TLF
TimeLineFilm GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.707,50 |
30.704,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
16.915,00 |
13.271,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.792,50 |
17.433,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
110.218,44 |
74.253,45 |
| I.
Vorräte |
37.558,45 |
38.498,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.303,56 |
5.258,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
71.356,43 |
30.497,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
891,92 |
980,90 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
26.729,13 |
30.778,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
166.546,99 |
136.717,13 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
51.729,13 |
55.778,28 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
26.729,13 |
30.778,28 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
8.840,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
164.546,99 |
127.877,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
164.546,99 |
127.877,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
166.546,99 |
136.717,13 |
Anhang
A. Angaben nach § 284 HGB
I. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Gegenüber dem Vorjahr blieben die für den
Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze unverändert.
Die erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer bzw. der
Vertragslaufzeit linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen, nutzungsbedingten Abschreibungen,
angesetzt.
Die Abschreibungssätze der verschiedenen
Anlagegüter richten sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die Bewertung des
Warenbestands erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bewertet.
Zum 31.12.2010 weist der Jahresabschluss einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von Euro 26.729,13 auf. Es liegt somit eine
bilanzielle Überschuldung vor. Eine rechnerische
Überschuldung nach der Insolvenzordnung ist wegen
des Vorhandenseins eines selbster- stellten immateriellen
Wirtschaftsgutes nicht gegeben.
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und
entsprechen den zu erwartenden Ausgaben.
Verbindlichkeiten werden unter Beachtung des
Imparitätsprinzips mit dem künftigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
B. Angaben nach § 285 HGB
I. § 285 Nr. 10 HGB Angaben über die
Mitglieder der Unternehmensorgane
Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ist
zur Geschäftsführung Frau Evi Kurz berechtigt und
verpflichtet.
C. Angaben nach § 268 HGB
I. § 268 Abs. 1 HGB Angabe des im Bilanzverlust
enthaltenen Verlustvortrags
Im Bilanzverlust des Geschäftsjahres ist ein
Verlustvortrag in Höhe von Euro 48.600,47 enthalten.
D. Angaben nach § 42 GmbHG
I. § 42 Abs. 3 GmbHG Angaben über
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber
Gesellschaftern Verbindlichkeiten in Höhe von
Euro 125.909,27 (VJ: Euro 103.794,00) und Forderungen
in Höhe von Euro 7,12 (VJ: Euro 0,00).
Fürth, den 24. August 2011
gez. Evi Kurz
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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