Rhenania
Design GmbH
Wegberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
457,50 |
1.133,00 |
| I.
Sachanlagen |
457,50 |
1.133,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.601,91 |
39.938,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.139,48 |
3.279,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
512,16 |
603,70 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.462,43 |
36.659,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
43.059,41 |
41.071,21 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.056,78 |
25.863,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
298,64 |
62,03 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.193,55 |
236,61 |
| B.
Rückstellungen |
1.850,00 |
1.850,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.152,63 |
13.357,98 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.152,63 |
13.357,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
43.059,41 |
41.071,21 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Rhenania Design GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Die Aufstellung erfolgte unter "Going-Concern"
Gesichtspunkten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zum
31.12.2010 wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund
des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz
aufgrund des BilMoG liegen nicht vor. Soweit
Bewertungsunterschiede zu verzeichnen wären,
können diese als unwesentlich angenommen werden und
wären demnach unter Wesentlichkeitsaspekten zu
vernachlässigen.
Latente Steuern sind nicht auszuweisen. Im
Übrigen ist die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft nach § 274a Abs. 5 HGB vom Ausweis
latenter Steuern befreit.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Das Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Anpassungern an das BilMoG waren
nicht vorzunehmen bzw. wegen Geringfügigkeit zu
vernachlässigen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind
mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Differenzen zum
Erfüllungsbetrag können unter
Wesentlichkeitsaspekten vernachlässigt werden.
Abzinsungen für unverzinsliche Schuldposten über
1 Jahr Restlaufzeit waren keine vorzunehmen.
Die auf Posten der Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden entsprechen sowohl handels- als auch
steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften und wurden
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
2. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz
Bei den Forderungen mit einer Restlaufzeit über
5 Jahren handelt es sich um das
Körperschaftsteuerguthaben nach § 37 KStG.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten solche
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
12.924,40. Die Verzinsung erfolgt p. a. mit 8%.
3. Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Rhenania Design GmbH
ist Frau Hildegard Jansen, Kauffrau in 41844 Wegberg.
Der Jahresüberschuss zuzüglich
Gewinnvortrag soll auf Vorschlag der
Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2012 festgestellt.
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