | ||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 Derivate | ||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 Handelsbuch | ||||
| 53 Gesamtaktiva | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| ab | ac | ad | ae | af | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 516,83 | 6,83 | 0 | 0 | 0,02 |
| 2 Finanzunternehmen | 7,16 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 3 Kreditinstitute | 7,16 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 7,16 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0,00 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0,00 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0,00 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 7,87 | 0,60 | 0 | 0 | 0,02 |
| 21 Darlehen und Kredite | 7,87 | 0,60 | 0 | 0 | 0,02 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0,00 | 0,00 | 0 | 0,00 | |
| 24 Private Haushalte | 501,79 | 6,23 | 0 | 0 | 0,00 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 372,92 | 5,91 | 0 | 0 | 0,00 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 128,68 | 0,30 | 0 | 0 | 0,00 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0,19 | 0,03 | 0 | 0 | 0,00 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0,00 | 0,00 | 0 | 0 | 0,00 |
| 33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||||
| 34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||||
| 35 Darlehen und Kredite | |||||
| 36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||||
| 37 davon Gebäudesanierungskredite | |||||
| 38 Schuldverschreibungen | |||||
| 39 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||||
| 41 Darlehen und Kredite | |||||
| 42 Schuldverschreibungen | |||||
| 43 Eigenkapitalinstrumente | |||||
| 44 Derivate | |||||
| 45 Kurzfristige Interbankenkredite | |||||
| 46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||||
| 47 Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||||
| 48 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 516,83 | 6,83 | 0,00 | 0,00 | 0,02 |
| 49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||||
| 50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||||
| 51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||||
| 52 Handelsbuch | |||||
| 53 Gesamtaktiva | 516,83 | 6,83 | 0,00 | 0,00 | 0,02 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 54 Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx
| a | b | c | d | |
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 40,78 | 0,41 | ||
| 2 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | 10,90 | 0,19 | ||
| 3 | ||||
| ...4 | ||||
| e | f | g | h | |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 0 | 0 | ||
| 2 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | 0 | 0 | ||
| 3 | ||||
| ...4 | ||||
| y | z | aa | ab | |
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 40,78 | 0,41 | ||
| 2 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | 10,90 | 0,19 | ||
| 3 | ||||
| ...4 | ||||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.
2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz
| a | b | c | d | |
| Klimaschutz (CCM) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 40,78 | 0,41 | ||
| 2 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | 10,90 | 0,19 | ||
| 3 | ||||
| ...4 | ||||
| e | f | g | h | |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 0,00 | 0,00 | ||
| 2 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | 0,00 | 0,00 | ||
| 3 | ||||
| ...4 | ||||
| y | z | aa | ab | |
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | |||
| Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |
| 1 2457 C - VERARBEITENDES GEWERBE | 40,78 | 0,41 | ||
| 2 2461 G - HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN | 10,90 | 0,19 | ||
| 3 | ||||
| ...4 | ||||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.
3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 14,75 | 0,19 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 2,37 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 2,58 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 9,97 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 13,61 | 1,03 | 0 | 0 | 0,03 |
| 21 Darlehen und Kredite | 13,61 | 1,03 | 0 | 0 | 0,03 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 17,25 | 0,21 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 16,37 | 0,25 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0,23 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 100 | 12,92 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6,73 | 0,08 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 14,75 | 0,19 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 2,37 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 2,58 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 9,97 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 13,61 | 1,03 | 0 | 0 | 0,03 |
| 21 Darlehen und Kredite | 13,61 | 1,03 | 0 | 0 | 0,03 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 17,25 | 0,21 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 16,37 | 0,25 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0,23 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6,73 | 0,08 | 0 | 0 | 0 |
| af | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögens werte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 45,63 |
| 2 Finanzunternehmen | 4,01 |
| 3 Kreditinstitute | 3,69 |
| 4 Darlehen und Kredite | 2,73 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,95 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,32 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,75 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,75 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 37,86 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 29,66 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,67 |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 2,99 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 2,99 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 14,75 | 0,19 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 2,32 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 2,52 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 9,75 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 13,61 | 1,03 | 0 | 0 | 0,03 |
| 21 Darlehen und Kredite | 13,61 | 1,03 | 0 | 0 | 0,03 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 17,25 | 0,21 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 16,37 | 0,25 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0,23 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 100 | 12,92 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6,73 | 0,08 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 14,75 | 0,19 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 2,32 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 2,52 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 9,75 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 13,61 | 1,03 | 0 | 0 | 0,03 |
| 21 Darlehen und Kredite | 13,61 | 1,03 | 0 | 0 | 0,03 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 17,25 | 0,21 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 16,37 | 0,25 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0,23 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | |||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 6,73 | 0,08 | 0 | 0 | 0 |
| af | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 45,63 |
| 2 Finanzunternehmen | 4,01 |
| 3 Kreditinstitute | 3,69 |
| 4 Darlehen und Kredite | 2,73 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0,95 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0,32 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,75 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,75 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 37,86 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 29,66 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,67 |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 2,99 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 2,99 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapExbasierte Offenlegungen
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 44,05 | 0,97 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 55,03 | 1,21 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 80,34 | 1,84 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 100 | 12,92 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 24,41 | 0,53 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 44,05 | 0,97 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 55,03 | 1,21 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 80,34 | 1,84 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 100 | 12,92 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 24,41 | 0,53 | 0 | 0 | 0 |
| af | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 55,43 |
| 2 Finanzunternehmen | 2,33 |
| 3 Kreditinstitute | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 2,33 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,23 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,23 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 44,36 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 28,99 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,08 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0,04 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 8,49 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 8,49 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapExbasierte Offenlegungen
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 44,05 | 0,97 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 55,03 | 1,21 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 80,34 | 1,84 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 100 | 12,92 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 24,41 | 0,53 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | ||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | |||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | |||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | ||||
| Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 44,05 | 0,97 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 55,03 | 1,21 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 80,34 | 1,84 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 100 | 12,92 | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 24,41 | 0,53 | 0 | 0 | 0 |
| af | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 55,43 |
| 2 Finanzunternehmen | 2,33 |
| 3 Kreditinstitute | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 2,33 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,23 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,23 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 44,36 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 28,99 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 1,08 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0,04 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 8,49 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 8,49 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
Impressum
Herausgeber
Stadtsparkasse Augsburg
Halderstr. 1-5
86150 Augsburg
Telefon: 0821/3255-0
E-Mail: mail@sska.de https://www.sska.de
Beratung, Konzept und Realisation
kap N Nachhaltigkeitsberatung
Erstellt mit dem kap N Publisher©
www.kap-n.de
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Organisationen an dieser Adresse
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
17 nahegelegene Organisationen
Musikkantine GmbH & Co. KG
Selbe AdresseMusikkantine Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Sonstige Überlassung von Arbeitskräften
Orga7 GmbH
52mSonstige Überlassung von Arbeitskräften
Sonstige Überlassung von Arbeitskräften
Sonstige Überlassung von Arbeitskräften
Erzeugung von Blumensamen
Befristete Überlassung von Arbeitskräften
Betrieb von Sportanlagen
qbilon GmbH
59mErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Tätowier- und Piercingstudios
Fondsmanagement
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen