Stammdaten

Register
Amtsgericht Friedberg HRB 10253
Eingetragen
5.8.2004
Branche
Herstellung von BüromöbelnHerstellung von Schlaf-, Ess- und WohnzimmermöbelnHerstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Kindermöbeln und Accessoires und allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Georg Richard Gawol
seit 13.7.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Georg Gawol
Oberer Ornberg 12, 60433 Frankfurt/Main
36.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FabiMax GmbH

Wunsiedel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 52.102,00 70.894,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 20.273,00 24.872,00
II. Sachanlagen 31.829,00 46.022,00
B. Umlaufvermögen 477.708,79 651.755,60
I. Vorräte 252.895,54 307.163,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 159.600,18 145.561,42
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.976,00 3.976,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 65.213,07 199.030,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.509,76 9.350,59
Aktiva 541.320,55 732.000,19

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 284.019,77 489.869,16
I. Gezeichnetes Kapital 36.000,00 36.000,00
II. Bilanzgewinn 248.019,77 453.869,16
davon Gewinnvortrag 453.869,16 370.504,46
B. Rückstellungen 12.000,00 28.984,13
C. Verbindlichkeiten 245.300,78 213.146,90
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 152.800,78 213.146,90
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 92.500,00
Passiva 541.320,55 732.000,19

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge, Grundstücksrechte nicht mit Grundstücken verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz unter den Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" und "Sonstige Verbindlichkeiten" ausgewiesen.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind im Wesentlichen beibehalten worden.

Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: FabiMax GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Wunsiedel
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hof
Register-Nr.: 3764

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem. § 250 HGB nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 400 Euro übersteigt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteierungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten waren nicht zu bilden.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschriften des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beläuft sich auf 3.976,00 EUR (Vorjahr: 3.976,00 EUR).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 152.800,78 EUR(Vorjahr: 213.146,90 EUR).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 92.500,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 92.500,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sonstige Angaben

Die FabiMax GmbH, Wunsiedel ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Verbindlichkeiten oder sonstige finanzielle Verpflichtungen.

Die Miet-/Leasingverpflichtungen enthalten 7 Mietverträge mit unbestimmter Laufzeit und 2 Leasingverträge. Eine Schätzung der Dauer der Verpflichtungen ist nicht möglich. Es wurde daher, soweit möglich, nur die Höhe der Verpflichtung bis zu einem Jahr angegeben; Mietverpflichtungen &IND& EUR, Leasingverpflichtungen &IND& EUR.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 8.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichem Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind nach dem Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster Geschäftsführer: Veit Baumgärtel ausgeübter Beruf: Betriebswirt
Zweiter Geschäftsführer: Georg Gawol ausgeübter Beruf: Informatiker

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt.

Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 205.849,39 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Versicherung durch den gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der vorliegende Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FabiMax GmbH vermittelt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. Georg Gawol, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 12.10.2023 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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