LBM-IT
GmbH
Moers
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
161.950,00 |
182.414,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
161.949,50 |
182.413,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.413.192,61 |
962.299,86 |
| I.
Vorräte |
179.736,35 |
161.526,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
54.442,39 |
71.699,09 |
| III.
Wertpapiere |
732.034,03 |
|
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
446.979,84 |
729.074,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
32.412,53 |
25.801,14 |
| Aktiva |
1.607.555,14 |
1.170.515,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.237.770,88 |
910.169,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
89.830,52 |
367.820,41 |
| III.
Jahresüberschuss |
327.601,40 |
277.989,89 |
| B.
Rückstellungen |
193.692,78 |
65.147,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
176.091,48 |
195.198,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
176.091,48 |
195.198,34 |
| Passiva |
1.607.555,14 |
1.170.515,00 |
Anhang
1.
Angaben zur Identifikation (§ 264 Absatz 1a
HGB)
Der vorliegende Jahresabschluss 2023 betrifft die im
Handesregister des Amtsgerichts Kleve unter der
Registernummer B 15534 eingetragene Firma LBM-IT GmbH mit
Sitz in Moers.
2.
Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn-
und
Verlustrechnung
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde entsprechend den Vorschriften des Dritten Buches
des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Die
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes wurden
beachtet. Von der Möglichkeit der
größenabhängigen Erleichterungen sowie der
Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang anstatt in
der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu
erfüllen, wurde in der Regel Gebrauch gemacht. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB)
aufgestellt.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen
Posten des Jahresabschlusses (§ 284 Absatz 2 Nr.
1 HGB)
Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens (going-concern-Prinzip)
durchgeführt worden. Das Anlagevermögen wird zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen
angesetzt. Die "Immateriellen
Vermögensgegenstände" werden bei einer
voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer von maximal 3
Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibung des
Sachanlagevermögens wird nach der linearen
Abschreibung mit einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von längstens 8 Jahren vorgenommen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte
Wert von Gegenständen des Anlagevermögens
dauerhaft unter dem Wert liegt, der ihnen am
Schlussstichtag beizumessen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00
gemäß § 6 Absatz 2 EStG in voller Höhe
sofort abgeschrieben. Von der Regelung des § 6 Absatz
2 a EStG (Sammelposten) wurde kein Gebrauch gemacht. Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen
und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet. Bei den Forderungen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen werden
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt
und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind zu
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
4.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestanden
zum Bilanzstichtag nicht. Es bestehen keine finanziellen
Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen.
5.
Ergebnisverwendung (§ 285 Nr. 34 HGB)
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR
327.601,40 soll gemäß Auskunft der
Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen
werden. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss lag zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung noch nicht vor.
6.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans -
§ 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Lutz Bongen,, Kaufmann
Ingo Fischer, Kaufmann
Bastian Grubert, Kaufmann
Die Geschäftsführer Lutz Bongen und Ingo
Fischer sind einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Moers, den 24. Mai
2024
gez.
Lutz Bongen
gez.
Ingo Fischer
gez.
Bastian Grubert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2024
festgestellt.
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