WER Wärme, Energie und Renewable GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Josef Döking seit 26.11.2020 | Geschäftsführer |
Peter Buchner seit 26.11.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Dinslaken | 70.00% |
| 15.00% | |
| 9.27% | |
| 2.80% | |
| 2.30% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FN Netz GmbHDinslakenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT DER FN NETZ GMBH FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023A. GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, der Ausbau, der Erwerb, die Vermarktung und die Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energie, vorrangig Wärme und Kälte. Die Gesellschaft hat mit Kaufvertrag vom 26. November 2021 die Fernwärmenetze in den Gebieten Voerde, Hünxe und Moers von der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH erworben. Im Zuge dieses Vertrages wurde der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH das Recht eingeräumt, die Fernwärmenetze in den Gebieten Dinslaken und Dortmund bis zum 1. Januar 2023 an die FN Netz GmbH zu veräußern (Put-Option). Im Gegenzug wurden gemäß Pachtvertrag vom 26. November 2021 die erworbenen Fernwärmenetze an die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH langfristig verpachtet, die diese betreibt. Mit Übertragung der Fernwärmenetze im Geschäftsjahr 2021 hat die Gesellschaft ihren operativen Betrieb aufgenommen. Von dem Recht der Put-Option den Verkauf der Fernwärmenetze im Gebiet Dinslaken auszuüben, wurde am 28. November 2022 Gebrauch gemacht. Von dem Recht der Put-Option den Verkauf der Fernwärmenetze im Gebiet Dortmund auszuüben, wurde am 8. Dezember 2022 Gebrauch gemacht Das für die kaufmännische Geschäftsbesorgung erforderliche Personal wird, wie im Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag vereinbart, durch die Stadtwerke Dinslaken GmbH zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. B. DARSTELLUNG DER LAGE 1. Gesamtwirtschaftliche Lage Der Energieverbrauch in Deutschland ist 2023 um 7,9 % auf 10.791 Petajoule (PJ) oder 368,2 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE) auf ein historisches Tief gefallen. Damit liegt der Verbrauch an Primärenergien in Deutschland um mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Vor allem die energieintensiven Industriezweige verzeichneten Produktionsrückgänge, was spürbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch hatte. Von der im Jahresverlauf gegenüber dem Vorjahr leicht wärmeren Witterung ging nach Berechnungen der AG Energiebilanzen nur ein schwacher verbrauchssenkender Effekt aus. Witterungsbereinigt hätte sich der Energieverbrauch um etwa 7,4 % vermindert. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt ging 2023 von der demographischen Entwicklung aus. 1 2. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Lage Der Wärmemarkt ist mit rund 59,0 % der größte Endenergieverbrauchssektor Deutschlands. Auf die Heizung und Warmwasserversorgung privater Haushalte entfallen davon rund 46,0 %. 2 Der Deutsche Bundestag hat am 17. November 2023 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) verabschiedet. Es ist zum 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Damit soll die Wärmeversorgung treibhausgasneutral werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen. Das WPG sieht die Verpflichtung der Länder vor, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte bzw. bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnenden Wärmetransformationspläne erstellt werden. 3 Eine verstärkte Abwärmenutzung und der Ausbau der Wärmenetze sind in diesem Zusammenhang unabdingbar. 3. Vermögenslage Die FN Netz GmbH weist zum 31. Dezember 2023 eine Bilanzsumme von 111.348,1 T€ (Vorjahr 99.673,0 T€) aus. Das langfristig gebundene Anlagevermögen beträgt zum 31. Dezember 2023 111.346,1 T€ (Vorjahr 97.134,2 T€) und betrifft hauptsächlich Verteilungsanlagen in den Gebieten Voerde, Hünxe, Moers, Dinslaken und Dortmund. Im Geschäftsjahr 2023 wurden zusätzlich zum o.g. Erwerb der Fernwärmenetze im Gebiet Dortmund weitere Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von 7.334,8 T€ getätigt. Diese Investitionen betreffen im Wesentlichen den Netzausbau und Sanierung im Gebiet Moers mit 4.023,0 T€. Auf den Netzausbau und Sanierung im Gebiet Dinslaken entfallen 2.376,8 T€ und 935,0 T€ auf das Gebiet Dortmund. Das langfristig gebundene Vermögen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 103.809,0 T€ (Vorjahr 91,089,9 T€) ist vollständig langfristig finanziert.
2 Quelle:
https://www.bdew.de/energie/waermemarkt/
4. Finanzlage Die Eigenkapitalquote ist zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 0,2 %-Punkte auf 38,0 % gestiegen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden zwecks Finanzierung des Kaufpreises für die Fernwärmenetze von den Gesellschaftern 4.622,2 T€ (Vorjahr 15.650,6 T€) entsprechend ihren Anteilen in die Kapitalrücklagen eingezahlt. Es stehen ausreichende Finanzierungsmittel durch eine Cash-Pooling-Vereinbarung mit der Stadtwerke Dinslaken GmbH zur Verfügung. Grundsätzlich werden Investitionen durch die Aufnahme langfristiger Darlehen finanziert. Die Liquidität der Gesellschaft steht damit auf einer gesicherten Basis. 5. Ertragslage Im Jahr 2023 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 7.721,9 T€ (Vorjahr 7.042,6 T€) generiert. Diese enthalten Pachtentgelte sowie Auflösungen von Sonderposten und Baukostenzuschüssen. Die Gesamtaufwendungen betragen 6.819,5 T€ (Vorjahr 5.735,9 T€) und beinhalten im Wesentlichen Abschreibungen in Höhe von 4.567,8 T€ (Vorjahr 3.916,8 T€) und Gestattungsentgelte in Höhe von 1.246,0 T€ (Vorjahr 1.219,4 T€). Im Geschäftsjahr 2023 konnte ein zufriedenstellendes Jahresergebnis erwirtschaftet werden. Der Jahresüberschuss zum 31. Dezember 2023 ist aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages an die Stadtwerke Dinslaken GmbH abzuführen, sodass das Geschäftsjahr mit einem Jahresergebnis von 0,00 T€ abschließt. 6. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten im Hinblick auf die Unternehmensziele nutzt die FN Netz GmbH im finanziellen Bereich das Jahresergebnis als wesentliche Steuerungsgröße. Im nichtfinanzbezogenen Bereich steuert die Gesellschaft die unternehmerischen Aktivitäten im Wesentlichen anhand der durchgeleiteten Wärmemenge. 7. Öffentliche Zwecksetzung Gemäß § 108 (3) Nr. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gibt die FN Netz GmbH folgende Stellungnahme zur Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung ab: Die FN Netz GmbH hat mit dem Unternehmensgegenstand im Gesellschaftsvertrag die öffentliche Zwecksetzung vorgeschrieben. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, der Ausbau, der Erwerb, die Vermarktung und die Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Speicherungs- und Verteilungssystemen Energie, vor allem Wärme und Kälte. Die Gesellschaft ist nur zu solchen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Die im Anhang und Lagebericht gegebenen Erläuterungen und Daten legen dar, dass das Unternehmen der öffentlichen Zwecksetzung entsprochen hat. C. HINWEISE AUF WESENTLICHE CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG 1. Risikomanagementsystem Als verbundenes Unternehmen innerhalb des Stadtwerke Dinslaken Konzerns ist die Gesellschaft in das Risikomanagementsystem der Muttergesellschaft der Stadtwerke Dinslaken GmbH integriert. Ziel des Risikomanagementsystems ist einerseits die rechtzeitige Verminderung oder wenn möglich die Vermeidung von wesentlichen Risiken, andererseits die Erhöhung des Risikobewusstseins auf allen Unternehmensebenen sowie die systematische und transparente Einbeziehung in unternehmerische Entscheidungen. Ein Eintreten einzelner Risiken ist jedoch hierdurch nicht vollumfänglich ausgeschlossen. Neue wesentliche Risiken sowie bestehende Risiken werden im Rahmen einer quartalsweisen Risikoinventur oder auch bei Ad-hoc-Auftreten in einem IT-gestützten und standardisierten Risikobericht einzeln identifiziert und bewertet (Bruttomethode). Die objektive Risikoanalyse erfolgt durch die Geschäftsführung, die frühzeitig entscheidet, ob und mit welchen Risikomaßnahmen sowie bilanzieller Risikovorsorge gegengesteuert wird, so dass eingegangene Risiken abgedeckt und kontinuierlich überwacht werden. Bei beschlossenen Maßnahmen werden Umsetzungstermine und Risikoverantwortliche konkret festgelegt. In der aktuellen Konzern-Richtlinie zum Risikomanagement wurde der Risikomanagement-Prozess einheitlich dokumentiert. Aus heutiger Sicht der Gesellschaft liegen weder Risiken der höchsten Risikoklasse noch bestandsgefährdende Risiken vor. 2. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die FN Netz GmbH hat organisatorische Regelungen und Maßnahmen getroffen, die Chancen der zukünftigen Entwicklung sowie den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende und sonstige wesentliche Risiken frühzeitig erkennen lassen. Die bestehenden Sicherungssysteme der Stadtwerke Dinslaken GmbH werden konsequent angewendet. Chancen und Risiken ergeben sich aus möglichen zukünftigen regulatorischen Vorgaben der Gesetzgebung. Da sich das derzeitige Geschäft der FN Netz GmbH weitestgehend auf die Verpachtung der Fernwärmenetze an die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH stützt, haben sich für die FN Netz GmbH im Berichtszeitraum keine relevanten Risiken ergeben und sind derzeit auch für die künftige Entwicklung nicht erkennbar. 3. Prognoseberichterstattung Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Jahresergebnis (nach Steuern) von 5.766,7 T€ auf Grundlage eines Pachtentgeltes in Höhe von 11.439,8 T€ und basierend auf einer durchgeleiteten Wärmemenge in Höhe von 553,5 Mio. kWh erwartet. Der notwendige Umbau bestehender Netzstrukturen und der Neubau von Netzen zur Umsetzung der von der Bundesregierung geforderten Wärmewende und der gesetzlich geforderten Transformationspläne sowie der kommunalen Wärmeplanung erfordern von der FN Netz GmbH im Planungszeitraum bis 2027 nachhaltige Investitionen in Höhe von 95.186,5 T€, die durch Zuschüsse, langfristige Darlehensaufnahmen und Eigenkapitalzuführungen finanziert werden.
Dinslaken, den 8. April 2024 Thomas Döking, Geschäftsführer Peter Buchner, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
ANHANG DER FN NETZ GMBH FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 1. Allgemeine Angaben Die FN Netz GmbH, Dinslaken, Amtsgericht Duisburg, HRB 33527, weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 (1) HGB auf. Der Jahresabschluss wurde gemäß Gesellschaftervertrag entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Wartung, der Ausbau, der Erwerb sowie die Vermarktung und Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energie, vor allem Wärme und Kälte. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Fernwärmenetz des Gebiets Dortmund rückwirkend zum 01. Januar 2023 von der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH erworben. Die Anschaffung der einzelnen Anlagen erfolgte zum Wiederbeschaffungszeitwert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern der Sachanlagen liegen bei den Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken bei 50 Jahren, bei den Verteilungsanlagen in einer Bandbreite von drei bis zu 30 Jahren und bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung bei drei Jahren. Geleistete Anzahlungen werden mit dem Nennbetrag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse und empfangene Ertragszuschüsse sind mit dem Nennwert bilanziert und werden entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie sämtliche ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr berücksichtigen künftige Preis- und Kostensteigerungen und sind mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nennwerten bilanziert und entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die abgegrenzte Ausgleichszahlung der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH für die Übernahme der Rückbauverpflichtungen für die Fernwärmenetze wird linear bis zum 31. Dezember 2045 aufgelöst. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt der dem Anhang beigefügte Anlagennachweis. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen des Vorjahres in Höhe von 2.500,0 T€ betrafen ausschließlich Forderungen gegen die Stadtwerke Dinslaken GmbH aus Cash-Pooling und hatten eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Erhöhung des Eigenkapitals im Vergleich zum Vorjahr betrifft Einzahlungen der Gesellschafter in die Kapitalrücklagen. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse in Höhe von 2.869,2 T€ (Vorjahr 2.354,4 T€) beinhaltet erhaltene Zuschüsse für den Ausbau der Fernwärmenetze. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände über 30 Jahre. Die empfangenen Ertragszuschüsse beinhalten Baukostenzuschüsse, die bis einschließlich 2002 vereinnahmt wurden und im Zuge des Kaufs der Fernwärmenetze von der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH übertragen wurden. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände über 30 Jahre. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:
Die Mitzugehörigkeit von Verbindlichkeiten zu anderen Bilanzposten ergibt sich aus nachfolgender Übersicht:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus der Stundung des Kaufpreises der Fernwärmenetze und Forderungen aus Rückbauverpflichtungen gegenüber der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH, welche mit Ablauf des 31. Dezember 2045 fällig sind. Die Verbindlichkeiten aus der Kaufpreisstundung werden mit einem Zinssatz von 1,0 % verzinst. Die Forderungen aus Rückbauverpflichtungen werden mit einem Zinssatz von 1,0 % zuzüglich dem Drei-Monats-Euribor pro Jahr verzinst. Aus dem Kauf der Fernwärmenetze bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH aus weiterberechneten Darlehen in Höhe 3.022,0 T€ mit einer Restlaufzeit von einem Jahr sowie in Höhe von 1.200,0 T€ mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling gegenüber dem Vorjahr begründet sich in der Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit. Die Inanspruchnahme von Cash-Pooling-Mitteln erfolgte anstelle der Aufnahme von geplanten Bankdarlehen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten abgegrenzte Ausgleichszahlungen für die Übernahme der Rückbauverpflichtungen für die Fernwärmenetze in Höhe von 17.110,1 T€ (Vorjahr 17.799,7 T€), die linear bis zum 31. Dezember 2045 aufgelöst werden, sowie Baukostenzuschüsse in Höhe von 4.663,0 T€ (Vorjahr 3.684,9 T€), die ab 2003 vereinnahmt wurden. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände über 30 Jahre. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Auflösungen aus abgegrenzten Rückbauverpflichtungen für die Fernwärmenetze in Höhe von 772,1 T€ (Vorjahr 773,9 T€). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten wie im Vorjahr ausschließlich Aufwendungen für die Betriebs- und Geschäftsführung der Stadtwerke Dinslaken GmbH. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Gestattungsentgelte in Höhe von 1.246,0 T€ (Vorjahr 1.219,4 T€). Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von 908,1 T€ (Vorjahr 489,2 T€) enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus der Verzinsung von Forderungen für Rückbauverpflichtungen gegenüber der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr begründet sich durch den Anstieg des für die Verzinsung zu Grunde gelegten Referenzzinssatzes. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten neben Fremdkapitalzinsen in Höhe von 98,1 T€ (Vorjahr 47,1 €) Zinsaufwendungen aus der Verzinsung der Kaufpreisstundung gegenüber der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH in Höhe von 317,8 T€ (Vorjahr 185,6 T€) und der Verzinsung von Cash-Pooling-Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtwerke Dinslaken GmbH in Höhe von 148,9 T€ (Vorjahr 3,6 T€). Die Erhöhung der Verzinsung gegenüber dem Vorjahr begründet sich durch den Anstieg des für die Verzinsung zu Grunde gelegten Referenzzinssatzes und der Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling gegenüber dem Vorjahr. II. ANGABEN ZUM JAHRESERGEBNIS Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Dinslaken GmbH wird das Jahresergebnis in Höhe von 2.582.548,38 € abgeführt. Die Ausgleichszahlung an die übrigen Gesellschafter wird von der Stadtwerke Dinslaken GmbH vorgenommen. III. ERGÄNZENDE ANGABEN 1. Organe der Gesellschaft 1.1 Gesellschafter
1.2 Aufsichtsrat Vorsitz: (im Wechsel)
Mitglieder:
1.3 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erhält keine Bezüge von der Gesellschaft. 2. Sonstiges Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Am 27. Oktober 2020 wurde ein Betriebsführungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der FN Netz GmbH und der Stadtwerke Dinslaken GmbH geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Er verlängert sich jeweils um fünf Jahre, wenn der Vertrag nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von einem Jahr zum Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird. Hieraus resultieren finanzielle Verpflichtungen für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 107,0 T€ (Vorjahr 102,5 T€). Mit verschiedenen Kommunen bestehen langfristige Gestattungsverträge. Die Höhe der Gestattungsentgelte richtet sich nach den verlegten Leitungslängen. Hieraus resultieren finanzielle Verpflichtungen für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 1.246,0 T€ (Vorjahr 1.219,4 T€). Die Stadtwerke Dinslaken GmbH mit Sitz in Dinslaken erstellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss, der beim Unternehmensregister einsehbar ist. Der Konsolidierungskreis ist zugleich der größte und kleinste. Die FN Netz GmbH wird in diesen Konzernabschluss einbezogen. Von der Befreiungsvorschrift nach § 285 Nr. 17 HGB zur Angabe des Honorars des Abschlussprüfers wird Gebrauch gemacht. Die Angabe erfolgt im Konzernabschluss der Stadtwerke Dinslaken GmbH. 3. Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, sind nicht eingetreten.
Dinslaken, den 8. April 2024 Thomas Döking, Geschäftsführer Peter Buchner, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FN Netz GmbH, Dinslaken Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FN Netz GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FN Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Duisburg, den 24. April 2024 PKF
Fasselt
Jahn, Wirtschaftsprüfer Franke, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der FN Netz GmbH wurde in der Gesellschafterversammlung vom 13.06.2024 festgestellt. |
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