Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 205361
Eingetragen
2.8.2017
Branche
Vermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenSonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
der Betrieb von Restaurants jeglicher Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Mladen Vukotic
seit 2.8.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kantstraße 14, 31224 Peine
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DEKIVA GmbH

Peine

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 264.632,00 222.563,00
I. Sachanlagen 258.681,00 222.563,00
II. Finanzanlagen 5.951,00  
B. Umlaufvermögen 261.642,78 359.599,52
I. Vorräte 16.882,60 13.690,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 43.997,02 77.080,36
davon gegen Gesellschafter 5.740,29 6.638,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 200.763,16 268.828,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.557,00 840,00
davon Disagio 0,00 840,00
Aktiva 527.831,78 583.002,52

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 78.108,77 192.242,93
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn-/Verlustvortrag   117.398,75
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag   49.844,18
IV. Bilanzgewinn 53.108,77  
B. Rückstellungen 31.833,00 55.734,00
C. Verbindlichkeiten 417.890,01 335.025,59
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 141.027,42 81.274,22
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 276.862,59 253.751,37
Passiva 527.831,78 583.002,52

Anhang

Erforderliche Angaben

Firmenname laut Registergericht: DEKIVA GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Peine
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hildesheim
Register-Nr.: 205361

Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1.  Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten

1.1  davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB)

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt.

2.  Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten sowohl linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden Geschäftsjahren führen.

Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern.

Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3.  Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1  Hinweise zur Darstellung des Anlagevermögens (Anlagengitter) (§ 284 Abs. 3 HGB)

Die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (Anlagengitter) ist in Abschnitt b. dieses Anhangs abgebildet. Bei den Abschreibungen wurden zu den kumulierten Abschreibungen auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ausgewiesen.

3.2  Mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente (§ 285 Nr. 20 HGB)

(Angabe ist nur für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute erforderlich)
3.3  Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB)

Zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenpflicht wird im Anhang nachgekommen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

3.4  Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge:

orderungen gegen Gesellschafter: 5.740,29 € (VJ: 6.638,96 €) .

3.5  Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB)

Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre, Angabe der Sicherheiten) im Anhang in zusammengefasster Form vorgenommen.

a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 208,6 T€
b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 88,3 T€
c) Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, betragen 340,0 T€

Bei den Sicherheiten handelt es sich vor allem um Sicherungsübereignungen sowie um Eigentumsvorbehalte.

davon aus Steuern 43.459,99 € (23.909,56 €)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.345,45 € (0,00 €) .

4.  Sonstige Pflichtangaben

4.1  Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)

Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 24 (Vorjahr: 26) Arbeitnehmer beschäftigt.

4.2  Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses (§ 285 Nr. 34 HGB)

Das vorliegende Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von 35.865,84 €.

Auf Vorschlag der Geschäftsführung soll das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Peine, den 20. Juni 2024

 DEKIVA GmbH

 (Mladen Vukotic)



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2024 festgestellt.

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