Stammdaten

Register
Amtsgericht Ingolstadt HRB 9865
Eingetragen
10.12.2020
Branche
Architekturbüros für HochbauSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Gegenstand
Durchführung von Hochbaumaßnahmen sowie alle damit zusammenhängenden Arbeiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Raif Latifi
seit 10.12.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

85051 Ingolstadt
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RML Hochbau GmbH

Ingolstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.09.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
22.9.2020
EUR
A. Umlaufvermögen 24.318,58 12.500,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.611,26 12.500,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.707,32 0,00
Summe Aktiva 24.318,58 25.000,00

Passiva

31.12.2020
EUR
22.9.2020
EUR
A. Eigenkapital 11.798,58 25.000,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 25.000,00
IV. Jahresfehlbetrag 701,42 0,00
B. Verbindlichkeiten 12.520,00 0,00
Summe Passiva 24.318,58 25.000,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Allgemeine Angaben

Die RML Hochbau GmbH hat ihren Sitz in Ingolstadt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ingolstadt (Reg.Nr. 9865).

Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Finanzanlagen

Auf die Angabe des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses der Gesellschaft wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 3 Satz 2 HGB verzichtet.

Umlaufvermögen

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von 12.500 € ausgewiesen.

In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.000 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Gewinn und Verlustrechnung

Im Rahmen der Erweiterungen durch das BilRUG, sind in den betrieblichen Erträgen keine außergewöhnlichen Erträge enthalten.

In den betrieblichen Aufwendungen sind keine außergewöhnlichen Aufwendungen enthalten.

Arbeitnehmer

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen keine Mitarbeiter beschäftigt.

Gesamtbezüge

Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betragen 0,00 €.

Ergebnisverwendung

Das Geschäftsjahr zum 31.12.2020 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 701,42 € ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Ingolstadt, den 21.12.2021

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.12.2021.

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