Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 12090
Vorher
AeroGround Flughafen Berlin GmbHAeroGround Berlin GmbH
Eingetragen
24.6.2015
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a. n. g.Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für LuftfahrzeugeBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen für Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften, insbesondere die Durchführung von Bodenabfertigungsdienstleistungen im Sinne der Anlage I zur Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) und aller damit zusammenhängender Nebengeschäfte sowie Durchführung sämtlicher erforderlicher Vorbereitungsmaßnahmen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Dieter Rolf Streuli
seit 27.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Airline Assistance Switzerland AGCHE
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AeroGround Berlin GmbH

Schönefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 35.108,78 76.489,17
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 808,39 886,11
2. Technische Anlagen und Maschinen 10.582,04 11.570,56
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.188.405,68 1.199.796,11 1.374.305,01 1.386.761,68
1.234.904,89 1.463.250,85
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 715.738,20 2.994.445,64
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 502,53 433.459,76
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.175.440,01 2.891.680,74 2.751.647,80 6.179.553,20
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 362,86 24.808,15
2.892.043,60 6.204.361,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.362,17 4.467,21
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 23.702.046,13 11.929.863,88
27.833.356,79 19.601.943,29

Passiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag -11.979.863,88 -15.019.683,21
III. Jahresfehlbetrag (i. Vj. Jahresüberschuss) -11.772.182,25 -23.702.046,13 3.039.819,33 -11.929.863,88
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Ausweis unter Aktiva D.) 23.702.046,13 11.929.863,88
0,00 0,00
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 3.732.767,24 3.975.973,22
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.350.520,06 1.270.334,52
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 21.061.403,79 13.611.532,30
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.538.050,70 531.444,25
- davon aus Steuern EUR 1.140.186,92 (i. Vj. EUR 127.335,24) -
23.949.974,55 15.413.311,07
D. Rechnungsabgrenzungsposten 150.615,00 212.659,00
27.833.356,79 19.601.943,29

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020 2019
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 11.184.937,80 32.693.892,05
2. Sonstige betriebliche Erträge 484.424,51 4.897.625,51
3. Betriebsleistung 11.669.362,31 37.591.517,56
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -439.518,78 -823.589,22
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.334.878,06 -2.774.396,84 -7.298.008,79 -8.121.598,01
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -11.926.811,15 -16.829.800,83
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -2.562.812,92 -14.489.624,07 -3.493.787,92 -20.323.588,75
- davon für Altersversorgung EUR -272.926,86 (i. Vj. EUR 224.322,31) -
6. Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände -403.384,94 -359.555,97
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.414.629,88 -5.468.029,90
8. Betriebsaufwand -23.082.035,73 -34.272.772,63
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.363,30 620,87
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 143,76 (i. Vj. EUR 182,46) -
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -356.757,13 -355.393,83 -275.238,70 -274.617,83
- davon an verbundene Unternehmen EUR 353.473,28 (i. Vj. EUR 261.401,22) -
11. Ergebnis vor Steuern -11.768.067,25 3.044.127,10
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 -417,40
13. Ergebnis nach Steuern -11.768.067,25 3.043.709,70
14. Sonstige Steuern -4.115,00 -3.890,37
15. Jahresfehlbetrag (i. Vj. Jahresüberschuss) -11.772.182,25 3.039.819,33

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss

Die AeroGround Berlin GmbH (kurz: AE Berlin) hat ihren Sitz in Schönefeld und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Cottbus unter HRB 12090 CB.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt.

II. Unternehmensfortführung

Zur Vermeidung einer Überschuldung hat die Flughafen München GmbH (kurz: FMG) am 1. April 2019 das bereits bestehende unbefristete Darlehen auf TEUR 16.000 erhöht und hierauf weiterhin den Rangrücktritt erklärt. Des Weiteren kann die AE Berlin gegenüber der Flughafen München GmbH auf Grundlage der Cashpool-Vereinbarung vom 10. August 2015 jederzeit Mittel bis zur Höhe von TEUR 14.200 in Anspruch nehmen. Aufgrund der durch Corona-Pandemie bedingten geschäftlichen Entwicklung wurde der Rahmen des Cashpool im Geschäftsjahr um TEUR 8.700 auf TEUR 11.700, sowie mit letztem Nachtrag vom 22. März 2021 auf TEUR 14.200 erhöht. Eine Kündigung des Cashpool vor dem 31. Dezember 2022 ist ausgeschlossen. Im Einzelnen verweisen wir bezüglich der wesentlichen Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann auf die Ausführungen im Lagebericht in Abschnitt III.

Aufgrund der finanziellen Unterstützung durch die FMG und der getroffenen Maßnahmen zur Liquiditätssicherung und mittelfristigen Ergebnisstabilisierung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen und entsprechend bilanziert.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und linear abgeschrieben. Dabei wird eine Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren zugrunde gelegt.

2. Sachanlagen

Die Sachanlagen sind zu aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB bewertet. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit zeitlich begrenzter Nutzung werden planmäßig lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer getätigt. Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung wird eine Nutzungsdauer von drei bis 15 Jahren zugrunde gelegt, bei technischen Anlagen und Maschinen eine Nutzungsdauer von fünf bis 25 Jahren. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden entsprechend § 253 Abs. 3 HGB außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfasst.

Alle anderen Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 bis EUR 800,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Der Abgang dieser geringwertigen Wirtschaftsgüter aus dem Anlagevermögen erfolgt nach drei Jahren.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bzw. zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen erfasst.

Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr betragen, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Forderungen in Fremdwährung werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

4. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert bilanziert.

5. Latente Steuern

Der Ermittlung der Steuerlatenzen werden zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten zugrunde gelegt. Steuerliche Verlustvorträge werden soweit vorhanden in die Ermittlung einbezogen. Eine Aktivierung von aktiven latenten Steuern erfolgt auf Basis des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht. Die aktiven Steuerlatenzen werden bis zur Höhe der passiven Steuerlatenzen saldiert.

6. Rückstellungen

Bei der Bewertung von Jubiläumsrückstellungen wurden die in § 253 Abs. 2 HGB enthaltenen Bestimmungen und die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zugrunde gelegt. Auf die Anwendung einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren wurde dabei verzichtet. Als Rechnungsgrundlage wurden die Heubeck-Sterbetafeln 2018 G verwendet. Die Jubiläumsverpflichtungen wurden gemäß der Projected-Unit-Credit-Methode unter Ansatz einer monatlich vorschüssigen Zahlungsweise ermittelt. Für die Ermittlung der Jubiläumsverpflichtungen wurden ein Zinssatz von 1,36 % bei einer Duration von sieben Jahren, ein Gehaltstrend von 3,00 % und eine Fluktuation von 15,0 % unterstellt. Den Berechnungen liegt ein Finanzierungsendalter von 66 und 67 Jahren zugrunde.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Unter vorsichtiger Bewertung sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind, berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank gemäß RückAbzinsV ermittelt und bekanntgegeben worden sind. Für die Abzinsung der Rückstellungen betragen die Zinssätze je nach Restlaufzeit zwischen 0,44 % und 1,26 % (i. Vj. 0,59 % und 1,61 %). Bei der Auf- bzw. Abzinsung von Rückstellungen wird von einer Fälligkeit zur Jahresmitte ausgegangen. Die verwendeten Zinssätze der Bundesbank werden dabei linear interpoliert. Ursprünglich langfristige Rückstellungen werden auch im letzten Jahr vor ihrer Fälligkeit abgezinst. Kurzfristige Rückstellungen werden nicht abgezinst.

7. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zum jeweiligen Erfüllungsbetrag bewertet.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

8. Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen

Bei den gewährten Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 2 (1) KugV durch die Bundesagentur für Arbeit handelt es sich um nicht rückzahlbare öffentliche Zuwendungen, die erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Kürzung der Personalaufwendungen erfasst wurden (Nettoausweismethode).

IV. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

1. Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1 (i. Vj. TEUR 433) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (i. Vj. Forderungen aus dem Cashpool gegen die FMG).

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 206 (i. Vj. TEUR 202) für Kautionen enthalten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen aus einem Regressanspruch im Zusammenhang mit einem Schadensfall TEUR 1.222 (i. Vj. TEUR 1.335).

3. Aktive latente Steuern

Infolge der unterschiedlichen Bewertung bei immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagevermögen und Rückstellungen zwischen Handels- und Steuerbilanz entsteht ein aktivischer Überhang in Höhe von TEUR 114 (TEUR 403 * 28,192 %), der nicht aktiviert wird.

4. Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft ist in voller Höhe eingezahlt. Aus dem Verlustvortrag (TEUR 11.980) und dem Jahresfehlbetrag (TEUR 11.772) aus dem Berichtsjahr 2020 ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von TEUR 23.752.

5. Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen sind langfristige Rückstellungen in Höhe von TEUR 239 (i. Vj. TEUR 239) enthalten (Archivierung und Jubiläen).

Die kurzfristigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen folgende Sachverhalte:

31.12.2020 31.12.2019
TEUR TEUR
Schadensersatzrisiko 1.273 1.455
Ausstehende Rechnungen 208 187
Überstunden + Urlaub 731 1.458

6. Verbindlichkeiten

31.12.2020
Gesamt bis zu 1 Jahr Über 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.351 1.351 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 21.061 6.661 14.400 0
Sonstige Verbindlichkeiten 1.538 1.538 0 0
31.12.2019
Gesamt bis zu 1 Jahr Über 1 bis 5 Jahre Über 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.270 1.270 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13.612 212 13.400 0
Sonstige Verbindlichkeiten 531 488 43 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 21.061 (i. Vj. TEUR 13.612) betreffen im Wesentlichen mit TEUR 14.400 (i. Vj. TEUR 13.400) Verbindlichkeiten aus Darlehen der FMG sowie Verbindlichkeiten aus Inanspruchnahme des Cashpool-Rahmens Höhe von TEUR 6.642 (i. Vj. Forderung in Höhe von TEUR 433). Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter AE München betreffen in voller Höhe von TEUR 5 (i. Vj. TEUR 204) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.538 (i. Vj. TEUR 531) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer-Vorstufen Umsätzen in Höhe von TEUR 1.048, Verbindlichkeiten aus der Umgliederung von kreditorischen Debitoren und Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer.

V. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse von TEUR 11.185 (i. Vj. TEUR 32.694) resultieren mit TEUR 11.134 aus Abfertigungsleistungen.

Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland erbracht.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. TEUR 58 (i. Vj. TEUR 1.367), Erträge aus Versicherungsleistungen i. H. v. TEUR 283 (i. Vj. TEUR 1.197) sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigung auf Forderungen i. H. v. TEUR 1 (i. Vj. TEUR 2.203).

3. Personalaufwand

Der Personalaufwand wurde um die von der Bundesagentur für Arbeit erstatteten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von TEUR 827 (i. Vj. TEUR 0) gemindert.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Gebäudemieten inkl. Nebenkosten i. H. v. TEUR 1.251 (i. Vj. TEUR 1.079), Mieten für Betriebsvorrichtungen und Büroausstattungen i. H. v. TEUR 1.024 (i. Vj. TEUR 1.301), Aufwendungen für Abfindungsangebote an ausscheidende Mitarbeiter i. H. v. TEUR 733 (i. Vj. TEUR 23), Fremdleistungen für Verwaltungstätigkeiten i. H. v. TEUR 521 (i. Vj. TEUR 457) sowie Aufwendungen aus Schadensfällen i. H. v. TEUR 323 (i. Vj. TEUR 466) enthalten. Die Zuführung zu sonstigen Rückstellungen beläuft sich auf TEUR 225 (i. Vj. TEUR 118). Die Verluste aus Anlagenabgängen betragen TEUR 54 (i. Vj TEUR 0).

5. Zinsaufwendungen

In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus dem Cashpool- in Höhe von TEUR 353 (i. Vj. TEUR 261) sowie Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 3 (i. Vj. TEUR 5) enthalten.

VI. Ergänzende Angaben

1. Haftungsverhältnisse

Es liegen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB vor.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von TEUR 976 aus Mietverträgen, wovon TEUR 303 innerhalb eines Jahres und TEUR 673 in einem Zeitraum darüber hinaus bis zu fünf Jahren fällig sind. Davon betreffen TEUR 13 verbundene Unternehmen aus der Vermietung von diversen Vorfeldgeräten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen betreffend Altersvorsorge liegen nicht vor.

3. Honorar des Abschlussprüfers

Die Angabe des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars gemäß § 285 Nr. 17 HGB unterbleibt aufgrund der Angabe im Konzernabschluss der Flughafen München GmbH.

4. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 285 Nr. 21 HGB

Nahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die AE Berlin Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die AE Berlin unterliegen.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden insbesondere mit weiteren verbundenen Unternehmen abgeschlossen. Es handelt sich vor allem um Dienstleistungs- und Finanzierungsgeschäfte. Entsprechende Geschäfte werden regelmäßig zu auf dem jeweiligen Markt üblichen Konditionen abgeschlossen.

Geschäfte zu marktunüblichen Preisen bestehen bei der AE Berlin nicht.

5. Organe

Der Geschäftsführung gehören folgende Personen an:

Simon Batt-Nauerz, Geschäftsführer

6. Bezüge und Kredite an Organe

Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

7. Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2020 waren gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 540 Mitarbeiter (i. Vj. 557) (unbefristet und befristet Beschäftigte sowie Trainees, ohne Geschäftsführer) beschäftigt.

8. Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Flughafen München GmbH, München, einbezogen, der beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht wird.

9. Nachtragsbericht

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres 2020 sind nicht eingetreten.

10. Jahresergebnis und Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterin vorschlagen den Jahresfehlbetrag von TEUR 11.772 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Berlin, 31. Mai 2021

Simon Batt-Nauerz

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2020

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 427.907,02 10.757,21 0,00 438.664,23
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 5.299,28 0,00 0,00 5.299,28
2. Technische Anlagen und Maschinen 15.737,04 0,00 0,00 15.737,04
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.638.459,99 218.308,97 131.800,12 2.724.968,84
2.659.496,31 218.308,97 131.800,12 2.746.005,16
3.087.403,33 229.066,18 131.800,12 3.184.669,39
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 351.417,85 52.137,60 0,00 403.555,45
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 4.413,17 77,72 0,00 4.490,89
2. Technische Anlagen und Maschinen 4.166,48 988,52 0,00 5.155,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.264.154,98 350.181,10 77.772,92 1.536.563,16
1.272.734,63 351.247,34 77.772,92 1.546.209,05
1.624.152,48 403.384,94 77.772,92 1.949.764,50
Buchwerte
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 35.108,78 76.489,17
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 808,39 886,11
2. Technische Anlagen und Maschinen 10.582,04 11.570,56
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.188.405,68 1.374.305,01
1.199.796,11 1.386.761,68
1.234.904,89 1.463.250,85

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1 Grundlagen des Unternehmens

1.1 Geschäftstätigkeit und Organisationsstruktur

Die AeroGround Berlin GmbH (kurz AE Berlin), ist ein 100%-Tochterunternehmen der AeroGround Flughafen München GmbH (kurz: AE München). Die Gesellschaft wurde im Rahmen der strategischen Expansionsziele der AE München nach Erteilung des Zuschlags für eine Abfertigungskonzession (gemäß BADV) für den Flughafen Standort Berlin-Schönefeld im Jahr 2015 gegründet. Zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit am Standort Berlin hat die AE Berlin am 18. Januar 2016 sämtliche Anteile an den in Berlin tätigen Bodenabfertigungsunternehmen Acciona Airport Services, Berlin GmbH (Acciona Berlin) und HSD Flughafen GmbH erworben. In einem weiteren Schritt wurde die Acciona Berlin am 19. April 2016 auf die AE Berlin verschmolzen. Die AE Berlin bedient durch diese Schritte damit neben dem Standort Schönefeld seit dem Jahr 2016 auch den Standort Tegel. Am 6. Juli 2018 erfolgte die Verschmelzung der HSD Flughafen GmbH auf die AE Berlin. Seit 1. November 2020 ist die AE Berlin als eines von drei Abfertigungsunternehmen am Berliner Flughafen BER tätig.

Die wesentlichen Geschäftsfelder von AE Berlin sind:

Ramp and Baggage Handling

Dieser Bereich bedient die klassischen vorfeldseitigen Bodenverkehrsdienstleistungen der Flugzeugbe- und -entladung mit Fracht- und Gepäck, des Gepäcktransports sowie der Gepäckabfertigung im Innendienst bzw. an der Schnittstelle zur Gepäckförderanlage.

Transportleistungen

Der Transportbereich erbringt Passagier- und Crewtransporte sowie den vorfeldseitigen Frachttransport für die Kunden der AE Berlin. Daneben zählen diverse Sondertransporte für Airline-Kunden zum Aufgabenspektrum.

Neben den genannten Personentransportleistungen finden sich innerhalb dieses Geschäftsfeldes auch die Abfertigungsleistungen für Frischwasser- und Toiletten-Services.

Passage Handling

Dieser Geschäftsbereich umfasst im Wesentlichen die Passagierabfertigung (u. a. Check-In, Boarding, Lost & Found, Ticketing) sowie Flight Ops (u. a. Weight & Balance, Load-sheet, Crew Briefing) und Ramp Agent-Tätigkeiten.

1.2 Strategie und Nachhaltigkeit

Mit der im Jahr 2016 erfolgten Akquisition der Acciona Berlin hat die AE Berlin ein wesentliches Teilziel ihrer verfolgten strategischen Ausrichtung erreicht, da hierdurch die Bedienung des gesamten Berliner Marktes ermöglicht wurde. Mit der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg "Willy Brandt" (BER) im November 2020 hat AE Berlin den Betrieb am neuen Standort erfolgreich aufgenommen und ist zum Berliner Marktführer avanciert. Der Umzug des Teilbetriebes am ehemaligen Flughafen Tegel zum neuen Flughafen ist im Berichtszeitraum vollständig erfolgt. Die AE Berlin verfolgt das Ziel die internen Prozesse zu optimieren und dadurch die Kunden bestmöglich zu betreuen.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliches Umfeld und Branchenentwicklung

Die Weltwirtschaft steckt infolge der Coronavirus-Pandemie in einer tiefen Krise. Das Wachstum der Weltwirtschaft blieb im Jahr 2020 deutlich unter den Erwartungen der Vorjahresprognose zurück. Nach Berechnungen des Ifo-Instituts sank das weltweite reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) von +2,9 % im Vorjahr auf -3,6 %. Dieser Rückgang fiel deutlich stärker aus als während der globalen Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009. 1

Im Euroraum lag der Einbruch des BIP für das Jahr 2020 bei -7,4 %; dies entspricht 8,7 Prozentpunkte unterhalb des Vorjahreswerts. Die Beschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie haben im zweiten Quartal zu einem tiefen Einbruch der Wirtschaftsleistung geführt. Nach den schrittweisen Lockerungen der staatlichen Maßnahmen ab Mai kam es im dritten Quartal zu einer deutlichen Erholung. Privater Konsum, Investitionen sowie In- und Exporte waren trotz der Lockerungen insgesamt deutlich rückläufig. Die europäische Zentralbank (EZB) hatte als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie den Expansionsgrad ihrer Geldpolitik durch die Ausweitung von weiteren Anleihenkäufen im Laufe des Jahres 2020 aufgestockt. In diesem Zusammenhang bleibt das Zinsniveau weiterhin historisch niedrig. Der Anstieg der Arbeitslosenquote fiel im Euroraum mit 8,0 % (i. Vj. 7,6 %) moderat aus, da wirtschaftspolitische Maßnahmen zum temporären Erhalten von Arbeitsplätzen eingeleitet wurden. 2

1 Ifo-Institut, Konjunkturprognose Winter 2020, Dezember 2020; Website www.bpb.de, Januar 2021
2 Ifo-Institut, Konjunkturprognose Winter 2020, Dezember 2020

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2020 um 5,1 % geschrumpft (bereinigt um Kalendereffekte 5,4 %). In Folge der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie kam es im zweiten Quartal zu einem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung. Nach den Lockerungen der Beschränkungen erholte sich die deutsche Wirtschaft im dritten Quartal schneller als erwartet. Die Erholung wurde allerdings durch die neuerlichen Maßnahmen ab November 2020 vorerst gestoppt, was sich vor allem im Dienstleistungsbereich (insbesondere Gastgewerbe, Verkehrs- und Reisedienstleistungen, Kultur, Unterhaltung und Erholung) niederschlug. Damit brach insgesamt der private Konsum bis Ende 2020 um 5,6 % ein. Auch die In- und Exporte verzeichneten durch die Krise insgesamt starke Rückgänge von -8,7 % beziehungsweise -9,7 %. Dagegen stiegen im Jahr 2020 die Bauinvestitionen, die weiterhin vom niedrigen Zinsniveau getrieben werden, an (+2,1 %). Der Arbeitsmarkt zeigte sich aufgrund des weitreichenden Einsatzes von Kurzarbeit vergleichsweise stabil. Die Arbeitslosenquote stieg lediglich um 0,9 Prozentpunkte auf 5,9 %. 3

Weltweit reagierten die Fluggesellschaften auf die Lockdowns in den verschiedenen Ländern und den damit zusammenhängenden Reisebeschränkungen mit massiven Reduzierungen des Angebots beziehungsweise stellten ihre Dienste komplett ein. Nach Analysen der International Air Transport Association (IATA) erholten sich nach dem ersten Lockdown Ende März und April 2020 die Passagierzahlen leicht, vor allem getrieben durch die Ferienperioden. Inzwischen stagnierte die Entwicklung wieder aufgrund erneuter Restriktionen mit dem zweiten und dritten Lockdown unter anderem in Deutschland. 4

Die weltweiten Verkehrseinbrüche sind mit einem Rückgang um 65,9 % an verkauften Passagierkilometern verheerend. Besonders betroffen ist hiervon der internationale Passagierverkehr (-75,6 %), da alle Länder unterschiedliche pandemiebedingte Reisewarnungen und -beschränkungen aufweisen und damit die Passagiernachfrage enorm zurückgegangen ist. Dagegen erwies sich der Inlandsverkehr in verschiedenen Ländern widerstandskräftiger und erreichte zum Beispiel in China zum Jahresende das Vorkrisenniveau. 5

Die in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) organisierten Flughäfen haben im Jahresdurchschnitt 2020 einen Einbruch der Passagierzahlen von 74,6 % erfahren. Das innerdeutsche Passagieraufkommen (an/ab) lag mit -74,7 % und der Europaverkehr mit -74,0 % unter dem Vorjahresniveau.

Die Flugbewegungen lagen mit (-54,9 %) deutlich unter Vorjahresniveau. Analog zur weltweiten Frachtentwicklung ging der Cargo-Umschlag (Summe aus Luftpost und Fracht ohne Transit) nur leicht um 4,2 % zurück. Ursächlich hierfür ist der positive Trend zum Jahresende durch die sich stabilisierenden Handelsströme. 6

3 Ifo-Institut, Konjunkturprognose Winter 2020, Dezember 2020; Sachverständigenrat der Bundesregierung, Jahresgutachten 2020/2021, November 2020
4 IATA, Economics' Chart of the Week vom 8. Januar 2021
5 IATA. Air Passenger Market Analysis December 2020
6 ADV, ADV-Monatsstatistik 12/2020, Februar 2021

Der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) verdeutlicht in seinem Bericht zur Lage der Branche die existenzbedrohenden Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Luftverkehr. Weltweit brach der Verkehr im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um zwei Drittel ein. Besonders betroffen war der internationale Verkehr, auf den insbesondere europäische Fluggesellschaften angewiesen sind; sie verzeichneten daher mit rund -69 % zusammen mit den Nahost-Fluggesellschaften (rund -71 %) die größten Verkehrseinbrüche gemessen in Passagierkilometern. Noch stärker betroffen waren die deutschen Fluggesellschaften, die ein Minus von 76 % an Passagierkilometern verzeichneten und nur noch 40 Millionen Passagiere (rund 25 %) beförderten. 7

Ähnlich wie die deutschen Fluggesellschaften verzeichneten die deutschen Flughäfen insgesamt einen großen Verkehrseinbruch. Es wurden nur noch 63 Millionen Passagiere (rund 25 %) im Jahr 2020 abgefertigt; die Flugbewegungen gingen um 60 % zurück. Das Luftfrachtsegment war am wenigsten betroffen, erholte sich nach dem Einbruch im Frühjahr wieder und erreichte ab September 2020 sogar wieder positive Entwicklungsraten. Treiber dafür war das Nurfracht-Segment. 8

Diese gesamtwirtschaftliche Belastung, welche sich in der Flugverkehrsbranche deutlicher als in anderen Branchen zeigte, hatte ebenfalls einen massiven Effekt auf die Abfertigungsmengen am Berliner Flughafen. Neben dem Rückgang des Reisevolumens bedingt durch die wirtschaftliche Krise kam es besonders durch die pandemiebedingten Einschränkungen zu einem teilweisen Rückgang der Flugbewegungen von über 90 % zum Vorjahresniveau. So konnten ganze Regionen über lange Zeit nicht angeflogen werden und die Fluggesellschaften haben mit einer starken Reduktion ihres Verkehrs reagiert.

2.2 Geschäftsverlauf

Das Jahr 2020 war für die AE Berlin, wie für die gesamte deutsche Luftverkehrsbranche, durch einen extremen Rückgang der Abfertigungszahlen infolge der weltweiten Coronavirus-Pandemie gekennzeichnet. Weitere Schwerpunkte der Geschäftsaktivitäten waren der Umzug des Teilbetriebes am Flughafen Tegel zum neuen Flughafen BER sowie die Gewinnung von beiden Großkunden Lufthansa-Group und Eurowings. Im Zusammenhang mit der Betriebsaufnahme am neuen Flughafen und der Übernahme der beiden Großkunden hat AE Berlin umfangreiche Schulungen für Personal im Bereich Flughafentopographie und Kundenprozesse durchgeführt.

AE Berlin fertigte im Berichtsjahr 10.077 Turnarounds ab (i. Vj. 29.209 Turnarounds), Der Marktanteil am Standort Berlin stieg zwischen Januar und November 2020 im Passagierverkehr auf 24 % (i. Vj. 20 %) und im Frachtverkehr auf 3 % (i. Vj. 0 %). Die Abfertigungen der beiden neu gewonnen Großkunden Lufthansa Group und Eurowings hat die AE Berlin ab der Eröffnung des neuen Flughafens BER ab November 2020 übernommen und ist seitdem der größten Bodenverkehrsdienstleister am Berliner Standort mit einem Marktanteil von mehr als 50 %.

7 BDL, Jahresbilanz 2020, Februar 2021
8 BDL, Jahresbilanz 2020, Februar 2021

Grundsätzlich ist der Geschäftsverlauf des Jahres 2020 nicht zufriedenstellend. Die getroffenen Kostensenkungsmaßnahmen konnten den Wegfall der Kundenerlöse nicht kompensieren.

Die für die Gesellschaft wesentlichen finanziellen Steuerungskennzahlen sind das Jahresergebnis und der operative Cashflow. Beide finanziellen Leistungsindikatoren bilden auch die wesentliche Grundlage im Planungsprozess und werden aktiv zur Unternehmenssteuerung eingesetzt. Diese werden im Rahmen der Ertrags- und Finanzlage erläutert.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse des Jahres 2020 i. H. v. TEUR 11.185 (i. Vj. TEUR 32.694) bestehen im Wesentlichen aus Abfertigungs- und Sonderleistungserlösen mit Airline-Kunden. Die Groundhandling-Entgelte sind im Geschäftsjahr um TEUR 21.293 auf TEUR 11.134 vermindert. Der Rückgang ist, wie in der gesamten Luftfahrtbranche, auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zurückzuführen. Die Neukundengewinne ab November 2020 wirkten dem Erlösrückgang leicht entgegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen im Wesentlichen aus Versicherungsleistungen und aus der Auflösung von Rückstellungen. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge ist auf die Auflösung einer Rückstellung sowie von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen im Vorjahr zurück zu führen. Die Betriebsleistung beläuft sich in 2020 auf TEUR 11.669, was einem Rückgang von 69 % entspricht.

Dem gegenüber stehen Betriebsaufwendungen i. H. v. TEUR 23.082, die um TEUR 11.191 niedriger als im Vorjahr (TEUR 34.273) liegen. Der Rückgang der Betriebsaufwendungen begründet sich im Wesentlichen durch die um TEUR 5.348 gesunkene Materialaufwendungen als auch die um TEUR 5.834 verminderte Personalaufwendungen. Der Rückgang der Materialaufwendungen von 66 % erfolgte entsprechend der rückläufigen Abfertigungserlöse. Die Kosteneinsparungsmaßnahmen in Form der Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes, dem Abbau von Mitarbeitern sowie Umorganisation in der betrieblichen Leitungsebene führten zu einem Rückgang im Personalaufwand von 29 %. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren vor allem durch Rückgänge bei den Leasingaufwendungen für Geräte und Büroausstattungen (TEUR 642), für Beratungsaufwand (TEUR 155) sowie bei den Schadensfallaufwendungen (TEUR 144) gekennzeichnet. Dem gegenüber stehen im Wesentlichen höhere Aufwendungen für Miete aufgrund des Bezugs der neuen Mietflächen am BER (TEUR 248) sowie für Abfindungsangebote für ausscheidende Mitarbeiter (TEUR 710).

Der Jahresverlust der AE Berlin beträgt für das Jahr 2020 TEUR 11.772 und liegt damit um TEUR 14.812 unter dem Vorjahresgewinn von TEUR 3.040. Die Abweichung zum Planergebnis beträgt TEUR 12.270 und ist hauptsächlich auf das deutlich zurückgegangene Abfertigungsniveau zurückzuführen.

Finanzlage

Zwischen der AE Berlin und der FMG bestehen zwei Finanzierungsvereinbarungen. Am Jahresende 2020 stand ein Darlehen mit Rangrangrücktritt i. H. v. TEUR 16.000 (Inanspruchnahme per 31. Dezember 2020: TEUR 14.400) und die Einbindung in den Cashpool der Flughafen München GmbH (kurz: FMG) mit einem Gesamtverfügungsrahmen TEUR 11.700 (Inanspruchnahme per 31. Dezember 2020: TEUR 6.642) zur Verfügung.

Aufgrund der durch Coronavirus-Pandemie bedingten geschäftlichen Entwicklung wurde der Rahmen des Cashpool im Geschäftsjahr um TEUR 8.700 auf TEUR 11.700, sowie mit letztem Nachtrag vom 22. März 2021 auf TEUR 14.200 erhöht. Damit werden nach den Planungen der Gesellschaft die Liquiditätsspitzen im Prognosezeitraum abgedeckt. Eine Kündigung des Cashpool vor dem 31. Dezember 2022 ist ausgeschlossen.

Im Geschäftsjahr erwirtschaftete die Gesellschaft einen operativen Cashflow von TEUR -7.514 (i. Vj. TEUR -1.808).

Die AE Berlin ist über den Cashpool in das Finanzmanagement der FMG eingebunden. Im Rahmen der jährlichen Budgetplanung erfolgt eine monatsgenaue Cashflow-Planung, die den zuständigen FMG-Fachbereichen als Anhaltspunkt für unterjährig temporär entstehende Mittelüberschüsse bzw. Fehlbeträge dient. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Jahresabschlusserstellung eine integrierte Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2025 erstellt. Die Zahlungsfähigkeit war durch die mit der FMG geschlossenen Verträge jederzeit sichergestellt.

Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2020 weist AE Berlin eine Bilanzsumme (ohne nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag) von TEUR 4.131 (i. Vj. TEUR 7.672) und ein negatives Eigenkapital i. H. v. TEUR 23.702 (i. Vj. negatives Eigenkapital i. H. v. TEUR 11.930) aus. Aufgrund des ausgesprochenen Rangrücktritts über einen Darlehensvertrag bis zu TEUR 16.000, der Einbindung in das Cashpool mit einem Verfügungsrahmen über aktuell TEUR 14.200 (zuletzt mit Vereinbarung vom 22. März 2021 angepasst auf den erhöhten Liquiditätsbedarf im Prognosezeitraum aufgrund der negativen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Luftverkehr) und der erwarteten positiven Entwicklung des operativen Geschäftsverlaufs ab der 2. Jahreshälfte 2021 wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Der Anteil des Anlagevermögens an der Aktivseite liegt mit einem Wert in Höhe von TEUR 1.235 bei 30 %. Das Anlagevermögen ist überwiegend durch Sachanlagen geprägt. Diese wiederum ergeben sich maßgeblich durch die für den Abfertigungsprozess benötigten Abfertigungsgerätschaften. Mit einem Wert von TEUR 1.188 tragen diese zu 96 % zur Bilanzposition der Sachanlagen bei.

Das Umlaufvermögen setzt sich maßgeblich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. TEUR 716 (i. Vj. TEUR 2.994) sowie aus sonstigen Vermögensgegenständen i. H. v. TEUR 2.175 (i. Vj. TEUR 2.752) zusammen. Der Forderungssaldo aus dem Geschäftsbetrieb verringerte sich entsprechend dem gesunkenen Abfertigungsvolumen. Die sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich im Wesentlichen entsprechend der gesunkenen Forderungen gegenüber Versicherungen wegen Schadenersatzleistungen zum 31. Dezember 2020.

Auf der Passivseite stellen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit TEUR 21.061 (i. Vj. TEUR 13.612) bzw. mit 88 % den maßgeblichen Anteil der gesamten Verbindlichkeiten dar. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen tragen mit TEUR 1.350 (i. Vj. TEUR 1.270) und die sonstigen Rückstellungen mit einem Wert von TEUR 3.733 (i. Vj. TEUR 3.976) zur Passivseite bei.

Gesamtwürdigung

Die AE Berlin hat im 2020 aufgrund der weltweiten Coronavirus-Pandemie einen Rückgang der Abfertigungen gegenüber dem Vorjahr von 66 % zu verzeichnen. Der Gewinn der beiden Großkunden Lufthansa-Group und Eurowings, die mit der Inbetriebnahme des neuen Flughafens BER ab November 2020 abgefertigt werden, hat dazu beigetragen, dass die AE Berlin zum Marktführer am Berliner Standort mit einem Marktanteil von mehr als 50 % geworden ist. Trotz der Neukundengewinne zum Jahresende und der eingeleiteten Kostensenkungsmaßnahmen konnten der Erlösrückgang nicht überkompensiert werden. Somit bleibt die Gesamtergebnissituation im Jahr 2020 nicht zufriedenstellend.

2.3 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt 2020 beschäftigte die AE Berlin 540 Mitarbeiter.

Zum Jahresende 2020 liegt die Zahl der Mitarbeiter bei 525 (Köpfe). Zum Stichtag 31. Dezember 2020 hat die AE Berlin keine Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung im Einsatz.

Die Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und die Fristen bis zur Umsetzung gemäß § 36 und § 52 GmbHG in Verbindung mit § 1 DrittelBG wurden bislang nicht festgelegt.

Compliance

Für die AE Berlin gelten die Compliance Richtlinien im FMG-Konzern. Darin geregelt sind neben allgemeinen Compliance-Grundsätzen auch Richtlinien bzgl. des Umgangs mit Geschenken und Einladungen sowie ein umfassender Schutz der Beschäftigten für spezielle IT-Systeme. Ziel ist es, Schwachstellen so früh wie möglich aufzudecken, Verstöße zu verhindern und vorbeugende Maßnahmen einzuleiten. Zur Sicherstellung der Umsetzung und Einhaltung der Richtlinien und als Ansprechpartner für die Mitarbeiter ist in der AE Berlin zudem ein Compliance-Ansprechpartner benannt. Die Führungskräfte des FMG-Konzerns und damit auch der AE Berlin werden regelmäßig anhand verpflichtender Schulungen für das Thema Compliance sensibilisiert.

3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Um Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten ist die Gesellschaft in das bei der FMG implementierte Risikomanagementsystem eingebunden. Dieses umfasst, soweit monetär bewertbar, alle Dimensionen der Nachhaltigkeit, das heißt ökologische, ökonomische und gesellschaftlich-soziale Aspekte. In das Risikomanagement sind alle operativen und strategischen Geschäftsprozesse eingebunden, um auf diese Weise alle Risiken im Unternehmen frühzeitig identifizieren, bewerten, steuern und ihnen entgegen wirken zu können.

Die interne Betrachtung aller Risikoinformationen erfolgt mindestens vierteljährlich, sodass zeitnah und effizient auf eine neue oder veränderte Risikosituation reagiert werden kann. Alle Belange der Gesellschaft werden analysiert, ausgewertet und dokumentiert. Darauf aufbauende Risikoberichte werden bei wesentlicher Veränderung der Risiken der Gesellschafterversammlung vorgelegt. Die Risiken werden in die Kategorien Marktrisiken und Finanzielle Risiken unterteilt.

Marktrisiken

Die derzeitige BADV-Lizenz der AE Berlin am Flughafen Schönefeld bzw. für den neuen Flughafen BER ist bis 30. Juni 2022 gültig. Die Leistungserbringung auf dem Flughafen Berlin-Tegel endete mit dessen Betriebsschließung im November 2020. Für die Fortführung der Geschäftsaktivitäten am Flughafen BER kann davon ausgegangen werden, dass nach Ablauf der Konzession eine erneute Lizenzvergabe an die AE Berlin erfolgen wird. In der Regel werden Lizenzen von Ground-Handlern an deutschen Flughäfen verlängert. Zumal ein beschränkter Marktzugang besteht, wodurch eine mögliche Konkurrenz von neuen Marktteilnehmern erschwert wird. Auch ist davon auszugehen, dass sich der Wettbewerb um die neue Lizenz durch die allgemein schwierige Lage aller Ground-Handling Unternehmen in Grenzen halten wird.

Wie die aktuelle Coronavirus-Pandemie zeigt, kann neben den genannten Kapazitätsänderungen der Ausbruch von Epidemien oder Krankheiten zu erheblichen Markteinbrüchen mit reduzierten Flugbewegungen und Passagierzahlen führen. Durch die Ausbreitung des Coronavirus ist eine deutliche Reduzierung der Nachfrage nach Flugreisen entstanden. Viele Länder haben Einreisbeschränkungen für Reisende aus Deutschland verhängt. Dies führt in diesen Szenarien damit zwangsweise zu gravierenden Angebots- (Strecken, Frequenzen, Fluggerät) und Nachfragereduzierungen, die in ihrem Ausmaß nur schwer beurteilbar sind, aber ein enormes Risiko für die AE Berlin darstellen.

Finanzielle Risiken

Wesentlich für die weitere Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Stabilisierung der AE Berlin werden die Fortführung der Unternehmenskonsolidierung und der Zugewinn neuer Kunden sein.

Die Liquiditätslage der Gesellschaft bedarf einer stetigen Beobachtung und vorausschauenden Planung im laufenden Geschäftsbetrieb. Die AE Berlin überwacht daher kontinuierlich die kurz- und mittelfristige Liquiditätslage. Etwaige entstehende zusätzliche Finanzierungsbedarfe werden frühzeitig innerhalb des Verbundes mit der FMG besprochen und adäquat abgesichert. Die zuletzt mit Vereinbarung vom 22. März 2021 erfolgte Erhöhung des Cashpool-Rahmens auf TEUR 14.200 wird die Gesellschaft entsprechend ihrer aktualisierten Planung mit ausreichend Kapital ausstatten. Eine Kündigung des Cashpool vor dem 31. Dezember 2022 ist ausgeschlossen. Dies ermöglicht der Gesellschaft, ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem operativen Geschäft nachzukommen.

In Zusammenhang mit einem Schadensfall von wesentlicher Bedeutung aus dem Jahr 2015 sind des Weiteren resultierende Ansprüche des Kunden und Rückgriffsansprüche gegenüber Dritten (Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls Freistellungsansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb der Acciona Berlin) in den Jahresabschluss eingegangen. Die Regulierung dieses Schadensfalls ist aufgrund des komplexen Sachverhaltes grundlegend risikobehaftet. Nach derzeitiger Einschätzung reichen die hierzu im Jahresabschluss gebildete Rückstellung und die gegenläufig bilanzierten Rückgriffsansprüche zur Deckung des Risikos aus.

Einschätzung der Risikolage

Unter Berücksichtigung der beschriebenen Geschäftssituation geht die Geschäftsführung der AE Berlin aufgrund der Optimierung der Kostenstruktur und insbesondere durch die Übernahme der Großkunden Lufthansa-Group und Eurowings grundsätzlich von einer positiven und langfristigen Entwicklung des Unternehmens aus. Die Restrukturierungsphase des Unternehmens hat mit dem Umzug zum neuen Flughafen BER und damit einhergehenden organisatorischen und betrieblichen Änderungen einen wesentlichen Meilenstein erreicht. Die Verlustsituation der letzten Jahre sowie der massive Rückgang der Abfertigungen im Geschäftsjahr haben aber zu einer Liquiditätsunterdeckung geführt. Mit der Konzernmuttergesellschaft FMG wurden daher, um die Liquidität der Gesellschaft im Prognosezeitraum und darüber hinaus sicherzustellen, der vorstehend beschriebene Finanzierungsrahmen gesetzt.

Die Ausbreitung des Coronavirus und seine Auswirkungen auf den globalen Flugverkehr und den Flughafenstandort Berlin hat die Risikosituation der AE Berlin gegenüber dem Vorjahr deutlich verändert. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass sich die wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Krise insbesondere in der 1. Jahreshälfte 2021 negativ auf das Ergebnis auswirken werden. Auch der weitere Fortgang der Corona-Krise ist nicht absehbar, sodass eine abschließende Risikoeinschätzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Die Geschäftsführung geht von einer langsamen wirtschaftlichen Erholung und einem ansteigenden Flugvolumen am Flughafen BER in der 2. Jahreshälfte 2021 aus und rechnet vor diesem Hintergrund mit einer deutlich verbesserten, aber weiterhin negativen Ergebnissituation für das Geschäftsjahr 2021.

Die Gesellschaft ist danach weiterhin von der künftigen Aufrechterhaltung der vereinbarten Finanzierung durch die Konzernmuttergesellschaft FMG abhängig, um die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit abzuwenden. Darin liegt eine Gegebenheit, die auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hindeutet, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt.

Ausblick

In den nachfolgenden Erläuterungen zum Ausblick auf 2021 sind die Auswirkungen des Coronavirus nur insoweit enthalten, soweit die entsprechenden Informationen beziehungsweise Prognosen bis zum Erstellungszeitpunkt bekannt waren. Die Auswirkungen auf die internationale und deutsche Wirtschaft sind schwerwiegend, aber nach bisherigen Erkenntnissen immer noch nicht präzise abzuschätzen.

Im Januar 2021 ist der Internationale Währungsfond (IWF) noch davon ausgegangen, dass die Weltwirtschaft unter Berücksichtigung des Coronavirus ein gesundes Wachstum von über 5,5 % aufweisen wird. 9 Diese optimistische Prognose ist jedoch mit so vielen Unsicherheiten behaftet wie nie zuvor. Die Abhängigkeit der Prognoseaussagen von den Ansteckungsraten in der zweiten und der dritten Infektionswelle sowie die Fortschritte bei der Immunisierung der Bevölkerung durch Impfungen ist sehr hoch. Für 2021 rechnet der IWF für Deutschland mit einem Wachstum von 3,5 Prozent - während hierzulande gerade die Bundesregierung ihre Prognose auf drei Prozent zurücknimmt und die Konjunkturforscher ebenfalls ihre Erwartungen nach unten korrigieren 10.

Der weltweite Luftverkehrsmarkt befindet sich durch die Auswirkungen der zahlreichen Reisebeschränkungen in der größten Krise, die die Branche jemals getroffen hat. Eine präzise und abschließende Abschätzung ist nicht möglich, da die tatsächliche Entwicklung unvorhersehbar bleibt: Wie sich Neuinfektionen verhalten, welche Länder wann Reisebeschränkungen aufheben, wie schnell eine ausreichende Immunisierung der Bevölkerung erreicht werden kann und welche Fluglinien ihr Geschäft auf die Situation wie ausrichten.

9 Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook, Januar 2021; Handelsblatt, WF: Weltwirtschaft erholt sich schneller als erwartet von Corona, 26. Januar 2021
10 Internationaler Währungsfonds, World Economic Outlook, Januar 2021; Handelsblatt, WF: Weltwirtschaft erholt sich schneller als erwartet von Corona, 26. Januar 2021

Die AE Berlin geht davon aus, dass die Folgen der Krise die wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2021 weiterhin negativ beeinflussen werden. Die Dauer der Belastungen ist nur mit einem großen Maß an Unsicherheit abschätzbar.

Die Gesellschaft rechnet mit den in 2020 dazugewonnen Großkunden schneller auf eine höhere Auslastung zu kommen. Das Abfertigungsvolumen des heute bestehenden Kundenportfolios war vor der Krise ca. doppelt so groß wie das der Gesellschaft, sprich die beiden Großkunden wiesen annähernd so viele Abfertigungen auf wie die AE Berlin 2019. Durch den Kundengewinn in der Krise und einem extrem reduzierten Volumen, wurden nicht nur keine Kapazitäten aufgebaut, sondern noch abgebaut. Kommt es allerdings zu einer Erholung, so wird die Gesellschaft schneller ihre Kapazitätsgrenze erreichen, denn diese ist bereits bei der Hälfte des Vorkrisenniveaus erreicht. Ergo, die Gesellschaft wird im Marktvergleich schneller in eine Situation der optimalen Kapazitätsnutzung und ggf. einer Erweiterung kommen.

Auch in den Folgejahren sieht die AE Berlin gute Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Erholung und ein weiteres Wachstum der Abfertigungen am BER. Vor dem Hintergrund der eingetretenen Verkehrssituation im 1. Quartal 2021 und der damit einhergehenden rückläufigen Umsatzerlöse und der Gesamtleistung auch für die AE Berlin geht die Geschäftsführung jedoch davon aus, dass sich im Geschäftsjahr 2021 auch nach Umsetzung von umfangreichen Gegenmaßnahmen das Ergebnis mit einem niedrigen einstelligen Millionenbetrag negativ ausfallen wird. Dabei wird aber gegenüber dem Jahr 2020 nach den Planungen der Gesellschaft eine deutliche Begrenzung der Verluste erwartet.

Die Geschäftsführung unternimmt im Verbund mit sämtlichen Gesellschaften der FMG massive Anstrengungen, die Liquidität zu sichern. Dies erfolgt über Einsparungen bei sämtlichen Kosten und Investitionen. So werden zum Beispiel nicht betriebsnotwendige Investitionen in die Zukunft verschoben. Zum anderen wird ein breites Kostensenkungsprogramm initiiert, das auch Maßnahmen im personellen Bereich, inklusive liquiditätssichernder Instrumente wie Kurzarbeit, beinhaltet.

Ziel der Geschäftsführung für 2021 ist es, die wirtschaftliche Konsolidierung des Betriebs weiter voranzutreiben. Der gelegte Grundstein für eine langfristige Zufriedenheit von Kunden und Mitarbeitern dient als Basis für eine nachhaltig erfolgreiche Geschäftsentwicklung.

 

Berlin, 31. Mai 2021

Simon Batt-Nauerz

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AeroGround Berlin GmbH, Schönefeld

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der AeroGround Berlin GmbH, Schönefeld, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AeroGround Berlin GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt II. "Unternehmensfortführung" im Anhang und auf die Angaben in Abschnitt 3 "Prognose-, Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die Geschäftsführung beschreibt, dass sich bei der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 nach massiven Rückgängen der Abfertigungszahlen infolge der weltweiten Coronavirus-Pandemie und dem damit einhergehenden hohen Erlös- und Ergebniseinbruch die bereits aus Vorjahren bestehende Überschuldungssituation, vorrangig resultierend aus der Insolvenz von einem Großkunden, ausgeweitet hat. Mit der Konzernmuttergesellschaft Flughafen München GmbH wurden daher, um die Liquidität der Gesellschaft im Prognosezeitraum und darüber hinaus zu gewährleisten, ein Finanzierungsrahmen vereinbart. Aufgrund der weiterhin negativen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Luftverkehr wurde der Rahmen der Cashpool Vereinbarung zuletzt auf den erhöhten Liquiditätsbedarf angepasst. Die Gesellschaft ist folglich von der auch künftigen Aufrechterhaltung des vereinbarten Finanzierungsrahmens abhängig. Darin liegt eine Gegebenheit, die auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hindeutet, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko i. S. d. § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter-falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 31. Mai 2021

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rainer Walter Wilhelm Rupprecht, Wirtschaftsprüfer

Kai Junghänel, Wirtschaftsprüfer

Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung Umlaufbeschluss 07/2021 vom 31.08.2021:

1.

Der Jahresabschluss 2020 der AeroGround Berlin GmbH wird festgestellt.

2.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -11.772.182,25 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Dem Geschäftsführer, Herrn Simon Batt-Nauerz, wird für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung erteilt.

4.

Die von den Gremien der Flughafen München GmbH bestellte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird ebenso als Abschlussprüfer für das Jahr 2021 bestellt.

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